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Du hast den Traum, dein Angestelltenverhältnis zu kündigen. Aber komplett in die Selbstständigkeit zu starten, ist dir zu risikoreich? Mit einem Nebengewerbe kannst du etwas dazu verdienen und dein Unternehmen langsam neben deinem Job aufbauen, ohne die Risiken der Selbstständigkeit voll tragen zu müssen. Erfahre jetzt, welche Voraussetzungen es gibt und welche gesetzlichen Richtlinien du beachten musst.

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Was genau ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe zu gründen bedeutet, sich parallel zur Festanstellung selbstständig zu machen.

Das heißt, du bist im Nebenerwerb selbstständig. Das wichtigste Merkmal eines Nebengewerbes ist, dass du nicht komplett in Vollzeit oder hauptberuflich dieser Tätigkeit nachgehst.

Ein Nebengewerbe kann sehr unterschiedlich ausfallen – es kann beispielsweise genauso der Verkauf von Feinkost auf Märkten sein wie auch eine Geschäftsidee in der High-Tech Branche, die du dir aufbaust.

Diese Merkmale gelten für ein klassisches Nebengewerbe:

  • Deine Tätigkeit ist eigenverantwortlich, sprich du bist dafür nicht irgendwo angestellt.
  • Die Tätigkeit ist langfristig ausgelegt und du gehst ihr regelmäßig nach.
  • Du möchtest damit Umsätze und Gewinn erzielen.

Du kannst für dein Nebengewerbe als Einzelunternehmer:in je nach Branche unterschiedliche Rechtsformen wie eine GbR oder GmbH wählen. Ein Nebengewerbe zu zweit zu gründen, ist ebenfalls möglich.

Wann ist von einem Hauptgewerbe und wann von einem Nebengewerbe die Rede?

Ob es sich bei deinem Beruf um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt, ist gesetzlich klar geregelt. Du betreibst ein Nebengewerbe, wenn du maximal 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit dafür aufbringst. Entscheidend ist aber auch, dass dein Nebengewerbe dir nicht mehr Einkommen einbringt als dein Hauptberuf. Diese sogenannte Verdienstgrenze solltest du nicht überschreiten.

Hauptgewerbe, Nebengewerbe, Kleingewerbe, Minijob – was ist möglich?

Blickst du auch nicht mehr durch? Die verschiedenen Bezeichnungen für nebenberufliche Arbeiten sind so divers wie ihre Vor- und Nachteile oder Kombinationsmöglichkeiten. Hier ein Überblick:

  • Ein Kleingewerbe wird umgangssprachlich genutzt und meint eigentlich Nebengewerbe. Der Begriff hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Es zählen also die Regelungen für ein Nebengewerbe.
  • Kleinunternehmer:in: Bezieht sich auf §19 Umsatzsteuergesetz (UstG). Der Umsatz liegt unter 22.000 Euro im vergangenen Kalenderjahr und es werden im kommenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erwartet. Umsatzsteuer muss nicht ausgewiesen werden. Fällt diese Umsatzgrenze, dann kann ein Kleinunternehmen beispielsweise in ein Nebengewerbe umgewandelt werden.
  • Minijob/Teilzeitjob: Wenn du als Selbstständige:r im Nebengewerbe noch einen Minijob annehmen möchtest, ist das grundsätzlich möglich. Allerdings solltest du das mit deinem oder deiner Steuerberater:in absprechen, da diese Kombination gegebenenfalls steuerrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Viele Unternehmer:innen nutzen das Nebengewerbe bereits im Studium als Einstieg in die Selbstständigkeit. Dabei solltest du Folgendes im Hinterkopf behalten: Wenn du BAföG beziehst, darf die Verdienstgrenze aus dem Nebengewerbe nur rund 400 Euro monatlich betragen.

Wann musst du ein Nebengewerbe anmelden?

Als Betreiber:in eines Nebengewerbes gelten für dich ähnliche Regeln wie für hauptberuflich Gewerbetreibende. Das bedeutet, sobald du mit deiner Geschäftsidee Geld verdienst, musst du ein Nebengewerbe anmelden.

Info

Einzige Ausnahme ist, wenn deine Tätigkeit zu den sogenannten freien Berufen zählt. Denn als Freiberufler:in bist von der Gewerbesteuer befreit. Dennoch musst du deine Nebentätigkeit dem Finanzamt melden. Denn am Ende des Jahres wird in den freien Berufen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung fällig.

Wenn du ein Nebengewerbe anmeldest, gilt für dich § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Du solltest also am besten mit dem Tag, an dem du dein Nebengewerbe aufnimmst, spätestens aber 14 Tage nach Arbeitsbeginn dein Unternehmen anmelden. Dazu gehst du zum Gewerbeamt deiner Gemeinde und lässt dir einen Gewerbeschein für dein Nebengewerbe ausstellen – solltest du deine Tätigkeit aufgeben, musst du dein Gewerbe mit den entsprechenden Formularen wieder abmelden.

Achtung

Beachte, dass die Branche und die Rechtsform deines Unternehmens eine Rolle bei Behördengängen spielen. Der Handel und kaufmännische Tätigkeiten beispielsweise oder Rechtsformen wie OHG und GmbH machen den Eintrag im Handelsregister nötig.

Kann dein:e Arbeitgeber:in Einwände gegen das Nebengewerbe erheben?

Grundsätzlich ist es kein Problem, ein Nebengewerbe parallel zu einem Job anzumelden.

Allerdings darf es sich dabei um keine Dienstleistung handeln, mit der du mit deinem oder deiner Arbeitgeber:in in direkte Konkurrenz trittst. Auch muss jederzeit sichergestellt sein, dass du die vereinbarte Arbeit in Festanstellung uneingeschränkt erbringst. Und um das Vertrauensverhältnis nicht zu beschädigen, ist es in jedem Fall ratsam, den oder die Arbeitgeber:in über das Nebengewerbe zu informieren.

Musst du für dein Nebengewerbe Steuern abführen?

Völlig egal, ob du ein Haupt- oder Nebengewerbe betreibst, Steuern zahlen musst du in jedem Fall.

Dazu meldest du deinen Gewinn dem Finanzamt, das daraus die Steuern berechnet, die du zu entrichten hast. Da Selbstständige ihre Steuern immer rückwirkend zahlen, ist es wichtig, dass du einen Teil deines erwirtschafteten Honorars beiseitelegst. Als Richtwert gelten 30 Prozent des Umsatzes.

Wird bei einem Nebengewerbe Gewerbesteuer fällig?

Neben der Einkommensteuer wird außerdem Gewerbesteuer fällig, egal ob du ein Haupt- oder Nebengewerbe betreibst. Auch hier gibt es eine Grenze, die du beachten musst: Jenseits der Freigrenze von 24.500 Euro Gewinn im Jahr musst du Gewerbesteuer abführen.

Welche Form der Buchführung gilt für ein Nebengewerbe?

Nach Ablauf eines Jahres erstellst du eine Steuererklärung für dein Nebengewerbe. Für diese ermittelst du den Gewinn. Dabei musst du zwei wichtige Grenzen beachten:

  • Hast du in deinem Nebengewerbe weniger als 60.000 Euro Gewinn und weniger als 600.000 Euro Umsatz gemacht, genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Liegst du darüber, bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet und musst du einen klassischen Jahresabschluss inklusive Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.

Welche Sozialabgaben und andere Kosten fallen für ein Nebengewerbe an?

Wer in Deutschland einer Arbeit nachgeht, ist dazu verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Im Fall eines Nebengewerbes ist dieser Versicherungsschutz aber bereits über den Hauptberuf gegeben, sodass keine weiteren Abgaben für die Krankenkasse anfallen.

Was du aber zahlen musst sind Handels- oder Handwerkskammergebühren. Als Gewerbetreibende:r bist du Pflichtmitglied bei der für dich zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Wer für dich zuständig ist, kannst du bei deiner zuständigen IHK erfragen.

Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe ummelden: Was musst du beachten?

Rechtlich gesehen gibt es hinsichtlich der Gewerbeanmeldung keinen Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe – die Grundtonalität bleibt gleich. Was allerdings auf dich zukommt, wenn du dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe, also deine primäre Einnahmequelle, umwandeln möchtest, sind die Versicherungen.
Das heißt, du musst für folgende Versicherungen aus deinem Vollerwerb aufkommen:

Zusammenfassung

Nebengewerbe zusammengefasst

  • Ein Nebengewerbe ist eine selbstständige Tätigkeit, die du neben deinem Haupterwerb betreibst.
  • Der Richtwert lautet: Du bringst wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden für deine nebengewerbliche Tätigkeit auf.
  • Du willst mit deinem Nebengewerbe Gewinn erzielen, bist daher verpflichtet Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer zu zahlen.
  • Gewerbesteuer fällt an, sobald du über den Freibetrag kommst.
  • Gegebenenfalls kommen weitere Kosten wie Handels- oder Handwerkskammergebühren auf dich zu.
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