Welche Formen der Selbstständigkeit gibt es?
Bevor wir dir erklären, welche Steuern Selbstständige betreffen, wollen wir noch einmal einen kurzen Blick auf die verschiedenen Formen der Selbstständigkeit werfen. Dies soll die Fragen beantworten: Welche Steuerarten gelten für wen und was trifft letztlich auf dich zu? Manche Steuerformen sind vom Hintergrund her genau das Gleiche, heißen aber anders, weil sie für eine andere Art der Selbstständigkeit gelten.
Freiberufler:innen:
- geistig-schöpferische Arbeiten
- künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, beratende, unterrichtende oder erziehende Berufe
- medizinische Berufe: Ärzt:innen, Heilpraktiker:innen, Physiotherapeut:innen, o.ä.
- juristische Berufe: Anwält:innen, Notar:innen usw.
- Ingenieur:innen, Steuerberater:innen, Architekt:innen
Gewerbetreibende:
- Es muss eine selbstständige Tätigkeit sein
- Es muss eine Absicht der Gewinnerzielung bestehen
- Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein
Personengesellschaften:
- Vereinigung mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Unternehmen
- Gesellschafter:innen haften persönlich und unbeschränkt
- sind rechtlich nicht selbstständig
Kapitalgesellschaften:
- Zusammenschluss mehrerer Personen, die bereits eine anerkannte rechtliche Selbstständigkeit mitbringen
- dürfen als juristische Person unter dem Firmennamen klagen oder verklagt werden, d.h. sie ist juristisch selbstständig
- müssen nur eingeschränkt haften
Einkommensteuer für Selbstständige
Nun kommen wir zu den Steuern. Die erste und wichtigste ist natürlich die Einkommensteuer. Sobald du in Deutschland Geld verdienst, wird dieses Einkommen besteuert. Für den Lohn, den ein:e Arbeitgeber:in an eine:n Arbeitnehmer:in zahlt, ist die sogenannte Lohnsteuer zu zahlen. Jedoch gilt diese nicht für Selbstständige. Der Grund: Da du als Selbstständige:r ja keinem bzw. keiner Arbeitgeber:in unterliegst, sondern dein:e eigene:r Chef:in bist, spricht man von Einkommen und analog von der Einkommensteuer. Diese Steuer für Selbstständige gilt speziell für:
- Freiberufler:innen
- Einzelunternehmen mit Gewerbe
- Personengesellschaften
Die Einkommensteuer wird von deinem Gewinn abgezogen.
Dieser ergibt sich aus deinen Einnahmen abzüglich deiner Betriebsausgaben. Von deinem erwirtschafteten Gewinn werden dann vor der Besteuerung noch Sonderausgaben (z. B. Altersvorsorge-Beiträge) und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) abgezogen. Vom Rest wird, je nach Höhe deines Einkommens, die Einkommensteuer abgezogen.
Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbstständige?
Der Einkommensteuersatz variiert je nach dem, wie viel du durch deine Selbstständigkeit erwirtschaftest. Der Steuersatz für Selbstständige bewegt sich zwischen 14 % und 42 % abhängig von der Höhe deines Einkommens. Je mehr du verdienst, desto höher ist er.
Da Selbstständige Einkommensteuer zahlen und keine Lohnsteuer, gibt es für Selbstständige keine Lohnsteuerklassen. Wenn du als Selbstständige:r also in keine Steuerklasse fällst, kann dein Ehemann deine Ehefrau aber trotzdem zum Beispiel die Steuerklasse 3 oder 4 wählen.
Einkommensteuer für Personengesellschaften
Bei der Einkommensteuer von Personengesellschaften werden die einzelnen Gesellschafter:innen betrachtet. Diese müssen ihren anteiligen Gewinn individuell in ihrer persönlichen Einkommensteuer angeben. Je höher die Einnahmen der Personengesellschaft, desto höher sind die zu zahlenden Steuern. Apropos Steuern: Steuertipps, wichtige Neuigkeiten und tolle Impulse für deine Selbstständigkeit erhältst du in unserem Newsletter.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer kannst du dir auch als „Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften“ merken. Es ist also eine besondere Form der Steuern für Selbstständige. Was für dich als Einzelunternehmer:in „Einkommensteuer“ heißt, wird bei Kapitalgesellschaften unter dem Begriff „Körperschaftsteuer“ geführt. Sie liegt pauschal bei 15 % des zu versteuernden Einkommens. Mit dem zusätzlichen Solidaritätszuschlag von 5,5 % ergeben sich insgesamt 15,825 %. Hier gibt es keinen Freibetrag.
Der Solidaritätszuschlag: Was ist das, wie hoch ist er und wer muss ihn zahlen?
Beim Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine zusätzliche Abgabe an den Bund, die Steuerzahler in Deutschland leisten müssen. Dieser „Soli“ wurde 1991 nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt, um den Aufbau der deutschen Einheit und der neuen Bundesländer zu finanzieren. Ursprünglich war dieser Beitrag auf ein Jahr ausgelegt. Nach einer Pause in den Jahren 1993 und 1994 wurde der Soli seit 1995 weitergeführt.
Am 01.01.2021 wurde dieser Zuschlag weitgehend abgeschafft.
Die Abschaffung bedeutet eine finanzielle Entlastung für Angestellte, Selbstständige, kleine Unternehmen und Personengesellschaften. Für Bruttojahreseinkommen in folgender Höhe bedeutet das:
Umsatzsteuer für Selbstständige
Alle Selbstständigen müssen ab einem bestimmten Jahresumsatz Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Und zwar immer dann, wenn du Produkte verkaufst oder eine Dienstleistung anbietest. Um in Deutschland die Umsatzsteuer zu berechnen, verwendest du den für deine Produkte oder Dienstleistungen relevanten Steuersatz von entweder 19 % oder 7 %.
Umsatzsteuerpflicht für dein Unternehmen besteht dann, wenn du im laufenden Geschäftsjahr mehr als 50.000 Euro Umsatz machst und im Vorjahr mehr als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaftet hast. Bist du als Selbstständige:r umsatzsteuerpflichtig, gilt für dich der Vorsteuerabzug: Für alle Betriebsausgaben, die als Investitionen für dein Unternehmen anfallen, kannst du dir die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Gewerbesteuer für Selbstständige
Die Gewerbesteuer trifft nicht auf alle Selbstständigen zu. Nur wenn deine selbstständige Tätigkeit als Gewerbe gilt, musst du diese beim Gewerbeamt anmelden und somit Gewerbesteuern zahlen. Eine Gewerbeanmeldung gilt für Gewerbetreibende, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Freiberufler:innen müssen sich nicht beim Gewerbeamt melden und zahlen daher auch keine Gewerbesteuer.
Wie hoch ist der Freibetrag für die Gewerbesteuer?
Ob du als Einzelunternehmer:in Gewerbesteuer zahlen musst, richtet sich nach dem Freibetrag. Verdienst du mit deinem Gewerbe im Jahr weniger als 24.500 Euro (= „Gewerbeertrag“), musst du keine Gewerbesteuer zahlen. Erst ab einem Gewerbeertrag, der höher als der genannte Freibetrag ist, unterliegst du der Gewerbesteuerpflicht.
Ein Beispiel:
Beläuft sich dein Gewerbeertrag z. B. auf 47.500 Euro, wird hiervon der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen. Der Betrag, der sich daraus ergibt (in diesem Fall 23.000 Euro), wird bereinigter Gewerbeertrag genannt. Hiervon wird vom Finanzamt ein Steuersatz von 3,5 % abgezogen. Zusätzlich wird bei der Verrechnung der Gewerbesteuer ein Hebesatz für dein Gewerbe abgezogen. Dieser variiert jedoch je nach Standort und wird von der jeweiligen Gemeinde individuell festgelegt.
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