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Steuertipps für 2022: Wie können Selbstständige und Freiberufler:innen Steuern sparen?

Du bist selbstständig und willst bei deiner Steuererklärung das Maximum an Steuervorteilen mitnehmen? Dann solltest du unbedingt die gängigsten Steuertipps und Tricks kennen, um als Solo-Selbstständige:r oder Freelancer:in Steuern zu sparen. Lies hier, welche Steuertipps für Selbstständige dir auch für das Steuerjahr 2022 bares Geld sparen.

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Steuerspartipps für Selbstständige: So holst du dir das Maximum vom Finanzamt zurück

Als Selbstständige:r hast du einige Möglichkeiten mithilfe von Steuertipps in 2022 und 2023 legal Steuern zu sparen. Je nach Unternehmung und betrieblicher Ausrichtung sind einige Besonderheiten zu beachten, daher solltest du bei konkreten Fragen zu den Steuertipps ab 2021 Rücksprache mit einem Steuerberater halten.

Auch einige allgemeine Tipps und Tricks für Selbstständige möchten wir dir nicht vorenthalten. So gehst duinformierter in das Gespräch oder kannst notfalls deine Steuererklärung für Selbstständige auch gleich selbst erstellen – und das ganz ohne finanzielle Verluste.

Steuertipp 1: Kosten schon vor der Selbstständigkeit absetzen

Einige Solo-Selbstständige gehen das Unterfangen Selbstständigkeit ganz systematisch an und informieren sich vor dem Start ihres Geschäftsmodells möglichst umfassend. Solltest auch du so vorausschauend sein, kannst du unter Umständen Steuern sparen.

  • Nehmen wir an, du bist zu Messen oder Kongressen gefahren, um Informationen einzuholen oder Kontakte zu knüpfen, dann kannst du die Ausgaben (Benzin, Fahrkarte oder Eintrittskarte) in deiner Steuererklärung angeben.
  • Seminare zur Existenzgründung oder Bücher für dein Selbststudium vorab kannst du in der Regel ebenfalls als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Da du vor deiner Selbstständigkeit diese Kosten noch nicht angeben kannst, gibt es dieMöglichkeit, diese Belastung deiner Finanzen später als sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung abzusetzen.

Steuertipp 2: Abschreibungen und Sofortabschreibungen

Abschreibungen sind für Selbstständige eine gute Option, Steuern zu sparen. Sie funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Du kannst die Aufwendungen für betriebliche Anschaffungen vom Gewinn abziehen. So hast du weniger Gewinn am Jahresende vorzuweisen und musst auch weniger Steuern zahlen.

Abschreibungen gibt es in unterschiedlichen Varianten:

  • Sofortabschreibung: Die Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) kannst du komplett und sofort in dem Jahr ansetzen, in welchem du das jeweilige Gut kaufst. Als geringfügige Wirtschaftsgüter gelten Anschaffungen, die weniger als 800 Euro netto kosten (800 Euro brutto, wenn du nicht zum Vorsteuer-Abzug berechtigt bist).
  • Sammelposten: Liegt die Anschaffung über dieser Grenze, aber immer noch unter 1.000 Euro, kannst du die Option "Sammelposten" nutzen. Dabei fasst du die Kosten kleinerer Anschaffungen (bis 1.000 Euro) zusammen und schreibst diese zusammen über einen Zeitraum von 5 Jahren ab.
  • Sonderabschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter: Diese 20 %ige Sonderabschreibung (gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG) kannst du in einem Begünstigungszeitraum von maximal 5 Jahren in Anspruch nehmen. Mit der Sonderabschreibung wird steuerlich ein Teil der Abschreibung vorgezogen, sodass deine Steuerbelastung niedriger ausfällt. Du kannst diese Abschreibungsmethode zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung in Anspruch nehmen (innerhalb von 5 Jahren).

Steuertipp 3: Neue Nutzungsdauer für Software beachten

Für die Steuererklärung gilt seit 2021 eine neue Nutzungsdauer für Hard- und Software. Computer, Computerzubehör oder bestimmte Programme musst du nun nicht mehr über 3 Jahre abschreiben, sondern kannst diese im Jahr der Anschaffung direkt abschreiben (Sofortabschreibung).

Steuertipp 4: Arbeitsmittel absetzen

Neben Computer und Drucker nutzt du als Selbstständige:r bestimmt noch weitere Arbeitsmittel. Auch hier gilt, dass du diese Dinge beim Finanzamt angeben kannst, um Steuern zu sparen.

Zu den absetzbaren Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel:

  • Bürobedarf wie Schreibwaren
  • Büromöbel wie Schreibtisch oder Schreibtischstuhl
  • Arbeitskleidung wie spezielle Schutzkleidung

Einzige Voraussetzung, damit du diese Anschaffungen komplett absetzen kannst: Du musst sie zu 90 Prozent beruflich nutzen. Solltest du Masken für deine betriebliche Tätigkeit benötigen, kannst du also auch diese von der Steuer abziehen. Steuerpflichtige, die fest angestellt sind, haben diese Möglichkeit in der Regel nicht. Das ist somit eine der vielen Besonderheiten und ein wichtiger Steuertipp für Selbstständige.

Steuertipp 5 für Unternehmer:innen: Firmenwagen absetzen

Einer der beliebtesten Möglichkeiten, um steuerlich zu profitieren, ist der Firmenwagen für Selbstständige. Die Art und Weise, wie du das Fahrzeug von der Steuer absetzen kannst, hängt vom Umfang der dienstlichen Fahrten ab. Denn die haben einen Einfluss darauf, ob das Auto noch als Privatfahrzeug gilt oder dem Betriebsvermögen zugerechnet wird:

  1. Auto zählt als Privatfahrzeug: Nutzt du den Wagen weniger als 10 Prozent für dienstliche Fahrten, gilt das Auto als Privatfahrzeug. Was nicht bedeutet, dass du keine Kosten absetzen kannst. Für Privatfahrzeuge kannst du die anfallenden Kosten als Betriebsausgabe ansetzen. Für Fahrten mit dem Privatfahrzeug lohnt es sich für Selbstständige häufig mehr, die tatsächlichen Kosten anzusetzen und sich nicht für die Kilometerpauschale zu entscheiden. Denn häufig sind die Kosten, die pro Kilometer anfallen, höher als die Pauschale von 30 Cent pro Kilometer.
  2. Auto zählt zum Betriebsvermögen: Zählt das Auto zum Betriebsvermögen, kannst du die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören auch die Kosten, die du aufbringen musstest, um das Auto zu kaufen. Den Kaufpreis für betrieblich genutzte PKW kannst du jedoch nicht komplett auf einmal abschreiben, sondern nur über die gewöhnliche Nutzungsdauer. Aktuell akzeptiert das Finanzamt dabei eine Abschreibung über 6 Jahre. Pro Jahr kannst du also 16,67 Prozent des Kaufpreises von der Steuer absetzen. Im Jahr der Anschaffung gilt das anteilig pro Monat. Solltest du den Firmenwagen auch privat nutzen, musst du diese Fahrten wiederum bezahlen, denn sie gelten als Einnahmen. Wäge also gut ab, ob du dein Auto in dein Betriebsvermögen mit aufnimmst oder nicht.

Steuertipp 6: Arbeitszimmer – Steuern sparen als Freiberufler:in oder Selbstständige:r

Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in brauchst du natürlich auch einen Platz, an dem du arbeiten kannst. Meist ist das ein Arbeitszimmer. Nutzt du das Zimmer beruflich, kannst du die Kosten, die du für dieses Zimmer aufbringen musst, in deiner Steuererklärung angeben.

Nutzt du das Zimmer in deiner Wohnung nur zum Arbeiten, kannst du die Kosten am Ende eines Geschäftsjahres anteilig auf die Quadratmeter in voller Höhe geltend machen.

Das gilt für:

  • Miete
  • Heizkosten
  • Versicherungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel Reinigung
  • Telefon
  • Internet
  • Strom
  • Gas
  • Nebenkostenabrechnung (vom Vermieter oder der Vermieterin)

Bist du Eigentümer:in eines Hauses und nutzt ein Zimmer in diesem Haus als Arbeitszimmer, kannst du noch weitere Kosten absetzen, nämlich:

  • Handwerkerleistungen
  • Kosten für Instandhaltung
  • Abgaben für Grundeigentümer:innen
  • Darlehenszinsen bei Finanzierung der Immobilie
  • Abschreibung

Ob und wie viel Steuern du als Selbstständige:r auf diese Weise sparen kannst, hängt davon ab, in welchem Umfang du das Zimmer als Arbeitszimmer nutzt. Mehr dazu liest du in unserem Artikel zum Thema Arbeitszimmer absetzen.

Steuertipp 7: Homeoffice-Pauschale auch für 2022

2020 hat der Bundesfinanzhof wegen Corona die neue Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese kannst du auch 2022 von der Steuer absetzen. Das bedeutet: Musstest du wegen Corona deine Geschäftstätigkeit vermehrt oder ausschließlich im Homeoffice in einer Arbeitsecke ausüben, wird dir ein pauschaler Betriebsausgabenabzug vom Finanzamt zugestanden. Konkret: Du kannst 5 Euro pro Tag im Homeoffice, aber maximal 600 Euro pro Jahr, steuermindernd von deinem Gewinn abziehen.

Legale Steuertricks für Selbstständige

Die Corona-Pandemie hat auch Solo-Selbstständige; Freiberufler:innen und Freelancer:innen teilweise stark belastet. Deshalb hat der Gesetzgeber seit 2020 verschiedene Steuererleichterungen eingeführt, die für Selbstständige auch noch im Steuerjahr 2022 Einkommensteuer sparen:

  • Geht es um die Homeoffice-Pauschale können sowohl Kleinunternehmer:innen als auch Einzelunternehmer:innen von diesen Steuertipps selbst dann profitieren, wenn sie am Wochenende von zu Hause aus für ihr Business arbeiten. Sicherheitshalber solltest du hierfür Aufzeichnungen in Form eines Tagebuches führen. Notiere dir einfach, an welchen Wochenendtagen du im Homeoffice Büroarbeit erledigt hast.
  • Hast du während der Corona-Krise in 2022 flexibles Personal gebraucht? Dann konntest du auch nahe Angehörige (Ehegatten, Kinder oder Eltern) als Minijobber:innen anmelden. Für deine Einkommensteuer bedeutet das: Die Gehälter sowie die Pauschalabgaben an die Minijobzentrale bzw. an die Krankenkasse kannst du für 2022 gewinnmindernd als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
  • Die steuerfreie und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie darfst du auch einer Aushilfe, zum Beispiel einem Familienmitglied, ausbezahlen, das 2022 als Minijobber:in für dich gearbeitet hat. Voraussetzung ist, dass du die sogenannte Fremdüblichkeit dieser Zuwendung nachweisen kannst.

Steuertipp 8: Herabsetzungsantrag stellen

Für das Steuerjahr 2022 kommt dir der Gesetzgeber wegen Corona unbürokratisch und schnell in seinem Genehmigungsverfahren entgegen, wenn du einen Antrag auf Herabsetzung für laufende Steuervorauszahlungen stellst. Denn du musst keine umfassenden Gewinnprognosen abgeben, sondern nur belegen, dass die Einkünfte für 2022 geringer ausgefallen sind als im Vorjahr. Auf diese Weise bleibst du als Unternehmer:in liquide.

Achtung

Ein zu Unrecht gestellter Herabsetzungsantrag ist Steuerhinterziehung.

Steuertipp 9: Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Wusstest du, dass du nicht nur bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter (wie den Firmenwagen), sondern auch geplante Investitionen von der Steuer absetzen kannst? Diese Möglichkeit zählt zu den legalen Steuertricks für Selbstständige. Dabei setzt du in deiner Steuererklärung 50 Prozent der Kosten für eine geplante Investition an. Schließlich möchtest du als Selbstständige:r up to date bleiben, da sind Investitionen nötig.

Allein das Vorhaben, in den nächsten Jahren, in dein Unternehmen zu investieren, reicht jedoch nicht aus. Du musst strenge Vorgaben erfüllen, damit du die Hälfte der Kosten schon früher absetzen und damit von dem Steuertrick profitieren kannst. Am besten besprichst du diesen Steuertipp direkt mit deinem oder deiner Steuerberater:in. Er oder sie kann dir sagen, ob du damit wirklich Steuern sparen kannst.

Steuertipp 10: Steuern sparen mit Rückstellungen: Geht das?

Einer der beliebtesten Tipps, den du zum Beispiel für die Steuererklärung 2022 anwenden kannst, nennt sich gewinnmindernde Rückstellungen bilden. Mit diesem legalen Steuertrick kannst du eine bestimmte Summe für geplante Ersatzanschaffungen zurücklegen. Der Vorteil dieses Vorgehens: Auch diese Summe musst du nicht versteuern, da sie direkt von deinem Gewinn im betreffenden Steuerjahr abgezogen wird.

Info

Rückstellungen können nur bei Bilanzen gebildet werden, nicht bei Einnahmen-Überschuss-Rechnungen. Hier einige Beispiele für Rückstellungen:

  • Aufbewahrungsrückstellung
  • Urlaubsrückstellung
  • Jahresabschlusskosten-Rückstellung

Steuertipp 11 für Freiberufler:innen und Selbstständige: Gewinnverschiebung

Statt den Gewinn durch Rücklagen, wie im oben erwähnten Steuertipp zu senken, kannst du den Gewinn auch einfach in das darauffolgende Steuerjahr verschieben. Das funktioniert zum Beispiel bei großen Projekten ganz gut. Statt das Projekt komplett im neuen Jahr abzurechen, kannst du einen Teil auch noch im aktuellen Steuerjahr in Rechnung stellen. So verhinderst du, dass du die komplette Summe in einem Jahr versteuern musst. Denn das könnte wegen des Progressionsvorbehalts unter Umständen zu einem höheren Steuersatz führen.

Steuertipp 12 für Freiberufler:innen und Selbstständige: Kosten für Website

Sicher hast du eine eigene Website, um neue Kund:innen zu gewinnen. Sofern du die Website ausschließlich beruflich nutzt, kannst du die Kosten als Betriebsausgaben in deiner Steuererklärung ansetzen.

Info

Gut zu wissen

Das Finanzamt erkennt dabei nicht nur die Kosten für das Website erstellen als Betriebsausgaben an, sondern auch die laufenden Betriebskosten wie Hosting-Gebühren etc. Sogar die Kosten, die du für eine Abmahnung (z. B. wegen eines fehlenden Impressums) tragen musst, kannst du geltend machen.

Legaler Steuertrick: Das Sponsoring

Neben deiner Website kannst du auch auf andere Weise für dich und deine Dienstleistung oder dein Produkt Werbung machen, nämlich im Rahmen von Sponsoring. Sofern das Finanzamt diese Maßnahme als Werbung anerkennt, gelten die gleichen Regelungen wie für andere Werbung auch: Du kannst die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben.

Steuertipp 13: Mit Spenden Steuern sparen

Freiberufler:innen und Selbstständige können diesen Steuertipp zwar nicht ganz so umfangreich wie Unternehmen nutzen. Doch auch für dich kann es sich lohnen, gemeinnützigen Organisationen einen Geldbetrag zukommen zu lassen. Denn den Betrag, den du spendest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung angeben. Eine schöne Sache, denn damit kannst du Steuern sparen und gleichzeitig etwas Gutes tun. Erfahre in unserem weiterführenden Artikel, wie du Spenden steuerlich absetzen kannst.

Steuertipp 14: Steuerlastsenken mit Geschenken

Nicht nur gemeinnützige Organisationen, auch deine Kund:innen und Geschäftspartner:innen kannst du mit einem Geschenk überraschen und davon steuerlich profitieren. Dieser Steuertipp gehört zu den bekannteren und beliebten, denn er ist ganz einfach umzusetzen: Du kaufst die Geschenke, hebst die Belege auf und setzt die Kosten als Betriebsausgaben an.

Achtung

Absetzbare Geschenke

Pro Person kannst du pro Jahr 35 Euro von der Steuer absetzen. Sollte der Betrag über dieser Grenze liegen, müssen noch weitere Voraussetzungen vorliegen, damit du die Geschenke beim Finanzamt geltend machen kannst.

Steuertrick für Kleinunternehmer:innen

Die Option, die Kleinunternehmerregelung nicht zu nutzen, wird außerdem immer wieder genannt, wenn es um Steuertipps und -tricks für Freiberufler:innen und Selbstständige geht. Im Prinzip kannst du die Kleinunternehmerregelunganwenden, solange dein Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. (Das gilt für alleUmsätze ab 1.1.2020). Damit musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.

Du kannst beim Finanzamt beantragen,dennoch die Umsatzsteuer auszustellen. Das hat einen deutlichen Vorteil. Dennim Gegenzug kannst du auch die sogenannte Vorsteuer geltend machen – also Umsatzsteuer, die du für Produkte oder Dienstleistungen zahlst, die du im Rahmen deiner betrieblichen Tätigkeit benötigst.

Gerade dann, wenn du am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst und daher viele Anschaffungen bezahlen musst, kann sich dieser legale Steuertrick für dich lohnen: Die 19 oder 7 Prozent Vorsteuer kannst du dir nämlich direkt über die Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurückholen und so als Selbstständige:r Steuern senken.

FAQs: Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Steuertipps für Selbstständige

Welche Vorteile haben Selbstständige, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen?

Wenn du dich in 2022 entschlossen hast, ein Steuerbüro zu beauftragen, solltest du das dem Finanzamt sofort wissen lassen. Denn, wenn künftig Steuerberater:innen deine Steuererklärungen erstellen, musst du die Steuererklärung für 2022 nicht im Juli 2023 abgeben, sondern hast bis Ende Februar 2024 dafür Zeit.

Welche Steuertipps für Familien solltest du kennen?

Selbstständige, die eine Familiebhaben, können die üblichen Freibeträge geltend machen. Dazu gehören der Kinderfreibetrag und unter Umständen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Außerdem haben auch Freelancer, die Eltern werden, die Möglichkeit, Elterngeld für Selbstständige zu beantragen.

Gibt es allgemeine Steuertipps?

Von den genannten Möglichkeiten, um Steuern zu sparen einmal abgesehen, können Selbstständige auch die Steuerspartipps nutzen, die alle Steuerzahler:innen anwenden dürfen. Dabei geht es vor allem um die folgenden Bereiche:

  1. Sonderausgaben
  2. außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel doppelte Haushaltsführung)
  3. haushaltsnahe Dienstleistungen
Zusammenfassung

Mit Steuertipps für 2022 Steuern sparen

  • Solo-Selbstständige und Freelancer:innen sollten sich mit dem Thema Steuern beschäftigten, denn hier liegt viel Sparpotenzial.
  • Bereits mit einfachen Steuertipps können Selbstständige ihren Gewinn und damit ihre Steuerlast senken.
  • Das gilt besonders für das Steuerjahr 2022. Hier gewährt der Gesetzgeber wegen der Corona-Pandemie nochmals wichtige Entlastungen für Selbstständige und Freelancer:innen.
  • Profitiere ebenso von Steuertipps für die typischen Bereiche wie Betriebsausgaben und Firmenwagen gibt es die eher unbekannten Steuerspartricks wie Sponsoring oder die Gewinnverschiebung, die Selbstständige kennen sollten.
  • Steuerspartricks wie Sponsoring oder die Gewinnverschiebung, solltest du als Selbstständige:r ebenfalls kennen.
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