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Marken sorgen für einen gewissen Wiedererkennungswert bei Kund:innen und machen im Wettbewerb oft den entscheidenden Unterschied. Daher haben Marken grundsätzlich einen eigenen Wert, der schützenswert ist. Wir zeigen dir, was Markenschutz eigentlich ist, wie du deinen Markenamen eintragen lassen kannst und welche Kosten dabei auf dich zukommen.

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Definition: Was ist Markenschutz?

Der Markenschutz basiert auf einer gesetzlichen Regelung, durch die eingetragene Marken vor Imitation geschützt werden. Der Markenschutz ist im „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG) sowie der Markenschutzverordnung festgehalten.

Was bedeutet das? Eine Marke ist, wenn sie offiziell als Marke eingetragen ist, geschützt vor Nachahmern. Das heißt, dass alle Zeichen, die zur Marke gehören, nicht einfach so kopiert oder anderweitig verwendet werden dürfen. Wenn du also z.B. eine Ware oder Dienstleistung als Marke schützt, bist du der:die Markeninhaber:in.

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Kennzeichen für deine Waren oder Dienstleitungen, durch das diese vom Portfolio anderer Hersteller abgehoben werden.

Eine Marke kann ein Logo sein, wie z. B. der geschützte Google-Schriftzug, oder ein Farbton wie das Lila der Milka-Schokolade.

Geschützt werden können zum Beispiel:

  • Wortmarken: Schriftzüge, Buchstaben (unabhängig von der Schriftart wie z. B. der Schriftzug Microsoft)
  • Bildmarke: grafische Elemente
  • Dreidimensionale Marke: gegenständliche Gestaltungen (z. B. Toblerone-Form)
  • Hörmarke: Tonfolgen und Melodien
  • Farbtöne usw.

Auch Kombinationen dieser Elemente sind möglich.

Wozu ist Markenschutz wichtig?

Eine Marke schützt deine Idee, gibt dir Rechte und schafft Vertrauen. Damit du für dein Unternehmen einen Wiedererkennungswert erzielen kannst, ist der Schutz deiner Marke wichtig.

Andere Unternehmen können eine eingetragene Marke nicht nutzen, ohne mit einem Strafverfahren rechnen zu müssen.

Mit deiner Marke kannst du Emotionen bei deiner Zielgruppe wecken, die sie oft ein Leben lang mit dir in Verbindung bringen. Das unterstützt dich darin, deinen Bekanntheitsgrad zu erweitern und Kunden an dich zu binden. Der Markenschutz verleiht deiner Marke auch eine gewisse Unterscheidungskraft zu anderen Marken.

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Deine Rechte als Markeninhaber:in

Als alleinige:r Markeninhaber:in des eingetragenen Markenrechts kannst du Marken jederzeit verkaufen oder anderen Nutzungsrechte einräumen. Prinzipiell ist eine Marke zeitlich unbegrenzt verlängerbar, sie wird aber dann im Markenregister gelöscht, wenn du die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht bezahlst.

Wo lässt sich der Schutz einer Marke beantragen?

Um den Markenschutz geltend zu machen, musst du die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Dieses prüft die Markenanmeldung auf Schutzhindernisse. So sind zum Beispiel Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, die allgemein verfügbar bleiben müssen (z. B. ist das Wort ‚Orange‘ nicht für eine Orange schutzfähig, da es als warenbeschreibende Angabe für alle verwendbar sein muss).

Hoheitszeichen wie Staatsflaggen oder sittlich Anstößiges sind ebenfalls nicht schützbar. Wichtig ist, dass du im Vorfeld eine sorgfältige Markenrecherche betreibst, um deinen Antrag als zukünftige:r Markeninhaber:in beim Markenamt auf sichere Füße zu stellen. Einen Leitfaden dazu findest du bei der DPMA.

Info

Markenschutz ohne eingetragene Marke?

Das Markengesetz schützt auch nicht eingetragene Kennzeichen. Diesen Schutz erhalten Benutzungsmarken und „Notorietätsmarken“.

Benutzungsmarken sind Marken, die häufig genutzt werden und dadurch sehr bekannt sind. Die Kund:innen verbinden damit nur ein Unternehmen oder Produkt.

Als Notorietätsmarke gelten Marken, die international bekannt sind. Ist eine Marke beispielsweise in Amerika eingetragen, aber nicht in Deutschland, greift das Markenschutzgesetz auch in diesem Fall. Außerdem unterstützt das Deutsche Markengesetz (MarkenG) auch:

  • Geschäftliche Bezeichnungen (§§ 5, 15 MarkenG)
  • Unternehmenskennzeichen
  • Werktitel
  • geographische Herkunftsangaben (§§ 126-136 MarkenG)

Die Rechte solcher Markeninhaber:in und Marken können durch ihre Bekanntheit auch später noch automatisch gesichert werden.

Diese Kosten fallen bei der Marken-Anmeldung an

Die Gebühren der Anmeldung und Eintragung variieren und reichen von 300 Euro bis 900 Euro. Regulär sollte man aber als Markeninhaber:in mit einer Gebühr von 300 Euro rechnen. Die Markenanmeldung kann online oder schriftlich in Papierform beim Markenamt vorgenommen werden. Per E-Mail ist eine Anmeldung nicht möglich.

Welche Voraussetzungen sind für die Eintragung einer Marke nötig?

Bevor eine Eintragung in das Markenregister erfolgt und damit die Marke schutzfähig ist, wird dein Antrag vom Markenamt geprüft. Hierfür müssen formelle und materielle Anforderungen erfüllt sein. Dies ist in § 36 MarkenG geregelt. Für eine reibungslose Markenanmeldung und Beratung ist ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt oder eine Anwältin sinnvoll.

In Kürze zusammengefasst, musst du vor der Anmeldung deiner Marke auf Folgendes achten:

  • Die Anmeldeangaben müssen korrekt und vollständig sein.
  • Die Marke muss so dargestellt sein, wie sie künftig auch geschützt werden soll (nachträgliche Änderungen sind nicht möglich).
  • Die Markenform muss angegeben sein (z. B. Klangmarke für Tonfolgen).
  • Liste die Waren und Dienstleistungen auf, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen. Nach der Anzahl der beanspruchten Klassen wird die Gebühr vom Markenamt berechnet.
Tipp

Waren und Dienstleistungen werden vom Markenamt DPMA in Klassen eingeteilt. Daher muss man bei der Anmeldung einer Marke die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll, wenn möglich mit den standardisierten Begriffen oder Bezeichnungen der entsprechenden Klasse angegeben. Eine Übersicht der Markenklassen findest du in der Empfehlungsliste des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Klasseneinteilung.

DE-Marke, EU-Marke oder internationaler Markenschutz?

Trägst du deine Marke beim Markenamt DPMA ein, ist diese nur innerhalb Deutschland schutzfähig. In der EU oder weltweit ist dadurch kein Schutz gegeben. EU-weit gibt es ebenfalls einen Markenschutz, die sogenannte Gemeinschaftsmarke. Diese sichert den Schutz in allen 28 EU-Staaten. Auch dafür ist eine Eintragung nötig.

Tipp

Die Eintragung deiner Marke als Gemeinschaftsmarke sehen Expert:innen immer etwas problematisch. Der Grund: Nur ein Eintragungshindernis in einem der 28 Mitgliedstaaten reicht aus, um deinen Antrag scheitern zu lassen. Sinnvoller ist es daher, wenn du als zukünftige:r Markeninhaber:in deine Marke zunächst in Deutschland eintragen lässt und den Markenschutz dann Schritt für Schritt ausweitest.

Auch ein internationaler Markenschutz ist möglich. Voraussetzung ist, dass bereits ein deutscher Markenschutz im Markenregister eingetragen ist. Wenn du einen internationalen Schutz beantragen möchtest, dann sendet das Markenamt DPMA den Antrag an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiter. Von dort aus wird dein Antrag dann an das Markenamt des jeweiligen Landes, in dem du Markenschutz erhalten willst, weitergeleitet. Ist nach der Frist von einem Jahr kein Widerspruch bei dir eingetroffen, dann ist deine Marke auch international in diesen Ländern schutzfähig.

Zusammenfassung

Markenschutz zusammengefasst

  • Eine Marke ist ein Kennzeichen für Dienstleistungen oder Produkte.
  • Marken sorgen für einen gewissen Wiedererkennungswert bei Kund:innen und festigen dadurch die Beziehung zu ihnen.
  • Der Markenschutz hilft dabei, die Marke sowie Produkte vor Imitation zu schützen.
  • Festgehalten ist der Markenschutz im „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG).
  • In Deutschland trägst du deine Marke beim Markenamt DPMA ein. Außerdem kannst du deine Marke EU-weit und international schützen lassen.
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