Definition: Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?
Grundsätzlich handelt es sich bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) laut § 6 Einkommensteuergesetz (EStG) um selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten von GWG dürfen einen Wert von 800 Euro netto nicht überschreiten.
Die Kosten kannst du im Anschaffungsjahr direkt in deiner Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben (Sofortabschreibung). Du kannst GWG aber auch mit der Sammelabschreibung oder der normalen Abschreibung über die Nutzungsdauer nach AfA Tabelle abschreiben. Wann und wie das geht, erfährst du im Abschnitt Abschreibungsmethoden.
Welche Voraussetzungen müssen Anlagegüter erfüllen, um als GWG eingestuft zu werden?
1. Sie müssen beweglich sein.
Das heißt: Du musst den Gegenstand tragen oder von einem Raum in den nächsten verschieben können, wie z. B. Maschinen oder Büromöbel. Unbeweglich hingegen ist z. B. eine Immobilie.
Weitere Beispiele für bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter:
- Kleinmöbel
- Kaffeemaschinen
- Computer
- Werkezeuge (keine Maschinenwerkzeuge)
- Schreibtischlampen
- Bürocontainer
- Telefone
- Schreibgeräte
2. GWG müssen abnutzbar sein.
Das bedeutet, dass bei diesen Gegenständen ein (technischer) Verschleiß eintritt und sie deshalb an Wert verlieren.
Nicht abnutzbar ist beispielsweise ein Grundstück.
3. Geräte müssen selbstständig nutzbar sein.
Das heißt: Du musst sie individuell, ohne weitere Wirtschaftsgüter nutzen können.
Gehören GWG zum Anlagevermögen?
Das Anlagevermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ein Unternehmen über längere Zeit einsetzt, wörtlich also langzeitlich angelegte Wirtschaftsgüter. Im Gegensatz hierzu steht das Umlaufvermögen. Dies beinhaltet alle Gegenstände, die du als Selbstständige:r weiterverkaufst oder weiterverarbeitet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter zählen also zum Anlagevermögen.
Welche Vorteile bringt die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit sich?
Ein klarer Vorteil ist die vereinfachte Abschreibung. Für geringwertige Wirtschaftsgüter musst du nicht die Nutzungsdauer durch die AfA-Tabelle ermitteln und die GWG dann über mehrere Jahre abschreiben. Stattdessen kannst du GWG mit einem Netto-Kaufpreis bis 800 Euro sofort abschreiben. Das reduziert deinen Aufwand um ein Vielfaches. Außerdem minderst du durch die Sofortabschreibung deinen Gewinn und damit deine Steuerlast.
Unter bestimmten Voraussetzungen steht dir aber auch noch eine weitere Methode der Abschreibung zur Verfügung: die Poolabschreibung. Und natürlich kannst du dich auch für die reguläre Abschreibung nach Nutzungsdauer entscheiden. Das heißt: Je nachdem was für dein Unternehmen gerade sinnvoll ist, hast du bei GWG die Wahl zwischen verschiedenen Methoden der Abschreibung.
GWG-Abschreibung: Welche Methoden kannst du anwenden?
Welche Methode du verwenden darfst, um geringwertige Wirtschaftsgüter abzuschreiben, richtet sich nach der Höhe der Anschaffungskosten netto, also exklusive Umsatzsteuer. Je nach GWG-Preisgrenze stehen dir diese drei Abschreibungsmethoden zur Verfügung:
1. Sofortabschreibung
Du kannst die gesamten Anschaffungskosten (Netto-Kaufpreis) in deiner Steuererklärung für Selbstständige als Betriebsausgabe absetzen.
2. Poolabschreibung
Du erstellst einen Sammelposten. In diesem GWG-Pool fasst du alle Wirtschaftsgüter in einer Liste inklusive Kaufpreis und Kaufdatum zusammen und schreibst diese gleichmäßig über 5 Jahre ab. Dabei ist es egal, ob die Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle tatsächlich beträgt oder nicht.
3. Abschreibung nach Nutzungsdauer
Bei dieser Methode schreibst du deine GWG über die Nutzungsdauer ab, die von der AfA-Tabelle („Absetzung für Abnutzung“) vorgegeben wird. Hierbei handelt es sich um eine Tabelle des Bundesfinanzministeriums, in der sämtliche geringwertige Wirtschaftsgüter mit deren Nutzungsdauer gelistet sind.
GWG-Grenzen 2023 und mögliche Abschreibungsmethoden
Wir haben dir die aktuellen Preisgrenzen und Methoden übersichtlich zusammengestellt.
GWG bis 250 Euro netto:
GWG von 250,01 bis 800 Euro netto:
GWG von 800,01 bis 1.000 Euro netto:
Diese Preisgrenze gehört nicht mehr zu den geringwertige Wirtschaftsgütern, sie kann bei der Abschreibung aber eng mit den GWG verknüpft werden. Denn du kannst sie in die Poolabschreibung deiner GWG integrieren. Das heißt: Du bildest einen Sammelposten, in dem du alle Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Kaufpreis von 250,01 bis 1.000 Euro zusammenfasst. Den Sammelposten schreibst du dann 5 Jahre gleichmäßig ab.
Diese Aufzeichnungspflichten gelten für GWG
Ob und wie du deine GWG aufzeichnen musst, hängt ebenfalls vom Preissegment ab:
- GWG bis 250 Euro: keine Aufzeichnungspflicht
- GWG von 250,01 bis 800 Euro: Aufzeichnung in einem Verzeichnis mit Kaufdatum, Kaufpreis und Bezeichnung des Gegenstands
- Wirtschaftsgüter von 800,01 bis 1.000 Euro: keine Aufzeichnungspflicht
Übrigens: Es kam schon vor, dass der Gesetzgeber diese Werte geändert hat. Wenn du über solche Anpassungen immer informiert sein möchtest, dann abonniere unseren Newsletter.
Wie musst du GWG buchen?
Bei der Buchhaltung für Selbstständige musst du einiges beachten. Abhängig von der Abschreibungsmethode musst du deine Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter unterschiedlich buchen.
Entscheidest du dich für die Sofortabschreibung, buchst du die GWG auf ein Aufwandskonto oder auf das Konto „GWG“.
Für Wirtschaftsgüter, die du per Sammelposten abschreibst, musst du jedes Geschäftsjahr ein eigenes Sammelposten-Konto anlegen. Auf dieses Konto buchst du dann alle Wirtschaftsgüter mit einem Kaufpreis (exklusive Umsatzsteuer) von 250,01 bis 1.000 Euro.
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