Was ist eine Kündigung?
Die Kündigung oder das Kündigungsschreiben ist eine Erklärung einer Vertragspartei, die ein Dauerschuldverhältnis vorzeitig beendet und nicht erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Für ihre Wirksamkeit ist keine Zustimmung der anderen Vertragspartei erforderlich.
Dauerschuldverhältnisse sind Verträge, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand haben, also z. B. Mietverträge oder auch Freelancer-Verträge wie Dienst- und Werkverträge.
Kündigungsarten
Die Art der Kündigung eines Vertrags definiert zwei unterschiedliche Typen:
- Ordentliche Kündigung: Zum Ende eines Vertrags, sprich wenn es zum Ende einer geregelten Vertragslaufzeit kommt, wird regulär gekündigt.
- Außerordentliche Kündigung: Eine vorzeitige Kündigung, die nur aus einem bestimmten, triftigen Grund erfolgen kann.
- Sonderkündigung: Manche Verträge gewähren ein Sonderkündigungsrecht, das entweder gesetzlich festgelegt ist oder auch individuell zwischen den Vertragsparteien bestätigt und beschlossen werden kann.
Wann kannst du einen Vertrag kündigen?
Wenn die Kündigung nicht für einen bestimmten Zeitraum vertraglich ausgeschlossen ist oder eine bestimmte Vertragslaufzeit vorgibt, kannst Du den Vertrag jederzeit kündigen.
Bei befristeten Verträgen mit einer festgelegten Vertragslaufzeit läuft der Vertrag ohne Kündigungsfrist automatisch aus. Für eine solche ordentliche Kündigung brauchst du keinen Kündigungsgrund. Für außerordentliche Vertragskündigungen oder Sonderkündigungen musst du einen Grund vorweisen.
Was bewirkt die Kündigung?
Die Kündigung kann Folgendes bewirken:
- Sie beendet den Vertrag noch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
- Sie beendet den Vertrag zum Stichtag, an dem die vereinbarte Laufzeit endet (z. B. bei einem Abo).
Das bedeutet, dass die Vertragsparteien, also Anbieter:in und Verbraucher:in, ab dem Wirksamwerden der Kündigung keine Leistungen mehr für die andere Partei erbringen müssen.
Was ist eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung?
Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung wird bei der außerordentlichen Kündigung der Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne das Abwarten einer Frist beendet. Hierdurch wird das Interesse der Gegenpartei massiv beeinträchtigt, weshalb laut Gesetz gem. § 314 Abs. 1 BGB auf der Seite der kündigenden Vertragspartei ein wichtiger Grund vorliegen muss, der die sofortige Beendigung des Vertrages rechtfertigt.
Ein solcher wichtiger Grund besteht, wenn es der kündigenden Partei nicht zumutbar ist, die Kündigungsfrist abzuwarten. Dabei müssen die Interessen beider Parteien, also dem:der Verbraucher:in und Anbieter:in berücksichtigt werden.
Was ist eine Sonderkündigung?
Sonderkündigungsrechte sind vom jeweiligen Vertrag abhängig. Das Recht muss dir und der Vertragspartei explizit eingeräumt werden. Dabei gibt es verschiedene gesetzliche Sonderkündigungsregelungen, die beispielsweise folgende Verträge umfassen:
- Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen: Dieses greift, wenn sich die Versicherungsbeiträge erhöhen, ohne dass ein höherer Leistungsumfang eingeräumt wird, siehe § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
- KfZ-Versicherung: Bei Schadensfällen oder dem Kauf eines neuen Fahrzeugs kann der:die Verbraucher:in ein Versicherungsvertrag gesondert kündigen.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): § 175 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) besagt, dass du den Vertrag mit deiner GKV mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen darfst, wenn beispielsweise Zusatzbeiträge erhoben werden. Beachte: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
- Sonderkündigungsrecht der Baufinanzierung: Wenn du dein Haus mit einer Baufinanzierung baust, aber vor Ablauf der Finanzierung verkaufst, kannst du laut Gesetz innerhalb einer Frist von 6 Monaten dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Allerdings solltest du wissen: Sobald du den Vertrag kündigst, wird die restliche Summe der Finanzierung innerhalb der nächsten 6 Monaten fällig.
Daneben gibt es noch Sonderkündigungsrechte, die im Vertrag zwischen den Parteien beschlossen worden sind. Diese greifen sobald das Sonderkündigungsrecht genutzt und der Vertrag gekündigt wird.
Habe ich als Solo-Selbstständige:r einen Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist nur auf Arbeitsverhältnisse anwendbar. Da du kein:e Arbeitnehmer:in bist, gibt es für dich auch keinen Kündigungsschutz. Dein:e Vertragspartner:in kann einen Vertrag also unter den gleichen Voraussetzungen kündigen wie du. Allerdings könnt ihr im Vorfeld bereits Sonderkündigungsrechte oder allgemeine Rahmenbedingungen für die Kündigung (beispielsweise eine Kündigungsfrist) festlegen.
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Nein, die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form, sie kann sowohl mündlich als auch in Form eines Kündigungsschreibens erklärt werden. Für die Beweissicherheit ist es aber sinnvoll, einen Vertrag schriftlich zu kündigen.
Besonders bei wichtigen Verträgen ist eine schriftliche Kündigung von Vorteil. Am besten schickst du diese per Post oder E-Mail an den:die entsprechende:n Anbieter:in.
Was muss in der Vertragskündigung drin stehen?
Besonders bei wichtigen Verträgen solltest du im Kündigungsschreiben folgende Daten notieren:
- Alle Vertragsdaten wie Name, Adresse, Kundennummer und Vertragsnummer
- Satz zur Frist: Das genaue Datum der Kündigung („Hiermit kündige ich fristgerecht zum…“) oder der Satz „Hiermit kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Bei außerordentlichen Kündigungen der genaue Grund sowie entsprechende Nachweise.
- Unterschrift
Das ermöglicht nicht nur eine klare Zuweisung deines Vertrages und der Kündigung, sondern bietet dir auch die Sicherheit, dass deine Kündigung schriftlich und damit wortwörtlich schwarz-auf-weiß vorliegt. Zugang zu kostenlosen Vorlagen für Kündigungsschreiben findest du online.
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