Was ist eigentlich ein Steuerbescheid?
Wenn du deine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt bzw. Finanzbehörde einreichst, werden dort deine Steuervorauszahlungen mit deiner entsprechenden Steuerlast verglichen. Anhand dessen wird deine Steuerschuld ermittelt, eine Steuerfestsetzung festgelegt und das ist dann das, was dir mittels eines Steuerbescheids mitgeteilt wird. Ein Steuerbescheid ist also ein Verwaltungsakt, in dem deine jährlichen Steuern festgesetzt werden.
Steuerbescheid: Wie lange dauert es, bis er da ist?
Kennst du das: Nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast, willst du mit dem Thema am liebsten abschließen. Doch wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid da ist? Das kann sich aufgrund des Verwaltungsakts tatsächlich hinziehen. Denn bis das Dokument im Briefkasten liegt, können je nach Finanzamt bzw. Finanzbehörde gut und gerne sechs bis zwölf Wochen vergehen.
Der Steuerbescheid kommt immer mit der Post. Du kannst ihn aber auch per ELSTER abfragen, wenn du deine Steuererklärung über dieses Tool erstellt und verschickt hast. Eine ausschließlich elektronische Version des Steuerbescheids gibt es noch nicht, was den Verwaltungsakt leider noch immer relativ umfangreich darstellt.
Was steht in deinem Steuerbescheid?
Sobald wir den Steuerbescheid in der Hand halten, suchen wir meistens nur noch schnell die Stelle, an der steht, ob wir etwas nachzahlen müssen oder Steuern erstattet bekommen. Anschließend heften wir das Dokument ab. Allerdings lohnt es sich, die Daten einmal vollständig zu überprüfen, denn Fehler kommen auch hier immer mal wieder vor. Aber wie liest du als Steuerzahler:in deinen Steuerbescheid eigentlich richtig? Wir erklären es dir.
Die erste Seite deines Steuerbescheids
Das Erste, was du auf dieser Seite findest, sind deine persönlichen Daten. Achte bei der Steueranmeldung darauf, dass alle Angaben wie Adresse, Bankverbindung oder auch deine Steueridentifikationsnummer korrekt sind.
Es kommt häufiger vor, dass sich das Steuerrecht ändert. Deshalb kann es zum Beispiel vorkommen, dass bei deinem Steuerbescheid ein Steuergesetz angewendet wurde, das noch gerichtlich überprüft wird. In diesem Fall wirst du unter dem nächsten Absatz „Festsetzung“ einen Vorläufigkeitsvermerk finden. Dann steht dort die Formulierung „teilweise vorläufig“. Dazu musst du keinen Einspruch erheben und es wird auch keine Auswirkung auf dich als Steuerpflichtige:n haben.
Weiter unten auf Seite 1 findest du die Festsetzungstabelle, in der deine Steuerschuld aufgeschlüsselt ist:
- In der ersten Zeile steht deine Steuerschuld, die sich aus Einkommensteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ergibt.
- In der zweiten Zeile findest du den Betrag, den du bereits durch deine Steuervoranmeldungen gezahlt hast.
Aus diesen beiden Zeilen ergibt sich der ausstehende Betrag. Solltest du mehr eingezahlt habe, als es deine Steuerschuld vorsieht, wird hier „mithin zu viel entrichtet“ stehen und du bekommst eine Rückerstattung. Solltest du zu wenig gezahlt haben, wird hier „mithin zu wenig entrichtet“ stehen und du musst eine Nachzahlung leisten. Im letzteren Fall wirst du einen Minusbetrag in deinem Steuerbescheid stehen haben. Überprüfe hier genau, ob alle angegebenen Zahlen stimmen.
Die zweite und dritte Seite deines Steuerbescheids
Auf Seite zwei bzw. drei erklärt das Finanzamt, wie es zu dem Ergebnis auf Seite eins gekommen ist. Hier sind also die Besteuerungsgrundlagen und Erläuterungen aufgeführt.
Unter den Besteuerungsgrundlagen findest du mehrere Posten:
- Einkünfte: Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld für Selbstständige), Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und Kapitalerträge
- Ausgaben und weitere Posten: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Pauschal- bzw. Steuerfreibeträge für Selbstständige
Natürlich kann es auch hier passieren, dass die Daten falsch erfasst wurden bzw. sich an einer Stelle ein Zahlendreher oder andere Fehler eingeschlichen hat. Schau dir die Angaben deshalb genau an und überprüfe, ob die Beträge alle richtig übernommen wurden.
Nach den Besteuerungsgrundlagen findest du anschließend noch die Erläuterungen, also eine Erklärung zu deinem Steuerbescheid. Das Finanzamt bzw. Finanzbehörde muss hier aufführen, welche Angaben und Pauschalbeträge es nicht berücksichtigt hat und warum. Achte hier darauf, dass alles nachvollziehbar und rechtmäßig ist. Vergleiche das gerne auch mit deinen aufgehobenen Steuerdokumenten der letzten Jahre. Solltest du einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten, findest du an dieser Stelle ebenfalls eine Begründung dafür.
Ganz am Ende findest du noch die Rechtsbelehrung, also wie du als Steuerpflichtige:r gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben kannst.
Wie kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einreichen?
Grundsätzlich reicht ein formloses Schreiben ohne Angaben von Gründen, um gegen deinen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Schicke das Schreiben per Post, per E-Mail oder auch online über ELSTER an das Finanzamt, das deinen Bescheid ausgestellt hat. Gib dabei deine Steuernummer und deine ID-Nummer an.
Auch wenn ein formloses Schreiben ausreicht, ist es ratsam, eine Erläuterung hinzuzufügen. So begrenzt sich die Korrektur nämlich nur auf die von dir angegebenen Punkte. Sollte das Finanzamt bzw. die Finanzbehörde keinen konkreten Sachverhalt zur Überprüfung bekommen, so wird die komplette Steuererklärung noch einmal geprüft. Das kann durchaus zu deinen Ungunsten ausfallen. Ziehe daher einen „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“ einem formlosen Schreiben vor.
FAQ: Weitere häufige Fragen rund um den Steuerbescheid
Nun kannst du deinen Steuerbescheid lesen und verstehen. Trotzdem ergeben sich rund um das Thema herum oft noch weitere Fragen, die wir dir an dieser Stelle beantworten möchten.
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