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Als Solo-Selbstständige:r bist du dazu verpflichtet, dein Einkommen zu versteuern. Je höher es ist, desto schwerer ist deine Steuerlast. Mit der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) hast du die Möglichkeit, deine Einnahmen und damit deine Steuerschuld zu mindern. Doch was genau sind GWG und welche Vorgaben musst du dazu kennen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen findest du hier bei lexfree.

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Definition: Was ist ein gering­wertiges Wirtschafts­gut?

Grundsätzlich handelt es sich bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) laut § 6 Einkommensteuergesetz (EStG) um selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten von GWG dürfen einen Wert von 800 Euro netto nicht überschreiten.

Die Kosten kannst du im Anschaffungsjahr direkt in deiner Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben (Sofortabschreibung). Du kannst GWG aber auch mit der Sammelabschreibung oder der normalen Abschreibung über die Nutzungsdauer nach AfA Tabelle abschreiben. Wann und wie das geht, erfährst du im Abschnitt Abschreibungsmethoden.

Welche Voraussetzungen müssen Anlagegüter erfüllen, um als GWG eingestuft zu werden?

1. Sie müssen beweglich sein.

Das heißt: Du musst den Gegenstand tragen oder von einem Raum in den nächsten verschieben können, wie z. B. Maschinen oder Büromöbel. Unbeweglich hingegen ist z. B. eine Immobilie.

Weitere Beispiele für bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter:

  • Kleinmöbel
  • Kaffeemaschinen
  • Computer
  • Werkezeuge (keine Maschinenwerkzeuge)
  • Schreibtischlampen
  • Bürocontainer
  • Telefone
  • Schreibgeräte

2. GWG müssen abnutzbar sein.

Das bedeutet, dass bei diesen Gegenständen ein (technischer) Verschleiß eintritt und sie deshalb an Wert verlieren.

Nicht abnutzbar ist beispielsweise ein Grundstück.

3. Geräte müssen selbstständig nutzbar sein.

Das heißt: Du musst sie individuell, ohne weitere Wirtschaftsgüter nutzen können.

Info

Beispiel zur Veranschaulichung:

Ein Laptop erfüllt die Kriterien eines geringwertigen Wirtschaftsgutes, denn er ist:

  • beweglich – Du kannst diesen herumtragen.
  • abnutzbar – über den Lauf der Jahre nutzt sich ein Laptop ab und geht ggf. sogar kaputt.
  • selbstständig nutzbar – Du brauchst kein weiteres Gerät, um den Laptop zu nutzen.

Ein Drucker oder Monitor, der nur zusammen mit einem Computer funktioniert, ist kein geringwertiges Wirtschaftsgut.

  • Drucker und Monitore nutzen sich zwar ebenfalls ab und sind beweglich, aber sie sind nicht selbstständig nutzbar, da sie ohne den Computer nicht funktionieren.

Gehören GWG zum Anlagevermögen?

Das Anlagevermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ein Unternehmen über längere Zeit einsetzt, wörtlich also langzeitlich angelegte Wirtschaftsgüter. Im Gegensatz hierzu steht das Umlaufvermögen. Dies beinhaltet alle Gegenstände, die du als Selbstständige:r weiterverkaufst oder weiterverarbeitet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter zählen also zum Anlagevermögen.

Welche Vorteile bringt die Abschreibung gering­wertiger Wirtschafts­güter mit sich?

Ein klarer Vorteil ist die vereinfachte Abschreibung. Für geringwertige Wirtschaftsgüter musst du nicht die Nutzungsdauer durch die AfA-Tabelle ermitteln und die GWG dann über mehrere Jahre abschreiben. Stattdessen kannst du GWG mit einem Netto-Kaufpreis bis 800 Euro sofort abschreiben. Das reduziert deinen Aufwand um ein Vielfaches. Außerdem minderst du durch die Sofortabschreibung deinen Gewinn und damit deine Steuerlast.

Unter bestimmten Voraussetzungen steht dir aber auch noch eine weitere Methode der Abschreibung zur Verfügung: die Poolabschreibung. Und natürlich kannst du dich auch für die reguläre Abschreibung nach Nutzungsdauer entscheiden. Das heißt: Je nachdem was für dein Unternehmen gerade sinnvoll ist, hast du bei GWG die Wahl zwischen verschiedenen Methoden der Abschreibung.

GWG-Abschreibung: Welche Methoden kannst du anwenden?

Welche Methode du verwenden darfst, um geringwertige Wirtschaftsgüter abzuschreiben, richtet sich nach der Höhe der Anschaffungskosten netto, also exklusive Umsatzsteuer. Je nach GWG-Preisgrenze stehen dir diese drei Abschreibungsmethoden zur Verfügung:

1. Sofortabschreibung

Du kannst die gesamten Anschaffungskosten (Netto-Kaufpreis) in deiner Steuererklärung für Selbstständige als Betriebsausgabe absetzen.

2. Poolabschreibung

Du erstellst einen Sammelposten. In diesem GWG-Pool fasst du alle Wirtschaftsgüter in einer Liste inklusive Kaufpreis und Kaufdatum zusammen und schreibst diese gleichmäßig über 5 Jahre ab. Dabei ist es egal, ob die Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle tatsächlich beträgt oder nicht.

3. Abschreibung nach Nutzungsdauer

Bei dieser Methode schreibst du deine GWG über die Nutzungsdauer ab, die von der AfA-Tabelle („Absetzung für Abnutzung“) vorgegeben wird. Hierbei handelt es sich um eine Tabelle des Bundesfinanzministeriums, in der sämtliche geringwertige Wirtschaftsgüter mit deren Nutzungsdauer gelistet sind.

Info

Bei der Poolabschreibung und der Abschreibung nach Nutzungsdauer wirken sich die Anschaffungskosten über mehrere Jahre hinweg als Betriebsausgaben aus. Bei der Sofortabschreibung hingegen schreibst du deine GWG nicht ab, sondern machst sie per Sofortabzug geltend.

GWG-Grenzen 2023 und mögliche Abschreibungs­methoden

Wir haben dir die aktuellen Preisgrenzen und Methoden übersichtlich zusammengestellt.

GWG bis 250 Euro netto:

Sofort­abschreibung GWG
GWG Abschreibung Nutzungs­dauer
Pool­abschreibung

GWG von 250,01 bis 800 Euro netto:

Sofort­abschreibung GWG
GWG Abschreibung Nutzungs­dauer
Pool­abschreibung

GWG von 800,01 bis 1.000 Euro netto:

Sofort­abschreibung GWG
GWG Abschreibung Nutzungs­dauer
Pool­abschreibung

Diese Preisgrenze gehört nicht mehr zu den geringwertige Wirtschaftsgütern, sie kann bei der Abschreibung aber eng mit den GWG verknüpft werden. Denn du kannst sie in die Poolabschreibung deiner GWG integrieren. Das heißt: Du bildest einen Sammelposten, in dem du alle Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Kaufpreis von 250,01 bis 1.000 Euro zusammenfasst. Den Sammelposten schreibst du dann 5 Jahre gleichmäßig ab.

Achtung

Beachte, dass du dich zwar für eine der 3 möglichen GWG-Abschreibungen entscheiden darfst, aber diese auch für das Geschäftsjahr konsequent einhalten musst. Ein Wechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums ist nicht möglich. Und: Wenn du dich für die Poolabschreibung entscheidest, gilt die Entscheidung für alle GWG, die du in dem jeweiligen Geschäftsjahr anschaffst.

Diese Aufzeichnungs­pflichten gelten für GWG

Ob und wie du deine GWG aufzeichnen musst, hängt ebenfalls vom Preissegment ab:

  • GWG bis 250 Euro: keine Aufzeichnungspflicht
  • GWG von 250,01 bis 800 Euro: Aufzeichnung in einem Verzeichnis mit Kaufdatum, Kaufpreis und Bezeichnung des Gegenstands
  • Wirtschaftsgüter von 800,01 bis 1.000 Euro: keine Aufzeichnungspflicht

Übrigens: Es kam schon vor, dass der Gesetzgeber diese Werte geändert hat. Wenn du über solche Anpassungen immer informiert sein möchtest, dann abonniere unseren Newsletter.

Wie musst du GWG buchen?

Bei der Buchhaltung für Selbstständige musst du einiges beachten. Abhängig von der Abschreibungsmethode musst du deine Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter unterschiedlich buchen.

Entscheidest du dich für die Sofortabschreibung, buchst du die GWG auf ein Aufwandskonto oder auf das Konto „GWG“.

Für Wirtschaftsgüter, die du per Sammelposten abschreibst, musst du jedes Geschäftsjahr ein eigenes Sammelposten-Konto anlegen. Auf dieses Konto buchst du dann alle Wirtschaftsgüter mit einem Kaufpreis (exklusive Umsatzsteuer) von 250,01 bis 1.000 Euro.

Zusammenfassung

Gering­wertige Wirtschafts­güter zusammengefasst

  • Ein geringfügiges Wirtschaftsgut (GWG) muss beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein.
  • Der Netto-Kaufspreis eines GWG darf maximal 800 Euro betragen.
  • Es gibt 3 verschiedene Abschreibungsmethoden: Sofortabschreibung, Poolabschreibung, Abschreibung nach Nutzungsdauer.
  • Welche du auswählen darfst, legen die GWG-Preisgrenzen fest.
  • Die Art, wie du deine GWG buchst, ist von der Abschreibungsmethode abhängig.
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