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Du planst die Gründung deiner Familie, hast aber gehört, dass du als Selbstständige:r keine Unterstützung vom Staat erhältst? Das ist ein Mythos. Auch Selbstständige und Freiberufler:innen erhalten während der Elternzeit Elterngeld. Welche Rahmenbedingungen es gibt, welche Schritte für den Antrag bzw. die Antragstellung nötig sind und was du dabei beachten musst, erfährst du hier bei lexfree.

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Eltern­zeit und Eltern­geld – eine Definition

Definition

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Elterngeld ist eine Leistung für Mütter und Väter, um ihr Baby bzw. Kleinkind zu erziehen und zu betreuen.

Elterngeld ist damit eine staatliche Entgeltersatzleistung. Das heißt, der Staat übernimmt einen Teil deiner Einkommensausfälle während deiner Elternzeit – auch wenn du einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst oder freiberuflich arbeitest. Das Basiselterngeld kannst du maximal 14 Monate beziehen. Dabei teilen sich beide Elternteile die Elternzeit. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen.

Der Gesetzgeber hat – verglichen mit Festangestellten – allerdings für dich als Selbstständige:n bei der Beantragung des Elterngeldbezugs ein paar Hürden eingebaut. Es gibt aber zum Glück auch einige Vorteile, von denen du profitieren kannst. Lasse dich daher unbedingt beraten, bevor du deinen Antrag einreichst, z. B. bei profamilia.

Haben Selbst­ständige und Frei­beruf­ler:innen Anspruch auf Eltern­zeit und Eltern­geld?

Ja, Selbstständige und Freiberufler:innen können auch Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen.

Für die Elternzeit ist keine offizielle Beantragung nötig. Um aber das volle Elterngeld bzw. Elterngeldbezüge zu erhalten, solltest du es im Zeitraum vom Tag der Geburt bis zum Ende des vierten Lebensmonats deines Kindes bei der zuständigen Behörde (wohnortabhängig) beantragen. Gerade wenn du einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehst bzw. selbstständig bist, ist es wichtig, das Elterngeld zeitig zu beantragen. So ist sichergestellt, dass du durchgängig ausreichend Einkommen bzw. Einkünfte zum Leben hast.

Info

Ausnahme von dieser Regelung:

Du hast im Jahr vor der Elternzeit als Alleinerziehende:r Einkünfte von mehr als 250.000 Euro bzw. gemeinsam als Elternpaar mehr als 500.000 Euro verdient. Dann bekommst du kein Elterngeld. Diese Regelung zum Elterngeld gilt auch für Selbstständige und Freiberufler:innen.

Wie berechnet sich das Eltern­geld für Selbst­ständige?

Bei Arbeitnehmer:innen berechnet sich das Elterngeld aus den letzten 12 Verdienstmonaten. Bei Selbstständigen und Freiberufler:innen wird in der Regel das letzte Wirtschaftsjahr (in manchen Fällen auch das letzte Kalenderjahr) vor der Geburt zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Welcher Bemessungszeitraum berücksichtigt wird, kannst du bei der zuständigen Elterngeldstelle anfragen.

Ausnahmen gibt es, wenn du beispielsweise durch deine Schwangerschaft in den letzten Monaten beeinträchtigt gearbeitet oder bereits Elterngeld für ein anderes Kind bezogen hast. Dafür brauchst du dann entsprechende Nachweise, die du mit dem Antrag übermitteln kannst.

Das Elterngeld liegt grundsätzlich bei einer Höhe von mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.

Bei Mischeinkünften – wenn du z. B. nebenberuflich selbstständig und teilweise angestellt arbeitest – giltst du für das Elterngeld als selbstständig. Es wird also für die Berechnung dein monatliches Einkommen herangezogen, das du im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Zeitraum, für den du deine Steuererklärung gemacht hast, also in der Regel ein Kalenderjahr) für deine selbstständige Tätigkeit erwirtschaftet hast.

Info

Wie Arbeitnehmer:innen bekommen Selbstständige bis zu 14 Monate 65 Prozent ihres Nettogehalts, sofern sie mindestens 1.240 Euro monatliche Einkünfte bzw. Gewinn gemacht haben. Wenn du weniger als 1.240 Euro gemacht hast, bekommst du 66 Prozent. Bei 1.000 Euro sind es sogar 67 Prozent. Wenn deine monatlichen Einkünfte bzw. Gewinne unter der Höhe von 1.000 Euro liegen, erhöht sich der Prozentsatz um jeweils ein Prozent je 20 Euro.

Kannst du in der Eltern­zeit selbst­ständig weiter­arbeiten?

Wenn du Elterngeld erhältst, darfst du maximal 30 Stunden pro Woche selbstständig weiterarbeiten.

Allerdings wird dieser Zuverdienst bzw. dieses Einkommen dann auf dein Elterngeld als Selbstständige:r angerechnet. Es kann also sein, dass sich dein Elterngeld dadurch verringert.

Vorsichtig solltest du auch mit Rechnungen sein, die während des Bezugszeitraums deines Elterngelds beglichen werden – gegebenenfalls kann es sich lohnen, diese Zahlungseingänge bereits in der Rechnungsstellung einzukalkulieren. Gegebenenfalls kannst du das Elterngeld pausieren. So werden deine Einkünfte bzw. dein Einkommen nicht auf das Elterngeld angerechnet und du musst nichts zurückerstatten.

Wie lange bekommst du als Selbst­ständige:r Eltern­geld?

Ein Elternteil hat Anspruch auf 12 Monate Elterngeld. Wenn der zweite Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt, verlängert sich der gesamte Anspruch auf 14 Monate. Die Aufteilung bleibt euch überlassen, aber jeder Elternteil muss mindestens 2 und darf maximal 12 der insgesamt 14 Monate für sich beanspruchen. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit eine Antragsstellung für das Elterngeld Plus vorzunehmen, damit könnt ihr als Elternpaar den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate strecken.

Info

Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung?

Wenn du als Selbstständige:r oder Freiberufler:in freiwillig gesetzlich versichert bist, bleibst du während der Elternzeit regulär Mitglied der jeweiligen Krankenkasse.

Wenn du neben dem Elterngeld keine weiteren Einkommen bzw. Einkünfte hast, bist du außerdem von den Beiträgen der Krankenversicherung befreit.

Was bedeutet Eltern­geld Plus?

Elterngeld Plus kannst du doppelt so lange bekommen wie das Elterngeld, allerdings bekommst du dann nur die Hälfte. Elterngeld Plus lohnt sich vor allem, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Arbeiten beide Elternteile zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich, verlängert sich der Zeitraum aufgrund der Partnermonate sogar auf 28 Monate.

Tipp

Experten empfehlen gerade Freelancer:innen, Selbstständigen und Freiberufler:innen das Elterngeld Plus. Der Grund: In diesem Modell kann der oder die Betroffene weiterhin 30 Stunden pro Woche arbeiten, um beispielsweise den Kundenstamm weiter zu pflegen oder zu betreuen. Das erleichtert in vielen Fällen den Wiedereinstieg nach der Elternzeit.

Elterngeld bei der entsprechenden Elterngeldstelle zu beantragen, ist für Selbstständige etwas umfangreicher und komplizierter als für Arbeitnehmer:innen. Auch welches Modell sich für dich am besten lohnt, solltest du dir vorher genau überlegen.

Tipp

Weitere Informationen findest du bei Beratungsstellen wie z. B. profamilia oder auch in der Broschüre des zuständigen Bundesministeriums.

Zusammenfassung

Elterngeld für Selbstständige zusammengefasst

  • Auch Selbstständige und Freiberufler:innen können Elterngeld beziehen.
  • Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung, wenn du ein Kind bekommst.
  • Basiselterngeld kannst du maximal 14 Monate beziehen, jeder Elternteil kann im Elterngeld-Modell 12 Monate beantragen.
  • Du erhältst 65-67 Prozent deiner durchschnittlichen Einkünfte bzw. Einkommen aus dem vergangenen Jahr.
  • Das Modell Elterngeld Plus erlaubt es dir, weiterhin 30 Stunden pro Woche selbstständig zu arbeiten und deinen Tätigkeiten nachzugehen. Das ist besonders für Selbstständige interessant.
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