Was bedeutet vertragliche Haftung?
Unter vertraglicher Haftung ist laut Definition Folgendes zu verstehen:
Es geht also um die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens, den Ausgleich des entstandenen Schadens. Relevante Aspekte sind hier:
- das betroffene Rechtsgut
- das Fehlverhalten
- die Art der Wiedergutmachung
Was ist vertragliche und was deliktische Haftung?
Wichtig ist es, die vertragliche von der deliktischen Haftung abzugrenzen:
- Bei der vertraglichen Haftung stehen die Schädiger:innen in der Pflicht, für die Schlecht- oder Nichtleistung aufzukommen. Das bezieht sich auf die Einhaltung der vereinbarten Lieferung, die Fehlerfreiheit der Produkte und die rechtzeitige Zahlung.
- Die deliktische Haftung wird durch eine unerlaubte Handlung ausgelöst. Das können zum Beispiel Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften wie die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch sein. Die deliktische Haftung ist durch das Deliktsrecht im BGB geregelt.
Vertragliche Haftung: Was sind die Voraussetzungen?
Erforderlich ist, dass Vertragsparteien gegen eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verstoßen. Welche Pflichten es gibt, richtet sich in erster Linie immer nach dem, was die Parteien wollen und vereinbart haben. Es kommen verschiedene Pflichtverletzungen in Betracht:
- Der Vertrag verpflichtet zum einen, die Leistungen wie vereinbart zu erbringen. Wird die Leistung am falschen Ort, zur falschen Zeit, mit falschem Inhalt, fehlerhaft oder gar nicht erbracht, liegt eine Verletzung der Hauptleistungspflicht vor.
- Daneben beinhaltet jeder Vertrag die Pflicht, die Interessen, Rechte und Rechtsgüter der Vertragsparteien zu berücksichtigen. Diese werden auch Nebenpflichten bezeichnet.
- Auch eine Körperverletzung oder Beleidigung der Vertragsparteien sind eine Pflichtverletzung.
Besteht die Pflichtverletzung darin, dass Schuldner:innnen ihre Leistung nicht oder nicht wie vereinbart erbringen, müssen Gläubiger:innen diesen eine Frist zur Nacherfüllung setzen, um die Haftung zu begründen.
Hat eine Vertragspartei vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt und damit einen Schaden verursacht, muss sie die Pflichtverletzung vertreten, wenn die Partei, die den Schaden erlitten hat, dies beweisen kann (§ 280 I 1,2 BGB). Um einem Schadensersatz zu entgehen, muss der oder die Schuldner:in beweisen, dass ihm oder ihr kein Vertretenmüssen angelastet werden kann (§ 276 BGB).
Wie hoch ist der Schadensersatz?
Geschädigte Gläubiger:innen müssen so gestellt werden, wie sie stünden, wenn es keine Pflichtverletzung gegeben hätte. Dafür ist ein Vergleich der jetzigen Situation mit der hypothetischen Situation nötig, in der Schuldner:innen ihre Pflichten alle vertragsgemäß erfüllt hätten. Die Differenz müssen sie ersetzen.
Grundsätzlich haben Schuldner:innen den Schaden „in Natur“ zu ersetzen. Wenn also ein Gegenstand zerstört wurde, haben Geschädigte den Anspruch, einen neuen zu bekommen. Nur wenn das nicht möglich ist, ist der Schaden in Form von Geld zu begleichen.
Mit welchen Regelungen kannst du die Risiken für eine Haftung minimieren?
Du kannst das Risiko einer vertraglichen Haftung verringern, indem du zum Beispiel mit den Vertragsparteien im Werkvertrag, Dienstvertrag oder Dienstleistungsvertrag eine Haftung wegen leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ausschließt – eine sogenannte vertragliche Haftungsbeschränkung. Zudem kannst du einen vertraglichen Haftungsausschluss im Werk- oder Kaufvertrag für bestimmte Pflichtverletzungen vereinbaren. Beachte dabei: Damit diese Haftungsvereinbarung zulässig ist, brauchst du allerdings die Zustimmung deiner Vertragspartner:innen.
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