Wann sind Selbstständige versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Die Frage, ob du als Solo-Selbstständige:r verpflichtend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen musst, hängt von deiner individuellen Situation und Tätigkeit ab – genauer gesagt davon, ob du schutzbedürftig bist. Denn für bestimmte schutzbedürftige Berufsgruppen besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und somit auch eine Pflicht zur monatlichen Beitragszahlung in die Rentenkasse.
Folgende schutzbedürftige Berufsgruppen gibt es:
- Handwerker:innen und Hausgewerbetreibende
- Künstler:innen und Publizist:innen
- Lehrer:innen und Erzieher:innen
- Hebammen und in der Pflege Beschäftigte
- Selbstständige mit nur einem oder einer Auftraggeber:in
- Küstenfischer:innen und -schiffer:innen sowie Seelots:innen
- Einige weitere Selbstständige
(Quelle: deutsche-rentenversicherung.de)
Diese Selbstständigen, die den oben genannten Tätigkeiten nachgehen, sammeln also Pflichtjahre in der Rentenversicherung. Wobei man sagen muss, dass unter bestimmten Umständen auch eine Befreiung von der Rentenversicherung möglich ist und sie sich von der Rentenversicherung und der damit verbundenen monatlichen Einzahlung in die Rentenkasse abmelden können.
Alle anderen Selbstständigen müssen sich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, können das aber freiwillig tun. Andere Option: eine private Rentenversicherung.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge für Selbstständige?
Selbstständige, für die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, sollten folgende Grundlagen für die Beitragsberechnung kennen:
- Regelbeitrag: Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag als Beitragszahlung, den alle versicherungspflichtigen Selbstständigen in die Rentenkassen einzahlen müssen. Grundlage für die Berechnung des Beitrags ist ein fiktiver durchschnittlicher Gewinn. In Westdeutschland liegt dieser im Jahr 2021 bei 3.290 Euro, in Ostdeutschland bei 3.115 Euro. Daraus ergibt sich ein monatliche Beitragshöhe von 611,94 Euro (West) bzw. 579,39 Euro (Ost).
- Einkommensgerechter Beitrag: Wer nicht den Regelbeitrag in die Rentenkasse einzahlen möchte, kann den letzten Einkommenssteuerbescheid vorlegen und sein Arbeitseinkommen nachweisen. Danach wird eine individuelle Beitragshöhe berechnet, die sich an den tatsächlichen Einnahmen orientiert. In der Folge musst du dann entweder höhere oder niedrigere Beitragszahlungen als den Regelbeitrag an die Rentenversicherung zahlen.
- Beitrag für Gründer:innen: Existenzgründer:innen können im Hinblick auf die Beitragshöhe von einer Ausnahme profitieren: In den ersten drei Jahren nach ihrer Existenzgründung müssen sie nur die Hälfte der eigentlichen Beitragszahlungen zahlen, aktuell also 305,97 Euro in West- und 289,70 Euro in Ostdeutschland.
Freiberufler:innen in der Künstlersozialkasse (KSK)
Für Künstler:innen und Publizist:innen gelten zum Teil andere Regeln als zum Beispiel für Handwerker:innen oder Hebammen. Sie sind über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei einen Teil der monatlichen Beiträge, die diese Gruppe von selbstständig Beschäftigten in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Was dazu führt, dass diese einem oder einer Arbeitnehmer:in bzw. Angestellte:n vergleichbar sind. Denn der oder die versicherte Künstler:in oder Publizist:in zahlt nur die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte bezuschusst die Künstlersozialkasse – und zwar aus Beitragen sogenannter Verwerter:innen.
Welche Vorteile bietet die gesetzliche Rentenversicherung Selbstständigen als Altersvorsorge?
Was du nicht vergessen solltest: Wenn du aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselst, kann es sich durchaus lohnen, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben – auch wenn du nicht zu den Pflichtversicherten gehörst.
Denn nach fünf Beitragsjahren hast du einen Anspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusammen mit privater oder zusätzlicher gesetzlicher Vorsorge kann das ein echter Vorteil für dich sein. Unter Umständen kann es also auch für dich als Selbstständige:r äußerst sinnvoll sein, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. Rentenkasse einzuzahlen. Es hängt aber immer von den individuellen Gegebenheiten ab.
Welche alternativen Rentenversicherungen bieten sich für Selbstständige an?
Selbstständige und Freiberufler:innen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied werden müssen, haben andere Optionen zur Auswahl. Zum Beispiel diese hier:
- berufsständische Versicherungen
- Rürup-Versicherung
- private Rentenversicherung
- Riester-Rente
1. Berufsständische Versicherungen
Einige Selbstständige gehören zu den sogenannten kammerpflichtigen freien Berufen. Für diese Freiberufler:innen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht, sich in einer berufsständischen Kammer, auch als Standeskammer oder berufsständisches Versorgungswerk bezeichnet, versichern zu lassen.
Diese Pflicht betrifft folgende Berufsgruppen:
- Ärzte und Ärztinnen
- Apotheker:innen
- Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
- Freie Rechtsanwält:innen und Notar:innen
- Beratende Ingenieur:innen
- Architekt:innen
- Psychotherapeut:innen
Diese berufsständischen Versorgungswerke sind private Versicherungen. Die Beitragszahlung, die verkammerte Freiberufler:innen in diese Versicherungen zahlen müssen, orientiert sich am Höchstbetrag, den die gesetzliche Rentenversicherung verlangt.
2. Rürup-Versicherung
Gehörst du als Selbstständige:r jedoch nicht zu den freien verkammerten Berufen und bist auch nicht über die Künstlersozialkasse versichert, kannst du dich freiwillig über die Rürup-Versicherung, auch Basisrente genannt, versichern lassen. Die Rürup-Rente ist zwar eine private Versicherung, wird aber vom Staat bezuschusst. Hauptsächlich geschieht das über Vorteile in der Steuer für Selbstständige, da die Beiträge zu dieser Versicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
Im Gegensatz zur Riester-Rente wird die Rürup-Rente nur als Ratenzahlung ausgezahlt. Es ist damit nicht möglich, sich einen Teil des angesparten Guthabens als Einmalzahlung oder monatlich auszahlen zu lassen. Im Gegenteil: Die Auszahlung beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr und dann ausschließlich in Form festgesetzter Raten.
Weiterer Nachteil: Die Rürup-Rente kann nur an die Person ausgezahlt werden, die die Beiträge eingezahlt hat. Solltest du also frühzeitig versterben, wird die Rente nicht vererbt. Sie kann auch nicht an eine andere Person übertragen werden.
3. Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung ist vermutlich nicht nur für Selbstständige in Deutschland sinnvoll. Denn ob die Absicherung allein über die gesetzliche Rentenversicherung ausreichen wird, um deinen Lebensstandard im Alter zu halten, und du damit umfassend abgesichert bist, ist mehr als fraglich.
Aus diesem Grund schließen auch abhängig beschäftigte Angestellte immer öfter eine private Zusatzversicherung ab. Als alleinige Rentenversicherung ist eine private Versicherung jedoch recht kostspielig und teuer. Der Grund: Sie wird nicht vom Staat gefördert und du hast auch keine Vergünstigungen bei der Steuer. Zum Ausgleich wird im Alter aber nur der sogenannte Ertragsanteil, also der Zinsanteil, besteuert.
Eine andere Form der privaten Altersvorsorge für Selbstständige sind private Anlagen wie Aktien oder Fondssparpläne. Diese sind zwar etwas riskanter, dafür ist die Aussicht auf eine schöne Rendite aber besser.
4. Riester-Rente
Selbstständige, für die eine Rentenversicherungspflicht besteht (wie beispielsweise Künstler:innen und Publizist:innen) oder Selbstständige, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können in die Riester-Rente einzahlen. Sie ist ebenfalls eine staatlich geförderte Rente.
Die Riester-Rente ist gewissermaßen das Gegenstück zur Rürup-Rente, denn riestern können diejenigen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglied sind.
Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung
Natürlich kannst du dich auch jederzeit freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden. Du giltst dann als selbstständig freiwillig rentenversichert und zahlst aus deinem Arbeitseinkommen eine bestimmte Beitragshöhe in die Rentenkasse ein. So hast du im Alter einen Anspruch auf die Rentenleistungen, die diese Versicherung auszahlt. Dazu musst du allerdings regelmäßig Beiträge leisten. In diesem Zusammenhang kann es sich auch lohnen, als Selbstständige:r Rentenbeiträge nachzuzahlen. Denn bei einer Versicherungslücke verlierst du unter Umständen deinen Anspruch auf die Leistungen. Und das wäre schade, denn die Leistungen sind recht umfangreich.
Im Überblick:
- Rentenansprüche
- Erwerbsminderungsrente
- Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, Umschulungen oder Weiterbildung
Wirst du Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, hast du in der Anfangszeit deiner Selbstständigkeit – in der Regel in den ersten fünf Jahren – die Wahl zwischen folgenden Optionen:
- Versicherungspflicht auf Antrag: Dabei gelten die herkömmlichen Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die monatliche Beitragshöhe auf der Grundlage des Einkommens errechnet wird. Wenn du dich auf Antrag pflichtversichern lässt, ist diese Entscheidung unwiderruflich. Du kannst also nicht wieder aus der gesetzlichen Rentenversicherung austreten, somit auf die Einzahlung in die Rentenkasse verzichten und dich anderweitig versichern. Die Mitgliedschaft kann nur dann enden, wenn du nicht mehr selbstständig bist.
- Freiwillige Versicherung: Bei der freiwilligen Versicherung kannst du selbst entscheiden, wie lange du Rentenbeiträge zahlen möchtest. Auch die Beitragshöhe kannst du frei wählen. Zwischen dem Mindestbetrag von aktuell 1.004 Euro bis zu dem Höchstbetrag von 15.400 Euro jährlich ist alles möglich.
Wie hoch ist die Rente bei freiwilliger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung?
Die spätere Rente, die dir die gesetzliche Rentenversicherung als freiwillig Versicherte:r zahlt, hängt von vielen Faktoren ab:
- Bist du verheiratet oder alleinstehend?
- Hast du Kinder oder nicht?
- Wie lautet die Beitragshöhe, die du zahlst?
Stiftung Warentest hat beispielhaft die Höhe der Renten für einen alleinstehenden, freiwillig Versicherten berechnet. Herausgekommen sind folgende Zahlen (in Auszügen):
(Quelle: test.de, die gesamte Liste findet sich in dem kostenpflichtigen Artikel „So regeln Sie Ihre Rente“)
Zusätzlich dazu gibt es im Netz verschiedene Rechner, mit denen Selbstständige ihre individuellen Rentenbeiträge und Kosten für die Rentenversicherung berechnen können.
Davon abgesehen, hast du außerdem die Option, freiwillig zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Zahlst du Beiträge, die über den Mindestbetrag in der deutschen Rentenversicherung hinausgehen, kannst du als Selbstständige:r sogar früher in Rente gehen – idealerweise ganz ohne Abschläge.
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