Definition: Was ist Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer, abgekürzt GewSt, gehört zu den Gemeindesteuern und ist damit immens wichtig für die Gemeinde, in der du dein Unternehmen betreibst bzw. deinen Hauptsitz hast. Denn von der Gewerbesteuer wird beispielsweise die Infrastruktur in der Gemeinde mitfinanziert.
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt zum einen von dem Gewinn des Unternehmens ab und wird anhand dessen berechnet. Zum anderen wird sie aber auch von dem sogenannten Hebesatz bestimmt – und der kann in den verschiedenen Gemeinden ganz unterschiedlich hoch sein.
Gesetzliche Grundlage
Die Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt und gilt als Real-, Sach- oder Objektsteuer. Der Grund: Die Höhe der Steuer richtet sich nur nach dem Besteuerungsobjekt (dem Unternehmen) und nicht nach den persönlichen Verhältnissen des:der Steuerschuldner:in.
Die Vor- und Nachteile der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist neben der Grundsteuer die wichtigste Einnahmequelle für Gemeinden. Sie ist jedoch nicht für jeden von Vorteil.
Hier einige Vor- und Nachteile der Gewerbesteuer im Überblick:
Gewerbesteuerpflichtig: Wer zahlt Gewerbesteuer?
Vereinfacht gesagt müssen alle gewerblichen Betriebe und Einzelunternehmen in Deutschland Gewerbesteuer zahlen. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast bzw. einen Gewerbeschein besitzt, musst du also auch Gewerbesteuer abführen. Es sei denn, dein Gewinn liegt unter dem gesetzlichen Freibetrag.
Für Unternehmen mit mehreren Niederlassungen oder Zweigstellen ist außerdem der Steuermessbetrag wichtig.
Denn um die Gewerbesteuer für alle Standorte – die sich vermutlich im Hebesatz unterscheiden – berechnen zu können, muss der Steuermessbetrag anhand der Arbeitslöhne der jeweiligen Betriebsstätten zerlegt und im Anschluss mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinden multipliziert werden.
Wer ist von der Gewerbesteuer befreit?
Freiberufler:innen sind dagegen von der Gewerbesteuer befreit. Der Grund: Sie betreiben kein gewerbliches Unternehmen und haben demzufolge kein Gewerbe angemeldet. Grundlage für die Gewerbesteuerpflicht ist aber die Gewerbeanmeldung.
Von der Gewerbesteuer befreit sind also alle Freien Berufe und Tätigkeiten wie z. B.:
- Steuerberater:innen
- Rechtsanwält:innen
- Ärzt:innen
- Zahnärzt:innen
- Tierärzt:innen
- Architekt:innen
- Übersetzer:innen
Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
Gewerbesteuer: Wie hoch ist der Freibetrag?
Neben den oben genannten Berufsgruppen können auch einige Unternehmen und Betriebsstätten von der Gewerbesteuer befreit sein, wenn der Gewinn des Geschäftsjahres unter dem Freibetrag liegt. Dieser lässt sich ganz einfach berechnen und der Freibetrag liegt aktuell bei 24.500 Euro.
Für diese Unternehmen gilt der Freibetrag bei der Gewerbesteuer:
- Einzelunternehmen wie Kleingewerbe, Kleinunternehmer:innen oder eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau (e.K.)
- Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG
Ab wann musst du Gewerbesteuer zahlen?
Sofort. Die Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer beginnt mit dem ersten Euro, den du aus gewerblichen Einnahmen erzielst. Für Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht schon mit der Eintragung ins Handelsregister.
Wenn du dir unsicher bist, ob deine Einnahmen deiner betrieblichen Tätigkeiten als gewerbliche Einnahmen zu klassifizieren sind, solltest du bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen. Zwar ist im EStG klar definiert, welche Berufe zu den freien Berufen zählen und gewerbesteuerbefreit sind. Einige Tätigkeiten gehören jedoch in einen Graubereich, so dass der jeweilige Steuerbeamte des zuständigen Finanzamts entscheiden kann.
Berechnung der Gewerbesteuer: Wer muss wie viel Gewerbesteuer zahlen?
Wie hoch die von dir zu zahlende Gewerbesteuer letztendlich sein wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Einer dieser Faktoren ist der Gewerbeertrag. Denn die Gewerbesteuer wird anhand des Gewerbeertrags berechnet, den du für das folgende Geschäftsjahr, also innerhalb eines bestimmten Erhebungszeitraums, schätzen musst – eine Gewinnprognose also.
Und die ermittelst du so:
- Gewinn schätzen: Du setzt das Einkommen an, das du voraussichtlich im Laufe des Geschäftsjahres erzielen wirst.
- Freibetrag abziehen: Von diesem geschätzten Jahresgewinn ziehst du den Freibetrag ab – sofern du abzugsberechtigt bist, also keine Kapitalgesellschaft führst.
- Hinzurechnungen und Kürzungen beachten: Die Ermittlung bzw. Berechnung des Endbetrags wird darüber hinaus durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen beeinflusst. Diese können ganz unterschiedlich in Art und Umfang sein. Zum Beispiel zählen dazu Kosten für Miete oder Pacht. Bezüglich der genauen Berechnung fragst du am besten direkt beim Finanzamt oder deinem Steuerberater nach. Wichtig: Hinzurechnungen wirken sich allerdings nur aus, wenn sie 200.000 Euro überschreiten.
Danach kennst du deine Berechnungsgrundlage. Wenn du nun die Gewerbesteuer berechnen möchtest, musst du noch folgende Schritte unternehmen:
- Steuermessbetrag ausrechnen: Das zu versteuernde Einkommen, das du im letzten Schritt ermittelt hast, multiplizierst du mit der Steuermesszahl 0,035 (also 3,5 %). Das Ergebnis ist der sogenannte Steuermessbetrag.
- Gewerbesteuerhebesatz hinzurechnen: Den Steuermessbetrag multiplizierst du nun wiederum mit dem Hebesatz, der von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich ausfallen kann. Heraus kommt die Gewerbesteuer deines Gewerbebetriebs, die du an deine zuständige Gemeinde überweisen musst.
Hier ein Beispiel für die Berechnung der Gewerbesteuer eines Einzelunternehmens:
- Geschäftsjahresgewinn: 75.000 Euro
- Gewerbeertrag: 75.000 Euro - 24.500 Euro (Freibetrag) = 50.500 Euro
- Gewerbesteuermessbetrag: 50.500 x 0,035 (Steuermesszahl) = 1.767,50 Euro
- Die zu zahlende Gewerbesteuer: 1.767,50 x 4,2 (Hebesatz Freiburg) = 7.423,50 Euro
Musst du die Gewerbesteuer überhaupt selbst berechnen?
Die gute Nachricht: In der Regel musst du die Gewerbesteuer gar nicht selbst ermitteln, sondern kannst einfach auf die Mitteilung des Finanzamts warten.
Das heißt: Du musst zwar mit deiner Steuererklärung auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Aber eine Gewerbesteueranmeldung musst du nicht machen – das passiert alles automatisch. Denn das Finanzamt lässt dir nach dem abgeschlossenen Wirtschaftsjahr bzw. Jahresabschluss einen Gewerbesteuermessbescheid zukommen und anschließend den Gewerbesteuerbescheid.
Trotzdem kannst du, wenn du möchtest, die Berechnung der Gewerbesteuer selbst übernehmen – zur Ermittlung der Gewerbesteuer kannst du übrigens auch einen Gewerbesteuerrechner nutzen, den du im Netz bei vielen Gemeinden und Städten findest. Das ist z. B. dann sinnvoll, wenn du schon zu Beginn deiner Geschäftstätigkeit einen Überblick über die voraussichtliche Höhe deines Gewerbeertrags bzw. deiner Gewerbesteuer bekommen möchtest.
Gewerbesteuervorauszahlungen: Dann sind sie fällig
Steht die voraussichtliche Höhe der Gewerbesteuer deines Gewerbebetriebs fest, musst du zu ganz bestimmten Terminen die Vorauszahlung an das Finanzamt leisten. In der Regel passiert das einmal pro Quartal.
Ähnlich wie bei der Einkommensteuer musst du also auch auf die Gewerbesteuer regelmäßig Vorauszahlungen leisten. Unter Umständen bietet es sich an, Gewerbesteuerrücklagen zu bilden. Denn dass du sie als Gewerbetreibende:r zahlen musst, ist klar. Übrigens: Hilfreiche Praxis-Tipps, die Erinnerung an Fristen und ganz viel Inspiration für deine Selbstständigkeit bzw. berufliche Tätigkeit erhältst du in unserem Newsletter. Melde dich doch gleich mal an.
Auf der anderen Seite kann dir aber auch Ungemach drohen: Stellen Ermittlungen heraus, dass die Vorauszahlungen zu gering ausfielen und das Finanzamt mit Steuernachforderungen auf dich zukommt, drohen dir unter Umständen Nachzahlungszinsen für die zu wenig gezahlte Gewerbesteuer. Meist ist es daher sinnvoll, sich zu diesem Thema bzgl. der genauen Ermittlung der Gewerbesteuer mit einem oder einer Steuerberater:in auszutauschen.
Gewerbesteuer und Einkommensteuer: Was ist zu beachten?
Im Hinblick auf die Steuerzahlungen stellt sich zunächst die Frage, ob die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Denn das würde die Berechnungsgrundlage ändern und somit den zu versteuernden Gewinn mindern. Leider ist die Gewerbesteuer schon seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig und mindert daher die Steuerlast nicht mehr – jedenfalls nicht als Betriebsausgabe. Vielmehr gilt die Gewerbesteuer seit 2008 als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe.
Zum Ausgleich gibt es aber eine andere Regelung der Berechnung für Unternehmer:innen, die zumindest teilweise dazu führt, dass dein Gewerbebetrieb steuerlich entlastet wird. Du kannst deine Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen und somit deine Einkommensteuer verringern. Sozusagen eine Steuerersparnis durch die Hintertür. Und noch eine gute Nachricht: Kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige profitieren am meisten davon.
Die Berechnung sieht dabei folgendermaßen aus:
- Gewerbesteuer multiplizieren: Die gezahlte Gewerbesteuer multiplizierst du mit dem Faktor 4 (400 Prozent) für das Jahr (Gewerbesteuermessbetrags).
- Einkommenssteuer verrechnen: Deine zu zahlende Einkommenssteuer ziehst du von diesem Gewerbesteuerbetrag ab.
- Ergebnis erhalten: Das Ergebnis der Rechnung ist die geminderte Einkommensteuer.
Zu beachten ist dabei, dass die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer nicht höher sein darf als die Gewerbesteuer, die du tatsächlich gezahlt hast.
Gewerbesteuererklärung: Wie kommt die Gewerbesteuer zum Finanzamt?
Wer gewerbesteuerpflichtig ist, muss am Ende jedes Wirtschaftsjahres eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Genau auf diesem Weg kommt deine Gewerbesteuer auch zum Finanzamt. Denn die dortigen Beamten ermitteln anhand deiner Gewerbesteuererklärung, wie viel Gewerbesteuer du am Ende tatsächlich zahlen musst. Das heißt:
- Wenn du zu viel Gewerbesteuer vorausgezahlt hast, bekommst du den Differenzbetrag zurück.
- Wenn die Vorauszahlungen nicht ausreichend hoch waren, musst du Gewerbesteuer nachzahlen.
Bis wann musst du die Gewerbesteuererklärung abgeben?
Wie bei der Einkommensteuererklärung ist die Abgabefrist grundsätzlich am 31.07. des Folgejahres. Wenn du ein:e Steuerberater:in damit beauftragst, deine Gewerbesteuererklärung für dich abzugeben, verlängert sich der Abgabezeitraum bzw. die Frist auf den letzten Februar-Tag des übernächsten Jahres.
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