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Insolvenz anmelden: Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie gehst du dabei vor?

An das Thema Zahlungsunfähigkeit will bei der Gründung eines Unternehmens keine:r so wirklich denken. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Solo-Selbstständige Insolvenz anmelden müssen. Welche Anzeichen deuten auf einen Bankrott hin und was gibt es zu beachten, wenn er eintritt? Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Wir erklären dir, wie du den Konkurs richtig anmeldest.

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Insolvenz anmelden: Was genau bedeutet das?

Grundsätzlich versteht man unter Insolvenz die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen, Einzelunternehmer:innen oder Privatpersonen. Sie tritt ein, wenn nicht genügend Kapital vorhanden ist, um ausstehende Zahlungen zu begleichen. Es ist langfristig abzusehen, dass die Einnahmen zu niedrig sind, um künftige Ausgaben zu decken. Alle Bedingungen und Zusammenhänge, die mit einer Insolvenzanmeldung in Verbindung stehen, sind gesetzlich in der Insolvenzordnung geregelt.

Diese rechtliche Grundlage definiert zwei Arten der Insolvenz:

  1. Liegt eine Zahlungsunfähigkeit bei juristischen Personen vor, also einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG), einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) oder bei Freiberufler:innen, können diese eine Regelinsolvenz anmelden. Informiere dich über freie Berufe, damit du weißt, welche Tätigkeiten hierunter fallen.
  2. Auch natürliche Personen (Privatpersonen oder Solo-Selbstständige) können ein Insolvenzverfahren anmelden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz. Bei ehemaligen Selbstständigen sollte jedoch nur eine geringe Schuldenlast vorliegen und es sollten keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen existieren.

Eine Insolvenz anzumelden ist möglich, wenn bestimmte Ursachen vorliegen:

Interne Ursachen
Externe Ursachen

Die Zahlungs­unfähigkeit entsteht, wenn innerhalb der Unternehmens­führung Fehler passiert sind:

  • Falsche Berechnung der Produktions­kosten oder inkorrekte Preis­kalkulation
  • Unzureichende Finanz­ierung
  • Expansion wurde zu früh oder zu schnell durch­geführt

Äußere Umstände führen dazu, dass Betroffene Konkurs anmelden müssen:

  • Wichtige Geschäfts­partner:innen springen ab
  • Große Kund:innen müssen selbst Bankrott anmelden und können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen

Voraussetzungen, um eine Insolvenz anzumelden

Damit Einzelunternehmer:innen eine Insolvenzanmeldung durchführen können, müssen laut Insolvenzordnung drei Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. § 17 InsO – Die Zahlungsunfähigkeit: Die private oder juristische Person ist nicht in der Lage, einer ausstehenden Zahlungspflicht gegenüber Gläubiger:innen nachzukommen.
  2. § 18 InsO – Die drohende Zahlungsunfähigkeit: Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann ein Unternehmen fällige Zahlungen nicht tilgen.
  3. § 19 InsO – Die Überschuldung: Das vorhandene Kapital der privaten oder juristischen Person reicht nicht aus, um das Ausmaß der Schulden zu begleichen.
Achtung

Für dich als Solo-Selbstständige:n ist es wichtig, dass du immer über deinen Finanzhaushalt Bescheid weißt. Der Cashflow gibt Aufschluss darüber, wie zahlungskräftig dein Unternehmen ist.

Wer ist dazu verpflichtet, Insolvenz anzumelden?

Im Allgemeinen sind Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen rechtlich nicht dazu verpflichtet, ihre Zahlungsunfähigkeit zu melden. Eine Ausnahme besteht jedoch für die Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Insolvenz anmelden müssen demnach die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die AG oder die KGaA. Gemäß §15 InsO sind diese juristischen Personen dazu verpflichtet, Firmeninsolvenz anzumelden.

Wie meldet man Insolvenz an?

Deuten die Anzeichen auf eine Insolvenz hin, sollten die Betroffenen, besonders Kapitalgesellschaften, schnell handeln. Denn: Juristische Personen müssen sich in einem Zeitraum von drei Wochen als insolvent melden. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, kann es neben dem ohnehin schon unangenehmen Konkurs zu weiteren Konsequenzen kommen. Bei Insolvenzverschleppung müssen Schuldner:innen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Dies gilt hingegen nicht für Privatpersonen oder Einzelunternehmer:innen. Sie können frei entscheiden, wann Sie Insolvenz anmelden.

Tipp

Aber auch hier gilt: je früher, desto besser. Gerade für Solo-Selbstständige ist es hilfreich, einen Termin bei der Schuldnerberatung zu vereinbaren, um nützliche Tipps für den Ablauf der Insolvenz zu erhalten.

Die Durchführung der Insolvenz verläuft in den folgenden vier Schritten.

1. Eröffnung des Insolvenz­verfahrens

Sobald sich Firmen, Solo-Selbstständige oder Privatleute einer Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz bewusst sind, können sie gemäß §13 InsO den schriftlichen Insolvenzantrag stellen. In diesem Antrag müssen sie alle Rahmenbedingungen zu ihrer finanziellen Situation so schildern, dass Gutachter:innen und Richter:innen die derzeitigen Gegebenheiten nachvollziehen können.

Info

Wo meldet man Insolvenz an?

Generell gilt, dass der Insolvenzantrag für eine ordnungsgemäße Konkursanmeldung beim Amtsgericht eingehen muss. Im Falle eines Bankrott-Prozesses ist dieses auch als Insolvenzgericht tätig.

Die Beamt:innen kontrollieren, ob im Einzelunternehmen noch Gelder zur Verfügung stehen, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen und ausstehende Forderungen zumindest teilweise zu begleichen.

Haben die zuständigen Behörden den gesamten Sachverhalt geprüft und es besteht weiterhin keine Zahlungsfähigkeit, wird das Insolvenzverfahren durch einen Eröffnungsbeschluss bekannt gegeben (§§ 27, 30 InsO).

2. Berufung des Insolvenz­verwalters oder der Insolvenz­beraterin

Ab dem Moment, an dem das Gericht das Insolvenzverfahren bekannt gibt, bezieht es den oder die Insolvenzverwalter:in in den Prozess mit ein. Diese:r koordiniert den weiteren Ablauf. Er oder sie bewertet die Lage des Unternehmens und kommuniziert die Abläufe zwischen den einzelnen Beteiligten. Der oder die Insolvenzverwalter:in versucht einerseits, Gläubiger:innen zu befriedigen und andererseits, das Vermögen des Unternehmens weitestgehend zu bewahren. In diesem Schritt stellt er oder sie auch die Anmeldung zur Insolvenztabelle zusammen. Bei dieser Tabelle handelt es sich um eine Liste, die alle Insolvenzforderungen beinhaltet.

3. Festlegung der Gläubiger­versammlung

Alle Gläubiger:innen erhalten den Aufruf, innerhalb von einem definierten Zeitraum ihre Insolvenzforderungen anzumelden. Erst nach Einberufung der Gläubigerversammlung können Insolvenz-Ansprüche angemeldet werden. Laut § 28 InsO bewegt sich diese Frist in der Regel zwischen zwei Wochen und drei Monaten. In dieser Zeit versucht der oder die Insolvenzverwalter:in, das übrige Geld auf die Gläubiger:innen aufzuteilen.

Natürliche Personen stellen hierzu ihr pfändbares Vermögen bereit, juristische Personen hingegen eine bestimmte Insolvenzmasse. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters oder der Insolvenzberaterin besteht zusätzlich darin, die Insolvenzmasse zu Geld zu verwerten. Hierbei werden Wirtschaftsgüter oder Betriebsausstattungen wie Maschinen verkauft. Der Erlös geht danach direkt an die Gläubiger:innen.

Info

Insolvenz anmelden und Firma weiterführen?

Selbstständige sollten beachten: Obwohl sie das Insolvenzverfahren beantragt haben, wird erwartet, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit trotz Insolvenz weiterführen. Damit wird gewährleistet, dass die Gläubiger:innen zumindest bis zu einem gewissen Grad bezahlt werden. Bei der Sanierung eines (Solo-)Unternehmens geht es darum, die Geschäftsaktivität weiterlaufen zu lassen und so offene Schulden abzuzahlen. Kommt diese Option nicht in Frage, tritt die Liquidation ein. Hierbei handelt es sich um eine komplette Auflösung des (Solo-)Betriebs.

4. Einstellung des Insolvenz­prozesses

Ist die gesamte Insolvenzmasse am Ende aufgeteilt und die festgelegte Frist abgelaufen, prüfen Anwält:innen abschließend, ob die Vorgänge in der Verhandlung vorschriftsmäßig abgelaufen sind und die Insolvenzmasse rechtmäßig verteilt wurde. Bewertet das Gericht alle Geschehnisse als korrekt, erfolgt nach § 200 InsO die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Schafft es der oder die Insolvenzverwalter:in nicht, Kapitalgesellschaften zu erhalten, werden diese nach Beendigung des Verfahrens annulliert.

Im Gegensatz hierzu folgt für natürliche Personen eine Wohlverhaltensperiode. Hierbei handelt es sich um eine Art Bewährung für dich als Schuldner:in. In dieser Phase musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Allen voran einer ertragreichen Beschäftigung nachgehen. Während dieser Zeit zahlst du als Schuldner:in kontinuierlich Geld an den oder die Insolvenzverwalter:in. Diese:r verteilt das Geld wiederrum an die Gläubiger:innen, um die Schulden abzuzahlen.

Erbst du als Schuldner:in beispielsweise eine höhere Summe Geld, geht hiervon 50 Prozent an die Insolvenzverwaltung bzw. die Gläubiger:innen. Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel sechs Jahre. Hast du dich während dieser Wohlverhaltensphase intensiv eingesetzt, um die Schulden zu begleichen, wird dir eine Restschuldenbefreiung zuteil. Das bedeutet: Sollten nach diesen sechs Jahren immer noch Schulden bestehen, werden dir diese erlassen.

Info

Gewerbe anmelden trotz Insolvenz – geht das?

Laut Insolvenzordnung ist es zulässig, dass du eine selbstständige Tätigkeit ausübst oder ein Gewerbe anmeldest, obwohl du eine Insolvenz angemeldet hast. Der Grundgedanke hierbei ist, dass jede:r eigenständig darüber entscheiden kann, welche Arbeit er oder sie verrichtet, um ein gewinnbringendes Einkommen zu erhalten. Vor der Gewerbeanmeldung musst du jedoch den oder die Insolvenzverwalter:in über dein Vorhaben informieren.

Zusammenfassung

Insolvenz anmelden zusammengefasst

  • Insolvenz anmelden müssen (Solo-)Selbständige dann, wenn die Einnahmen zu niedrig sind, um Rechnungen zu bezahlen.
  • Zahlungsunfähig können sowohl juristische Personen (d.h. Kapital- und Personengesellschaften, Freiberufler:innen) als auch natürliche Personen sein.
  • Begrifflich unterscheidet man zwischen Regelinsolvenz juristische Personen) und Verbraucherinsolvenz (Privatpersonen).
  • Gesetzlich sind alle Umstände und Abläufe der Insolvenz in der Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben.
  • Es können interne und externe Gründe vorliegen, weshalb Betroffene Konkurs anmelden müssen.
  • Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens verläuft in vier Schritten.
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