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Wer sich selbstständig macht, verfügt oft nicht direkt über ein regelmäßiges Einkommen. Um Engpässe zu vermeiden, hast du die Möglichkeit, einen Minijob anzunehmen. Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, haupt- oder nebenberuflich selbstständig zu sein und dazu einem 450-Euro-Job nachzugehen. Wie es funktioniert, hauptberuflich selbstständig zu sein und dazu einen Minijob zu haben, erfährst du hier.

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Was ist ein Minijob?

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Die klare Regel ist: Du darfst nicht mehr als 520 Euro pro Monat (bis 30.09.2022 450 Euro) bzw. 6.240 Euro pro Jahr (bis 30.09.2022 5.400 Euro) verdienen. Die Kombination aus Selbstständigkeit und Nebenjob hat verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel Steuerfreiheit im Rahmen des Minijobs.

Info

Dynamische Anhebung der Verdienst-Obergrenze

Im Rahmen der Erhöhung des Mindestlohns am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro wurde auch die Verdienst-Obergrenze bei Minijobs von monatlich 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Die bisher fixe Einkommensgrenze passt sich künftig dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns an. Ausführliche Infos dazu erhältst du im Lexware Artikel zum Thema neuen Verdienstgrenze beim Minijob. Wir halten dich dazu auch über unseren Newsletter auf dem Laufenden.

Dürfen Selbstständige nebenher einen Minijob haben?

Als selbstständig arbeitende:r Unternehmer:in darfst du nebenher einen Minijob annehmen. Doch in dieser Konstellation ist es elementar, dass du die einschlägigen juristischen und steuerrechtlichen Aspekte kennst, um das Finanzamt zufriedenzustellen und gutes Geld zu verdienen.

Hilfreiche Infos vor Abschluss eines Minijobs

Es gibt einige Dinge zu beachten, bevor es losgehen kann. An erster Stelle ist es wichtig, mit dem oder der Arbeitgeber:in, der oder die dich als Minijobber:in anstellt, eine eindeutige Regelung zu vereinbaren bzw. am besten einen Arbeitsvertag abzuschließen. Somit unterliegen Verdienst, Stunden der Tätigkeit und alles weitere einer zuverlässigen Vereinbarung. Zwar kannst du auch einfach auf Handschlag-Basis arbeiten – allerdings sichert ein Vertrag immer alle Eventualitäten im Streitfall ab.

Ein Minijob ist als regelmäßiger Arbeitseinsatz definiert. Als Selbstständige:r darf man auf 520-Euro-Basis steuerfrei arbeiten, solange es sich dabei nicht nur um einen kurzfristigen Minijob handelt, bei dem man nicht mehr als 70 Tage arbeiten darf. In diesem Fall spielt dann nämlich die Lohnhöhe keine Rolle mehr. Zudem entfällt die Sozialversicherungspflicht des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin – allerdings darf es sich hier wirklich nur um kurzfristige Tätigkeiten handeln, wie z. B. bei Ferienjobs.

Auch beim Minijob gelten die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitgeber:innen:

  • Es gilt der Mindestlohn in Höhe von 12 Euro (bis 1. Juli 2022 lag er bei 10,45 Euro).
  • Seit 2020 dürfen Minijobber:innen 48 Stunden pro Monat arbeiten.
Info

Gleichzeitig als Minijobber:in und freiberuflich bzw. selbstständig zu arbeiten, ist zwar gesetzlich geregelt, der Stundenlohn kann allerdings vollkommen frei verhandelt werden. Aber Achtung: Dabei läuft man oft Gefahr, die eigene Dienstleistung unter Wert zu verkaufen.

Die Sache mit der Steuer – Vorteile und Vorschriften beim Minijob

Wer arbeitet und Einkommen bezieht, muss Steuern zahlen – so der Grundsatz. Die gute Nachricht: Das gilt nicht für den Minijob. Wenn du selbstständig bist und einen Nebenjob auf 520-Euro-Basis hast, ist dieser für dich als Arbeitnehmer:in bezüglich der Einkommensteuer steuer- und abgabenfrei.

Achtung

Beachte dabei, dass die Befreiung von der Einkommensteuer als Selbstständige:r nur greift, wenn du auf deine Rentenversicherungspflicht verzichtest. Dazu reichst du einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin ein und dieser oder diese informiert dann die Minijob-Zentrale.

Mit einer Buchhaltungssoftware wie lexoffice kannst du dann alle deine steuerlichen Abgaben einfach erfassen und an das Finanzamt übermitteln.

Info

Kannst du auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?

Ja. Es ist auch möglich, dass du mehrere Minijobs annimmst. Zum Beispiel kannst du bei dem einen Unternehmen eine Tätigkeit für 150 Euro ausüben und bei einem anderen für 370 Euro. Wichtig ist allein, dass die monatliche 520-Euro-Grenze auf keinen Fall überschritten wird. Sollte das passieren, würde eine Versicherungspflicht für beide Arbeitsverhältnisse greifen. Mehr Infos dazu hier.

Wird das Einkommen aus dem Minijob auf deine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit hinzugerechnet?

Nein, grundsätzlich gilt, dass man die Einnahmen nicht hinzurechnen muss. Daher beeinflussen sie auch nicht die Freibetragsgrenze bei der Einkommensteuer. Mehr dazu liest du in unserem Artikel zum Thema Steuerfreibeträge für Selbstständige.

Selbstständig und Minijob – welche Abgaben fallen an?

Das Schöne an der geringfügigen Beschäftigung: Als Minijobber:in musst du keine Abgaben zahlen. Dafür fallen bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin Sozialversicherungsbeiträge und Steuerabgaben an. Diese müssen an die Minijob-Zentrale und an die Krankenkasse gemeldet werden.

Tipp

Frag uns

Hast du noch eine Frage zum Thema selbstständig und Minijob? Dann schreibe uns einfach eine E-Mail an: hello@lexfree.de

Krankenversicherung bei Minijobs: Das sind die Regeln

Beim Thema Krankenversicherung für Selbstständige solltest du beachten, dass du als Minijobber:in nicht durch den oder die Arbeitgeber:in versichert bist. Allerdings gilt immer die allgemeine Krankenversicherungspflicht – also musst du dich selbst versichern.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem seit 2009 geltenden Versicherungsvertragsgesetz, das für alle gilt, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben.

Grundsätzlich greift hier folgende Regelung:

  • Für Privatversicherte müssen Arbeitgeber:innen keinen Pauschalbeitrag mehr entrichten.
  • Für gesetzlich Versicherte sind 13 % des Lohns für die Krankenversicherung fällig.

Hier stellt sich bei der Krankenversicherung also nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie. Da du hauptberuflich selbstständig bist, kommen für dich nur diese beiden Möglichkeiten infrage:

  1. Freiwillige Krankenversicherung: Als Selbstständige:r unterliegst du ebenfalls der Krankenversicherungspflicht. Du hast daher die Möglichkeit, dich freiwillig zu versichern – sowohl gesetzlich als auch privat. In unserem Beitrag zum Thema Krankenversicherung für Selbstständige erfährst du, wie du die beste Versicherung für deine Bedürfnisse findest.
  2. Beitragsfreie Familienversicherung: Bis zum 25. Lebensjahr kannst du über deine Eltern Mitglied in einer Familienversicherung sein. Im Falle eines Teilzeit-Minijobs und einer selbstständigen Tätigkeit bist du dann versichert. Das gilt auch im Falle einer Familienversicherung über eine:n Ehepartner:in.
Achtung

Wichtig: Der Verdienst aus dem Minijob wird bei der gesetzlichen Krankenkasse zum Verdienst aus der selbstständigen Tätigkeit hinzugezählt. Dadurch erhöhen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Mehrere Minijobs oder selbstständig und Minijob bei einem Unternehmen

Natürlich kann man mehrere Minijobs nebeneinander annehmen. In diesem Fall darf es sich aber nicht um denselben oder dieselbe Arbeitgeber:in handeln.

Auch hier gilt wieder: Das monatliche Gehalt darf 520 Euro nicht übersteigen. Sollte dein Gehalt 520 Euro übersteigen, gilt die sogenannte Gleitzonenregelung und damit die Versicherungspflicht bis 2.000 Euro. Man nennt diese Variante auch Midijob, bei dem nur ein reduzierter Anteil der Sozialabgaben anfällt. Die Gleitzonenregelung betrifft allerdings nicht den oder die Arbeitgeber:in.

Dazu gibt es auch den Fall des sogenannten einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses: Wenn du mehrere Minijobs bei demselben oder derselben Arbeitgeber:in hast, gelten diese sozialversicherungsrechtlich als Einheit. Die sogenannte Arbeitgeberidentität entscheidet darüber, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Es ist dann zu prüfen, ob der oder die Arbeitgeber:in eine natürliche oder juristische Person des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft ist.

Kannst du als Selbstständige:r für eine Firma tätig sein und gleichzeitig einen Minijob bei dieser Firma haben?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Wenn die Tätigkeit, die du im Rahmen des Minijobs für die Firma ausübst, der Tätigkeit sehr ähnelt, die du als Selbstständige:r für die Firma übernimmst, kann es zum Verdacht der Scheinselbstständigkeit kommen. Hier solltest du sicher gehen und dich beraten lassen, bevor du den Minijob annimmst, z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung.

Zusammenfassung

Selbstständig und Minijob zusammengefasst

  • Minijobber:innen sind Angestellte und können auf Grundlage eines Arbeitsvertrags tätig sein, auch wenn sie nebenbei selbstständig sind.
  • Bei einem Minijob darfst du maximal 520 Euro pro Monat verdienen. Bis zu dieser Grenze ist die geringfügige Beschäftigung steuer- und abgabenfrei.
  • Der oder die Arbeitgeber:in übernimmt die Sozialabgaben und Beiträge.
  • Als Selbstständige:r zahlst du die Beiträge zur Krankenversicherung selbst. Dasselbe gilt für dich als Minijobber:in, da du nicht über deine:n Arbeitgeber:in versichert bist.
  • Du kannst mehrere Minijobs neben deiner Selbstständigkeit annehmen. In diesem Fall darf es sich aber nicht um denselben oder dieselbe Arbeitgeber:in handeln.
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