Einzelunternehmen vs. GmbH: Die richtige Rechtsform für Solo-Selbstständige
Gerade in der Anfangsphase bietet es sich für die meisten Freelancer:innen und Solo-Selbstständigen an, ein Einzelunternehmen zu gründen. Denn das ist schnell und kostengünstig erledigt. Außerdem musst du kein Mindestkapital einbringen und bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro bzw. einem Gewinn von 60.000 Euro bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dadurch bleibt der Verwaltungsaufwand für dich überschaubar.
Im Gegensatz dazu bedeutet die Gründung einer GmbH einen größeren Aufwand und mehr Verpflichtungen. Und auch das notwendige Startkapital von 25.000 Euro ist für Einzelkämpfer:innen ein Grund mehr, sich zu Beginn gegen eine GmbH zu entscheiden.
Mit wachsendem Erfolg kann es für dich jedoch sinnvoll sein, eine Gesellschaft zu führen. Insbesondere Haftungsgründe und steuerliche Vorteile sprechen dafür, dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Denn als Einzelunternehmer:in stehst du wortwörtlich mit deinem Namen hinter deinem Business und haftest zudem mit deinem Privatvermögen.
Wann lohnt es sich, ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln?
Die Gründe für die Umwandlung in eine Gesellschaft sind unterschiedlich, hängen aber meist mit dem Unternehmenswachstum zusammen. Das ist auch logisch. Je besser dein Business läuft, desto mehr Verpflichtungen kommen auf dich als Einzelunternehmer:in zu. Steigt zum Beispiel dein Jahresumsatz auf über 600.000 Euro, hast du die Pflicht zur doppelten Buchführung.
Als Einzelunternehmer:in unterliegst du außerdem der Einkommensteuer. Bei hohen Gewinnen zahlst du also schnell den Spitzensteuersatz von 45 %, während du in der GmbH nur rund 30 % Steuern (15 % Körperschaftssteuer und 15 % Gewerbesteuer) abführen musst.
Folgende Aspekte sprechen zum Beispiel für eine Umwandlung:
- Dein Umsatz und Gewinn sind so hoch, dass du als Einzelunternehmer:in den Spitzensteuersatz zahlen musst. Es ergeben sich durch die Umwandlung in eine GmbH also steuerliche Vorteile.
- Du möchtest dein Privatvermögen schützen.
- Du planst langfristig den Verkauf deines Unternehmens bzw. möchtest den Bestand durch eine Nachfolge sichern.
- Du möchtest personell wachsen und die Geschäftsführung abgeben.
Checkliste zur Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH
Bevor du dein Einzelunternehmen bzw. dein Gewerbe in eine GmbH umwandelst, solltest du dein Vorhaben aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Das schafft dir einen klareren Blick, ob die Umwandlung für dich sinnvoll ist. Wir haben dir dafür eine praktische Checkliste mit den wichtigsten Fragen erstellt, die du abarbeiten kannst:
- Deine beruflichen Wünsche und Zukunftsplanungen: Was willst du mit deinem Business erreichen? Wohin soll es sich entwickeln?
- Steuerliche Faktoren: Ergeben sich durch die Umwandlung steuerliche Vorteile für dich?
- Wirtschaftliche Faktoren: Welche Umsatz- und Gewinnentwicklung erwartest du? Wie steigert sich dein Unternehmenswert durch die Umwandlung?
- Rechtliche Faktoren: Gibt es Haftungsrisiken, gegen die du dich besser absichern möchtest? Lohnt sich eine Trennung von Inhaber- und Geschäftsvermögen?
- Reputation und Kreditwürdigkeit: Steigert die Umwandlung dein Image und deine Kreditwürdigkeit?
- Personelle Veränderungen: Sollen weitere Gesellschafter:innen beteiligt oder Mitarbeitende eingestellt werden? Möchtest du die Geschäftsführung an jemand anderen geben?
- Nachfolge: Planst du langfristig den Verkauf deines Unternehmens?
Berücksichtigst du alle diese Punkte, erhältst du ein besseres Verständnis dafür, ob sich die Umwandlung für dich lohnt oder nicht. Im Grunde kommt es vor allem darauf an, was du möchtest und wo du dein Unternehmen in Zukunft siehst. Auf der anderen Seite bringt dir die Umwandlung neben steuerlichen Vorteilen auch eine gewisse Sicherheit bei Haftungsfragen.
Wie läuft die Umwandlung vom Einzelunternehmen in eine GmbH ab?
Hast du ein Einzelunternehmen, das du in eine GmbH umwandeln möchtest, musst du dieses in die Gesellschaft einbringen. Das bedeutet nichts anderes, als das Einzelunternehmen als Sach- bzw. Stammeinlage in die GmbH zu integrieren. Dafür gibt es zwei Varianten:
- Du bringst dein Einzelunternehmen in eine bestehende Gesellschaft ein (Sachkapitalerhöhung).
- Es wird eine neue GmbH für diesen Zweck gegründet (Sachgründung).
1. Einbringung des Einzelunternehmens in eine bestehende GmbH
Es gibt bereits eine Gesellschaft, in die du dein Einzelunternehmen einbringen möchtest? Dann kann der laufende Betrieb des Einzelunternehmens integriert werden. Dazu müssen die GmbH-Gesellschafter eine Kapitalerhöhung beschließen. Anschließend wird das Einzelunternehmen als Einlage eingebracht und der Handelsregistereintrag der GmbH vom zuständigen Registergericht geändert.
2. Einbringung des Einzelunternehmens in eine neu gegründete GmbH
Die Sachgründung läuft ähnlich ab wie eine Sachkapitalerhöhung. Auch hier wird dein Einzelunternehmen als Sacheinlage in die GmbH eingebracht. Nach der Eintragung der neuen GmbH ins Handelsregister ist dein Einzelunternehmen fortan Teil der Gesellschaft und rechtlich nicht mehr davon abzugrenzen.
Werden Verträge automatisch übernommen?
Nein. Geschlossene Verträge werden bei der Umwandlung nicht automatisch von der GmbH übernommen. Das heißt, du musst alle bestehenden Verträge und Verbindlichkeiten auf die GmbH übertragen und in einem Einbringungsvertrag auflisten.
Was kostet die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH?
Ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln kann ganz schön teuer werden. Unter anderem können folgende Kosten anfallen:
- Notarkosten: Die Notarin oder der Notar beglaubigt den Gesellschaftsvertrag, den Gründungsbeschluss sowie die Eintragung ins Handelsregister. Das kostet je nach Leistungsumfang zwischen 500 und 900 Euro.
- Eintrag ins Handelsregister: Für die Eintragung erhebt das Registergericht eine Gebühr von 150 Euro.
- Steuerberatung: Wenn du dich für eine GmbH entscheidest, solltest du eine:n Steuerberater:in beauftragen, um dich vor Nachzahlungen zu schützen. Die Kosten liegen hier bei mindestens 150 Euro im Monat.
- Rechtsberatung: Eine Anwältin oder ein Anwalt für Gesellschaftsrecht unterstützt dich zum Beispiel bei der Einbringung von Vermögenswerten oder Verträgen in die GmbH. Je nach Leistungsumfang entstehen dir dadurch Kosten ab 200 Euro.
Diese Kosten sollten dir vorab bewusst sein. Umso wichtiger ist es, dass du die Umwandlung nicht im Alleingang, sondern mit der Unterstützung von Fachleuten durchführst, wie z. B. einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Welche Steuern fallen für eine GmbH an?
Mit der Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH ändert sich auch die Besteuerung deiner Einnahmen. Während du als Einzelunternehmer:in auf deine Gewinne Einkommensteuer zahlen musst, fällt für deine GmbH die Körperschaftsteuer an. Natürlich musst du auch weiterhin Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen. Solltest du bisher von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht haben, kommt für dich die Umsatzsteuer neu hinzu.
Die für eine GmbH relevanten Steuern im Überblick:
- Körperschaftsteuer: 15 %
- Gewerbesteuer: mindestens 7 % (festgelegt durch Gemeinde, auch bei Einzelunternehmen schon erforderlich)
- Umsatzsteuer: 19 % bzw. 7 % (ggf. auch schon beim Einzelunternehmen)
Umwandlung überdenken: Ist das Einzelunternehmen für dich doch besser?
Vielleicht kommst du am Ende auch zu dem Schluss, dass das Einzelunternehmen doch die bessere Rechtsform für dich ist. Etwa weil deine Umsätze bzw. Gewinne stark schwanken und sich die steuerlichen Vorteile der GmbH dadurch langfristig nicht auszahlen oder weil du deine Entscheidungsfreiheit nicht aufgeben möchtest.
Die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens im Überblick
Bist du dir noch unsicher, ob das Einzelunternehmen oder die Umwandlung in eine Gesellschaft besser ist, hilft dir ein Blick auf die Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens:
Dein Fahrplan für die Umwandlung in eine GmbH
Entscheidest du dich dazu, dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, solltest du dir eine passende Strategie zurechtlegen. Diese gilt es dann umzusetzen. Eine Umwandlung sollte niemals ein Blindflug und gut überlegt sein. Ein Wechsel der Rechtsform kann sonst schnell teuer oder zu einem großen Missverständnis werden.
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