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Du wendest aktuell die Kleinunternehmerregelung an? Dann bist du aufgrund der Höhe deiner Umsätze (weniger als 50.000 im laufenden Kalenderjahr und 22.000 im Vorjahr) von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dadurch vereinfachen sich viele Prozesse für dich in der Buchhaltung. Umsatzsteuerpflichtig zu sein, kann aber auch Vorteile bringen. Wir zeigen dir, welche das sind.

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Das wichtigste Kriterium für einen Wechsel: der Vorsteuer­abzug

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, profitierst du vom Vorsteuerabzug: Für Investitionen, die für deinen Betrieb anfallen, darfst du dir die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Mit dieser Regelung bekommst du die Umsatzsteuer, die du auf Anschaffungen zahlst, zu 100 % vom Finanzamt zurück.

Gleichzeitig musst du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen, was du als sogenannte:r umsatzsteuerliche:r Kleinunternehmer:in nicht tust. Mit der Umsatzsteuerpflicht gibst du dann nicht nur den Netto-Preis ohne Steuer an, sondern auch den Brutto-Preis, also den Preis inklusive Umsatzsteuer. Es reicht aber auch, wenn du auf der Rechnung darauf hinweist, dass sich die Preise zuzüglich der üblichen Mehrwertsteuer verstehen.

Info

Was ist der Hauptgrund für freiwilligen Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht?

Der Abzug der Vorsteuer kann als wichtigstes Kriterium angesehen werden, das gegen die Kleinunternehmerregelung spricht und dafür, dass du als Einzelunternehmer:in oder Kleingewerbe freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht wechselst.

Bei der Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung musst du als Solo-Selbstständige:r außerdem berücksichtigen, welches Image du mit deinem Unternehmen verkörpern möchtest. Dass du die Kleinunternehmerregelung anwendest, erkennen deine Kund:innen an der Rechnung, die du ihnen ausstellst. Hier muss dann nämlich stehen: „Diese Rechnung ist nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit.“

Die Stellung als Kleinunternehmer:in verknüpfen Kund:innen leider oft mit begrenzten Kapazitäten, mangelnder Qualität oder Professionalität. Um diesem Ruf aus dem Weg zu gehen, bietet sich die Regelbesteuerung an.

Achtung

Der Wechsel zur Umsatz­steuer­pflicht ist für 5 Jahre verbindlich!

Überlege dir gut, ob du dich als Kleingewerbe oder Freiberufler:in für die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung entscheidest! Denn deine Entscheidung, Umsatzsteuerpflicht anzumelden, ist für 5 Jahre bindend.

Ab wann wirst du als Klein­unternehmer:in umsatz­steuer­pflichtig?

Nicht immer hast du die Option, zur Umsatzsteuerpflicht zu wechseln. Wie zu Beginn erwähnt, tritt sie ab einer bestimmten Umsatzgrenze automatisch ein. Diese musst du als Solo-Selbstständige:r natürlich immer im Blick haben. Seit 2020 hat sich die Grenze nämlich erhöht.

Die Umsatzsteuerpflicht tritt dann ein, wenn du mit deinem Kleinunternehmen Umsätze erwirtschaftet hast, die im Vorjahr höher als 22.000 Euro (früher: 17.500 Euro) waren und im laufenden Jahr voraussichtlich höher als 50.000 Euro sind.

Übersteigt dein Umsatz diesen Betrag, greift für dich die Umsatzsteuerpflicht als Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in.

Wie schaut es mit der Umsatz­steuer­pflicht bei Neben­gewerbe und freiberuflichen Neben­tätig­keiten aus?

Definition

Was ist ein Gewerbe?

Als Gewerbe wird eine wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die folgende Kriterien erfüllt:

  • Es muss eine selbstständige Tätigkeit sein.
  • Es muss eine Absicht der Gewinnerzielung bestehen.
  • Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein.
  • Es besteht eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z. B. durch die Lieferung und den Handel von Waren.

Generell gelten für Nebentätigkeiten, ob freiberuflich oder als Nebengewerbe, die gleichen Bedingungen wie für hauptberufliche selbstständige Tätigkeiten. Auch hier sind die oben genannten Umsatzgrenzen zu berücksichtigen.

Du bist nebengewerblich tätig, da du z. B. am Wochenende Möbel schreinerst und diese verkaufst, einen kleinen Laden betreibst oder Selbst-Produziertes über eBay verkaufst? Auch wenn du nicht im Hauptberuf dein Gewerbe führst, musst du an die Umsatzsteuer denken. Der Grund: Dein Nebengewerbe unterliegt, genau wie bei einem hauptberuflichen Gewerbe, der Gewerbeordnung. Du musst es anmelden und damit wird auch automatisch das Finanzamt informiert. Sobald du die Umsatzgrenzen überschreitest, tritt die Umsatzsteuerpflicht für dich in Kraft. Wenn du diese Umsatzgrößen erreichst, wirst du aber wahrscheinlich ohnehin in Erwägung ziehen, dein erfolgreiches Gewerbe hauptberuflich zu führen.

Info

Wer kann nicht zur Umsatz­steuer­pflicht wechseln?

Tätigkeiten im medizinischen Bereich und Heilberufe, wie z. B. Ärzt:innen, Hebammen, Heilpraktiker:innen oder Physiotherapeut:innen, sind per Gesetz von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 UStG). Daher können diese Freiberufler:innen auch nicht zur Regelbesteuerung wechseln.

Was passiert nach dem Wechsel zur Umsatz­steuer­pflicht?

Wenn du zur Umsatzsteuerpflicht wechselst und nicht mehr als Kleinunternehmer:in behandelt wirst, gibt es natürlich nicht nur Positives. Du bist dann dazu verpflichtet, deine Umsatzsteuervoranmeldung immer rechtzeitig ans Finanzamt zu übermitteln. Das solltest du auch nicht vergessen. Stichtag ist immer der 10. Tag des Folgemonats. In welchem Rhythmus du die Voranmeldung tätigen musst, hängt jedoch von deinem Umsatz ab und von der Steuerhöhe des Vorjahres:

Umsatz­grenze
Abgabe­fristen UStVA
Umsatz­steuer > 7.500 €
monat­liche Abgabe
Umsatz­steuer zwischen 1.000 € und 7.500 €
Quartals­weise Abgabe
Umsatz­steuer < 1.000€
Jähr­liche Abgabe

Außerdem musst du künftig die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen angeben bzw. auf diese verweisen.

Tipp

Mit einem Buchhaltungsprogramm wie lexoffice wird die Umsatzsteuer automatisch berechnet und auf deinen Rechnungen vermerkt. So hast du null Mehraufwand damit.

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Zusammenfassung

Wechsel zur Umsatz­steuer­pflicht zusammengefasst

  • Mit der Umsatzsteuerpflicht bist du vorsteuer­abzugs­berechtigt: Die Vorsteuer, die du dann vom Finanzamt zurückbekommst, kann sogar größer sein als die Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt abgibst.
  • Die Entscheidung für Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung ist 5 Jahre bindend und daher gut zu überdenken.
  • Wenn du gewisse Umsatzgrenzen überschreitest, wechselst du automatisch zur Umsatzsteuerpflicht.
  • Heilberufliche Tätigkeiten sind grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht befreit, egal wie viel Umsatz sie generieren.
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