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Hast du ein Einzelunternehmen gegründet, heißt das nicht, dass du diese Rechtsform auch für immer beibehalten musst. Unternehmen verändern sich und eine Gesellschaft kann für dich dann sinnvoller sein. Willst du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln, musst du jedoch einige Dinge beachten. Lies weiter und erfahre, wann eine Umwandlung für dich sinnvoll sein kann und wie sie abläuft.

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Einzel­unter­­nehmen vs. GmbH: Die richtige Rechts­form für Solo-Selbstständige

Gerade in der Anfangsphase bietet es sich für die meisten Freelancer:innen und Solo-Selbstständigen an, ein Einzelunternehmen zu gründen. Denn das ist schnell und kostengünstig erledigt. Außerdem musst du kein Mindestkapital einbringen und bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro bzw. einem Gewinn von 60.000 Euro bist du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dadurch bleibt der Verwaltungsaufwand für dich überschaubar.

Im Gegensatz dazu bedeutet die Gründung einer GmbH einen größeren Aufwand und mehr Verpflichtungen. Und auch das notwendige Startkapital von 25.000 Euro ist für Einzelkämpfer:innen ein Grund mehr, sich zu Beginn gegen eine GmbH zu entscheiden.

Mit wachsendem Erfolg kann es für dich jedoch sinnvoll sein, eine Gesellschaft zu führen. Insbesondere Haftungsgründe und steuerliche Vorteile sprechen dafür, dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Denn als Einzelunternehmer:in stehst du wortwörtlich mit deinem Namen hinter deinem Business und haftest zudem mit deinem Privatvermögen.

Wann lohnt es sich, ein Einzel­unter­­nehmen in eine GmbH umzu­wandeln?

Die Gründe für die Umwandlung in eine Gesellschaft sind unterschiedlich, hängen aber meist mit dem Unternehmenswachstum zusammen. Das ist auch logisch. Je besser dein Business läuft, desto mehr Verpflichtungen kommen auf dich als Einzelunternehmer:in zu. Steigt zum Beispiel dein Jahresumsatz auf über 600.000 Euro, hast du die Pflicht zur doppelten Buchführung.

Als Einzelunternehmer:in unterliegst du außerdem der Einkommensteuer. Bei hohen Gewinnen zahlst du also schnell den Spitzensteuersatz von 45 %, während du in der GmbH nur rund 30 % Steuern (15 % Körperschaftssteuer und 15 % Gewerbesteuer) abführen musst.

Folgende Aspekte sprechen zum Beispiel für eine Umwandlung:

  • Dein Umsatz und Gewinn sind so hoch, dass du als Einzelunternehmer:in den Spitzensteuersatz zahlen musst. Es ergeben sich durch die Umwandlung in eine GmbH also steuerliche Vorteile.
  • Du möchtest dein Privatvermögen schützen.
  • Du planst langfristig den Verkauf deines Unternehmens bzw. möchtest den Bestand durch eine Nachfolge sichern.
  • Du möchtest personell wachsen und die Geschäftsführung abgeben.

Checkliste zur Umwandlung deines Einzel­unter­­nehmens in eine GmbH

Bevor du dein Einzelunternehmen bzw. dein Gewerbe in eine GmbH umwandelst, solltest du dein Vorhaben aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Das schafft dir einen klareren Blick, ob die Umwandlung für dich sinnvoll ist. Wir haben dir dafür eine praktische Checkliste mit den wichtigsten Fragen erstellt, die du abarbeiten kannst:

  • Deine beruflichen Wünsche und Zukunftsplanungen: Was willst du mit deinem Business erreichen? Wohin soll es sich entwickeln?
  • Steuerliche Faktoren: Ergeben sich durch die Umwandlung steuerliche Vorteile für dich?
  • Wirtschaftliche Faktoren: Welche Umsatz- und Gewinnentwicklung erwartest du? Wie steigert sich dein Unternehmenswert durch die Umwandlung?
  • Rechtliche Faktoren: Gibt es Haftungsrisiken, gegen die du dich besser absichern möchtest? Lohnt sich eine Trennung von Inhaber- und Geschäftsvermögen?
  • Reputation und Kreditwürdigkeit: Steigert die Umwandlung dein Image und deine Kreditwürdigkeit?
  • Personelle Veränderungen: Sollen weitere Gesellschafter:innen beteiligt oder Mitarbeitende eingestellt werden? Möchtest du die Geschäftsführung an jemand anderen geben?
  • Nachfolge: Planst du langfristig den Verkauf deines Unternehmens?

Berücksichtigst du alle diese Punkte, erhältst du ein besseres Verständnis dafür, ob sich die Umwandlung für dich lohnt oder nicht. Im Grunde kommt es vor allem darauf an, was du möchtest und wo du dein Unternehmen in Zukunft siehst. Auf der anderen Seite bringt dir die Umwandlung neben steuerlichen Vorteilen auch eine gewisse Sicherheit bei Haftungsfragen.

Wie läuft die Umwandlung vom Einzel­unter­­nehmen in eine GmbH ab?

Hast du ein Einzelunternehmen, das du in eine GmbH umwandeln möchtest, musst du dieses in die Gesellschaft einbringen. Das bedeutet nichts anderes, als das Einzelunternehmen als Sach- bzw. Stammeinlage in die GmbH zu integrieren. Dafür gibt es zwei Varianten:

  1. Du bringst dein Einzelunternehmen in eine bestehende Gesellschaft ein (Sachkapitalerhöhung).
  2. Es wird eine neue GmbH für diesen Zweck gegründet (Sachgründung).

1. Einbringung des Einzel­unter­­nehmens in eine bestehende GmbH

Es gibt bereits eine Gesellschaft, in die du dein Einzelunternehmen einbringen möchtest? Dann kann der laufende Betrieb des Einzelunternehmens integriert werden. Dazu müssen die GmbH-Gesellschafter eine Kapitalerhöhung beschließen. Anschließend wird das Einzelunternehmen als Einlage eingebracht und der Handelsregistereintrag der GmbH vom zuständigen Registergericht geändert.

2. Einbringung des Einzel­unter­­nehmens in eine neu gegründete GmbH

Die Sachgründung läuft ähnlich ab wie eine Sachkapitalerhöhung. Auch hier wird dein Einzelunternehmen als Sacheinlage in die GmbH eingebracht. Nach der Eintragung der neuen GmbH ins Handelsregister ist dein Einzelunternehmen fortan Teil der Gesellschaft und rechtlich nicht mehr davon abzugrenzen.

Achtung

Eine Sachgründung mit einer UG ist nicht möglich

Eine Ausnahme bildet die UG (haftungsbeschränkt). Ihre Gründung ist ausschließlich als Bargründung möglich, da Sacheinlagen verboten sind. Du kannst dein Einzelunternehmen dementsprechend nicht ohne Weiteres in eine UG umwandeln. Was allerdings z. B. möglich ist: die Veräußerung deines Einzelunternehmens an eine UG.

Werden Verträge automatisch übernommen?

Nein. Geschlossene Verträge werden bei der Umwandlung nicht automatisch von der GmbH übernommen. Das heißt, du musst alle bestehenden Verträge und Verbindlichkeiten auf die GmbH übertragen und in einem Einbringungsvertrag auflisten.

Tipp

Hole dir fachlichen Rat

Hole dir für die Umwandlung auf jeden Fall eine:n Steuerberater:in mit ins Boot. Unter Umständen ist auch die Beauftragung einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht sinnvoll. Sie können dir die richtigen Informationen für den geeigneten Zeitpunkt sowie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen liefern.

Was kostet die Einbringung eines Einzel­­unter­­nehmens in eine GmbH?

Ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln kann ganz schön teuer werden. Unter anderem können folgende Kosten anfallen:

  • Notarkosten: Die Notarin oder der Notar beglaubigt den Gesellschaftsvertrag, den Gründungsbeschluss sowie die Eintragung ins Handelsregister. Das kostet je nach Leistungsumfang zwischen 500 und 900 Euro.
  • Eintrag ins Handelsregister: Für die Eintragung erhebt das Registergericht eine Gebühr von 150 Euro.
  • Steuerberatung: Wenn du dich für eine GmbH entscheidest, solltest du eine:n Steuerberater:in beauftragen, um dich vor Nachzahlungen zu schützen. Die Kosten liegen hier bei mindestens 150 Euro im Monat.
  • Rechtsberatung: Eine Anwältin oder ein Anwalt für Gesellschaftsrecht unterstützt dich zum Beispiel bei der Einbringung von Vermögenswerten oder Verträgen in die GmbH. Je nach Leistungsumfang entstehen dir dadurch Kosten ab 200 Euro.
Info

Beachte, dass für eine GmbH immer die Pflicht der doppelte Buchführung und damit zur Anfertigung eines Jahresabschlusses mit einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Wenn du diese Aufgabe an deine Steuerberaterin oder deinem Steuerberater gibst, kommen weitere Kosten auf dich zu. Kalkuliere diese also ebenfalls mit ein.

Diese Kosten sollten dir vorab bewusst sein. Umso wichtiger ist es, dass du die Umwandlung nicht im Alleingang, sondern mit der Unterstützung von Fachleuten durchführst, wie z. B. einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Welche Steuern fallen für eine GmbH an?

Mit der Umwandlung deines Einzelunternehmens in eine GmbH ändert sich auch die Besteuerung deiner Einnahmen. Während du als Einzelunternehmer:in auf deine Gewinne Einkommensteuer zahlen musst, fällt für deine GmbH die Körperschaftsteuer an. Natürlich musst du auch weiterhin Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen. Solltest du bisher von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht haben, kommt für dich die Umsatzsteuer neu hinzu.

Die für eine GmbH relevanten Steuern im Überblick:

  • Körperschaftsteuer: 15 %
  • Gewerbesteuer: mindestens 7 % (festgelegt durch Gemeinde, auch bei Einzelunternehmen schon erforderlich)
  • Umsatzsteuer: 19 % bzw. 7 % (ggf. auch schon beim Einzelunternehmen)

Umwandlung überdenken: Ist das Einzel­­unter­­nehmen für dich doch besser?

Vielleicht kommst du am Ende auch zu dem Schluss, dass das Einzelunternehmen doch die bessere Rechtsform für dich ist. Etwa weil deine Umsätze bzw. Gewinne stark schwanken und sich die steuerlichen Vorteile der GmbH dadurch langfristig nicht auszahlen oder weil du deine Entscheidungsfreiheit nicht aufgeben möchtest.

Die Vor- und Nachteile eines Einzel­unter­nehmens im Überblick

Bist du dir noch unsicher, ob das Einzelunternehmen oder die Umwandlung in eine Gesellschaft besser ist, hilft dir ein Blick auf die Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens:

Vorteile
Nachteile
  • Niedrige Gründungskosten
  • Maximale Entscheidungs­freiheit
  • Einfache Buchführung (bis 600.000 Euro Jahres­umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn)
  • Kein Mindest­kapital notwendig
  • Geringere Steuerlast bei niedrigeren Gewinnen
  • Keine Haftungs­beschränkung
  • Alleinige Verantwortung
  • Bilanzierungs­pflicht bei großen Umsätzen
  • Unternehmens­bezeichnung muss deinen Namen enthalten
  • Spitzen­steuer­satz bei hohen Gewinnen und dadurch höhere Zahllast als bei GmbH

Dein Fahrplan für die Umwandlung in eine GmbH

Entscheidest du dich dazu, dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, solltest du dir eine passende Strategie zurechtlegen. Diese gilt es dann umzusetzen. Eine Umwandlung sollte niemals ein Blindflug und gut überlegt sein. Ein Wechsel der Rechtsform kann sonst schnell teuer oder zu einem großen Missverständnis werden.

Achtung

Du musst das Handelsregister und ggf. das Transparenzregister rechtzeitig informieren, wenn du dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelst. Sonst kannst du mit Bußgeldern abgestraft werden.

Zusammenfassung

Umwandlung eines Einzel­unter­nehmens in eine GmbH zusammen­gefasst

  • Ein Einzelunternehmen muss langfristig nicht zwangsläufig die passende Rechtsform für dich bleiben.
  • Eine Umwandlung zur Gesellschaft ist sinnvoll, wenn die steuerlichen Vorteile die zusätzlichen Kosten übersteigen.
  • Die Haftung einer GmbH ist im Regelfall auf das Unternehmensvermögen begrenzt (außer bei Missachtung der Sorgfaltspflicht).
  • Die Umwandlung lohnt sich also, wenn du ein erhebliches Privatvermögen besitzt, das du schützen möchtest.
  • Hinzu kommt, dass Gesellschaften ein höheres Ansehen haben als Einzelunternehmen.
  • Die Umwandlung kann durch eine Sachkapitalerhöhung oder als Sachgründung erfolgen.
  • Eine Gesellschaft bedeutet immer einen höheren Verwaltungsaufwand als ein Einzelunternehmen.
  • Eine Umwandlung kostet Geld und kann bei Versäumnissen noch teurer werden, da Bußgelder anfallen.
  • Hol dir daher am besten die Expertise von Fachleuten aus dem Steuer- und ggf. dem Gesellschaftsrecht ein.
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