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Selbstständige sind ihr eigener Boss – so viel ist klar. Jetzt denkst du dir vielleicht: Freiberufler:innen sind doch ebenfalls selbstständig – oder etwa nicht? Ja, auch das ist richtig. Denn Freiberufler:innen sind eine Untergruppe der Selbstständigen. Doch was ist dann der Unterschied zwischen Freiberufler:innen und Selbstständigen? Bei uns erfährst du alles rund um das Thema freiberuflich vs. selbstständig.

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Selbstständigkeit Definition: Was bedeutet selbstständig?

Freiberuflich vs. selbstständig – um die Unterschiede zu klären, ist zunächst eine genaue Definition der jeweiligen Begriffe nötig: Selbstständig ist, wer nicht in einem festen Arbeitsverhältnis für ein Unternehmen arbeitet, sondern seine Dienstleistung auf Rechnung erbringt und für mehrere Auftraggeber:innen arbeitet. Im Gegensatz zu Angestellten beziehen Selbstständige kein festes Gehalt, sondern ein Honorar, das sie nach der Erbringung der Leistung, für die sie beauftragt wurden, abrechnen. Das Honorar entspricht dem Bruttoeinkommen. Selbstständige müssen davon Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer sowie Beiträge für die Sozialversicherungen (z. B. Krankenkasse) abführen.

Was sind Freiberufler:innen laut Definition?

Selbstständigkeit ist ein Überbegriff von Freiberuflichkeit. Freiberufler:innen sind also selbstständige Unternehmer:innen, die eine:

  • wissenschaftliche
  • schriftstellerische
  • künstlerische
  • unterrichtende oder
  • erzieherische

Tätigkeit ausüben. Welche Katalogberufe zu den Freien Berufen zählen, ist in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert:

  • Wissenschaftler:innen
  • Künstler:innen
  • Ärzt:innen/Tierärzt:innen
  • Rechtsanwält:innen
  • Notar:innen
  • Patentanwält:innen
  • Ingenieur:innen
  • Architekt:innen
  • Handelschemiker:innen
  • Wirtschaftsprüfer:innen
  • Steuerberater:innen
  • Volks- und Betriebswirt:innen
  • Buchprüfer:innen
  • Steuerbevollmächtigte
  • Heilpraktiker:innen
  • Dentist:innen
  • Krankengymnast:innen
  • Journalist:innen
  • Bildberichterstatter:innen
  • Dolmetscher:innen
  • Übersetzer:innen
  • Lots:innen

Um viele der aufgeführten Tätigkeiten überhaupt ausüben zu dürfen, ist eine entsprechende Ausbildung zwingend notwendig. Die Ausnahme bilden hingegen Journalist:innen und Übersetzer:innen. Diese Berufe lassen sich auch ohne eine spezielle Ausbildung ausüben, wenn sich eine entsprechende Berufserfahrung nachweisen lässt. Alle Tätigkeiten, die hier nicht gelistet sind, gelten als Gewerbe.

Info

Übrigens gibt es auch zwischen Freelancer:innen und Freiberufler:innen einen Unterschied. Oft werden diese Begriffe zwar synonym verwendet, aber das ist nicht korrekt. Denn bei Freelancer:innen handelt es sich um freie Mitarbeiter:innen, die für ein Unternehmen tätig und nicht festangestellt sind. Sie können jedoch sowohl Freiberufler:innen als auch Gewerbetreibende sein.

Abgrenzung Freiberufler:innen vs. Gewerbe: Was sind Gewerbetreibende?

Die Freiberuflichkeit lässt sich noch einmal abgrenzen von einer gewerblichen Tätigkeit. Denn grundsätzlich ist jede:r Selbstständige, der oder die keinen Katalog- oder ähnlichen Beruf ausübt, gewerbetreibend. Und für diese gelten verschiedene Pflichten:

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbesteuer
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Mitgliedschaft in der IHK
  • Doppelte Buchführung (unter bestimmten Voraussetzungen reicht die einfache Buchführung – mehr dazu in unserem Artikel zum Thema Buchhaltung)

Unterschiede: freiberuflich vs. selbstständig

Wo liegt denn jetzt genau der Unterschied zwischen Freiberufler:innen und Gewerbetreibenden? Um das zu verstehen, lohnt es sich zunächst, die Vorteile der Selbstständigkeit genauer unter die Lupe zu nehmen:

  • Selbstständige arbeiten für verschiedene Unternehmen, was ihnen einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag und viel Insiderwissen beschert
  • Selbstständige teilen sich ihre Arbeitszeiten frei ein
  • Sie treffen unabhängige Entscheidungen
  • Sie arbeiten eigenverantwortlich
  • Der Arbeitsort ist flexibel wählbar
  • Privates ist häufig flexibel in den Alltag integrierbar
  • Steuerliche Begünstigung: Selbstständige können Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend machen und so ihre Steuerlast senken

Die Aspekte sind für alle selbstständig Arbeitenden gleich. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: Während bestimmte Berufsgruppen ein Gewerbe anmelden müssen, sind andere davon befreit. Sie gelten als Freiberufler:innen und fallen nicht unter die Gewerbeordnung.

Einzelunternehmer:innen vs. Freiberufler:innen: Welche Vorteile haben Freiberufler:innen gegenüber Gewerbetreibenden?

Freiberuflich vs. selbstständig – wo liegen eigentlich die Vorteile für freiberuflich Tätige im Vergleich zu Gewerbetreibenden? Wer als Freiberufler:in arbeitet, hat gegenüber Gewerbetreibenden einige Vorteile. Diese schlagen sich vor allem in einer geringeren bürokratischen Belastung nieder:

  • Freiberufler:innen ersparen sich den Gang zum Gewerbeamt, da sie kein Gewerbe anmelden müssen. Demnach zahlen sie auch keine Gewerbesteuer.
  • Freiberufliche Unternehmer:innen müssen kein Mitglied der IHK sein.
  • Auch ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht vorgeschrieben.
  • Buchhaltung: Das Finanzamt unterscheidet zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen. Statt mit doppelter Buchführung ermitteln Freiberufler:innen ihren Gewinn mit der deutlich weniger komplexen Einkommen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Tipp

Möchtest du wissen, welche Steuern Freiberufler:innen und Selbstständige zahlen müssen und ob es Unterschiede gibt? Das informiere dich in unserem Artikel zum Thema Steuern für Selbstständige.

Freiberufler:innen vs. Gewerbe: Gibt es Unterschiede in puncto Sozialversicherung?

Beim direkten Vergleich ergeben sich auch in Bezug auf die Sozialversicherung Unterschiede zwischen Freiberufler:innen und (Klein-)Gewerbe. Besonders begünstigt sind die oft einkommensschwachen Künstler:innen und Publizist:innen, die sich beispielsweise über die Künstlersozialkasse (KSK) absichern können. Damit haben sie eine vergleichbare Abgabenlast wie Festangestellte. Denn die KSK übernimmt den Anteil der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die bei Festangestellten die Arbeitgeber:innen bezahlen würden. Gewerbetreibende genießen diesen Vorzug nicht und müssen die komplette Abgabenlast schultern. Und das ist für Freiberufler:innen im Unterschied zu Gewerbetreibenden ein echter Vorteil.

Zusammenfassung

Freiberuflich vs. selbstständig zusammengefasst

  • Selbstständig ist, wer in keinem festen Arbeitsverhältnis für ein Unternehmen arbeitet.
  • Selbstständigkeit ist ein Überbegriff von Freiberuflichkeit.
  • Als Freiberufler:in zählt, wer einen Katalogberuf ausübt.
  • Gewerbetreibende haben bestimmte Pflichten, die Freiberufler:innen nicht haben.
  • Freiberufler:innen müssen kein Gewerbe anmelden und brauchen weder eine IHK-Mitgliedschaft noch einen Eintrag ins Handelsregister.
  • Freiberufler:innen dürfen ihren Gewinn mithilfe der EÜR ermitteln.
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