Wer kann Grundsicherung beantragen?
Zunächst einmal ist die Grundsicherung, um die es hier gehen soll, von der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und der Grundsicherung im Alter zu unterscheiden. Letztere können nur Menschen beantragen, die eben schon in Rente sind oder aufgrund ihres Alters nicht mehr erwerbstätig sein können. Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, wegen einer Erkrankung aber nicht mehr voll arbeiten können und daher teils erhebliche Gehaltseinbußen haben.
Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Grundsicherung, die für dich als Solo-Selbstständige:n relevant ist. Sie hängt mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammen, auch als Hartz IV bekannt. Diese Grundsicherung können sowohl aktuell Arbeitssuchende als auch Selbstständige beantragen. Alle drei Arten der Grundsicherung sind Sozialleistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind.
Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Die antragstellende Person kann ihren Lebensunterhalt nicht (mehr) aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.
- Sie ist noch in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie ist also nicht durch eine Krankheit oder eine andere Beeinträchtigung so eingeschränkt, dass sie nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten könnte.
- Sie ist älter als 15, aber noch nicht im Rentenalter.
- Sie lebt in Deutschland.
Der Antrag auf Grundsicherung wird immer für bestimmte Bewilligungszeiträume genehmigt, in der Regel für sechs Monate. Die aktuellen Vereinfachungen für Selbstständige gelten dabei bis zum 31. März 2022.
Grundsicherung und Selbstständigkeit: Können Selbstständige Grundsicherung beantragen?
Ja, auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Grundsicherung. Gerade im Zuge der Corona-Krise wurden neue Regelungen geschaffen, damit auch Freiberufler:innen, Selbstständige und Unternehmer:innen Grundsicherung beantragen können und ihnen der Zugang erleichtert wird.
Folgende Vereinfachungen gelten nun, wenn du Grundsicherung für dich beantragen möchtest:
- Ein höherer Freibetrag für die Altersvorsorge.
- Betriebsvermögen wird jetzt nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Voraussetzung: Es trägt dazu bei, dass du deine Selbstständigkeit nicht aufgeben musst.
- Du musst deine Selbstständigkeit nicht aufgeben und dich auch nicht vom Jobcenter in andere Jobs vermitteln lassen. Das ist vor allem in Bezug auf die Grundsicherung für Solo-Selbstständige eine gute Nachricht, die vor der Neuregelung genau das befürchten mussten.
Grundsicherung und Hilfsbedürftigkeit
Voraussetzung dafür, dass du Grundsicherung bekommen kannst, ist also die Hilfsbedürftigkeit. Dazu führt das Jobcenter normalerweise, sowohl eine Vermögensprüfung als auch eine Einkommensprüfung durch. Aktuell gibt es hierbei etwas vereinfachte Regelungen: Bei Selbstständigen, die Grundsicherung beantragen, wird nur noch sogenanntes „erhebliches“ Vermögen berücksichtigt. Die Schwelle für dieses erhebliche Vermögen liegt bei 60.000 Euro, jede weitere Person im Haushalt darf noch einmal 30.000 Euro zusätzlich haben.
Und noch eine weitere Erleichterung gibt es bei der Grundsicherung für Selbstständige: Altersvorsorgeanlagen, also beispielsweise ein selbst bewohntes Haus oder auch eine Lebensversicherung, zählen jetzt nicht mehr als Vermögen. Für Kapitallebensversicherungen und Kapitalrentenversicherungen gilt das, solange sie vor dem sechzigsten Lebensjahr nicht ausgezahlt werden können.
Wie viel Grundsicherung kann ich erhalten?
Tatsächlich ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Sie hängt nämlich davon ab, ob du oder dein:e Partner:in Einkünfte in dem Zeitraum erzielt, für den Grundsicherung beantragt wird. Sollte dem nicht so sein, ist es wiederum recht simpel. Dann gelten nämlich die sogenannten Regel- und Mehrbedarfe, die das Jobcenter jedes Jahr anpasst.
Aktuell gestaltet sich der Regelbedarf in der Grundsicherung so:
(Quelle: verdi.de)
Neu ist bei der Grundsicherung für Selbstständige, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung nun in der tatsächlichen Höhe bezahlt werden. Zuvor konnte es Empfänger:innen der Grundsicherung passieren, dass sie sich eine neue (kleinere) Wohnung suchen mussten, weil das Jobcenter die Kosten für die Wohnung nicht akzeptiert hat. Alternativ mussten sie den Differenzbetrag zwischen dem ortsabhängigen Satz, den das Jobcenter ansetzte und der tatsächlichen Miete selbst tragen.
Solltest du jedoch weiterhin Einkommen haben, wird das auf deine Grundsicherung angerechnet. Es ändert aber nichts an deinem Anspruch, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht (komplett) selbst bestreiten kannst.
Die Rechnung geht dabei folgendermaßen:
- Nehmen wir an, du lebst allein und hast keine Kinder. Dein Regelbedarf für das Jahr 2021 liegt in diesem Fall bei 446 Euro. Du verdienst durch kleinere Aufträge aktuell monatlich 300 Euro, deine Miete inklusive Heizkosten und Strom liegt allerdings bei 550 Euro.
- Regelbedarf plus Miete ergeben in deinem Fall die Summe von 996 Euro. Auf deinen Bedarf wird nun noch dein Einkommen angerechnet – glücklicherweise aber nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig.
- 100 Euro kannst du direkt abziehen, diese gelten sozusagen als Freibetrag. Bleiben 200 Euro übrig, die aber immer noch nicht komplett angesetzt werden. Bei Beträgen zwischen 100 und 1.000 Euro werden noch einmal 20 Prozent abgezogen. Also 200 Euro - 20 Euro = 180 Euro.
- Von den 300 Euro, die du monatlich als Einkommen erzielst, werden also nur 180 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Somit bleibt ein kleiner Betrag, den du zusätzlich behalten darfst.
Gibt es einen Unterschied zwischen ALG II, Hartz IV und Grundsicherung?
Hartz IV ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitslosengeld II (ALG II). Auch die Grundsicherung, die früher übrigens als Sozialhilfe bezeichnet wurde, ist letztlich nichts anderes. Es sind soziale Leistungen des Staates, der damit Bürger:innen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht komplett aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Wie kann ich die Grundsicherung für Selbstständige beantragen?
Um die Grundsicherung für Selbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmer:innen zu beantragen, musst du zunächst einmal wissen, wo du den oder die richtige:n Ansprechpartner:in findest. Das geht ganz einfach und unkompliziert direkt online:
Den Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit, umgangssprachlich auch Arbeitsagentur genannt, und dort sogar direkt online ausfüllen. Im Antragsformular sind auch die nötigen Anlagen aufgeführt, die du zusammen mit dem Antrag einreichen musst. Für Selbstständige ist dabei vor allem die Anlage KAS wichtig, da du mit ihr vorläufig das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erklärst.
In besonders dringenden Fällen kannst du den Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige auch telefonisch oder per E-Mail stellen.
Alternativen zur Grundsicherung: Welche Optionen hast du als Solo-Selbstständige:r?
Im Zuge der Corona-Krise hat der Bundestag noch weitere Möglichkeiten für Einzelunternehmen und Freiberufler:innen geschaffen, damit sie ihre finanziellen Einbußen zumindest zum Teil abfedern können:
- Soforthilfe: In der Regel können Selbstständige die Soforthilfe behalten. Sie dient dazu, Umsatzeinbußen oder gar -ausfälle zu kompensieren. In der Realität gestaltet sich die Sache jedoch ein wenig komplizierter. Viele Unternehmer:innen beklagen sich darüber, dass die Soforthilfe zu spät oder kaum ausgezahlt wird.
- Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Die KfW stellt Unternehmen Kredite zur Verfügung, um damit die wirtschaftliche Schieflage auffangen zu können.
- Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen: Daneben gibt es noch weitere Finanzhilfen oder Darlehen, die vom Bund und den Ländern gewährt werden. Einen Überblick findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema Grundsicherung für Selbstständige
Da die Regelungen für Selbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmer:innen in Bezug auf die Grundsicherung neu sind, gibt es immer wieder Fragen dazu. Wir haben einige gesammelt und liefern eine Antwort.
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