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Die Höhe der Einkommensteuer, die du als Selbstständige:r zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel von deinem Gewinn aus selbstständiger Arbeit. Was sich außerdem auf die Einkommensteuer auswirkt und was du sonst noch beachten solltest, zeigen wir dir.

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Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Die Einkommensteuer ist die Haupteinnahmequelle des Staates. Vermutlich liegt das daran, dass mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland diese Steuer zahlen.

Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen verpflichtet, Einkommensteuer auf ihr Einkommen an das Finanzamt abzuführen.

Zu den natürlichen Personen gehören:

  • Arbeitnehmer:innen
  • Freiberufler:innen
  • Selbstständige
  • Gesellschafter:innen von Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR
Juristische Personen müssen keine Einkommensteuer zahlen.

Bei den sogenannten juristischen Personen handelt es sich um:

  • Körperschaften
  • Gesellschaften
  • Vereine
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH, AB, UG, KGaA und andere

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie steuerrechtlich besser gestellt wären als natürliche Personen. Sie müssen statt der Einkommensteuer die sogenannte Körperschaftssteuer an die Finanzbehörde abführen.

Welche Einkünfte müssen versteuert werden?

Man unterscheidet im Hinblick auf die Einkommensteuer aber nicht nur natürliche und juristische Personen, sondern auch die verschiedenen Arten von Einkünften, die versteuert werden müssen:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte im Sinne des Paragrafen § 22 Einkommensteuergesetzes (EStG)

Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, musst du einmal pro Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Während bei Arbeitnehmer:innen der oder die Arbeitgeber:in monatlich die Berechnung des Steuerabzugs übernimmt und den fälligen Betrag direkt ans Finanzamt weiterleitet, müssen sich Selbstständige und Freiberufler:innen selbst darum kümmern. Und das machst du durch die jährliche Erklärung deiner Einkünfte in der Einkommensteuererklärung.

Müssen Solo-Selbstständige Einkommensteuer zahlen?

Im Sinne des Steuergesetzes zählen Selbstständige und Freiberufler:innen als natürliche Personen, müssen also Einkommensteuer zahlen. Vereinfacht kann man sagen, dass jede:r, der oder die Einkommen erzielt, dieses versteuern muss – mit einem bestimmten Einkommensteuersatz beziehungsweise Prozentsatz. Während Angestellte ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuern, machst du das eben für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Welche Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit musst du bei der Einkommensteuererklärung angeben?

Ausnahmslos alle Einkünfte, die du aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hast, sind für die Einkommensteuererklärung relevant und müssen dementsprechend angegeben werden.

Übrigens: Ob du deine Einkünfte als Selbstständige:r oder Freiberufler:in über die Einkommensteuererklärung versteuern musst, erfährst du schon ganz zu Beginn deiner Selbstständigkeit. Nämlich nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und an das Finanzamt übermittelt hast. Sobald die Behörde deinen Fragebogen geprüft hat, teilt sie dir mit, ob du eine Einkommensteuererklärung oder eine andere Erklärung abgeben musst.

Achtung

Beachte, dass du alle Einkunfts­arten versteuern musst

Solltest du darüber hinaus noch weitere Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder einer anderen oben genannten relevanten Einkunftsart haben, musst du natürlich auch diese versteuern.

Ist der selbstständige Nebenerwerb auch Einkommen?

Wenn du mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausübst, musst du diese natürlich versteuern. Das gilt auch dann, wenn du einen Hauptjob in Festanstellung hast und nebenberuflich selbstständig bist. Denn auch der selbstständige Nebenerwerb wird als Einkommen gewertet und muss daher in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Dabei gelten für nebenberuflich Selbstständige die gleichen Vorschriften wie für hauptberuflich Selbstständige:

Ebenfalls analog zu den hauptberuflich Selbstständigen ist die Einkommensteuererklärung für nebenberuflich Selbstständige ein Muss.
Hier hast du keine Wahl: Einmal pro Jahr musst du auch als Selbstständige:r im Nebenerwerb eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben und damit deine Einkünfte aus deiner nichtselbstständigen hauptberuflichen und deiner selbstständigen nebenberuflichen Arbeit versteuern.

Die Fristen: Bis wann musst du die Einkommen­steuer­erklärung abgeben?

Für deine Einkommensteuererklärung hast du nur begrenzt Zeit. Seit dem Steuerjahr 2018 muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn du diese von einem oder einer Steuerberater:in erstellen lässt, kannst du dir aber etwas mehr Zeit lassen. In diesem Fall reicht es, wenn die Steuererklärung am 28. (oder in Schaltjahren 29.) Februar des übernächsten Jahres bei der Behörde eingeht. Angestellte haben die gleichen Fristen einzuhalten, wenn sie eine Steuererklärung abgeben.

Achtung

Beachte diese Sonderregelungen:

Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung wurden wegen Corona verlängert. Daher gelten für die folgenden Steuerjahre abweichende Abgabefristen:

  • Für das Steuerjahr 2021: bis zum 31.10.2022, mit Steuerberater:in bis 31.08.2023
  • Für das Steuerjahr 2022: bis 02.10.2023, mit Steuerberater:in bis 31.07.2024
  • Für das Steuerjahr 2023: bis 02.09.2024, mit Steuerberater:in bis 02.06.2025

Wie viel Einkommensteuer musst du zahlen?

Nun aber zum eigentlichen Kern des Themas und damit der Frage, wie hoch die Einkommensteuer für dich als Selbstständige:r ausfällt. Die ernüchternde Nachricht vorab: Darauf gibt es keine allgemeingütige Antwort. Der Grund:

Die Höhe der Einkommensteuer hängt davon ab, wie viel Gewinn dein Unternehmen erwirtschaftet.

Es gibt für die Einkommensteuer verschiedene Rechner für Selbstständige und Freiberufler:innen. Du kannst z. B. deine Steuer auch einfach mit der Steuersoftware smartsteuer berechnen.

Um diesen Gewinn, der relevant für deine Einkommensteuererklärung wird, zu ermitteln, machst du als Soloselbstständige:r in der Regel eine herkömmliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Du kannst dich auch für die doppelte Buchführung entscheiden, was allerdings nur in den wenigsten Fällen wirklich zu empfehlen ist – wenn du es denn nicht musst.

Die EÜR hat einen deutlichen Vorteil gegenüber der Bilanzierung: Sie ist deutlich einfacher und kann daher oft ohne Steuerberater:in erledigt werden.

Info

Die EÜR folgt einem ganz simplen Prinzip:

Von den Betriebseinnahmen ziehst du die -ausgaben ab. Was übrig bleibt, ist der Gewinn des Unternehmens.

Wenn du nur wenige Betriebsausgaben hast, kannst du die EÜR noch ohne größere Probleme selbst erledigen. Schwieriger wird das allerdings, wenn höhere Ausgaben und Abschreibungen entstehen. An dieser Stelle kann es sich durchaus lohnen, einen Fachmann oder eine Fachfrau mit der EÜR und der Einkommensteuererklärung zu beauftragen. Denn: Je weniger Gewinn du im Geschäftsjahr erzielst, umso weniger Einkommensteuer musst du zahlen. Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in sparst du also bares Geld, wenn du durch geschicktes Absetzen deine Einkommensteuer senken kannst.

Tipp

Spar die Kosten für eine:n Expert:in und mach's mit einer Software selbst

Probier doch mal die Steuersoftware smartsteuer aus. Damit erstellst du deine Einkommensteuererklärung super schnell und einfach selbst. Wenn du mit lexoffice deine Buchhaltung machst, geht´s sogar automatisch. Und die EÜR erstellst du auch mit wenigen Klicks.

Übrigens: Deine Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbständiger Arbeit sind nicht die einzigen Größen, die deine Einkommensteuer bestimmen. Auch folgende Faktoren haben Einfluss auf deine Steuerlast:

  • Kirchensteuer: Wenn du Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche bist, musst du außerdem Kirchensteuer zahlen. Die wird direkt mit der Einkommensteuer eingezogen.
  • Solidaritätszuschlag: Auch der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) hängt mit der Einkommensteuer zusammen. Im Jahr 2020 lag er noch bei 5,5 % der Einkommensteuer. In 2021 fällt er für die meisten komplett weg. Mehr zu den Neuerungen in Bezug auf den Soli findest du in unserem Beitrag Steuern für Selbstständige.

Die Freibeträge in der Einkommen­steuer­erklärung

Die Freibeträge in der Steuererklärung berühren die Frage, ab welchem Einkommen Selbstständige oder Freiberufler:innen überhaupt Steuern zahlen müssen. Denn ein gewisser Verdienst ist dabei steuerfrei. Du musst also erst ab einem bestimmten Einkommen überhaupt Steuern zahlen. Nämlich dann, wenn du die Grenze der Freibeträge überschreitest:

  • Für das Steuerjahr 2023 liegt dieser Grundfreibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Bedeutet: Unter dieser Einkommensteuergrenze müssen weder Selbstständige noch Arbeitnehmer:innen Einkommensteuer zahlen.
  • Bei einem Jahreseinkommen von bis zu 15.999 Euro fällst du unter den sogenannten Eingangssteuersatz und musst damit die wenigsten Steuern zahlen. Gerade einmal 14 % werden fällig.
  • Die dritte Stufe liegt zwischen 16.000 Euro und 62.809 Euro.
  • Die vierte Stufe beginnt bei einem Einkommen von 62.810 Euro und endet bei 277.825 Euro. Hierbei handelt es sich um den Spitzensteuersatz, bei dem 42 % fällig werden.
  • Angestellte und Selbstständige, die mehr als 277.825 Euro im Jahr verdienen, gehören in die fünfte Stufe und zahlen damit den Reichensteuersatz von 45 % zahlen.
Tipp

Wenn du im Bereich des Spitzensteuersatzes liegst, kann es sich steuerlich lohnen, dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Lies mehr dazu in unserem weiterführenden Artikel!

Zum Grundfreibetrag kommt noch der sogenannte Kinderfreibetrag hinzu. Alle Eltern können für jedes Kind einen Freibetrag in Höhe von 8.952 Euro ansetzen. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro. Alleinerziehende bekommen die Hälfte der Freibeträge zugeschrieben.

Info

Grundsätzlich gilt: Entweder Freibetrag ODER Kindergeld

In der Regel führt das Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei überprüft der jeweilige Sachbearbeiter, ob du eher vom Freibetrag oder vom Kindergeld profitierst. Denn beides gleichzeitig gibt es nicht.

Wenn du wissen möchtest, welche Steuerfreibeträge es außerdem für Solo-Selbstständige gibt, dann mach dich in unserem Beitrag "Steuerfreibeträge" schlau.

Ab wann fallen Einkommen­steuer­voraus­zahlungen an?

Bleibt noch die Frage, ab wann eine Einkommensteuervorauszahlung für Selbstständige und Freiberufler:innen greift. Hier gilt: Sobald das Finanzamt dich dazu auffordert. Denn die Behörde legt anhand deiner Daten jedes Jahr einen bestimmten Betrag fest, den du als Vorauszahlung leisten musst.

Wann musst du die Vorauszahlungen überweisen?

Alle 3 Monate ist die Vorauszahlung fällig und muss ans Finanzamt überwiesen werden:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember
Achtung

Bilde rechtzeitig Rücklagen!

Wenn dir schon klar ist, dass du im laufenden Geschäftsjahr deutlich mehr Gewinn erzielen wirst als im vergangenen, musst du mit mehr Einkommensteuer und damit einer Nachzahlung rechnen. Das bedeutet aber auch, dass du rechtzeitig vorsorgen und genügend Rücklagen bilden solltest, um deine Steuerschulden begleichen zu können. Bei einem Liquiditätsengpass kannst du im Notfall eine Stundung deiner Steuerschuld beim Finanzamt beantragen.

Einkommen­steuer­erklärung: Tipps für Selbstständige

Wir erinnern uns: Je weniger Gewinn du im Geschäftsjahr vorweisen kannst, umso geringer wird die Einkommensteuer ausfallen. Daher lohnt es sich, in der Steuererklärung abzusetzen, was du absetzen kannst.

Folgende Ausgaben kommen dabei in Frage:

  1. Private Altersvorsorge: Vorsorgeaufwendungen kannst du mit mehr als 80 % von der Steuer absetzen. Wenn du also eine private Altersvorsorge hast, solltest du den entsprechenden Bescheid deines Versicherers sorgfältig lesen und den entsprechenden Betrag in der Einkommensteuererklärung angeben.
  2. Außergewöhnliche Belastungen/Sonderausgaben: Alle Ausgaben, die zur Erhaltung deiner Gesundheit entstanden sind, kannst du ebenfalls steuerlich geltend machen. Dazu gehört z. B. die neue Brille, aber auch Zuzahlungen bei Ärzt:innen oder Medikamenten. Den Sonderausgaben zuzurechnen sind die Beiträge zur Haftpflichtversicherung und Kosten, die im Rahmen einer Weiterbildung für Selbstständige entstanden sind. Wer also Ende des Jahres noch schnell seine Einkommensteuer senken möchte, könnte unter Umständen eine Online-Weiterbildung belegen.
  3. Werbungskosten: Dieser Posten sollte unter keinen Umständen vergessen werden. Denn zu den Werbungskosten gehört unter anderem die Miete für das Arbeitszimmer oder den Coworking Space – und gerade bei der Miete kann schon einiges zusammenkommen. Das ist aber noch nicht alles. Auch berufliche Reisen, Bewerbungskosten oder Kosten für Berufsbekleidung können dein zu versteuerndes Einkommen senken und damit deine Steuerlast reduzieren.
Zusammenfassung

Einkommen­steuer für Selbst­ständige zusammen­gefasst

  • Alle natürlichen Personen in Deutschland müssen Einkommensteuer zahlen, wenn sie Einkünfte erwirtschaften.
  • Auch Selbstständige und Freiberufler:innen gehören zu den natürlichen Personen und unterliegen damit der Einkommensteuerpflicht.
  • Bis zur Freibetragsgrenze wird jedoch keine Einkommensteuer fällig.
  • Je niedriger der Gewinn, umso weniger Einkommensteuer wird fällig. Daher lohnt es sich sorgfältig zu prüfen, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.
  • Wer im laufenden Geschäftsjahr deutlich mehr Gewinn als im Vorjahr erzielt, sollte entsprechende Rücklagen für die Steuernachzahlung bilden.
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