Wann benötigst du ein Impressum?
Kurz gesagt, jede Website, jede Art der Geschäftstätigkeit, die nicht ausschließlich zur privaten und familiären Nutzung dient, sollte ein rechtssicheres Impressum beinhalten. Jeder Auftritt im Internet geht mit Pflichtangaben einher, damit klar ersichtlich ist wer diesen betreibt und somit verantwortlich für die Inhalte ist. Anders ausgedrückt: wer auch im Fall eines rechtlichen Streitfalls die Verantwortung tragen wird. Diese Angaben schreibst du in dein Impressum.
Auch wenn du einen Onlineshop erstellen, einen Blog oder Social Media-Seiten geschäftlich nutzen möchtest, benötigst du ein Impressum:
- Alle Blogs, wenn diese zum Beispiel Werbung schalten oder auf Produkte verweisen und damit geschäftlich genutzt werden, brauchen die rechtlichen Angaben.
- Auch Webradios dürfen sich ein fehlendes Impressum nicht erlauben, da sie die Verantwortlichkeit auf der Webseite bekanntgeben müssen.
- Ebenso besteht eine Impressumspflicht in Sozialen Medien, wenn sie gewerblich genutzt werden. Auch dann muss die Anbietererkennung gegeben sein.
Wer genau muss ein Impressum für seine Website erstellen?
Egal in welcher Form du deine Website betreibst, das bedeutet, egal ob du Einzelunternehmer:in, Kleinunternehmer:in, Freiberufler:in bist, oder ein Kleingewerbe betreibst, es besteht eine Impressumspflicht.
Eine Internetseite ohne Impressum können sich also nur diejenigen erlauben, deren Onlinepräsenz lediglich privater Nutzung dient. Zum Beispiel, wenn jemand auf einer Website über seine Weltreise berichtet, eine Art Tagebuch führt etc. Auch bei Blogs ist Vorsicht geboten, da hier die Grenze zu journalistischer Tätigkeit leicht überschritten werden kann und einzelne Autorinnen und Autoren namentlich genannt werden müssen.
Gilt die Impressumspflicht auch für ausländische Webseiten?
Prinzipiell ist innerhalb der EU die Anbietererkennung durch die E-Commerce-Richtlinie geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter:innen das Herkunftsprinzip berücksichtigen müssen. Das bedeutet, dass die Anbietererkennung und die Impressumspflicht den nationalen Bestimmungen des Landes gerecht werden müssen, in dem die jeweiligen Betreiber:innen ihren Sitz haben.
Neben dem Herkunftsprinzip kommt auch das Marktortprinzip zum Einsatz. Und zwar dann, wenn Anbieter:innen einer Website sich direkt an den deutschen Markt und deutsche Verbraucher:innen wenden, oder wenn sie eine Niederlassung in Deutschland haben. Dann sind sie ebenso zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet, benötigen also ein Impressum nach deutschen Recht.
Ob das Herkunfts- oder Marktortprinzip relevant ist, müsste in jedem Fall individuell rechtlich geprüft werden.
Für Betreiber:innen von Internetseiten mit Sitz außerhalb der EU bzw. Europas muss die rechtliche Lage, der Zweck der Website, die Marktorientierung in Deutschland etc. geprüft werden.
Was passiert, wenn das Impressum nicht, oder nicht mit allen notwendigen Informationen zu finden ist?
In diesem Fall können kostspielige Abmahnungen oder Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, vor dem Launch einer Website Expertenwissen einzuholen und alle notwendigen Schritte für das Impressum der Website zu erfahren und dementsprechend umzusetzen. 2017 wurden knapp 30 % aller Onlineshops abgemahnt. Einer der Gründe war ein fehlendes oder mangelhaftes Impressum.
Ist ein anonymisiertes Impressum möglich?
Ein heikler Punkt ist die Angabe deiner Adresse, und zwar dann, wenn deine Geschäftsadresse gleichzeitig auch deine Privatadresse ist. Anonym im Internet tätig zu sein, um z. B. anonym zu bloggen und somit auch ein anonymes Impressum zu haben, ist aus vielerlei Gründen nicht rechtskonform.
Du findest im Internet Dienstleister, die folgende Leistungen anbieten:
- Du kannst dich zum Thema anonymisiertes Impressum beraten lassen.
- Du kannst ein Impressum kaufen.
Hierbei wird angeboten, dass deine Post entgegengenommen und dir dann übermittelt wird. Das heißt, dass dir eine ladungsfähige Anschrift (eine Postanschrift, unter der du tatsächlich anzutreffen bist) für dein Impressum zur Verfügung gestellt wird. Wenn du diese Option in Erwägung ziehst, solltest du vorab diese beiden Fragen mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin klären:
- Kann der Adressschutz gewährt werden, sodass die Adresse nicht im Impressum angegeben werden muss?
- Hält diese Art der Postvollmacht rechtlich einer Prüfung stand?
Welche Inhalte muss das Impressum deiner Homepage beinhalten?
Es muss deutlich zu erkennen sein, wer hinter dem Angebot einer Website steckt. Folgende Inhalte müssen im Standard-Impressum einer Website enthalten sein:
- Name des Website-Betreibers oder der -Betreiberin: Vorname und Nachname, unabhängig davon, ob es sich um ein:e Einzelunternehmer:in handelt oder um juristische Personen (Unternehmen).
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort: eine ladungsfähige Anschrift, d.h. ein Postfach ist nicht ausreichend.
- Rechtsform: Zusätze wie etwa KG oder GmbH, aber ebenso Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts etc.
- Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme: E-Mail-Adresse ist verpflichtend, die Telefonnummer rechtlich umstritten. Für einen seriösen Außenauftritt jedoch, wird die Angabe einer Telefonnummer empfohlen.
- Register und Registernummer: Wenn das Unternehmen in einem öffentlichen Register, z. B. dem Handelsregister, eingetragen ist, sind Registernummer und Ort des Registers anzugeben.
- Wirtschafts- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Wenn du eine besitzt, dann musst du diese im Impressum angeben.
- Berufsspezifische Angaben: Wenn die Berufsausübung durch eine Kammer geregelt ist (wie etwa bei Steuerberater:innen etc.), müssen Kammer und Berufsbezeichnung im Impressum stehen.
- Aufsichtsbehörde: Berufe, die eine behördliche Zulassung benötigen, wie etwa Maklerberufe, Spielhallenbetreiber:innen etc., müssen ihre jeweilige Aufsichtsbehörde angeben.
Darüber hinaus musst du im Impressum Folgendes erwähnen:
- Liquidation von AGs, KGaA und GmbH, d.h. wenn eine Kapital- oder Personengesellschaft zahlungsunfähig ist und aufgelöst werden soll.
- Journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot: Wenn Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, dann muss die Verantwortlichkeit dafür mit Namen und Anschrift benannt werden.
- Website-Betreiber:innen, die ihre Dienstleistungen oder Waren Verbraucher:innen anbieten, müssen auch auf die Online-Streitbeilegungsplattform verlinken.
Wie kannst du ein Impressum erstellen?
Das Internet bietet dir eine Vielzahl an Tools und Webseiten, mit denen du ein für deine Zwecke passendes Impressum erstellen kannst. Diese Tools helfen dir in der Regel, einen rechtssicheren Disclaimer zu gestalten.
Wie berücksichtigst du Urheberrecht, Datenschutz und Haftungsausschluss?
Du solltest auf das Urheberrecht bzw. das Copyright deiner Texte, Fotos etc. hinweisen. Den Urheberrechtshinweis kannst du einfach im Impressum einbauen. DSGVO-konforme Angaben müssen – ebenso wie dein Impressum und gegebenenfalls deine AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) – immer dann auf deiner Website zu finden sein, wenn personenbezogene Daten ausgetauscht werden. Für die Datenschutzerklärung gibt es im Internet ebenfalls Tools.
Verlinkst du auf deiner Website auf externe Webseiten, solltest du auch einen Disclaimer, also einen Haftungsausschluss im Impressum nennen. Damit distanzierst du dich von den Inhalten anderer Webseiten, auf die du verlinkst. Eine Haftung für die eigenen Inhalte deiner Website kannst du jedoch nicht pauschal durch Angabe eines Haftungsverweises ausschließen. Im Zweifelsfall ist das etwas, das ein Gericht entscheiden muss.
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