Definition: Was ist die Umsatzsteuerzahllast?
Ganz simpel ausgedrückt ist deine Umsatzsteuerzahllast die Differenz aus deiner Umsatzsteuerschuld, also der Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt zahlen musst, und der Vorsteuer, die dir vom Finanzamt erstattet wird.
Klingt kompliziert? Dann hilft dir folgende Formel zur Umsatzsteuerzahllast, um den Zusammenhang leichter zu verstehen und die Zahllast zu berechnen:
Umsatzsteuer (die du zahlen musst) – Vorsteuer (die du vom Finanzamt zurückbekommst) = Umsatzsteuerzahllast
Dabei sind zwei verschiedene Begriffe unbedingt voneinander zu unterscheiden: die negative und die positive Umsatzsteuerzahllast.
1. Negative Umsatzsteuerzahllast
Eine negative Umsatzsteuerzahllast wird dich sicherlich mehr freuen als ihr Gegenspieler, die positive Umsatzsteuerzahllast. Denn bei der negativen Umsatzsteuerzahllast waren deine umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben höher als deine Einnahmen. Anders ausgedrückt: Du hast mehr Umsatzsteuer für Waren oder Dienstleistungen gezahlt, als du selbst Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast.
Dieser Umstand führt also dazu, dass du einen Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Finanzamt hast. Denn in diesem Fall hast du mehr Vorsteuer gezahlt, als du gemäß deiner Zahllast eigentlich gemusst hättest.
2. Positive Umsatzsteuerzahllast
Bei der positiven Umsatzsteuerzahllast schuldest du dagegen dem Finanzamt Geld. In diesem Fall hast du über deine Rechnungen mehr Umsatzsteuer eingenommen, als du Umsatzsteuer für Unternehmensausgaben bezahlt hast.
Die positive Umsatzsteuerzahllast kommt zum Beispiel so zustande:
Du hast deine Dienstleistung im vergangenen Geschäftsjahr erfolgreich angeboten und dafür auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer in Höhe von 6.000 Euro ausgewiesen und eingenommen. Im gleichen Zeitraum hattest du aber nur geringe Ausgaben für dein Unternehmen, was dazu führt, dass du für diese Anschaffungen nur 500 Euro Umsatzsteuer gezahlt hast.
Das heißt, dass du 5.500 Euro Umsatzsteuer für deine Umsätze ans Finanzamt zahlen musst:
6.000 Euro (Umsatzsteuer, die du eingenommen hast) – 500 Euro (Umsatzsteuer, die du bezahlt hast) = 5.500 Euro
Nun hat das Finanzamt also einen Anspruch dir gegenüber und du musst die Differenz aus eingenommener und gezahlter Umsatzsteuer an die Behörde überweisen.
Wie wirkt sich die Zahllast auf den Erfolg deines Unternehmens aus?
Deine Zahllast für die Umsatzsteuer hat ähnlich wie die Vorsteuer keinen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Denn beide sind ein sogenannter Durchlaufposten und damit erfolgsneutral.
Wie wird die Umsatzsteuerzahllast ermittelt?
Falls du dich nun fragen solltest, wie du deine Umsatzsteuerzahllast ermitteln sollst, können wir dich beruhigen. Tatsächlich ist es nämlich gar nicht so schwierig, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussehen mag.
Deine Umsatzsteuerzahllast kannst du auf zwei verschiedene Arten ermitteln, die beide im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt sind. Dabei hast du die Wahl zwischen dem Verfahren:
- auf Grundlage der vereinbarten Entgelte
- auf Grundlage der vereinnahmten Entgelte
Was ist der Unterschied zwischen vereinbarten und vereinnahmten Entgelten?
- Vereinbarte Entgelte: Hier wird die Umsatzsteuer, die du aufgrund von Kundenrechnungen eingenommen hast, direkt zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig. Umgekehrt kannst du auch die Vorsteuer zum Zeitpunkt, an dem du die Eingangsrechnung von deinem Lieferanten erhältst, geltend machen.
- Vereinnahmte Entgelte: Hier ist der Zeitpunkt relevant, an dem die von dir gestellte Rechnung vom Kunden gezahlt wird bzw, an dem du deine Eingangsrechnungen bezahlst. Das heißt, hier ist der tatsächliche Geldein- bzw. -ausgang entscheidend.
Die Umsatzsteuerzahllast wird doppelt ermittelt:
- in der Umsatzsteuervoranmeldung
- in der Umsatzsteuerjahreserklärung
Sollten dir also Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung unterlaufen sein, kannst du sie bei der Umsatzsteuerjahreserklärung wieder ausgleichen.
Wann ist die Umsatzsteuerzahllast fällig?
Die Umsatzsteuerzahllast hängt mit der Umsatzsteuervoranmeldung zusammen und damit auch mit deinem ganz individuellen Voranmeldezeitraum. Der variiert nämlich von Unternehmen zu Unternehmen, abhängig von der eingenommenen Umsatzsteuer beziehungsweise deiner Zahllast.
Wenn du nun deinen Zeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung kennst, ist es relativ einfach, den Termin für die Fälligkeit deiner Umsatzsteuerzahllast herauszufinden. Denn die Umsatzsteuervorauszahlung und damit auch deine Zahllast wird zum 10. des Folgemonats fällig. Bis zu diesem Datum musst du also auch den offenen Betrag an das Finanzamt abführen. Ausnahme: Der 10. fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag, dann gilt der nächste Werktag als Tag der Fälligkeit.
Umsatzsteuerzahllast buchen: So wird es gemacht
In der buchhalterischen Praxis werden in der Regel Vorsteuer und Umsatzsteuer auf verschiedene Konten gebucht. Das erleichtert dir die Buchhaltung, weil dieser Vorgang es dir einfacher macht, die Zahllast schnell zu ermitteln.
Die Vorsteuer wird dabei auf dem sogenannten Vorsteuerkonto geführt. In der Buchhaltung ist dieses Konto ein Bestandskonto, das als Aktivkonto geführt wird. Die Vorsteuer an sich gehört dabei auf die Sollseite. Getrennt von der Vorsteuer wird dabei in der Regel das Konto für den Wareneingang oder Einkauf. So findet sich folgender Buchungssatz für die Umsatzsteuerzahllast:
In unserem Beispiel beträgt die Umsatzsteuerzahllast also 2.375 Euro - 1.710 Euro = 665 Euro.
Wenn du das passive Bestandskonto abschließt, spricht man auch von passivieren der Umsatzsteuerzahllast. Denn dadurch wird die Zahllast zur Passiv-Seite der Bilanz gezählt.
Auch hier gilt: Ein modernes Buchhaltungsprogramm wie lexoffice bucht deine Ein- und Ausgangrechnungen automatisiert, so dass du dich gar nicht mit der Buchführung auskennen und Zeit in dieses Thema stecken musst. Probiere es doch mal aus.
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