Hast du als Selbstständige:r Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld wird in Deutschland aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Arbeitslosenversicherung gehört wie die Rentenversicherung zu den Pflichtversicherungen von angestellten Arbeitnehmer:innen. Das bedeutet, dass Angestellte auf Basis dieses Versicherungspflichtverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung mehr oder weniger automatisch Arbeitslosengeld erhalten, sobald sie ihren Job verlieren.
Doch wie sieht das bei Selbstständigen und Freiberufler:innen aus? Kann man als Selbstständige:r in die Arbeitslosenversicherung einzahlen? Die Antwort lautet: Ja. Denn auch für Selbstständige gibt es Modelle sich abzusichern, beispielsweise durch den Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Dafür ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland zwei Formen von Arbeitslosengeld gibt:
Arbeitslosengeld I (ALG I)
Diese Form des Arbeitslosengeldes ist die direkte Leistung der Arbeitslosenversicherung an eine:n Arbeitnehmer:in. Das heißt also, dass diese:r dafür einen Teil des Lohnes bzw. Gehalts vorab in die Versicherung einbezahlt hat.
Arbeitslosengeld II (ALG II) – seit 2023 Bürgergeld
Es wird auch Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Hartz IV bzw. ab 2023 Bürgergeld genannt. Dabei handelt es sich um eine staatliche Leistung für bedürftige Arbeitssuchende. Die Höhe des Arbeitslosengeldes 2 bzw. des neuen Bürgergeldes ist um circa 50 Euro gestiegen und beträgt nun 502 Euro pro Monat, anstelle der bisherigen 449 Euro bei Hartz IV. Hast du als Selbstständige:r freiwillige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung geleistet, dann wird diese Form des Arbeitslosengeldes auch ausbezahlt, wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast.
Auf ALG I hast du nach der Aufgabe deiner Selbstständigkeit nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch. Es hängt davon ab, wie lange du in den letzten 2 Jahren vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit in die (freiwillige) Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Unabhängig davon gilt: Jeder Mensch in Deutschland hat nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) ein Anrecht auf die Grundsicherung, also auf ALG II. Für den Bezug musst du nicht zwangsläufig arbeitslos sein oder im Vorfeld Arbeitslosengeld I bezogen haben. Stattdessen steht dir diese Leistung auch als Selbstständige:r zu, wenn dein Einkommen nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs ausreicht.
Was genau ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?
Die freiwillige Arbeitslosengeldversicherung nimmt dich als Selbstständige:n in die normale Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer:innen mit auf. Daher wird auch oft davon gesprochen, dass du dich damit in der Arbeitslosenversicherung weiterversicherst. Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Du kannst diese in deiner Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwand geltend machen. Beachte dabei den Höchstbetrag für die Absetzbarkeit bei Selbstständigen von 2.800 Euro.
Kann sich jede:r Selbstständige freiwillig arbeitslosversichern?
Nein, nicht jede:r Selbstständige kann sich freiwillig arbeitslosenversichern. Wenn du eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abschließen möchtest, musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst die letzten 2 Jahre vor deiner Selbstständigkeit oder deiner Gründung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sein.
- Du musst, direkt bevor du in deine Selbstständigkeit gestartet bist, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach SGB III haben.
Wie hoch ist der Beitrag zurfreiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?
Der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung richtet sich stets nach den Bezugsgrößen der Sozialversicherung. Die bisherigen Werte in der Sozialversicherung ändern sich ab 2023: Im Westen gelten dann 3.395 Euro pro Monat (in 2022 waren es monatlich 3.290 Euro) und im Osten 3.290 Euro pro Monat (in 2022 waren es monatlich 3.150 Euro).
Daraus ergeben sich ab 1. Januar 2023 höhere monatliche Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung:
- 88,27 Euro im Westen (78,96 Euro in 2022)
- 85,54 Euro im Osten (75,60 Euro in 2022)
Was wird dir monatlich ausbezahlt, wenn du arbeitslos wirst?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes, das du als freiwillig Weiterversicherte:r erhältst, wenn du dich arbeitslos meldest, orientiert sich an einem fiktiven Arbeitsentgelt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts wiederum ist von der Art der Beschäftigung und deiner Qualifikation abhängig. Es wird nach 4 Qualifikationsgruppen unterschieden:
- Hochschul- oder Fachhochschulausbildung
- Fachschulabschluss, Qualifikation als Meister
- abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf
- keine Ausbildung
Was ist sinnvoll: Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung oder eine private Absicherung?
Eine freiwillige Weiterversicherung innerhalb der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung hat mit Blick auf eine Selbstständigkeit durchaus Vorteile und ist vor allem für Gründer:innen überlegenswert, die sich noch nicht sicher sind, dauerhaft mit ihrem Geschäftsmodell Einkommen zu erwirtschaften. Abgesichert durch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung können sie sich zu relativ günstigen Konditionen für ein Jahr Arbeitslosenunterstützung sichern. Auch von Weiterbildungsangeboten oder Zuschüssen zu Bewerbungskosten durch das Arbeitsamt können sie profitieren.
Ist nach Gründung das Geschäftsmodell erst einmal angelaufen, erscheint es häufig sinnvoller, private Vorsorge zu treffen, statt freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Das gelingt zum Beispiel durch die Absicherung einzelner Risiken wie der Arbeitsunfähigkeit. Auf diese Weise federst dufinanzielle Einbrüche ab, die mit Blick auf eine Arbeitslosigkeit schnellentstehen können. Neben dem Thema der Altersversorge für Selbstständige solltest du deshalb Fragen rund um die private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige immer überdenken.
Kann man die freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen?
Grundsätzlich ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch wieder kündbar. Allerdings ist das erst nach 5 Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats und muss schriftlich eingereicht werden.
Was musst du beim Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung beachten?
Der Antrag auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung muss spätestens 3 Monate, nachdem ein Gewerbe angemeldet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wurde, eingereicht werden.
Wichtig ist es, dem Antrag Belege über die eigene Selbstständigkeit beizufügen. Das kann eine Kopie des Gewerbescheins sein oder Arbeitsproben, die die selbstständige Tätigkeit nachweisen.
Wann kannst du die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen?
Wer als erwerbslos gilt, kann Zahlungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Das ist der Fall, wenn du eine der drei Voraussetzungen erfüllst:
- Du hast keine oder nur wenige Aufträge, willst trotz Arbeitslosenversicherung deine Selbstständigkeit aber nicht aufgeben.
- Du hast deine Selbstständigkeit aufgegeben.
- Du erfüllst die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Beachte bei Punkt 1 die 15 Stunden-Regel. Den Antrag auf Bezug musst du bei der Agentur für Arbeit einreichen. Zahlst du in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein, dann kannst du zu deiner Orientierung beispielsweise den Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen und die Höhe des Arbeitslosengeldes individuell berechnen.
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