Elternzeit und Elterngeld – eine Definition
Elterngeld ist damit eine staatliche Entgeltersatzleistung. Das heißt, der Staat übernimmt einen Teil deiner Einkommensausfälle während deiner Elternzeit – auch wenn du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst oder freiberuflich arbeitest. Das Basiselterngeld kannst du maximal 14 Monate beziehen. Dabei teilen sich beide Elternteile die Elternzeit. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen.
Der Gesetzgeber hat – verglichen mit Festangestellten – allerdings für dich als Selbstständige:n bei der Beantragung des Elterngeldbezugs ein paar Hürden eingebaut. Es gibt aber zum Glück auch einige Vorteile, von denen du profitieren kannst. Lasse dich daher unbedingt beraten, bevor du deinen Antrag einreichst, z. B. bei profamilia.
Haben Selbstständige und Freiberufler:innen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
Ja, Selbstständige und Freiberufler:innen können auch Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen.
Für die Elternzeit ist keine offizielle Beantragung nötig. Um aber das volle Elterngeld bzw. Elterngeldbezüge zu erhalten, solltest du es im Zeitraum vom Tag der Geburt bis zum Ende des vierten Lebensmonats deines Kindes bei der zuständigen Behörde (wohnortabhängig) beantragen. Gerade wenn du einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehst bzw. selbstständig bist, ist es wichtig, das Elterngeld zeitig zu beantragen. So ist sichergestellt, dass du durchgängig ausreichend Einkommen bzw. Einkünfte zum Leben hast.
Wie berechnet sich das Elterngeld für Selbstständige?
Bei Arbeitnehmer:innen berechnet sich das Elterngeld aus den letzten 12 Verdienstmonaten. Bei Selbstständigen und Freiberufler:innen wird in der Regel das letzte Wirtschaftsjahr (in manchen Fällen auch das letzte Kalenderjahr) vor der Geburt zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Welcher Bemessungszeitraum berücksichtigt wird, kannst du bei der zuständigen Elterngeldstelle anfragen.
Ausnahmen gibt es, wenn du beispielsweise durch deine Schwangerschaft in den letzten Monaten beeinträchtigt gearbeitet oder bereits Elterngeld für ein anderes Kind bezogen hast. Dafür brauchst du dann entsprechende Nachweise, die du mit dem Antrag übermitteln kannst.
Das Elterngeld liegt grundsätzlich bei einer Höhe von mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.
Bei Mischeinkünften – wenn du z. B. nebenberuflich selbstständig und teilweise angestellt arbeitest – giltst du für das Elterngeld als selbstständig. Es wird also für die Berechnung dein monatliches Einkommen herangezogen, das du im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Zeitraum, für den du deine Steuererklärung gemacht hast, also in der Regel ein Kalenderjahr) für deine selbstständige Tätigkeit erwirtschaftet hast.
Kannst du in der Elternzeit selbstständig weiterarbeiten?
Wenn du Elterngeld erhältst, darfst du maximal 30 Stunden pro Woche selbstständig weiterarbeiten.
Allerdings wird dieser Zuverdienst bzw. dieses Einkommen dann auf dein Elterngeld als Selbstständige:r angerechnet. Es kann also sein, dass sich dein Elterngeld dadurch verringert.
Vorsichtig solltest du auch mit Rechnungen sein, die während des Bezugszeitraums deines Elterngelds beglichen werden – gegebenenfalls kann es sich lohnen, diese Zahlungseingänge bereits in der Rechnungsstellung einzukalkulieren. Gegebenenfalls kannst du das Elterngeld pausieren. So werden deine Einkünfte bzw. dein Einkommen nicht auf das Elterngeld angerechnet und du musst nichts zurückerstatten.
Wie lange bekommst du als Selbstständige:r Elterngeld?
Ein Elternteil hat Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. Wenn der zweite Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt, verlängert sich der gesamte Anspruch auf 14 Monate. Die Aufteilung bleibt euch überlassen, aber jeder Elternteil muss mindestens 2 und darf maximal 12 der insgesamt 14 Monate für sich beanspruchen. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit eine Antragsstellung für das Elterngeld Plus vorzunehmen, damit könnt ihr als Elternpaar den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate strecken.
Was bedeutet Elterngeld Plus?
Elterngeld Plus kannst du doppelt so lange bekommen wie das Elterngeld, allerdings bekommst du dann nur die Hälfte. Elterngeld Plus lohnt sich vor allem, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Arbeiten beide Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich, verlängert sich der Zeitraum aufgrund der Partnermonate sogar auf 28 Monate.
Elterngeld bei der entsprechenden Elterngeldstelle zu beantragen, ist für Selbstständige etwas umfangreicher und komplizierter als für Arbeitnehmer:innen. Auch welches Modell sich für dich am besten lohnt, solltest du dir vorher genau überlegen.
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