Was bedeutet Haftungsrisiko?
Suchst du zum Begriff Haftungsrisiko eine Definition, musst du hierfür einige Aspekte beachten:
- Grundsätzlich entsteht Haftung oder ein Haftungsrisiko immer dann, wenn ein Schaden zugrunde liegt, mit dem Kosten verbunden sind.
- Ein Schaden spielt sich immer zwischen zwei Parteien ab: dem oder der Verursacher:in (Schuldner:in) und dem oder der Geschädigten (Gläubiger:in). Haftung bedeutet daher nichts anderes, als dass der oder die Verursacher:in eines Schadens die Pflicht hat, entstandene Kosten zu übernehmen.
- Es können jedoch auch Schäden ohne direkte:n Verursacher:in entstehen.
- Die meisten rechtlichen Bestimmungen zur Haftung und zum Haftungsrisiko sind im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 241-853 geregelt.
- Das Thema Haftung ist auch eng mit der Unternehmensform verbunden. Bei manchen Betriebsformen ist diese ein wichtiger Teil der Firmenbezeichnung, wie bei der GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das heißt also, das Haftungsrisiko einer GmbH ist begrenzt.
Wie in der Tabelle zu sehen ist, haften Freiberufler:innen, Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften mit ihrem kompletten Privatvermögen.
Auf was bezieht sich das Haftungsrisiko für Selbstständige?
Einzelunternehmer:innen, die selbst Schäden erleiden, haften hierfür an erster Stelle eigenverantwortlich. Dies kann aufgrund von diversen Ursachen der Fall sein:
- Es bricht ein Feuer in den eigenen Firmenräumen aus.
- Es kommt zu einem Wasserrohrbruch.
- In deinem Büro hat ein Einbruch stattgefunden.
Grundsätzlich musst du den Schaden aus deinem Privatvermögen bezahlen.
Es gibt aber noch viele andere Gebiete, in denen Selbstständige mit ihrem Privatvermögen haften. Das tritt dann ein, wenn sie schadhaft handeln. Wer etwa Datenschutzrichtlinien missachtet, kann bei einem fahrlässigen Verstoß mit einem Bußgeld im fünf- bis sechsstelligen Bereich haftbar gemacht werden.
Haftungsrisiko minimieren durch Unternehmensgründung
Mit einer Firmengründung kannst du dein Privatvermögen schützen. Ziehst du das in Erwägung, solltest du darüber nachdenken, eine Kapitalgesellschaft zu eröffnen. In Frage kommen für dich:
- die GmbH
- die UG (haftungsbeschränkt)
- die AG
Alle drei Unternehmensformen musst du nicht zwangsweise mit mehreren Gesellschafter:innen gründen, sondern kannst sie auch als alleinige:r Gesellschafter:in etablieren. Wie du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln kannst und wann dies sinnvoll ist, liest du in unserem weiterführenden Artikel.
Haftung bei einer Ein-Personen-GmbH
Bereits die Firmenbezeichnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)verrät, dass die Verantwortung reduziert ist. Die Haftungsrisiken als Geschäftsführer:in einer GmbH belaufen sich nur auf das von dir eingebrachte Startkapital oder den Kapitalanteil. Beachte jedoch: Die GmbH ist als Rechtsform zwar wegen ihrer Haftungsbeschränkung sehr attraktiv, die Gründung ist allerdings mit relativ hohen Kosten verbunden. Die klassische GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro. Das schreckt viele ab.
Haftung einer Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (UG) verhält sich bezüglich der Haftung genauso wie die GmbH. Auch bei dieser Unternehmensform ist der Firmenzusatz „haftungsbeschränkt“ im Titel zwingend erforderlich. Das bedeutet, dass die persönliche Haftung des:r Geschäftsführers:in auf das eingebrachte Firmenvermögen begrenzt ist. Gerade das Stammkapital ist der springende Punkt bei der Frage, auf welche Rechtsform deine Entscheidung fällt. Eine UG oder auch „Mini-GmbH“ kannst du mit einem Stammkapital zwischen 1 und 12.500 Euro gründen. Das ist für dich eine Win-Win-Situation: Du bist nicht in der Pflicht, ein hohes Startkapital einzubringen und kannst dennoch dein Haftungsrisiko minimieren.
Haftung einer Ein-Personen-AG
Als Selbstständige:r hast du auch die Möglichkeit, als individuelle:r Gesellschafter:in eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen. Auch bei dieser Rechtsform bist du ein:e Geschäftsführer:in ohne Haftung mit Privatvermögen. Zudem ist die AG die Rechtsform mit dem besten Ruf. Doch der gute Ruf und die beschränkte Haftung haben ihren Preis. Bei der AG-Gründung musst du ein Grundkapital (= Startkapital) von mindestens 50.000 Euro mitbringen.
Haftungsrisiken reduzieren durch Gewerbeversicherung
Falls du keine Kapitalgesellschaft gründen willst, kannst du das Haftungsrisiko als Geschäftsführer:in alternativ auch mit einer Gewerbeversicherung verringern. Bei dieser Option handelt es sich um betriebliche Versicherungen, die besonders Selbstständigen im Fall einer Haftung den Rücken stärken sollen. Eine Gewerbeversicherung soll also im Schadensfall dein Unternehmen vor den finanziellen Auswirkungen schützen.
Es gibt Angebote für verschiedenste Berufsgruppen – Gewerbeversicherungen für Gastronomie und Handel, aber auch für Freiberufler:innen und Handwerker:innen. Sie schützen dich vor sämtlichen Haftungsrisiken, auch vor Feuer- oder Wasserschäden. Es gibt allerdings nicht die eine Gewerbeversicherung, sondern ein ganzes Bündel davon. Lass dich hierzu am besten von einem oder einer Versicherungsexpert:in beraten.
Welche Arten der Gewerbeversicherung gibt es?
Je nachdem zu welcher Branche du gehörst, gibt es auch diverse Gewerbeversicherungen, um Haftungsrisiken abzufangen.
- Berufshaftpflichtversicherung: Diese ist für Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen sogar verpflichtend. Sie springt ein, wenn die Versicherten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten geschadet haben.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Sie sichert hingegen unechte Vermögensschäden ab. Das sind Schäden bei Kund:innen, die zum Beispiel beim Erbringen deiner Dienstleistung entstanden sind.
- Inhaltsversicherung: Damit sicherst du hingegen deine Maschinen, Werkzeuge, Waren sowie deine Betriebsausstattung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl ab.
- Firmenrechtsschutzversicherung: Sie übernimmt die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kund:innen.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Aufgrund eines Feuers, Wasserschadens oder eines Einbruchs kann ein Ertragsausfall entstehen oder die Arbeit in deiner Firma muss unterbrochen werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt dann deine Fixkosten wie Miete oder Gehälter weiter.
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