Definition: Was ist Vorsteuer?
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer (USt) bezeichnet, die Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an ihre Lieferanten oder Dienstleister:innen zahlen. Da die Umsatzsteuer jedoch eine Steuer ist, die letztlich der oder die Endkund:in entrichtet, ist sie für dich ein durchlaufender Posten und du kannst sie dir vom Finanzamt zurückholen bzw. in Rechnung stellen. Deshalb meldest du in regelmäßigen Abständen die Differenz zwischen der Umsatz- und der Vorsteuer beim Finanzamt. Die Vorsteuererstattung erfolgt dann über das Finanzamt.
Wann kannst du die Vorsteuer geltend machen?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, auch vorsteuerberechtigt.
Denn nur wer Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichtet, kann auch gezahlte Vorsteuer geltend machen. Je nach dem, um welche Art der Ware oder Dienstleistung es sich handelt, fallen für diese 19 Prozent oder 7 Prozent Umsatzsteuer an. Dies ist im UStG verankert. Der Umsatzsteuersatz ergibt sich aus der jeweiligen Eingangsrechnung.
Wichtig
Fällst du unter die Kleinunternehmerregelung?
Das heißt: Hast du im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro? Dann fällst du unter die Kleinunternehmerregelung und bist umsatzsteuerbefreit. Du musst also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und hast somit auch keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Es gibt weitere Ausnahmen. Wende dich dafür am besten an dein zuständiges Finanzamt. Dort können dir die Mitarbeitenden zu Ausnahmefällen und Sonderregelungen kompetent Auskunft geben.
Wann darfst du keine Vorsteuer abziehen?
Grundsätzlich gilt: Vorsteuer darf nur bei abzugsfähigen Betriebsausgaben geltend gemacht und verrechnet werden. Deshalb sind unter anderem Ausgaben für folgende Ausgaben nicht vorsteuerabzugsberechtigt:
- Geldstrafen für Strafverfahren
- Geschenke
- Haushalt und Lebensführung
- Einkommensteuer
Wie kannst du dir die Vorsteuer zurückholen?
Die Vorsteuer kannst du dir vom Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen. Das ist aber nur dann möglich, wenn du einen Vorsteuerüberhang hast. Dieser Begriff bedeutet, dass du mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast.
Beispiel
Du hast im Januar Waren im Wert von insgesamt 2.000 Euro und ausgewiesener Umsatzsteuer von 19 Prozent gekauft. In Euro ausgedrückt, beträgt die Umsatzsteuer 319,33 Euro.
Im selben Monat hast du Rechnungen im Wert von 400 Euro mit ausgewiesener Umsatzsteuer von 19 Prozent verschickt. Daraus ergibt sich ein Umsatzsteuerbetrag in Höhe von 63,87 Euro.
Das Finanzamt schuldet dir also 319,33 Euro Vorsteuer. Du bist dem Finanzamt hingegen Umsatzsteuer im Wert von 63,87 Euro schuldig. Die Differenz beträgt 255,46 Euro. Diese bekommst du als Endverbraucher vom Finanzamt erstattet.
Wie häufig musst du die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen?
Erzielst du als Solo-Selbstständige:r oder Gründer:in Umsätze, bist du (außer wie erwähnt in Ausnahmefällen) zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Das geschieht durch die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt.
Beispiel
Liegt deine Umsatzsteuerzahllast zwischen 1.001 Euro und 7.500 Euro, verlangt das Finanzamt eine vierteljährliche Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung. Liegt sie über dieser Grenze, musst du die Voranmeldung monatlich abgeben. Bei noch geringerer Umsatzsteuerzahllast reicht eine jährliche Einreichung.
Welche Fristen gelten für die Umsatzsteuervoranmeldung?
Musst du monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, so musst du laut UStG das bis zum 10. Tag des Folgemonats tun. Fällt der Abgabetermin auf das Wochenende oder einen Feiertag, so gilt der darauffolgende Arbeitstag als Abgabetermin.
Wenn dir die zehntätige Meldefrist zu kurz ist, gibt es die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. Damit verlängert sich die Meldefrist um einen Monat. Möchtest du eine Dauerfristverlängerung beantragen, musst du das bis zum 10. Februar des aktuellen Jahres tun, wenn du zu einer monatlichen Einreichung verpflichtet bist. Bei vierteljährlicher Einreichung hast du bis zum 10. April Zeit.
Beispiel
Du hast im Januar Rechnungen im Wert von insgesamt 2.000 Euro und ausgewiesener Umsatzsteuer von 19 Prozent verschickt. Daraus ergibt sich ein Umsatzsteuerbetrag von 319,33 Euro.
In demselben Monat kaufst du Waren im Wert von 400 Euro mit ausgewiesener Umsatzsteuer von 19 Prozent. Du hast damit insgesamt 63,87 Euro Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer gezahlt.
Du schuldest dem Finanzamt also Umsatzsteuer im Wert von 319,33 Euro und das Finanzamt dir 63,87 Euro Vorsteuer. Die Differenz beträgt 255,46 Euro und ist im Januar bei der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen.
Zusammenfassung
Vorsteuer zusammengefasst
- Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Unternehmen beim Einkauf von Leistungen oder Waren zahlen.
- Jede:r Solo-Selbstständige und Gründer:in, der:die umsatzsteuerpflichtig ist, ist auch vorsteuerberechtigt.
- Unternehmer:innen, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, zahlen keine Umsatzsteuer und somit Vorsteuer. Sie sind folglich auch nicht zum Abzug berechtigt.
- Wie oft die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen muss, entscheidet die Höhe der Umsatzsteuer des Vorjahres.
- Für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es festgelegte Fristen, an die du dich halten musst.
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lexfree Redaktion
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