Definition: Was ist ein Freelancer-Vertrag?
Bei einem Vertrag einigen sich die Vertragsparteien schriftlich darüber, dass zwischen ihnen besondere Rechte und Pflichten bestehen sollen und gestalten so die Rechtslage. Der Vertrag muss dabei zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile beinhalten, also wer die Parteien sind und wozu sie sich gegenseitig verpflichten.
Wie die Definition schon sagt, regelt ein Freelancer- oder Freiberufler- Vertrag die Eckpunkte der Zusammenarbeit oder Dienstleistung zwischen zwei Parteien – in diesem Fall zwischen dir und deinem bzw. deiner Auftragsgeber:in. Ein Freelancer-Vertrag ist kein klassischer Arbeitsvertrag. Du bist als Freelancer:in laut Arbeitsrecht auch nicht angestellt.
Der Freelancer-Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit, dass der Auftrag ordnungsgemäß und wie gewünscht bearbeitet werden kann.
Was wird in einem Freelancer-Vertrag geregelt?
- Auftragsinhalte: also der Umfang des Projekts und die genauen Leistungen, die du erbringen sollst
- Höhe der Vergütung/Honorar: Tages- oder Stundensatz/Festpreis sowie Spesen (in der Regel ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen), Zahlungsziel (optional)
- Risikoverteilung: Im Falle des Falles wird in diesem Abschnitt geregelt, welche Risiken bestehen und welche Partei in die Pflicht genommen werden kann
- Zeitraum der Leistungserbringung: Oft wird im Vertrag auch geregelt, wie viele Stunden/Tage du als Freelancer:in für das Unternehmen arbeitest
- Kündigungsvoraussetzungen: Diese sollten so klar wie möglich formuliert werden, ansonsten greift der normale gesetzlich festgelegte Kündigungsrahmen
- Geheimhaltungsklauseln: Besonders wenn dir interne Prozesse/Einblicke gewährt werden, setzen Unternehmen auf eine Geheimhaltungsklausel. Grundsätzlich bist du als Freelancer:in aber verpflichtet, die Geheimhaltung deiner Auftraggeber:innen zu wahren.
- Ggf. Arbeitsmittel-Bereitstellung
Die genauen Inhalte und weitere Details des Freelancer-Vertrags richten sich dann nach dem Projekt. Bei großen Geldsummen oder besonders vertraulichen Aufträgen kann es von Vorteil sein, bei der Erstellung des Vertrags einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen. Worauf du bei deinem Freelancer-Vertrag unbedingt achten solltest: Vermeide schwammige oder unklare Formulierungen – im Zweifelsfall kann das schnell zum Fallstrick werden.
Welche Art von Vertrag schließt du als Freelancer:in mit einem Unternehmen?
Am häufigsten wirst du einen Werk- oder einen Dienstvertrag über freie Mitarbeit schließen. Ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) zeichnet sich dadurch aus, dass du einen bestimmten Erfolg schuldest. Er kommt zur Anwendung, wenn du ein Produkt entwickelst oder ein Gutachten erstellst.
Beim Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) schuldest du keinen Erfolg, sondern nur ein Tätigwerden für den Dienstherren, es entsteht im Gegensatz zum Werkvertrag keine Sache, die am Ende abgenommen werden kann. Ein Dienstvertrag kommt etwa bei einer beratenden oder unterstützenden Tätigkeit infrage.
Kannst du inhaltlich von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen?
Das Gesetz regelt für jeden Vertragstyp die Vertragsabwicklung und legt z. B. auch den Haftungsmaßstab oder Kündigungsfristen fest. Der Vertrag beruht allerdings in erster Linie auf dem Willen der Vertragsparteien und kann inhaltlich von fast jeder gesetzlichen Bestimmung abweichen. Nur wenn die Parteien zu einem Bereich keine Vereinbarung getroffen haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stornierungsfrist
Freelancer-Verträge sollten eine Stornierungsfrist enthalten. Da du als Freelancer:in grundsätzlich keinen klassischen Kündigungsschutz genießt, kann eine der Vertragsparteien den Vertrag theoretisch von einem auf den anderen Tag kündigen (§ 621 BGB). Das kann bedeuten, dass du plötzlich vor erheblichen Verdienstausfällen stehst. Um das zu vermeiden, ist es ratsam, eine Stornierungsfrist in den Freelancer-Vertrag aufzunehmen.
Die Stornierungsfrist sollte sich immer an der Gesamtlaufzeit deines Vertrags bemessen.
Ein Beispiel: Bei einer Vertragslaufzeit von drei Monaten mit geplanten fünf Personentagen (40 Stunden) bietet es sich an, eine Stornierungsfrist von einer Woche zu vereinbaren. Ein Monat beispielsweise wäre hier vollkommen überzogen.
Freelancer-Verträge bieten dir einige Vorteile
Freelancer-Verträge schaffen für beide Vertragsparteien Rechtssicherheit, die ohne einen ordentlichen Vertrag nicht bestehen würde. Auch für dein Gegenüber ist dieser Aspekt enorm wichtig, denn freie Mitarbeiter:innen sind für ein Unternehmen auch immer mit einem gewissen Risiko verbunden: Wenn die Arbeit nicht wie gewünscht geliefert wird und nichts vertraglich festgehalten wurde, drohen langwierige Rechtsstreitigkeiten. Natürlich kannst du als Freelancer:in auch ohne Vertrag arbeiten – allerdings ist das Risiko dabei deutlich größer, da du so gut wie keine Handhabe hast, sollten Probleme auftauchen.
Schützen Freelancer-Verträge vor Scheinselbstständigkeit?
Als Solo-Selbstständige:r musst du unbedingt dafür sorgen, dass du nicht in die Scheinselbstständigkeit gerätst. Das heißt: Du musst darauf achten, dass du keine arbeitnehmerähnliche Einbindung in das Unternehmen eingehst, für das du arbeitest.
Für den Freelancer-Vertrag heißt das, dass darin z. B. nicht festgehalten sein sollte, dass du zu den Arbeitszeiten des oder der Auftraggeber:in arbeiten musst. Wann und von wo aus du deine Arbeit erledigst, ist deine Sache. Auch sollte nicht ausgeschlossen werden, dass du nicht parallel für andere Auftraggeber:innen arbeiten darfst.
Kannst du dich von einem Vertrag lösen?
Wenn dein:e Vertragspartner:in seiner oder ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, kannst du nach einer erfolglosen Fristsetzung zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. Du kannst den Vertrag außerdem fristlos kündigen, wenn dir dessen Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist. Beim Dienstvertrag besteht zusätzlich die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Damit kannst du den Vertrag auch ohne Grund unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen.
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