Diese Funktion hat die Steuererklärung für dich als Selbstständige:n
In Deutschland gibt es unzählige Steuern. Die Steuererklärung gibt dem Finanzamt Auskunft darüber, welche Steuern du als Selbstständige:r zahlen musst. Zudem wird darüber auch die Höhe bestimmt. Du musst vor allem diese Steuern an das Finanzamt abführen:
Einkommensteuer
- Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn aus deiner Geschäftstätigkeit erhoben, der über dem gesetzlichen Grundfreibetrag liegt (ab 2023: 10.908 Euro).
- Dazu ist jede:r Selbständige in seiner oder ihrer Steuererklärung verpflichtet – egal in welcher Branche und Größe er tätig ist.
- Wird jährlich erhoben
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
- Sie wird auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben (sofern du nicht gemäß § 19 UstG unter die Kleinunternehmerregelung fällst und dadurch von dieser Steuer befreit bist).
- Du zahlst jedes Mal, wenn du etwas kaufst Umsatzsteuer und erhebst sie bei jedem Verkauf. Die bereits gezahlte Vorsteuer wird dann von deiner erhobenen Umsatzsteuer abgezogen – den Rest musst du noch an das Finanzamt abführen oder kriegst sogar etwas raus.
- Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer.
- Du leistest jedoch monatlich oder vierteljährlich (hängt vom Umsatz ab) Vorauszahlungen ans Finanzamt. Das geschieht in Form einer Umsatzsteuervoranmeldung.
- Mit der Umsatzsteuerjahreserklärung, die du mit deiner Steuererklärung abgibst, wird die Umsatzsteuer quasi abgerechnet.
Gewerbesteuer
- Sie wird auf deinen Gewinn aus deiner Geschäftstätigkeit erhoben, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und dein Jahresgewinn 24.500 Euro übersteigt.
- Die Gewerbesteuer ist eine Jahressteuer.
- Auch hier leistest du Vorauszahlungen, die du vierteljährlich ans Finanzamt zahlst.
- Am Ende des Jahres erstellst du eine Gewerbesteuererklärung und übermittelst sie mit deiner Steuererklärung ans Finanzamt.
Daneben gibt es noch weitere Steuern für Selbstständige, die je nach Branche, in der du dich bewegst, relevant sind und in deiner Steuererklärung erfasst werden.
Außerdem unterscheidet das Finanzamt, ob du freiberuflich tätig bist (§ 18 EstG) oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst (§ 15 EstG).
Die sogenannten freien Berufe müssen kein Gewerbe beim Handelsregister anmelden. Wenn du ein Gewerbe betreibst, benötigst du jedoch diesen Eintrag. In dem Fall musst du Gewerbesteuer zahlen und mit deiner Steuererklärung auch die Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn dein Gewinn höher als 24.500 Euro ist. Wir raten dir, dich im Zweifel mit einem oder einer Steuerberater:in kurzzuschließen, unter welche Kategorie du fällst.
Bis wann musst du die Steuererklärung abgegeben?
Selbstständige sind dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – und das in elektronischer Form per ELSTER. Dafür hast du bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Wenn du mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zusammenarbeitest, verschiebt sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Im Rahmen des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes wurden die Abgabefristen jedoch verlängert.
Welche Formulare müssen Selbstständige bei der Steuererklärung ausfüllen?
Bei der Einkommensteuererklärung musst du als Selbstständige:r, wie alle anderen Steuerpflichtigen, zuerst den Mantelbogen ausfüllen. Außerdem sind für dich folgende Formulare relevant:
- Anlagen G (für Gewerbetreibende)
- Anlage S (für Freiberufler und sonstige selbstständige Berufe)
- Anlage EÜR
- Gewerbesteuerjahreserklärung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Wir erklären dir, wofür welches Formular gedacht ist und ob du es ausfüllen musst.
Das kommt in den Mantelbogen
Im Mantelbogen vermerkst du alle relevanten Daten zu deiner Person:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum
- Steuernummer
- Zuständiges Finanzamt
- Deinen Familienstand und eventuell Kinder
Anlage G, Anlage S und Anlage EÜR
Die Anlage G ist für Gewerbetreibende. Die Anlage S in der Steuererklärung bezieht sich auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, ist also für Freiberufler:innen oder sonstige selbstständige Berufe gedacht. In beiden Varianten trägst du die Höhe deiner Einkünfte und Ausgaben (Gewinn oder Verlust) ein. Hierzu gehören auch deine Betriebsausgaben und persönliche Ausgaben, die deine Steuerlast mindern. Also beispielsweise:
- Aufwendungen für Altersvorsorge und Versicherungen
- Außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten und so weiter
- Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Spenden (Infos zum Absetzen von Spenden hier)
Wenn du deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, musst du die Anlage EÜR ausfüllen. Das gilt sowohl für Kleinunternehmen, die weniger als 22.000 € (bis 2019: 17.500 €) Umsatz gemacht haben, als auch für Freiberufler:innen und Gewerbetreibende.
Selbstständig und umsatzsteuerpflichtig?
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du unterjährig die Umsatzsteuervoranmeldung und mit der Einkommensteuererklärung die Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt abgeben.
Wann ist ein:e Steuerberater:in sinnvoll?
Ab wann du deine Steuererklärung als Selbstständige:r besser von einem Profi machen lassen solltest, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Der entscheidende Vorteil eines Steuerberaters oder einer Steuerberater:in ist, dass du dir in jedem Fall sicher sein kannst, dass deine Steuerunterlagen korrekt eingereicht werden.
Weitere Gründe, die dafür sprechen:
- Dein:e Steuerberater:in übernimmt die ganze Kommunikation mit dem Finanzamt – gerade bei Verzögerungen kann er schnell eine Fristverlängerung aushandeln.
- Dein Zeitaufwand minimiert sich auf das Sammeln aller Belege und Rechnungen.
- Ein:e Steuerberater:in kann dir ggf. Schlupflöcher und Fallstricke nennen, die dir bares Geld einsparen.
Was kostet der oder die Steuerberater:in?
Für Steuerberater:innen gibt es eine Vergütungsverordnung. Diese legt fest, wie hoch die Steuerberatungskosten sein dürfen. Was du für deinen oder deine Steuerberater:in dann effektiv zahlst, legt dieser auf Basis der Vergütungsordnung selbst fest.
Generell lässt sich aber sagen: Die Berechnung hängt dabei von den zu versteuernden Einkünften ab und natürlich auch vom Arbeitsaufwand. Hast du eine eher unkomplizierte Steuererklärung, sind die Gebühren niedriger als bei einer umfangreichen Steuererklärung.
Außerdem solltest du, bevor du deine Unterlagen zum oder zur Steuerberater:in gibst, diese immer gut vorbereiten. Das spart Zeit und damit auch automatisch Kosten. Die Steuerberatungsvergütungsordnung findest du hier.
Tipp: Erstelle deine Steuererklärungen selbst
Eine Alternative zum oder zur Steuerberater:in ist eine moderne Software mit der du als Freiberufler:in oder Selbständige:r deine Steuererklärung selbst machen kannst. Optimal für Selbstständige ist die Kombination einer Buchhaltungssoftware mit einer Steuersoftware. Der Grund: Unser Buchhaltungsprogramm lexoffice beispielweise hilft dir dabei, dich sicher durch den Steuer- und Bürokratiedschungel zu bewegen und bereits alle Belege und Daten, die du für deine Steuererklärung benötigst, in einer Software zu hinterlegen.
Das i-Tüpfelchen ist dann die Anbindung an die Steuersoftware smartsteuer. Damit erstellst du innerhalb von Sekunden deine komplette Steuererklärung online selbst – inklusive Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuerjahreserklärung, Gewerbesteuererklärung usw. Der Clou: Du kannst alle nötigen Daten aus lexoffice per Klick in smartsteuer einfügen. Dabei führt dich die Software durch jeden einzelnen Schritt, sodass nichts schiefgehen kann. Leichter geht´s nicht. Und so sparst du dir die Kosten für den oder die Steuerberater:in. Welche Vorteile die Erstellung der Steuererklärung in Eigenregie hat, erklärt auch Björn Waide, Geschäftsführer von Haufe-Lexware, in unserem Interview mit ihm. Spannende Tipps, Impulse und Ideen erhältst du in unserem Newsletter. Melde dich doch gleich mal an.
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