Definition: Was sind Steuerfreibeträge?
Steuerfreibeträge sind dazu da, dein steuerpflichtiges Einkommen zu vermindern – und zwar folgendermaßen: Bis zu dem Steuerfreibetrag musst du keine Steuern zahlen. Erst wenn du die betreffende Summe überschreitest, verlangt das Finanzamt von dir, den entsprechenden Betrag zu versteuern.
Zu den Steuerfreibeträgen gehören beispielsweise:
- Grundfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Ausbildungsfreibetrag
- Umsatzsteuerfreibetrag
Der Grundfreibetrag: Steuerliche Entlastung nicht nur für Selbstständige
Die gesetzlichen Regelungen zu den steuerlichen Grundfreibeträgen finden sich im Einkommenssteuergesetz (EStG) in § 32a Abs. 1.1. Steuerzahler:innen, also Selbstständige und Angestellte, können für das Steuerjahr 2023 dabei folgende Grundfreibeträge ansetzen:
- Alleinstehende: 10.908 Euro (2022: 10.347 Euro)
- Gemeinsam veranlagte Ehepaare: 21.816 Euro (2022: 20.694 Euro)
Dabei orientiert sich der Grundfreibetrag an dem sogenannten sächlichen Existenzminimum, das für Menschen in Deutschland angesetzt wird. Also dem minimalen Betrag, den Menschen zum Leben brauchen. Aus diesem Grund müssen auf Einnahmen, die unter dem Existenzminimum liegen, keine Steuern gezahlt werden. Die Höhe wird dabei regelmäßig neu ermittelt: Alle zwei Jahre wird der Grundfreibetrag mit der allgemeinen Steigerung der Kosten verglichen und bei Bedarf angepasst.
Der Grundfreibetrag bei Selbstständigen
Selbstständige müssen in Bezug auf die Steuern mehr bedenken als Arbeitnehmer:innen. Denn bei Letzteren kümmert sich zumindest zum Teil der oder die Arbeitgeber:in darum, dass die Abgaben ans Finanzamt entrichtet werden, indem er oder sie einen Teil des Lohns bzw. Gehalts direkt abführt.
Du als Selbstständige:r musst diesen Schritt dagegen selbst in die Hand nehmen. Dafür gibt es folgendes Vorgehen: Du leistest Steuervorauszahlungen ans Finanzamt. Diese werden im Rahmen deiner Steuererklärung mit den endgültig zu zahlenden Steuern verrechnet. Je nachdem wie viel du vorausgezahlt und am Ende eingenommen hast, kommt es zu einer Nachzahlung oder einer Steuererstattung.
Das Problem dabei: Der Steuerbescheid der Behörde ist so erstellt, dass dir ohne fachkundigen Rat kaum klar werden wird, an welcher Stelle der Grundfreibetrag in die Berechnung deiner Steuer hineingeflossen ist. Statt nämlich ganz einfach den jeweils geltenden Grundfreibetrag abzuziehen, setzt das Finanzamt fünf Steuersätze an, die sich noch dazu in verschiedenen Intervallen ändern. Der Steuersatz in Deutschland steigt nämlich progressiv an.
Heraus kommen folgende Grenzsteuersätze für das Jahr 2023:
Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten wird jeweils der doppelte Betrag angesetzt. In unserem Newsletter informieren wir unter anderem über wichtige Steueränderungen. Melde dich doch an, wenn du immer auf dem Laufenden bleiben möchtest.
Pauschbetrag, Freibetrag und Freigrenze: Die Unterschiede
Obwohl Pauschbetrag und Freibetrag häufig bedeutungsgleich verwendet werden, gibt es einen Unterschied, den du als Selbstständige:r kennen solltest.
Streng genommen ist der Pauschbetrag nämlich eine Untergruppe des Steuerfreibetrags.
Der Klassiker unter den Pauschbeträgen ist die Werbungskostenpauschale. Diesen Betrag zieht das Finanzamt pauschal von deinem zu versteuernden Einkommen ab – daher auch die Bezeichnung Pausch(al)betrag. Der Aufwand für dich hält sich dabei in Grenzen: Du musst weder Belege noch sonstige Nachweise sammeln.
Die Steuerfreigrenze wird ebenfalls häufig mit dem Freibetrag verwechselt, was jedoch genauso falsch ist. Zwar mindert auch die Steuerfreigrenze deine Steuerlast, jedoch gibt es einen gewaltigen Unterschied zum Freibetrag.
Wir erinnern uns: Der Steuerfreibetrag ist eine gewisse Summe, die von deinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird. Nur Einnahmen, die über dieser Summe liegen, musst du versteuern.
Bei der Freigrenze ist die Sachlage ein wenig anders. Auch hier kannst du dich über Steuerfreiheit freuen, solange du unter der Grenze liegst. Überschreitest du sie jedoch, wird es teuer. In diesem Fall musst du nämlich den kompletten Betrag versteuern. Der Steuervorteil ist also weg, sobald die Freigrenze überschritten wird.
Wer kann von den Freibeträgen profitieren?
Von den Steuerfreibeträgen können natürlich nicht nur Selbstständige profitieren. Im Gegenteil, sie gelten für alle Personen, die in Deutschland Einkommenssteuer zahlen müssen und daher auch für Angestellte, Arbeiter:innen und beispielsweise Vermieter:innen.
Wer dabei welche Freibeträge ansetzen kann, hängt von den individuellen Voraussetzungen und Lebensumständen ab. Den Grundfreibetrag können jedoch alle Steuerzahler:innen gleichermaßen in Anspruch nehmen.
Der Kinderfreibetrag: Steuerliche Ersparnis für Eltern
Dass Eltern höhere Kosten als Kinderlose haben, dürfte unbestritten sein. Daher gibt es auch für Eltern – ob selbstständig oder nicht – einen speziellen Steuerfreibetrag – den Kinderfreibetrag. Dieser beträgt für das Steuerjahr 2023:
- Für Alleinerziehende: 4.476 Euro
- Für gemeinsam veranlagte Eltern: 8.952 Euro
Den Kinderfreibetrag gibt es für jedes Kind bis mindestens 18 Jahre. Selbstständige und Angestellte können auch bis zu 21 Jahre oder gar 25 Jahre von dem Freibetrag für ihre Kinder profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder nicht erwerbstätig sind.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende werden vom Staat steuerlich ein wenig mehr entlastet als zusammenlebende Eltern. Sie können den sogenannten Entlastungsbetrag für Kinder geltend machen, der ebenfalls die Steuergrenze beim Einkommen anhebt.
Der Freibetrag liegt bis einschließlich 2023 bei:
- 4.260 Euro für das erste Kind
- 240 Euro für jedes weitere Kind
Voraussetzung ist, dass die Person steuerlich gesehen als alleinerziehend geführt wird, also ihre Einnahmen in der Steuerklasse II versteuert. Außerdem darf sie nicht mit einem Lebenspartner oder einer Lebenspartnerin zusammenwohnen.
Der Sparerpauschbetrag: Steuerersparnis auf Kapitalerträge
Auf Zinsen, Gewinne aus Aktien oder andere Kapitalerträge müssen Steuern gezahlt werden.
Allerdings können sich auch in diesem Fall Arbeitnehmer:innen, Unternehmer:innen und freiberuflich Tätige über Steuerfreibeträge freuen: Den sogenannten Sparerfreibetrag oder Sparerpauschbetrag.
Bis zu einer Höhe von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr fallen auf Kapitalerträge keine Steuern an. Alle Erträge, die über diesem Betrag hinausgehen, müssen mit 25 % versteuert werden – zuzüglich Kirchensteuer und in bestimmten Fällen auch zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Übungsleiterfreibetrag: Für den selbstständigen Nebenerwerb
Freibeträge gibt es aber nicht nur, wenn du Vollzeit selbstständig arbeitest. Arbeitnehmer:innen, aber auch Selbstständige, die eine selbstständige Nebentätigkeit als
- Übungsleiter:in
- Erzieher:in
- Betreuer:in
- Ausbilder:in
- oder eine vergleichbare Tätigkeit
ausüben, können sich ebenfalls über einen Steuerfreibetrag freuen. Pro Jahr sind 3.000 Euro steuerfrei – sofern die Tätigkeit gewisse Voraussetzungen erfüllt. Die Übungsleiterpauschale ist damit gewissermaßen eine steuerliche Freigrenze für die selbstständige Tätigkeit.
Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge: Für Selbstständige besonders interessant
Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen können alle Steuerzahler:innen in Anspruch nehmen. Geschickt eingesetzt, profitieren aber gerade Selbstständige von diesem Steuerfreibetrag besonders. Er gilt nämlich auch für finanzielle Unterstützungen bei der Firmengründung:
- Bis zu 400.000 Euro Freibetrag sind möglich, wenn das Geld von Eltern oder Großeltern (für den Fall, dass die Eltern verstorben sind) kommt.
- Bis zu 200.000 Euro können die Großeltern schenken, wenn die Eltern noch leben.
- Bei entfernteren Verwandten wie Onkel oder Tante gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Diese Steuerfreibeträge gelten natürlich auch für alle anderen Steuerzahler:innen. Für Selbstständige kann es jedoch eine gute Option sein, den Start in die Selbstständigkeit oder eine wirtschaftliche Durststrecke möglichst steuergünstig zu gestalten.
Welche Freibeträge sind für dich als Einzelunternehmer:in relevant?
Nun zu der Frage, welche steuerlichen Freibeträge ausschließlich bei dir als selbstständig Tätige:n eine Rolle spielen. Denn tatsächlich gibt es bestimmte Steuerfreibeträge, die nur Selbstständige in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben können. Nämlich diese hier:
Umsatzsteuerfreibetrag: Für nebenberuflich Selbstständige und/oder Kleinunternehmer:innen
Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro im vorangegangenen und unter 50.000 Euro Umsatz im laufenden Kalenderjahr musst du als Selbstständige:r für deine Leistungen und Lieferungen keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Voraussetzung dafür: Du musst vorab die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen. Wie du das machst, zeigen wir dir in unserem Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Diese Umsatzgrenzen kann man als Freibetrag bei der Umsatzsteuer sehen, weil diese Art von zusätzlicher Besteuerung bis zum genannten Betrag eben ausbleibt. Wobei die Sache mit der Umsatzsteuer etwas komplizierter ist. Im Rahmen des Vorsteuerabzugs können sich umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer (zum Teil) wieder zurückholen – und so bei beruflich veranlassten Ausgaben sogar bis zu 19 Prozent sparen.
Gewerbesteuerfreibetrag: Die Freigrenze für selbstständig Gewerbetreibende
Wenn du keine Freiberufler:in bist, musst du ein Gewerbe anmelden. Und für dieses Gewerbe müssen Gewerbesteuern gezahlt werden – sofern du über dem entsprechenden Freibetrag liegst.
Steuerfreibetrag auf Veräußerungsgewinne: Wenn Selbstständige das Unternehmen verkaufen
Wer sein Unternehmen verkaufen will, kann ebenfalls von Steuerfreibeträgen profitieren. Allerdings sind diese an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Der oder die Inhaber:in des Unternehmens muss mindestens 55 Jahre alt sein oder das Unternehmen selbst nicht mehr führen können (dauerhaft berufsunfähig).
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es folgende unterschiedlichen Steuerfreibetragsgrenzen:
- Bis 45.000 Euro gelten Gewinne aus Unternehmensveräußerungen als einkommenssteuerfrei.
- Liegt der Gewinn aus dem Verkauf über 181.000 Euro entfällt der Freibetrag komplett.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Steuerfreibeträge für Selbstständige
Steuerthemen schrecken viele Steuerzahler:innen ab: zu kompliziert, zu undurchsichtig und noch dazu in Behördendeutsch geschrieben. Trotzdem solltest du dich als Solo-Selbstständige:r mit dem Thema Freibetrag für Freiberufler:innen und Selbstständige beschäftigen. Vor allem dann, wenn du deine Steuererklärung selbst erledigst. Als kleine Unterstützung haben wir häufige Fragen zum Thema Freibetrag und Einkommenssteuer hier gesammelt und liefern dir eine kurze Antwort.
Wer kann Freibeträge in Anspruch nehmen?
Alle Personen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können sich über Freibeträge freuen – also auch Selbstständige.
Wie nutze ich Freibeträge für meine Solo-Selbstständigkeit?
Einige Steuerfreibeträge wie den Grundfreibetrag setzt das Finanzamt ganz automatisch an. Andere Freibeträge, wie beispielsweise die Übungsleiterpauschale, musst du mit dem entsprechenden Formular bei deiner Einkommenssteuererklärung für Selbstständige beantragen.
Zahle ich erst dann Steuern, wenn ich über dem Freibetrag liege?
Ja, liegt dein Einkommen über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Steuerjahr 2023 (für gemeinsam verlangte Ehepartner das Doppelte), musst du jeden Euro, der die Grenze übersteigt, versteuern.
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