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Wie kannst du eine Stundung deiner Steuerschuld beim Finanzamt erwirken?

Du gibst deine Steuererklärung pünktlich ab. Du zahlst Umsatz- und Einkommensteuer fristgemäß. Verlangt das Finanzamt dann eine Nachzahlung, führt das mitunter zu finanziellen Engpässen. In solchen Fällen kann die Behörde deine Steuerschulden als Unternehmer:in stunden. Erfahre hier, was eine Steuerstundung ist, welche Voraussetzungen zum Beispiel 2021 gelten und wie du den Stundungsantrag beim Finanzamt einreichst.

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Was ist eine Steuerstundung?

Bist du nicht in der Lage, deine Steuerschulden zu begleichen, kannst du eine Stundungsvereinbarung mit deinem Finanzamt treffen. Eine Stundung wird dir in Form eines Zahlungsaufschubs oder einer Ratenzahlung durch das Finanzamt gewährt. Dafür verrechnet die Behörde Stundungszinsen zulasten der Steuerzahler:innen. Die Stundungszinsen des Finanzamts liegen aktuell bei monatlich 0,5 % beziehungsweise jährlich 6 %. Je höher der Stundungsbetrag ist, desto  höher deine Kosten für die Stundung beim Finanzamt.

Gründe für die Bewilligung der Steuerstundung

Damit das Finanzamt den Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung bewilligt, musst du als steuerpflichtige:r Unternehmer:in gemäß § 222 Abgabenordnung (AO) eine erhebliche Härte nachweisen. Man spricht hier auch von Stundungsbedürftigkeit. Es liegt also stets im Ermessen der Finanzbehörde, ob sie einen Erlass des Stundungsbescheids und somit den Aufschub der Fälligkeit gewährt. Somit ist auch deine Stundungswürdigkeit maßgeblich. Steuerschuldner:innen, die Ihren Steuerzahlungen stets fristgerecht nachkommen, haben hier gute Aussicht auf Erfolg.  Folgende Umstände bzw. Gründe können für die gewünschte Ratenzahlung beim Finanzamt ausschlaggebend sein:

  • Eine Stundung oder Ratenzahlung beim Finanzamt ist wegen Krankheit möglich.
  • Akzeptiert werden persönliche Begründungen für eine Ratenzahlung beim Finanzamt, wenn die Existenz der Betroffenen – z. B. wegen der Corona-Pandemie – gefährdet ist und sie nicht für den finanziellen Engpass verantwortlich sind.
  • Als sachlicher Stundungsgrund gilt beispielsweise, wenn Steuerschuldner:innen mit der Nachzahlung oder deren Höhe nicht rechnen konnten. Dabei musst du nachweisen, dass deine Bank dir für diese Nachzahlung keinen Kredit gibt.
Info

Die Stundung oder Ratenzahlung beim Finanzamt ist nur für bestimmte Steuern für Selbstständige zugelassen, und zwar für die Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Doch am besten ist es, du gerätst erst gar nicht in einen Liquiditätsengpass. Deshalb solltest du – wann immer es dir möglich ist – steuerliche Rücklagen bilden.

Wie stellst du einen Antrag auf Stundung beim Finanzamt?

Einen Antrag auf Steuerstundung musst du in Deutschland als Selbstständige:r formlos, aber in Schriftform abgeben. Daher ist ein Brief für deinen Antrag auf Stundung beim Finanzamt korrekt. Nicht akzeptiert ist ein Antrag per E-Mail. Im Internet findest du zahlreiche Vorlagen, beispielsweise auch ein Muster für den formlosen Antrag auf Ratenzahlung beim Finanzamt.

Folgende Daten sollte dein Antrag beinhalten:

  • Name deines Unternehmens bzw. dein Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Begründung für die gewünschte Ratenzahlung oder Stundung beim Finanzamt
  • ein Vorschlag für den Tilgungsplan einer Ratenzahlung
  • Art der Steuern
  • Zeitraum, für den du eine Stundung anfragst – in der Regel werden Stundung oder Raten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt

Da Stundungen in der Regel nicht rückwirkend anerkannt werden, sollte dein Stundungsantrag beim Finanzamt vor Erhalt deines Steuerbescheids eingehen. Üblicherweise darf das Finanzamt eine Sicherheitsleistung – zum Beispiel eine Hypothek oder Verpfändung von Forderungen – von dir verlangen, um die Steueransprüche abzusichern.

Info

Die Höhe der Stundungszinsen des Finanzamtes wurden 2021 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der bisherige Zinssatz von 6 Prozent jährlich gilt also letztmals für ins Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume. Das bedeutet, dass die Behörde für Verzinsungen ab 1.1.2019 den bisherigen Zinssatz von monatlich 0,5 % nicht mehr ansetzen darf. Einen neuen Zinssatz hat das Verfassungsgericht nicht vorgegeben. Allerdings muss der Steuergesetzgeber eine Neuregelung bis zum 31.7.2022 treffen.

Corona-Krise: Welche Erleichterungen gibt es bei Steuerstundungen?

Durch Covid-19 wurden 2021 die Voraussetzungen zur Stundung für Steuerschulden von Solo-Selbstständigen beim Finanzamt erweitert. Im Dezember 2021 nahm die Bundesregierung Corona zum Anlass, eine Verlängerung der Sonderregeln zur Stundung von Steuerschulden beim Finanzamt auf den Weg zu bringen. Weil zahlreiche Unternehmer:innen nach wie vor mit Problemen der Liquidität und Umsatzeinbußen kämpfen, gilt nach Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums Folgendes: Wirtschaftlich stark belastete Selbstständige dürfen für Steuerforderungen, die sie bis zum 31. Januar 2022 erhalten, einen Antrag auf zinslose Stundung oder Vollstreckungsaufschub für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer stellen. Die Frist für diesen Stundungsantrag beim Finanzamt endet am 31. März 2022.

Tipp

Was wenn die Steuerstundung abgelehnt wird?

Wird deine Stundung beim Finanzamt abgelehnt, kannst du Einspruch einlegen. Da in dieser Zeit die Zahlungsfrist deiner Steuerschuld aber weiterhin besteht, beantrage am besten eine einstweilige Anordnung beim Finanzgericht beantragen. Diese erwirkt, dass das Finanzamt eine vorläufige Stundung erlässt. Da der Prozess aber meist langwierig ist und du erhebliche private Gründe nachweisen musst, solltest du das nur in Ausnahmefällen in Betracht ziehen.

Zusammenfassung

Stundung beim Finanzamt zusammengefasst

  • Kommen unerwartete Steuerschulden auf dich zu, die du nicht fristgemäß begleichen kannst, hast du die Möglichkeit, eine Steuerstundung beim Finanzamt zu beantragen.
  • Bei einer Steuerstundung handelt es sich um eine Aufschiebung der Fälligkeit. Alternativ ist auch eine Ratenzahlung möglich.
  • Die Stundungszinsen betragen derzeit 0,5 % monatlich oder 6 % jährlich. Da das vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde, ändern sich die Zinsbeträge ab 31.7.2022.
  • Stundungen oder Ratenzahlungen sind bei der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer möglich.
  • Es liegt im Ermessen der Finanzbehörde, ob die Steuerstundung bewilligt wird oder nicht. In jedem Fall muss gemäß § 222 Abgabenordnung (AO) eine erhebliche Härte vorliegen, z. B. wenn die Existenz gefährdet ist.
  • Der Antrag auf Stundung muss schriftlich erfolgen und neben Informationen wie Name, Anschrift und Steuernummer auch eine Begründung sowie die Art und Dauer der Stundung umfassen.
  • Während der Corona-Krise können belastete Unternehmer:innen eine zinslose Stundung oder einen Vollstreckungsaufschub erwirken.
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