Sind Geschenke für Kunden und Kundinnen steuerlich absetzbar?
Zunächst stellt sich die Frage: Was sind überhaupt Geschenke? Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist der Begriff des Geschenks nicht definiert.
Ein Geschenk im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) liegt vor, wenn der Zuwendung keine Gegenleistung gegenübersteht und zwischen Schenker:in und den Beschenkten Einigkeit über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung besteht.
In begrenzter Höhe kannst du als Unternehmer:in Geschenke steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Folgende 4 Grundregeln sind mindestens zu beachten:
- Betriebliche Veranlassung & keine Gegenleistung: Die unentgeltliche Zuwendung muss betrieblich veranlasst sein und ist auch nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung der Empfänger:innen (der Beschenkten) bestimmt.
- 35 Euro-Grenze: Pro Kunde oder Kundin bzw. Geschäftspartner:in gilt eine 35 Euro-Grenze pro Jahr – diese musst du strikt einhalten, d. h. du darfst nicht einen Cent darüber liegen, da andernfalls negative steuerliche Folgen eintreten können.
- Aufzeichnungs- & Dokumentationspflicht: Führe eine Übersicht über alle Geschenke und in deiner Finanzbuchhaltung (FiBu) ein separates Konto bzw. separate Konten für Geschenke.
- Steuer: Für Geschenke gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit einer Pauschalsteuer von 30 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
Wie müssen Geschenke an Kunden und Kundinnen steuerlich behandelt werden?
Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht in § 37b die Möglichkeit vor, dass du als Schenker:in pauschal die Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 % übernimmst. Das gilt aber nur für Geschenke, die betrieblich veranlasst sind.
Geschenke müssen betrieblich veranlasste Sachzuwendungen sein. Dein Geschenk darf also nicht in Form von Geld erfolgen.
Anderes gilt nur für Geschenke, die den Charakter kleiner Aufmerksamkeiten haben und deren Wert unter 10 Euro liegen. Solche sogenannten „Streuwerbeartikel“ musst du nicht versteuern und die von dir Beschenkten auch nicht.
Welche Arten von Steuern sind bei Kundengeschenken zu beachten?
Um den richtigen Wert für die Einhaltung der Wertgrenzen anzusetzen, stellt sich zunächst die Frage: brutto oder netto? Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, muss der Nettowert des Geschenks an deine Kunden und Kundinnen oder Geschäftspartner:innen unter der Wertgrenze liegen.
Wendest du hingegen die Kleinunternehmerregelung an, kommt es auf den Bruttowert des Geschenks an.
Hier eine Übersicht, wie du Kundengeschenke je nach Wert versteuern musst:
Wie buchst du Geschenke an Kunden und Kundinnen?
In deiner Buchführung buchst du Kundengeschenke auf ein eigenes Konto „Geschenke“, wobei die Namen der Empfänger:innen aus der Buchung bzw. den Unterlagen ersichtlich sein müssen.
Ein eigenes bzw. separates „Geschenke-Konto“ bedeutet, dass darauf keine anderen Aufwendungen gebucht werden dürfen, sondern ausschließlich Geschenke. Am besten nutzt du hier eine Buchhaltungssoftware. Hier sind in den integrierten Standard-Kontenrahmen (SKR) bereits passende Konten vorhanden, z. B.:
- „Geschenke abziehbar ohne § 37b EStG“ für abzugsfähige Geschenke bis 35 Euro sowie keiner Steuerpauschalierung
- „Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG“ für Geschenke bis 35 Euro und Steuerpauschalierung (d. h. du als Zuwender:in trägst die Steuer)
Ist die Pauschalsteuer für Geschenke an Geschäftspartner:innen eine abzugsfähige Betriebsausgabe?
Die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer als Betriebsabgabe richtet sich danach, ob die Aufwendungen für die Zuwendung (also das Geschenk) als Betriebsausgabe abziehbar ist – oder eben nicht. Das wiederum bemisst sich an der Einhaltung der 35 Euro-Grenze. Steuerrechtlich teilt also die Pauschalsteuer das Schicksal des Geschenks: Ist es als Betriebsausgabe abzugsfähig, gilt das auch für die Pauschalsteuer.
Wie lassen sich Kundengeschenke zu Weihnachten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen?
Geschenke an Kunden und Kundinnen zu Weihnachten sind komplett steuerfrei, wenn sie die festgesetzte Grenze von 10 Euro nicht überschreiten.
Damit du ein höherwertiges Weihnachtspräsent steuerlich als Betriebsausgabe absetzen kannst, musst du die 35 Euro-Grenze einhalten. Das bedeutet, dein Weihnachtspräsent an Kunden und Kundinnen oder Geschäftspartner:innen ist nur dann abzugsfähig, wenn der Geschenkwert von 35 Euro pro Jahr und Kunde bzw. Kundin nicht überschritten wird. Schon eine Überschreitung von nur einem Cent – also wenn der Wert bei 35,01 Euro liegt – führt zur Nichtabzugsfähigkeit als Betriebsausgabe. In unserem weiterführenden Beitrag erhältst du noch mehr Steuertipps.
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