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Sicherlich hast du als Solo-Selbstständige:r schon einmal davon gehört, dass es sinnvoll ist, steuerliche Rücklagen zu bilden. Doch ist da etwas dran und welchen Zweck haben solche Reserven? Wenn ja, wie viel Rücklagen solltest du als Grundkapital bilden und welche Steuern berücksichtigen? Hier findest du die wichtigsten Infos zum Thema Rücklagen aus dem Einkommen bilden.

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Steuerliche Rücklagen bilden – Definition

Grundsätzlich müssen Selbstständige genauso wie Angestellte regelmäßig Steuern zahlen. Wie hoch die Steuerbelastung für dich als Solo-Selbstständige:r oder Freiberufler:in genau ist, stellt sich jedoch in der Regel erst mit einer zeitlichen Verzögerung heraus. Um dann durch mögliche finanzielle Forderungen durch das Finanzamt nicht in einen Liquiditätsengpass zu geraten, solltest du Rücklagen bilden. Denn so umgehst du das Risiko und hast ausreichend Kapital zur Verfügung, um die Steuernachzahlungen zu begleichen.

Warum ist eine Steuer­rücklage sinnvoll?

Leider ist es nicht so, dass das ganze Geld, das auf deinem Geschäftskonto ankommt, auch bei dir bleibt und dir für deine Ausgaben sowie Anschaffungen zur Verfügung steht. Denn als Solo-Selbstständige:r musst du natürlich auch Steuern zahlen. Wenn du also deine Existenz absichern möchtest, solltest du einen gewissen Teil deiner Einnahmen für die Steuer zurücklegen. Sinnvoll ist dafür zum Beispiel ein separates Tagesgeldkonto, ein spezielles Rücklagenkonto oder Aktien. Das hat folgende Vorteile:

  • Du läufst nicht Gefahr, das Geld für etwas anderes auszugeben.
  • Du kannst dadurch im besten Fall noch ein paar Zinsen erwirtschaften.
Info

Wenn du nicht bilanzierst, ist mit einer Steuerrücklage übrigens das einfache Ansparen von Geld gemeint. Als bilanzierendes Unternehmen kannst du dagegen satzungsgemäße Rücklagen in Form von offiziellen Rückstellungen bilden.

Was ist der Unterschied zwischen Rück­lagen und Rück­stellungen?

Die Begriffe Rücklagen und Rückstellungen werden oft gleichgesetzt. Doch das ist nicht ganz richtig, denn es gibt sowohl aus gesetzlicher als auch aus bilanzieller Sicht Unterschiede:

  • Rücklagen: Diese werden aus deinen Gewinnen gebildet und gehören zum Eigenkapital deines Unternehmens. Je nach Art und Unternehmensform ist die Bildung von Rücklagen teilweise vorgeschrieben. Ziel ist es, das Kapital der Anteilseigner:innen im Falle von Verlusten zu schützen.
  • Rückstellungen: Ist hingegen bekannt, dass in Zukunft eine Verbindlichkeit eintreffen wird, so muss ein Unternehmen Rückstellungen bilden. Der Fälligkeitszeitpunkt sowie die genaue Höhe dieser Verbindlichkeit ist jedoch offen. Rückstellungen werden in der Bilanz als sogenanntes Fremdkapital ausgewiesen.

Wieviel Rücklagen solltest du als Selbst­ständige:r bilden?

Eine Steuervorauszahlung richtet sich bei Selbstständigen grundsätzlich nach den Einnahmen. Deshalb wird bei deiner Gründung dein zukünftiges Einkommen geschätzt. Das Finanzamt schickt dir anschließend unter Vorbehalt der Nachprüfung einen Bescheid für Vorauszahlungen oder verweist darauf, dass erst mit zunehmenden Einnahmen vierteljährliche Einkommenssteuer-Vorauszahlungen fällig werden. Wenn deine Gewinne und Verluste nach der Erstellung deines Jahresabschlusses feststehen, ergibt sich bei deiner Steuererklärung entweder eine Erstattung oder eine Nachzahlung. Um für eine Nachzahlung gewappnet zu sein, solltest du eine Kapitalrücklage bilden – am besten bereits vor der Erstellung der Steuererklärung.

Tipp

Lege lieber etwas mehr als zu wenig für die Steuer zurück.

Als grober Richtwert zu Beginn der Selbstständigkeit gilt: mindestens ein Viertel der Einnahmen (also 25 Prozent). Insbesondere wenn du anfänglich gut verdienst und deine Steuer zunächst niedrig bewertet wurde, droht dir eine hohe Nachzahlung zum Geschäftsjahresende. Wenn du eine:n Steuerberater:in hast, dann bespreche das Thema Rücklagen bilden unbedingt mit ihm oder ihr. Er oder sie kann dir auch Tipps zur Höhe des Betrags deiner Gewinnrücklagen geben. Zudem weiß er oder sie, wie du Rücklagen richtig buchst, welcher Buchungssatz der richtige ist und wie du diese auflöst.

Welche Steuern solltest du bei der Steuer­rücklage berück­sichtigen?

Wenn du Rücklagen bildest, solltest du folgende Steuern berücksichtigen:

  • Einkommensteuer: Bei der Einkommensteuer solltest du auch an Nachzahlungen denken, die im aktuellen Geschäftsjahr anfallen könnten oder gegebenenfalls noch aus dem letzten oder vorletzten Jahr bestehen. Zudem solltest du die Vorauszahlungen im Hinterkopf haben, die für das laufende Jahr von Finanzamt festgelegt wurden.
  • Umsatzsteuer: Bist du umsatzsteuerpflichtig? Dann solltest du ebenfalls das Vorjahr sowie etwaige Nachzahlungen einbeziehen, wenn du steuerliche Rücklagen bildest. Auch die Umsatzsteuervorauszahlungen des laufenden Geschäftsjahres, die monatlich oder vierteljährlich anfallen, darfst du nicht vergessen.
  • Gewerbesteuer: Falls du ein Gewerbe angemeldet hast und somit gewerbesteuerpflichtig bist, solltest du ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro Rücklagen für die Gewerbesteuer bilden. Hier musst du die regionalen Gegebenheiten beachten, da es auf den Gewerbesteuerhebesatz deiner Stadt oder Gemeinde ankommt.

Mehr Infos zum Thema Steuern für Selbstständige findest du in unserem Beitrag. Klick doch gleich mal rein!

Zusammenfassung

Steuer­rück­lagen zusammengefasst

  • Die Höhe der Steuerbelastung bei Selbstständigen stellt sich häufig erst mit einer zeitlichen Verzögerung heraus.
  • Um durch finanzielle Forderungen vom Finanzamt nicht in einen Liquiditätsengpass zu geraten, lohnt es sich, Rücklagen zu bilden.
  • Lege lieber etwas mehr als zu wenig Geld für die Steuer zurück.
  • Berücksichtigen solltest du für die Rücklagen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.
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