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Bis 31. Dezember 2021 können Selbstständige und Freiberufler:innen einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung stellen. Damit soll dieser Personengruppe der Zugang zu dieser Sozialleistung vereinfacht werden. Gerade im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie eine gute Sache. Was du zum Thema Grundsicherung für Selbstständige wissen solltest, erfährst du hier bei lexfree.

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Wer kann Grundsicherung beantragen?

Zunächst einmal ist die Grundsicherung, um die es hier gehen soll, von der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und der Grundsicherung im Alter zu unterscheiden. Letztere können nur Menschen beantragen, die eben schon in Rente sind oder aufgrund ihres Alters nicht mehr erwerbstätig sein können. Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, wegen einer Erkrankung aber nicht mehr voll arbeiten können und daher teils erhebliche Gehaltseinbußen haben.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Grundsicherung, die für dich als Solo-Selbstständige:n relevant ist. Sie hängt mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammen, auch als Hartz IV bekannt. Diese Grundsicherung können sowohl aktuell Arbeitssuchende als auch Selbstständige beantragen. Alle drei Arten der Grundsicherung sind Sozialleistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind.

Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:

  1. Die antragstellende Person kann ihren Lebensunterhalt nicht (mehr) aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.
  2. Sie ist noch in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie ist also nicht durch eine Krankheit oder eine andere Beeinträchtigung so eingeschränkt, dass sie nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten könnte.
  3. Sie ist älter als 15, aber noch nicht im Rentenalter.
  4. Sie lebt in Deutschland.
Achtung

Lebst du in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, also mit deinem oder deiner Partner:in zusammen, wird dessen bzw. deren Einkommen allerdings vorab herangezogen. Reicht das Einkommen nämlich aus, um den Unterhalt für euch beide davon zu bestreiten, wirst du vermutlich keine Grundsicherung bekommen.

Der Antrag auf Grundsicherung wird immer für bestimmte Bewilligungszeiträume genehmigt, in der Regel für sechs Monate. Die aktuellen Vereinfachungen für Selbstständige gelten dabei bis zum 31. März 2022.

Grundsicherung und Selbstständigkeit: Können Selbstständige Grundsicherung beantragen?

Ja, auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Grundsicherung. Gerade im Zuge der Corona-Krise wurden neue Regelungen geschaffen, damit auch Freiberufler:innen, Selbstständige und Unternehmer:innen Grundsicherung beantragen können und ihnen der Zugang erleichtert wird.

Folgende Vereinfachungen gelten nun, wenn du Grundsicherung für dich beantragen möchtest:

  • Ein höherer Freibetrag für die Altersvorsorge.
  • Betriebsvermögen wird jetzt nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Voraussetzung: Es trägt dazu bei, dass du deine Selbstständigkeit nicht aufgeben musst.
  • Du musst deine Selbstständigkeit nicht aufgeben und dich auch nicht vom Jobcenter in andere Jobs vermitteln lassen. Das ist vor allem in Bezug auf die Grundsicherung für Solo-Selbstständige eine gute Nachricht, die vor der Neuregelung genau das befürchten mussten.
Info

Ausschlaggebend dafür, ob du Grundsicherung beantragen kannst, ist immer deine aktuelle finanzielle Situation. Bist du wirtschaftlich nicht dazu fähig, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, springt der Staat ein.

Grundsicherung und Hilfsbedürftigkeit

Voraussetzung dafür, dass du Grundsicherung bekommen kannst, ist also die Hilfsbedürftigkeit. Dazu führt das Jobcenter normalerweise, sowohl eine Vermögensprüfung als auch eine Einkommensprüfung durch. Aktuell gibt es hierbei etwas vereinfachte Regelungen: Bei Selbstständigen, die Grundsicherung beantragen, wird nur noch sogenanntes „erhebliches“ Vermögen berücksichtigt. Die Schwelle für dieses erhebliche Vermögen liegt bei 60.000 Euro, jede weitere Person im Haushalt darf noch einmal 30.000 Euro zusätzlich haben.

Und noch eine weitere Erleichterung gibt es bei der Grundsicherung für Selbstständige: Altersvorsorgeanlagen, also beispielsweise ein selbst bewohntes Haus oder auch eine Lebensversicherung, zählen jetzt nicht mehr als Vermögen. Für Kapitallebensversicherungen und Kapitalrentenversicherungen gilt das, solange sie vor dem sechzigsten Lebensjahr nicht ausgezahlt werden können.

Tipp

Vor der Neuregelung im Zuge der Corona-Krise wurden die eben genannten Dinge noch zusätzlich angerechnet und konnten so den Anspruch auf Grundsicherung zunichte machen. Wenn du nun erklärst, dass du kein erhebliches Vermögen besitzt, akzeptiert dies das Jobcenter in der Regel so.

Wie viel Grundsicherung kann ich erhalten?

Tatsächlich ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Sie hängt nämlich davon ab, ob du oder dein:e Partner:in Einkünfte in dem Zeitraum erzielt, für den Grundsicherung beantragt wird. Sollte dem nicht so sein, ist es wiederum recht simpel. Dann gelten nämlich die sogenannten Regel- und Mehrbedarfe, die das Jobcenter jedes Jahr anpasst.

Aktuell gestaltet sich der Regelbedarf in der Grundsicherung so:

Stufe
Lebenssituation
Grundsicherung
Stufe 1
Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen mit minderjährigem /-jähriger Partner:in
446 Euro
Stufe 2
Partner:innen ab jeweils 18
401 Euro
Stufe 3
Angehörige der Bedarfsgemeinschaft ab 18 bis 24
357 Euro
Stufe 4
Jugendliche ab 14 bis 17
373 Euro
Stufe 5
Kinder ab 6 bis 13
309 Euro
Stufe 6
Kinder bis 5
283 Euro
Mehrbedarf
Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7
160,65 Euro
Mehrbedarf
Alleinerziehende mit 1 Kind ab 7
53,52 Euro
Mehrbedarf
Alleinerziehende mit 2 Kindern ab 7, davon mind. 1 ab 16
107,04 Euro
Mehrbedarf
Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 16
160,56 Euro
Mehrbedarf
Alleinerziehende mit 3 Kindern
160,56 Euro
Mehrbedarf
Alleinerziehende mit 4 Kindern
178,40 Euro
Mehrbedarf
Alleinerziehende mit 5 Kindern (und mehr)
196,24 Euro

(Quelle: verdi.de)

Neu ist bei der Grundsicherung für Selbstständige, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung nun in der tatsächlichen Höhe bezahlt werden. Zuvor konnte es Empfänger:innen der Grundsicherung passieren, dass sie sich eine neue (kleinere) Wohnung suchen mussten, weil das Jobcenter die Kosten für die Wohnung nicht akzeptiert hat. Alternativ mussten sie den Differenzbetrag zwischen dem ortsabhängigen Satz, den das Jobcenter ansetzte und der tatsächlichen Miete selbst tragen.

Solltest du jedoch weiterhin Einkommen haben, wird das auf deine Grundsicherung angerechnet. Es ändert aber nichts an deinem Anspruch, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht (komplett) selbst bestreiten kannst.

Die Rechnung geht dabei folgendermaßen:

  • Nehmen wir an, du lebst allein und hast keine Kinder. Dein Regelbedarf für das Jahr 2021 liegt in diesem Fall bei 446 Euro. Du verdienst durch kleinere Aufträge aktuell monatlich 300 Euro, deine Miete inklusive Heizkosten und Strom liegt allerdings bei 550 Euro.
  • Regelbedarf plus Miete ergeben in deinem Fall die Summe von 996 Euro. Auf deinen Bedarf wird nun noch dein Einkommen angerechnet  – glücklicherweise aber nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig.
  • 100 Euro kannst du direkt abziehen, diese gelten sozusagen als Freibetrag. Bleiben 200 Euro übrig, die aber immer noch nicht komplett angesetzt werden. Bei Beträgen zwischen 100 und 1.000 Euro werden noch einmal 20 Prozent abgezogen. Also 200 Euro - 20 Euro = 180 Euro.
  • Von den 300 Euro, die du monatlich als Einkommen erzielst, werden also nur 180 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Somit bleibt ein kleiner Betrag, den du zusätzlich behalten darfst.
Tipp

Um dir einen ersten Überblick über deinen Anspruch auf Grundsicherung als Selbstständige:r zu verschaffen, kannst du auch einen der Rechner verwenden, die du im Netz findest.

Gibt es einen Unterschied zwischen ALG II, Hartz IV und Grundsicherung?

Hartz IV ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitslosengeld II (ALG II). Auch die Grundsicherung, die früher übrigens als Sozialhilfe bezeichnet wurde, ist letztlich nichts anderes. Es sind soziale Leistungen des Staates, der damit Bürger:innen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht komplett aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wie kann ich die Grundsicherung für Selbstständige beantragen?

Um die Grundsicherung für Selbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmer:innen zu beantragen, musst du zunächst einmal wissen, wo du den oder die richtige:n Ansprechpartner:in findest. Das geht ganz einfach und unkompliziert direkt online:

Den Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit, umgangssprachlich auch Arbeitsagentur genannt, und dort sogar direkt online ausfüllen. Im Antragsformular sind auch die nötigen Anlagen aufgeführt, die du zusammen mit dem Antrag einreichen musst. Für Selbstständige ist dabei vor allem die Anlage KAS wichtig, da du mit ihr vorläufig das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erklärst.

In besonders dringenden Fällen kannst du den Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige auch telefonisch oder per E-Mail stellen.

Tipp

Mit etwas Glück und guter Planung erhältst du die Grundsicherung auch rückwirkend. Möglich ist nämlich, dass du zum ersten des Monats, in dem du den Antrag gestellt hast, die Grundsicherung bekommst. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi weist darauf hin, dass der Antrag schon dann als gestellt gilt, wenn du lediglich den Satz „hiermit beantrage ich ALG II“ an das Jobcenter richtest. Es schadet aber sicherlich nicht, wenn du noch weitere Informationen zu deiner Person hinzufügst.

Das heißt eben auch, dass du versuchen solltest, noch im laufenden Monat den Antrag einzureichen. Der muss gar nicht komplett sein und alle Anlagen enthalten. Auch ein formloser Antrag reicht aus, damit du die Frist wahrst und im besten Fall für den gesamten Monat die Grundsicherung bekommst.

Alternativen zur Grundsicherung: Welche Optionen hast du als Solo-Selbstständige:r?

Im Zuge der Corona-Krise hat der Bundestag noch weitere Möglichkeiten für Einzelunternehmen und Freiberufler:innen geschaffen, damit sie ihre finanziellen Einbußen zumindest zum Teil abfedern können:

  1. Soforthilfe: In der Regel können Selbstständige die Soforthilfe behalten. Sie dient dazu, Umsatzeinbußen oder gar -ausfälle zu kompensieren. In der Realität gestaltet sich die Sache jedoch ein wenig komplizierter. Viele Unternehmer:innen beklagen sich darüber, dass die Soforthilfe zu spät oder kaum ausgezahlt wird.
  2. Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Die KfW stellt Unternehmen Kredite zur Verfügung, um damit die wirtschaftliche Schieflage auffangen zu können.
  3. Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen: Daneben gibt es noch weitere Finanzhilfen oder Darlehen, die vom Bund und den Ländern gewährt werden. Einen Überblick findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Grundsicherung für Selbstständige

Da die Regelungen für Selbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmer:innen in Bezug auf die Grundsicherung neu sind, gibt es immer wieder Fragen dazu. Wir haben einige gesammelt und liefern eine Antwort.

Ich habe während der Corona-Krise Einnahmen, kann damit meine Lebenshaltungskosten aber nicht decken. Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?

Ja, auch dann hast du einen Anspruch auf Grundsicherung. Schau dazu weiter oben (Wie viel Grundsicherung kann ich erhalten?) nach.

Lohnt es sich grundsätzlich für Selbstständige, Grundsicherung zu beantragen?

Es spricht nichts dagegen, als Selbstständige:r Grundsicherung zu beantragen. Aktuell sind die Regelungen so vereinfacht worden, dass du kaum etwas zu befürchten hast. Im Gegenteil: Wird dein Antrag genehmigt, bekommst du einmal pro Monat einen Zuschuss vom Jobcenter.

Zahlt das Jobcenter auch Miete und andere Betriebskosten?

Nein, diese Leistungen gehören nicht zur Grundsicherung. Miete und andere Betriebskosten können aber unter Umständen über die Überbrückungshilfe gezahlt werden. Hier solltest du dich noch einmal individuell informieren.

Zusammenfassung

Grundsicherung für Selbstständige zusammengefasst

  • Bis 31. Dezember 2021 können Selbstständige, Freiberufler:innen und Kleinunternehmen einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung stellen.
  • Dabei gelten vereinfachte Regeln, um den Zugang zu erleichtern.
  • Selbstständige dürfen u. a. 60.000 Euro Vermögen behalten.
  • Auch die Freibeträge für die Altersvorsorge wurden angepasst.
  • Neben der Grundsicherung können Selbstständige auch Soforthilfe, Kredite der KfW oder andere Darlehen beantragen.
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