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Was sind Steuerfreibeträge, gelten sie für alle Steuerzahler:innen oder gibt es besondere Freibeträge, die nur für Selbstständige gelten? Wenn du dir als Einzelunternehmer:in diese Frage stellst, während oder bevor du deine Einkommenssteuererklärung erstellst, dann solltest du unbedingt hier weiterlesen.

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Definition: Was sind Steuerfrei­beträge?

Steuerfreibeträge sind dazu da, dein steuerpflichtiges Einkommen zu vermindern – und zwar folgendermaßen: Bis zu dem Steuerfreibetrag musst du keine Steuern zahlen. Erst wenn du die betreffende Summe überschreitest, verlangt das Finanzamt von dir, den entsprechenden Betrag zu versteuern.

Zu den Steuerfreibeträgen gehören beispielsweise:

  • Grundfreibetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Ausbildungsfreibetrag
  • Umsatzsteuerfreibetrag
Info

Einige Steuerfreibeträge, wie z. B. der Grundfreibetrag, gibt es für alle Steuerzahler:innen in Deutschland. Andere hingegen, wie z. B. der Freibetrag für Veräußerungsgewinne, gilt nur für Unternehmer:innen.

Der Grundfrei­betrag: Steuerliche Entlastung nicht nur für Selbst­ständige

Die gesetzlichen Regelungen zu den steuerlichen Grundfreibeträgen finden sich im Einkommenssteuergesetz (EStG) in § 32a Abs. 1.1. Steuerzahler:innen, also Selbstständige und Angestellte, können für das Steuerjahr 2023 dabei folgende Grundfreibeträge ansetzen:

  • Alleinstehende: 10.908 Euro (2022: 10.347 Euro)
  • Gemeinsam veranlagte Ehepaare: 21.816 Euro (2022: 20.694 Euro)

Dabei orientiert sich der Grundfreibetrag an dem sogenannten sächlichen Existenzminimum, das für Menschen in Deutschland angesetzt wird. Also dem minimalen Betrag, den Menschen zum Leben brauchen. Aus diesem Grund müssen auf Einnahmen, die unter dem Existenzminimum liegen, keine Steuern gezahlt werden. Die Höhe wird dabei regelmäßig neu ermittelt: Alle zwei Jahre wird der Grundfreibetrag mit der allgemeinen Steigerung der Kosten verglichen und bei Bedarf angepasst.

Info

Das Finanzamt berücksichtigt den Grundfreibetrag ganz automatisch, du musst ihn nicht gesondert beantragen.

Der Grundfreibetrag bei Selbstständigen

Selbstständige müssen in Bezug auf die Steuern mehr bedenken als Arbeitnehmer:innen. Denn bei Letzteren kümmert sich zumindest zum Teil der oder die Arbeitgeber:in darum, dass die Abgaben ans Finanzamt entrichtet werden, indem er oder sie einen Teil des Lohns bzw. Gehalts direkt abführt.

Du als Selbstständige:r musst diesen Schritt dagegen selbst in die Hand nehmen. Dafür gibt es folgendes Vorgehen: Du leistest Steuervorauszahlungen ans Finanzamt. Diese werden im Rahmen deiner Steuererklärung mit den endgültig zu zahlenden Steuern verrechnet. Je nachdem wie viel du vorausgezahlt und am Ende eingenommen hast, kommt es zu einer Nachzahlung oder einer Steuererstattung.

Das Problem dabei: Der Steuerbescheid der Behörde ist so erstellt, dass dir ohne fachkundigen Rat kaum klar werden wird, an welcher Stelle der Grundfreibetrag in die Berechnung deiner Steuer hineingeflossen ist. Statt nämlich ganz einfach den jeweils geltenden Grundfreibetrag abzuziehen, setzt das Finanzamt fünf Steuersätze an, die sich noch dazu in verschiedenen Intervallen ändern. Der Steuersatz in Deutschland steigt nämlich progressiv an.

Heraus kommen folgende Grenzsteuersätze für das Jahr 2023:

Einkommen
Steuersatz
bis 10.908 Euro
0 % (Freibetragsgrenze)
10.909 - 15.999 Euro
14 % - ca. 24 %
16.000 - 62.809 Euro
ca. 24 % - 42 %
62.810 - 277.825 Euro
42 %
ab 277.826 Euro
45 %

Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten wird jeweils der doppelte Betrag angesetzt. In unserem Newsletter informieren wir unter anderem über wichtige Steueränderungen. Melde dich doch an, wenn du immer auf dem Laufenden bleiben möchtest.

Pauschbetrag, Freibetrag und Freigrenze: Die Unterschiede

Obwohl Pauschbetrag und Freibetrag häufig bedeutungsgleich verwendet werden, gibt es einen Unterschied, den du als Selbstständige:r kennen solltest.

Streng genommen ist der Pauschbetrag nämlich eine Untergruppe des Steuerfreibetrags.

Der Klassiker unter den Pauschbeträgen ist die Werbungskostenpauschale. Diesen Betrag zieht das Finanzamt pauschal von deinem zu versteuernden Einkommen ab – daher auch die Bezeichnung Pausch(al)betrag. Der Aufwand für dich hält sich dabei in Grenzen: Du musst weder Belege noch sonstige Nachweise sammeln.

Tipp

Auch wenn deine tatsächlichen Ausgaben unter dem Pauschbetrag liegen, kannst du den vollen Betrag geltend machen. Möchtest du dagegen mehr ansetzen als pauschal vorgesehen, musst du das konkret nachweisen und entsprechende Belege, Rechnungen und sonstige Nachweise unter Umständen dem Finanzamt vorlegen.

Die Steuerfreigrenze wird ebenfalls häufig mit dem Freibetrag verwechselt, was jedoch genauso falsch ist. Zwar mindert auch die Steuerfreigrenze deine Steuerlast, jedoch gibt es einen gewaltigen Unterschied zum Freibetrag.

Wir erinnern uns: Der Steuerfreibetrag ist eine gewisse Summe, die von deinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird. Nur Einnahmen, die über dieser Summe liegen, musst du versteuern.

Bei der Freigrenze ist die Sachlage ein wenig anders. Auch hier kannst du dich über Steuerfreiheit freuen, solange du unter der Grenze liegst. Überschreitest du sie jedoch, wird es teuer. In diesem Fall musst du nämlich den kompletten Betrag versteuern. Der Steuervorteil ist also weg, sobald die Freigrenze überschritten wird.

Wer kann von den Freibeträgen profitieren?

Von den Steuerfreibeträgen können natürlich nicht nur Selbstständige profitieren. Im Gegenteil, sie gelten für alle Personen, die in Deutschland Einkommenssteuer zahlen müssen und daher auch für Angestellte, Arbeiter:innen und beispielsweise Vermieter:innen.

Wer dabei welche Freibeträge ansetzen kann, hängt von den individuellen Voraussetzungen und Lebensumständen ab. Den Grundfreibetrag können jedoch alle Steuerzahler:innen gleichermaßen in Anspruch nehmen.

Der Kinderfrei­betrag: Steuerliche Ersparnis für Eltern

Dass Eltern höhere Kosten als Kinderlose haben, dürfte unbestritten sein. Daher gibt es auch für Eltern – ob selbstständig oder nicht – einen speziellen Steuerfreibetrag – den Kinderfreibetrag. Dieser beträgt für das Steuerjahr 2023:

  • Für Alleinerziehende: 4.476 Euro
  • Für gemeinsam veranlagte Eltern: 8.952 Euro
Info

Was allgemein als Kinderfreibetrag bezeichnet wird, setzt sich aus zwei unterschiedlichen Freibeträgen zusammen:

  1. dem eigentlichen Freibetrag für Kinder
  2. dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Der Einfachheit halber hat es sich eingebürgert, beide Freibeträge zusammen als Kinderfreibetrag zu bezeichnen.

Den Kinderfreibetrag gibt es für jedes Kind bis mindestens 18 Jahre. Selbstständige und Angestellte können auch bis zu 21 Jahre oder gar 25 Jahre von dem Freibetrag für ihre Kinder profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder nicht erwerbstätig sind.

Info

Gut zu wissen:

Es gibt entweder das Kindergeld oder den Freibetrag für Eltern. Du als Steuerzahler:in musst dich aber darum nicht kümmern. Denn das Finanzamt ermittelt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob sich für dich der Freibetrag oder das Kindergeld mehr lohnt und setzt das bei der Steuererklärung entsprechend an.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende werden vom Staat steuerlich ein wenig mehr entlastet als zusammenlebende Eltern. Sie können den sogenannten Entlastungsbetrag für Kinder geltend machen, der ebenfalls die Steuergrenze beim Einkommen anhebt.

Der Freibetrag liegt bis einschließlich 2023 bei:

  • 4.260 Euro für das erste Kind
  • 240 Euro für jedes weitere Kind

Voraussetzung ist, dass die Person steuerlich gesehen als alleinerziehend geführt wird, also ihre Einnahmen in der Steuerklasse II versteuert. Außerdem darf sie nicht mit einem Lebenspartner oder einer Lebenspartnerin zusammenwohnen.

Der Sparerpausch­betrag: Steuer­ersparnis auf Kapitalerträge

Auf Zinsen, Gewinne aus Aktien oder andere Kapitalerträge müssen Steuern gezahlt werden.

Allerdings können sich auch in diesem Fall Arbeitnehmer:innen, Unternehmer:innen und freiberuflich Tätige über Steuerfreibeträge freuen: Den sogenannten Sparerfreibetrag oder Sparerpauschbetrag.

Bis zu einer Höhe von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr fallen auf Kapitalerträge keine Steuern an. Alle Erträge, die über diesem Betrag hinausgehen, müssen mit 25 % versteuert werden – zuzüglich Kirchensteuer und in bestimmten Fällen auch zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Übungsleiter­freibetrag: Für den selbstständigen Nebenerwerb

Freibeträge gibt es aber nicht nur, wenn du Vollzeit selbstständig arbeitest. Arbeitnehmer:innen, aber auch Selbstständige, die eine selbstständige Nebentätigkeit als

  • Übungsleiter:in
  • Erzieher:in
  • Betreuer:in
  • Ausbilder:in
  • oder eine vergleichbare Tätigkeit

ausüben, können sich ebenfalls über einen Steuerfreibetrag freuen. Pro Jahr sind 3.000 Euro steuerfrei – sofern die Tätigkeit gewisse Voraussetzungen erfüllt. Die Übungsleiterpauschale ist damit gewissermaßen eine steuerliche Freigrenze für die selbstständige Tätigkeit.

Achtung

Bei Nebenjob genau rechnen

Angestellte, selbstständige Unternehmer:innen und Freiberufler:innen, die neben ihrer eigentlichen Tätigkeit nebenberuflich selbstständig sind, müssen ihr Einkommen ganz genau im Auge behalten. Denn das Finanzamt betrachtet am Ende des Steuerjahres alle Einkünfte zusammen und besteuert sie.

Je nachdem, wie gut du im Nebenjob verdienst und wie dein Einkommen im Hauptjob ausfällt, rutschst du schnell in eine andere Steuerklasse. Das bedeutet: Steuernachzahlung – und die kann auch größer ausfallen.

Erbschafts- und Schenkungs­freibeträge: Für Selbstständige besonders interessant

Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen können alle Steuerzahler:innen in Anspruch nehmen. Geschickt eingesetzt, profitieren aber gerade Selbstständige von diesem Steuerfreibetrag besonders. Er gilt nämlich auch für finanzielle Unterstützungen bei der Firmengründung:

  • Bis zu 400.000 Euro Freibetrag sind möglich, wenn das Geld von Eltern oder Großeltern (für den Fall, dass die Eltern verstorben sind) kommt.
  • Bis zu 200.000 Euro können die Großeltern schenken, wenn die Eltern noch leben.
  • Bei entfernteren Verwandten wie Onkel oder Tante gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Diese Steuerfreibeträge gelten natürlich auch für alle anderen Steuerzahler:innen. Für Selbstständige kann es jedoch eine gute Option sein, den Start in die Selbstständigkeit oder eine wirtschaftliche Durststrecke möglichst steuergünstig zu gestalten.

Welche Freibeträge sind für dich als Einzelunter­nehmer:in relevant?

Nun zu der Frage, welche steuerlichen Freibeträge ausschließlich bei dir als selbstständig Tätige:n eine Rolle spielen. Denn tatsächlich gibt es bestimmte Steuerfreibeträge, die nur Selbstständige in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben können. Nämlich diese hier:

Umsatzsteuerfreibetrag: Für nebenberuflich Selbstständige und/oder Kleinunternehmer:innen

Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro im vorangegangenen und unter 50.000 Euro Umsatz im laufenden Kalenderjahr musst du als Selbstständige:r für deine Leistungen und Lieferungen keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Voraussetzung dafür: Du musst vorab die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen. Wie du das machst, zeigen wir dir in unserem Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Diese Umsatzgrenzen kann man als Freibetrag bei der Umsatzsteuer sehen, weil diese Art von zusätzlicher Besteuerung bis zum genannten Betrag eben ausbleibt. Wobei die Sache mit der Umsatzsteuer etwas komplizierter ist. Im Rahmen des Vorsteuerabzugs können sich umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer (zum Teil) wieder zurückholen – und so bei beruflich veranlassten Ausgaben sogar bis zu 19 Prozent sparen.

feel free und stell uns deine Frage zum Thema Steuerfreibeträge!

Gewerbesteuer­freibetrag: Die Freigrenze für selbstständig Gewerbetreibende

Wenn du keine Freiberufler:in bist, musst du ein Gewerbe anmelden. Und für dieses Gewerbe müssen Gewerbesteuern gezahlt werden – sofern du über dem entsprechenden Freibetrag liegst.

Info

Der Gewerbesteuerfreibetrag richtet sich nach der Rechtsform deines Unternehmens:

  • Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 24.500 Euro
  • Freibetrag für Vereine und juristische Personen öffentlichen Rechts: 5.000 Euro
  • Freibetrag für Kapitalgesellschaften: haben keinen Anspruch

Steuerfreibetrag auf Veräußerungs­gewinne: Wenn Selbstständige das Unternehmen verkaufen

Wer sein Unternehmen verkaufen will, kann ebenfalls von Steuerfreibeträgen profitieren. Allerdings sind diese an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Der oder die Inhaber:in des Unternehmens muss mindestens 55 Jahre alt sein oder das Unternehmen selbst nicht mehr führen können (dauerhaft berufsunfähig).

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es folgende unterschiedlichen Steuerfreibetragsgrenzen:

  • Bis 45.000 Euro gelten Gewinne aus Unternehmensveräußerungen als einkommenssteuerfrei.
  • Liegt der Gewinn aus dem Verkauf über 181.000 Euro entfällt der Freibetrag komplett.
Achtung

Dieser Freibetrag wird nur ein einziges Mal im Leben gewährt.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Steuerfrei­beträge für Selbstständige

Steuerthemen schrecken viele Steuerzahler:innen ab: zu kompliziert, zu undurchsichtig und noch dazu in Behördendeutsch geschrieben. Trotzdem solltest du dich als Solo-Selbstständige:r mit dem Thema Freibetrag für Freiberufler:innen und Selbstständige beschäftigen. Vor allem dann, wenn du deine Steuererklärung selbst erledigst. Als kleine Unterstützung haben wir häufige Fragen zum Thema Freibetrag und Einkommenssteuer hier gesammelt und liefern dir eine kurze Antwort.

Wer kann Freibeträge in Anspruch nehmen?

Alle Personen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können sich über Freibeträge freuen – also auch Selbstständige.

Wie nutze ich Freibeträge für meine Solo-Selbstständigkeit?

Einige Steuerfreibeträge wie den Grundfreibetrag setzt das Finanzamt ganz automatisch an. Andere Freibeträge, wie beispielsweise die Übungsleiterpauschale, musst du mit dem entsprechenden Formular bei deiner Einkommenssteuererklärung für Selbstständige beantragen.

Zahle ich erst dann Steuern, wenn ich über dem Freibetrag liege?

Ja, liegt dein Einkommen über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Steuerjahr 2023 (für gemeinsam verlangte Ehepartner das Doppelte), musst du jeden Euro, der die Grenze übersteigt, versteuern.

Tipp

Nutze eine Software für deine Steuer­erklärung

Mit einer Steuersoftware wie smartseuer ist deine Steuererklärung megaschnell erstellt. Der besondere Vorteil: Die Software unterstützt dich nicht nur bei deiner Einkommensteuererklärung, sondern auch bei der Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung, bei der Beantragung vom Übungsleiterfreibetrag und vielem mehr. So kannst du alle Steuerthemen deiner Selbstständigkeit mit einer Software abgedecken.

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Zusammenfassung

Steuerfrei­beträge für Selbstständige zusammengefasst

  • Steuerzahler:innen in Deutschland können von verschiedenen Steuerfreibeträgen profitieren.
  • Einige Freibeträge sind dabei nur für Selbstständige, wie z. B. der Gewerbesteuerfreibetrag.
  • Die Freibeträge sorgen für Steuerersparnisse.
  • Vorsicht: Freibetrag und Freigrenze sind nicht identisch.
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