Definition: Was ist Markenschutz?
Der Markenschutz basiert auf einer gesetzlichen Regelung, durch die eingetragene Marken vor Imitation geschützt werden. Der Markenschutz ist im „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG) sowie der Markenschutzverordnung festgehalten.
Was bedeutet das? Eine Marke ist, wenn sie offiziell als Marke eingetragen ist, geschützt vor Nachahmern. Das heißt, dass alle Zeichen, die zur Marke gehören, nicht einfach so kopiert oder anderweitig verwendet werden dürfen. Wenn du also z.B. eine Ware oder Dienstleistung als Marke schützt, bist du der:die Markeninhaber:in.
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Kennzeichen für deine Waren oder Dienstleitungen, durch das diese vom Portfolio anderer Hersteller abgehoben werden.
Eine Marke kann ein Logo sein, wie z. B. der geschützte Google-Schriftzug, oder ein Farbton wie das Lila der Milka-Schokolade.
Geschützt werden können zum Beispiel:
- Wortmarken: Schriftzüge, Buchstaben (unabhängig von der Schriftart wie z. B. der Schriftzug Microsoft)
- Bildmarke: grafische Elemente
- Dreidimensionale Marke: gegenständliche Gestaltungen (z. B. Toblerone-Form)
- Hörmarke: Tonfolgen und Melodien
- Farbtöne usw.
Auch Kombinationen dieser Elemente sind möglich.
Wozu ist Markenschutz wichtig?
Eine Marke schützt deine Idee, gibt dir Rechte und schafft Vertrauen. Damit du für dein Unternehmen einen Wiedererkennungswert erzielen kannst, ist der Schutz deiner Marke wichtig.
Andere Unternehmen können eine eingetragene Marke nicht nutzen, ohne mit einem Strafverfahren rechnen zu müssen.
Mit deiner Marke kannst du Emotionen bei deiner Zielgruppe wecken, die sie oft ein Leben lang mit dir in Verbindung bringen. Das unterstützt dich darin, deinen Bekanntheitsgrad zu erweitern und Kunden an dich zu binden. Der Markenschutz verleiht deiner Marke auch eine gewisse Unterscheidungskraft zu anderen Marken.
Wo lässt sich der Schutz einer Marke beantragen?
Um den Markenschutz geltend zu machen, musst du die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Dieses prüft die Markenanmeldung auf Schutzhindernisse. So sind zum Beispiel Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, die allgemein verfügbar bleiben müssen (z. B. ist das Wort ‚Orange‘ nicht für eine Orange schutzfähig, da es als warenbeschreibende Angabe für alle verwendbar sein muss).
Hoheitszeichen wie Staatsflaggen oder sittlich Anstößiges sind ebenfalls nicht schützbar. Wichtig ist, dass du im Vorfeld eine sorgfältige Markenrecherche betreibst, um deinen Antrag als zukünftige:r Markeninhaber:in beim Markenamt auf sichere Füße zu stellen. Einen Leitfaden dazu findest du bei der DPMA.
Diese Kosten fallen bei der Marken-Anmeldung an
Die Gebühren der Anmeldung und Eintragung variieren und reichen von 300 Euro bis 900 Euro. Regulär sollte man aber als Markeninhaber:in mit einer Gebühr von 300 Euro rechnen. Die Markenanmeldung kann online oder schriftlich in Papierform beim Markenamt vorgenommen werden. Per E-Mail ist eine Anmeldung nicht möglich.
Welche Voraussetzungen sind für die Eintragung einer Marke nötig?
Bevor eine Eintragung in das Markenregister erfolgt und damit die Marke schutzfähig ist, wird dein Antrag vom Markenamt geprüft. Hierfür müssen formelle und materielle Anforderungen erfüllt sein. Dies ist in § 36 MarkenG geregelt. Für eine reibungslose Markenanmeldung und Beratung ist ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt oder eine Anwältin sinnvoll.
In Kürze zusammengefasst, musst du vor der Anmeldung deiner Marke auf Folgendes achten:
- Die Anmeldeangaben müssen korrekt und vollständig sein.
- Die Marke muss so dargestellt sein, wie sie künftig auch geschützt werden soll (nachträgliche Änderungen sind nicht möglich).
- Die Markenform muss angegeben sein (z. B. Klangmarke für Tonfolgen).
- Liste die Waren und Dienstleistungen auf, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Nach der Anzahl der beanspruchten Klassen wird die Gebühr vom Markenamt berechnet.
DE-Marke, EU-Marke oder internationaler Markenschutz?
Trägst du deine Marke beim Markenamt DPMA ein, ist diese nur innerhalb Deutschland schutzfähig. In der EU oder weltweit ist dadurch kein Schutz gegeben. EU-weit gibt es ebenfalls einen Markenschutz, die sogenannte Gemeinschaftsmarke. Diese sichert den Schutz in allen 28 EU-Staaten. Auch dafür ist eine Eintragung nötig.
Auch ein internationaler Markenschutz ist möglich. Voraussetzung ist, dass bereits ein deutscher Markenschutz im Markenregister eingetragen ist. Wenn du einen internationalen Schutz beantragen möchtest, dann sendet das Markenamt DPMA den Antrag an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiter. Von dort aus wird dein Antrag dann an das Markenamt des jeweiligen Landes, in dem du Markenschutz erhalten willst, weitergeleitet. Ist nach der Frist von einem Jahr kein Widerspruch bei dir eingetroffen, dann ist deine Marke auch international in diesen Ländern schutzfähig.
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