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Rund 1,45 Millionen Selbstständige üben in Deutschland einen Freien Beruf aus. Sie zeichnen sich durch Professionalität, Eigenverantwortlichkeit, Fachlichkeit und vor allem durch ihre Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl aus. Das klingt jetzt erst einmal kryptisch. Aber keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel und erklären dir, was sich hinter dem weitläufigen Begriff „Freie Berufe“ verbirgt.

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Definition: Was sind Freie Berufe?

Um herauszufinden, ob du einen Freien Beruf ausübst, musst du einen Blick in die Gesetzbücher werfen. Sowohl das Einkommensteuergesetz (EStG) als auch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geben dir klar darüber Auskunft, ob du ein:e Angehörige:r der Freien Berufe bist. Übst du eine „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ (§ 18 EStG) aus, darfst du dich als Freiberufler:in bezeichnen. Diese Berufsgruppen zählen nämlich zu den freien Berufen. Das PartGG präzisiert das Berufsbild weiter: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ (§ 1 Abs. 2 PartGG).

Freie Berufe: Eine Übersicht

Freischaffende Berufe werden in vier Berufsgruppen unterteilt:

  1. Katalogberufe
  2. Berufsbilder
  3. Tätigkeitsberufe
  4. Ähnliche Berufe

Jede einzelne Tätigkeit ist einer Einstufung zuzuordnen. Wir haben die Freien Berufe in einer Liste für dich zusammengefasst:

Heilberufe
  • Ärzt:innen
  • Zahnärzt:innen
  • Tierärzt:innen
  • Heilpraktiker:innen
  • Dentist:innen
  • Apotheker:innen
  • Krankengymnast:innen (Physiotherapeut:innen)
Rechts-, steuer- und wirt­schafts­beratende Berufe
  • Rechtsanwält:innen
  • Patentanwält:innen
  • Notar:innen
  • Wirtschaftsprüfer:innen
  • Steuerberater:innen
  • Steuerbevollmächtigter:innen
  • Beratende Volks- und Betriebswirt:innen
  • Vereidigte Buchprüfer:innen & Buchrevisor:innen
Natur­wissen­schaft­liche & technische Berufe
  • Vermessungsingenieur:innen
  • Ingenieur:innen
  • Handelschemiker:innen
  • Architekt:innen
  • Lots:innen
  • Biolog:innen
  • Chemiker:innen
  • Informatiker:innen
  • Umweltgutachter:innen
  • Vereidigte Sachverständige:innen
Kulturberufe / Sprach- und Informations­vermittelnde Berufe
  • Journalisten:innen
  • Bildberichterstatter:innen
  • Dolmetscher:innen
  • Übersetzer:innen
  • Designer:innen
  • Diplompädagog:innen
  • Yogalehrer:innen
  • Schriftsteller:innen

Hinzu kommen diese vier Berufsgruppen, die im PartGG verzeichnet sind:

  • Diplom-Psychologe:innen
  • Heilmasseur:innen
  • Hebammen
  • Hauptberufliche Sachverständige

Als Freie Berufe werden außerdem Tätigkeitsberufe und ähnliche Berufe bezeichnet, deren Ausübungen als schriftstellerisch, künstlerisch, unterrichtend, erzieherisch oder wissenschaftlich eingestuft werden.

Achtung

Das Problem ist, dass das Finanzamt letztendlich entscheidet, ob du Freiberufler:in bist oder nicht. Gerade bei den ähnlichen Tätigkeiten kannst du nicht sicher sein, dass deine Arbeit automatisch als Freier Beruf klassifiziert wird. Entschieden wird es immer am jeweiligen Einzelfall.

Charakteristika der Freien Berufe

Für viele Menschen sind Freiberufler:innen nichts anderes als normale Selbstständige. Gewerbetreibende, Solo-Selbstständige, Freiberufler:innen etc. werden alle in einen Topf geworfen. Der Bundesverband für Freie Berufe e.V. hat daher ein Profil ausformuliert, das dir und allen anderen dabei helfen soll, zu verstehen, was Freiberufler:innen sind, welche Berufsgruppen sich dahinter verbergen und welche Verantwortung hinter den Berufen steckt.

  • Eigenverantwortlichkeit: Der Großteil der freiberuflich Tätigen ist selbstständig und demnach nicht in einem Angestelltenverhältnis. Sie sind also gezwungen, Verantwortung zu übernehmen.
  • Disziplin: Qualitätssicherung sowie spezielle Fachkenntnisse sind enorm wichtig für die Freien Berufe. Denn gerade Solo-Selbstständige müssen allein beraten, betreuen und ausführen. Sie sind gezwungen, sich selbst weiterzubilden, um die beste Qualität liefern zu können. Zudem haben sie keinen Vorgesetzten im Nacken, der sie zwingt, Deadlines einzuhalten. Freiberufler:innen besitzen demnach ein hohes Maß an Selbstkontrolle und Selbstmanagement.
  • Gemeinwohlverpflichtung: Freiberufler:innen sind der Teil der Bevölkerung, der sich um die Gesundheit, die Rechtsprechung und die Kultur kümmert. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft und demnach dem Gemeinwohl verpflichtet.
  • Professionalität: Menschen in Freien Berufen sind hochqualifiziert, sehr gut ausgebildet und Expert:innen auf ihrem Gebiet.

Welche Zulassungs­voraus­setzungen gibt es für Freie Berufe?

Die Ausübung bestimmter Freier Berufe benötigt sowohl eine Zulassungsvoraussetzung als auch nachweisbare Qualifikationen und Fachkenntnisse. Du kannst sie in Form einer Prüfung, Ausbildung oder Weiterbildung erbringen. Wie bereits erwähnt, sind freiberuflich Tätige Expert:innen auf ihrem Gebiet und eine wichtige Stütze der Gesellschaft.  In bestimmten Berufsfeldern darfst du also nur praktizieren, wenn du bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Welche das sind, ist von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Dabei kann es sich z. B. um eine vorgeschriebene Ausbildung handeln, die zu der Berufsausübung berechtigt oder eine Weiterbildung mit einer anschließenden Prüfung. Entsprechende Karriereschritte musst du durch Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Sonst könnte jede:r einen Freien Beruf ausüben.

Wo sind die Zulassungs­voraus­setzungen geregelt?

Du findest sie in den zugehörigen Berufsgesetzen. Zulassungsvoraussetzungen gibt es z. B. für diese freien Berufsgruppen:

  • Apotheker:in
  • Masseur:in
  • Medizinische:r Bademeister:in
  • Physiotherapeut:in
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut:in
  • Vereidigte Buchprüfer:in
  • Architekt:in
  • Tierarzt, Tierärztin
  • Hebamme
  • Heilpraktiker:in
  • Beratende:r Ingenieur:in
  • Krankengymnast:in
  • Logopäd:in
  • Lots:in
  • Orthoptist:in
  • Notar:in
  • Steuerbevollmächtigte:r
  • Umweltgutachter:in
  • Wirtschaftsprüfer:in
  • Zahnarzt, Zahnärztin

Eine Zulassung ist nicht nur an eine bestimmte Ausbildung oder das Bestehen einer Prüfung gekoppelt. Sie ist ebenfalls abhängig von der Einhaltung bestimmter Berufspflichten. Einige Freie Berufe sind zu einer absoluten Gewissenhaftigkeit bei ihrer Tätigkeit verpflichtet. Beispiele dafür sind Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, psychologische Psychotherapeut:innen und Tierärzt:innen. Hier geht die Berufspflicht außerdem mit einem Verschwiegenheitsgebot einher. Darüber hinaus besteht in vielen zulassungspflichtigen Freien Berufen eine Dokumentationspflicht. So sind Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen etwa dazu verpflichtet, Akten zu führen und diese für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Viele Freie Berufe sind ohne entsprechende Ausbildung nicht machbar

Ein Freier Beruf klingt oft nach Flexibilität und Freiheit. Dabei sind sie nicht einfach aus dem Ärmel zu schütteln. Solo-Selbstständige, die freiberuflich tätig sind, brauchen gewisse Fachkenntnisse und die dazugehörige Ausbildung, um professionell und vor allem fachspezifisch agieren zu können. Schließlich vertraut niemand einem bzw. einer Steuerberater:in ohne entsprechendes Hintergrundwissen seine Finanzen an. Aus diesem Grund gibt es die Zulassungsvoraussetzungen, ohne die du nicht in einem Freien Beruf tätig sein darfst.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Zulassungs­voraus­setzungen?

Wenn du gegen die beruflichen Vorschriften verstößt, an die deine Berufszulassung geknüpft ist, musst du mit einer Bestrafung rechnen. Verstößt du z. B. als Psychotherapeut:in gegen die Verschwiegenheitspflicht, drohen dir nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB):

  • Geldstrafen
  • eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
  • in schweren Fällen sieht das Berufsrecht bei vielen Freien Berufen sogar ein Berufsverbot vor

Ist die Zulassung eines Freien Berufs auch an das private Verhalten gebunden?

Die Zulassung ist auch in Gefahr, wenn du außerhalb des Berufs unlauter handelst. So kann Freiberufler:innen die Approbation entzogen werden, wenn sie sich beispielsweise der schweren Steuerhinterziehung oder anderen Delikten schuldig machen. Der Grund: Zwar haben derartige Rechtsbrüche nichts mit dem Ausüben des Freien Berufs zu tun, sie sind aber als unwürdig und unzulässig einzustufen und verletzen somit auch die Berufsehre. Da viele zulassungspflichtige Freiberufler:innen in Berufen arbeiten, in denen sie einer gewissen moralischen Verpflichtung nachkommen müssen, beschädigen Straftaten den beruflichen Leumund.

Freie Berufe sind kein Gewerbe

Freiberufler:innen müssen weder ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer zahlen. Das liegt daran, dass die Freien Berufe zwar den gewerblichen Betrieben gleichgestellt sind, aber selbst kein Gewerbe betreiben. Wichtig bei der Einstufung ist immer die ausgeübte Tätigkeit. Die Bezeichnung allein reicht nicht aus. Wir verdeutlichen dir das an einem Beispiel.

Beispiel

Du arbeitest freiberuflich als Texter:in und hilfst deinen Kund:innen bzw. Auftraggeber:innen mit gutem Content dabei, ihre Zielgruppe zu erreichen und zu informieren. Damit fällst du eindeutig in den künstlerischen bzw. schriftstellerischen Bereich und übst einen Freien Beruf aus. Viele Freiberufler:innen suchen sich ein zweites Standbein, um mehr Umsätze zu generieren. Willst du nun deiner zweiten Leidenschaft nachgehen und nebenbei selbstgestrickte Socken über das Internet verkaufen, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Denn es handelt sich hierbei nicht um einen Freien Beruf, sondern um ein Gewerbe. Beide Tätigkeiten musst du dann klar voneinander trennen.

Freie Berufe ausüben: Das solltest du wissen

  1. Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden meldest du deine Freiberuflichkeit direkt beim Finanzamt an. Das musst du innerhalb von vier Wochen machen. Anschließend bekommst du einen steuerlichen Erfassungsbogen ausgehändigt, den du wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Mit ihm beantragst du nicht nur deine Steuernummer. Das Finanzamt prüft auch, ob es sich bei der Ausübung deiner Tätigkeit wirklich um einen der sogenannten Freien Berufe bzw. freien Berufsgruppen handelt.
  2. Einige zulassungspflichtige Berufe sind dazu angehalten, die Mitgliedschaft in der eigenen Berufskammer zu beantragen. Diese Vorgabe ist zuvorderst für Architekt:innen, Ärzt:innen, psychologische Psychotherapeut:innen, Apotheker:innen, beratende Ingenieur:innen, Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Tierärzt:innen und Wirtschaftsprüfer:innen bindend. Für alle anderen, die freiberuflich tätig sind, besteht hingegen die Möglichkeit, einer Berufskammer freiwillig beizutreten.
  3. Einige freie Berufe sind dazu berechtigt, die Künstlersozialkasse in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass du einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehst (siehe § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz). Die Künstlersozialkasse ersetzt die gesetzliche Pflege-, Renten- und Krankenversicherung.

Freie Berufe: Welche steuer­lichen Regelungen musst du beachten?

Wie bereits erwähnt, musst du als Freiberufler:in keine Gewerbesteuer bezahlen, da kein Gewerbe vorliegt. Gleichzeitig bedeutet das, dass du auch nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, sondern lediglich zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Das hat den Vorteil, dass du nur deine Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen musst. Am einfachsten geht das, wenn du dir eine Softwarelösung wie lexoffice zulegst. Dann macht sich deine Buchhaltung fast von allein. Doch was kommt an Steuern auf dich zu?

Umsatzsteuer

In den Freien Berufen musst du in deinen Rechnungen eine Umsatzsteuer von 19 Prozent ausweisen. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Bestimmte Berufsgruppen müssen nur den verringerten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent ausweisen. Dazu zählen unter anderem Schriftsteller:innen, da deren Arbeit auf das Urheberrechtgesetz zurückzuführen ist.
  • Bist du Mediziner:in und bietest somit medizinische Leistungen an, musst du gar keine Umsatzsteuer ausweisen. Ausnahme: Dienstleistungen im kosmetischen Bereich.
  • Sofern dein Vorjahresumsatz in einem Freien Beruf nicht höher war als 22.000 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und musst gar keine Umsatzsteuer ausweisen.
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du die berechnete Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.

Damit du am Ende des Geschäftsjahres nicht alles auf einmal bezahlen musst, leistest du unterjährig monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuervorauszahlungen ans Finanzamt. Das geschieht über die Umsatzsteuervoranmeldung.

Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass potenzielle Umsatzsteuernachzahlungen nicht so hoch ausfallen oder du sogar eine Rückerstattung vom Finanzamt erhältst. Dadurch hast du die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden und deine Liquidität auch am Jahresende zu gewährleisten.

Einkommensteuer

Wie für alle Selbstständigen ist auch bei den Freien Berufen laut Einkommenssteuergesetz die Einkommensteuer verpflichtend. Diese richtet sich nach der Höhe deines Einkommens.

Tipp

Natürlich bist du als Freiberufler:in optimistisch, was deine Einnahmen betrifft. Wenn du den Bogen für die steuerliche Erfassung ausfüllst, solltest du trotzdem objektiv an die Sache herangehen und nichts beschönigen. Sollte sich das Jahr doch nicht so entwickeln, wie du es dir erhofft hast, musst du trotzdem die Steuern zahlen, die anhand deiner Angaben ermittelt wurden.

Vorsteuer

Unter Vorsteuer versteht man die Umsatzsteuer, die du zahlst, wenn du dir Güter anschaffst oder Dienstleistungen einkaufst, die du zum wirtschaftlichen Arbeiten benötigst. Führst du in deinen Rechnungen an Klient:innen, Mandant:innen bzw. Kund:innen Umsatzsteuer auf, bist du berechtigt, sie mit der Vorsteuer zu verrechnen. Diesen Vorsteuerabzug kannst du im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung am Ende deines Geschäftsjahres geltend machen.

Zusammenfassung

Freie Berufe zusammengefasst

  • Als Freien Beruf oder freie Berufsgruppen bezeichnet man ausschließlich die Tätigkeit, die du ausübst, und nicht deine Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Ausbildungen.
  • Die letzte Entscheidung trifft das Finanzamt. Es stellt fest, ob es sich um einen Freien Beruf oder um ein Gewerbe handelt.
  • Informiere dich im Vorfeld, ob du einer Berufskammer beitreten musst oder nicht.
  • Solange du als Freiberufler:in tätig bist, reicht zur Gewinnermittlung eine EÜR für dich aus.
  • Um herauszufinden, ob du wirklich einen Freien Beruf ausübst oder einer freien Berufsgruppe angehörst, hilft dir das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dieser Checkliste.
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