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Dienstvertrag: Was ist das und welche rechtlichen Aspekte musst du beachten?

Ein Dienstvertrag liegt nach § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, wenn die Vertragsparteien eine Leistung gegen Zahlung einer Vergütung vereinbart haben. Die Leistung erfolgt also gegen Entgelt. Für dich als Solo-Selbstständige:r ist dieses Thema wichtig, da du selbstständige Dienste für deine Kund:innen als Leistung erbringst. Wir erklären dir, was du zum Dienstvertrag wissen musst.

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Definition: Was ist ein Dienstvertrag?

Definieren wir zuerst, den Gegenstand dieser Vertragsform: Leistungen können Dienste jeder Art sein. Die bekanntesten Dienstverträge sind Arbeitsverträge. Aber ein Dienstleistungsvertrag ist nicht immer gleich ein Arbeitsvertrag. Auch Behandlungsverträge mit niedergelassenen Ärzt:innen, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen sind Dienstverträge. Und wenn du einen Anwalt beauftragst, schließt du ebenfalls einen Dienstvertrag ab.

Wenn du einen Vertrag über deine selbstständigen Dienste mit einem oder einer Kund:in schließt, dann handelt es sich hier in vielen Fällen um einen Dienst- oder Werkvertrag. In diesem werden die Rahmenbedingungen geklärt, wie z. B.

  • Urlaub
  • Vergütung
  • Nutzungsrechte für die erbrachte Leistung
  • Kündigung

Er ist einem Arbeitsvertrag eines angestellten Mitarbeitenden ähnlich, regelt aber deine freie Mitarbeit im Unternehmen deines oder deiner Auftraggeber:in.

Tipp

Damit du nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit gerätst, solltest du beim Schließen eines Dienstvertrages sehr genau vorgehen und am besten eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen können einen Dienstvertrag begründen?

Vertragsgegenstand können Leistungen oder Dienste aller Art sein – sofern sie nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen.

Beispiele für Leistungen in Dienstverträgen und die Art des jeweiligen Dienstvertrages:

  • Arbeitsleistung: Arbeitsvertrag
  • Ärztliche Behandlung: Behandlungsvertrag mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen
  • Beratung und Vertretung durch Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen: Mandatsvertrag
  • Telekommunikationsleistungen: Mobilfunkvertrag, Vertrag über Internet/DSL
  • Nachhilfe, Sprachunterreicht, Reitstunden usw.: Unterrichtsvertrag


Keine Leistungen von Dienstverträgen, sondern von Werkverträgen sind beispielsweise:

  • Architektenleistungen sowie Leistungen von Statiker:innen, z. B. Tragwerksplanung
  • Durchführen von Reparaturen oder Instandsetzungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Erstellung von Software, z. B. Business Software
Entsprechend deinen eigenen Leistungen als Solo-Selbstständige:r kannst du also mit deinen Kunden Dienst- oder Werkverträge abschließen.

Welche Formvorschriften musst du bei der Erstellung eines Dienstvertrages beachten?

Der Dienstvertrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann auch mündlich, d. h. ohne schriftliche Fixierung, geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber die Schriftform, um im Streitfall beweisen zu können, was konkret vereinbart wurde. Mit einem unterschriebenen Dienstvertrag bist du also immer auf der sicheren Seite.

Dienstverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Vertragsparteien regeln, ob sie ein Dauerschuldverhältnis, z. B. in einem Angestelltendienstvertrag, oder ein in zeitlicher Hinsicht befristetes Arbeitsverhältnis eingehen möchten. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es besondere Anforderungen im Arbeitsrecht, die zu beachten sind.

Info

In einem Dienstvertrag ist die Leistung selbstständiger Dienste geregelt – gemäß § 611 BGB. In § 611 a BGB findest du die Regelung unselbstständiger Dienste. Relevant für die Beurteilung ist die Frage, ob Selbstständigkeit vorliegt oder nicht. Als selbstständig gelten diejenigen, die ihre Tätigkeit und ihre Arbeitszeit frei gestalten können. Darüber hinaus bestimmt die Eigenart der Tätigkeit den Grad der Selbst- oder Unselbstständigkeit.

Inhalt: Was gehört in einen Dienstvertrag?

Folgende Regelungen können – je nach Vertragszweck – im Dienstvertrag enthalten sein:

  • Art und Umfang der Leistung (Leistungsgegenstand)
  • Dauer (Leistungszeit) und Leistungstermin
  • Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist (Leistungsort)
  • Höhe der Vergütung (Entgelt), Zahlungstermine, sonstige Zahlungsmodalitäten
  • Haftung
  • Regelungen zu Vertragsänderungen (z. B. Schriftformerfordernis)
  • Vertragsbeendigung bzw. -auflösung (z. B. Beendigung durch Zeitablauf, Kündigung)

Darüber hinaus gibt es –  je nach vertraglich geschuldeter Leistung bzw. Vertragszweck – weitere unterschiedliche Regelungstatbestände. Beim Arbeitsvertrag wird beispielsweise geregelt, ob der oder die Mitarbeiter:in einer Nebentätigkeit nachgehen darf bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Nebentätigkeit zulässig ist. Diesen Regelungstatbestand gibt es natürlich nicht bei einem Dienstvertrag, den du als freier oder freie Mitarbeiter:in abschließen würdest. Denn wenn du z. B. als Arzt oder Ärztin oder Reit- Lehrer:in arbeitest, hast du typischerweise eine Vielzahl von Patient:innen bzw. Schüler:innen.

Es hängt also immer vom konkreten Einzelfall ab, was im Dienstvertrag geregelt werden muss.

Welche Rechte und Pflichten gelten für einen Dienstvertrag?

Grundsätzlich gilt: Beim Dienstvertrag schuldest du eine Arbeitsleistung, Dienste oder eine Tätigkeit. Wenn diese erbracht ist bzw. sind, besteht die Pflicht, dich dafür zu vergüten bzw. zu entlohnen.

Je nach konkreter Vertragsausgestaltung bist du berechtigt oder nicht berechtigt, dich zur Erbringung der Leistung, des Dienstes oder der Tätigkeit externen Personen zu bedienen. Du musst also nicht selbst tätig werden, wenn du dies im Vertrag ausgehandelt hast. Gegebenenfalls ist aber ein Subunternehmervertrag notwendig, wenn du die Leistung nicht alleine erbringst. Deine Entlohnung bzw. Vergütung richtet sich nach dem Zeit- bzw. Arbeitsaufwand. Die Entlohnung bzw. Vergütung wird fällig, wenn du die Leistung, den Dienst oder die Tätigkeit erbracht hast.

Achtung

Auch beim Dienstvertrag musst du sorgfältig und nach dem Stand der Technik arbeiten. Denn dein bzw. deine Auftraggeber:in hat nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen einen Gewährleistungsanspruch bei etwaigen Mängeln gegen dich. Du bist also nicht von der Haftung befreit, und Schlechtleistung kann rechtliche Folgen für dich haben.

Benötigst du als Freelancer:in oder Selbständige:r einen Dienstvertrag?

Ob du einen Dienst- oder einen Werkvertrag abschließt, hängt von den Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls ab.

Bietest du Unterrichtsleistungen an, z. B. als Sprach-, Nachhilfe- oder Reitlehrer:in, wird ein Dienstvertrag vorliegen. Denn du schuldest dann nur eine Leistung, also die Erbringung von Sprach-, Nachhilfe- oder Reitstunden, aber eben keinen konkreten Erfolg. Ob dein Unterricht erfolgreich für den oder die Schüler:in ist und er beispielsweise eine Prüfung besteht – darauf kommt es nicht an, wenn ein Dienstvertrag geschlossen wurde. Der Dienstvertrag verpflichtet dich nur, Unterrichtsleistungen zu erbringen. Aber eben nicht, dass der oder die Schüler:in später eine Prüfung besteht.

Schuldest du hingegen einen konkreten Erfolg, dann liegt ein Werkvertrag vor und kein Dienstvertrag.

Was unterscheidet den Dienstvertrag von anderen Verträgen wie Kauf- und Werkvertrag?

Für den Werkvertrag ist typisch, dass ein Erfolg, also ein bestimmtes Ergebnis, geschuldet wird.

Beispiele für Werk- und Dienstverträge:

  • Ein oder eine Softwareentwickler:in, der bzw. die mit der Programmierung einer App beauftragt ist, muss diese genauso wie vertraglich vereinbart liefern. Denn der Softwareentwicklungsvertrag ist ein Werkvertrag.
  • Hingegen schulden Rechtsanwält:innen im Mandatsvertrag, der ein Dienstvertrag ist, keinen bestimmten Erfolg. Sie vertreten Mandant:innen in einem Rechtsstreit, aber sie sind nicht dazu verpflichtet, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen. Denn ob in einem Rechtsstreit die Klage gewonnen oder verloren wird, ist nicht Gegenstand des Dienstvertrags. Der Anwalt oder die Anwältin muss das Mandat sorgfältig bearbeiten und die aktuelle Rechtsprechung kennen, aber er oder sie schuldet kein bestimmtes Ergebnis in einem Rechtsstreit.
  • Ebenso ist ein Arztbehandlungsvertrag ein Dienstvertrag: Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin muss medizinische Standards einhalten und haftet für Kunstfehler, aber er oder sie schuldet eben keinen konkreten Behandlungserfolg. Ob der oder die Patient:in nach der Behandlung gesund wird, ist vertraglich nicht geschuldet.
Achtung

Auch bei Dienstverträgen besteht eine Haftung – nicht nur bei Werkverträgen.

Fragst du dich jetzt, ob ein Werkvertrag eher Vorteile oder Nachteile im Vergleich zu einem Dienstvertrag bietet? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Bewertung immer vom Einzelfall abhängig ist.

Da es auch gemischte Verträge gibt, mit Elementen sowohl aus dem Dienst- als auch aus dem Werkvertragsrecht, muss immer eine genaue Prüfung erfolgen. Allein die Tatsache, dass ein Vertrag als Dienstvertrag bezeichnet wird, macht ihn nicht automatisch zu einem. Es kommt vielmehr darauf an, was die Vertragspartner:innen beabsichtigt haben. Und so mancher Dienstvertrag kann sich im Nachhinein als Werkvertrag entpuppen und umgekehrt. Um hier keine bösen Überraschungen zu erleben, ist eine Rechtsberatung sinnvoll.

Info

Was ist der Unterschied zwischen Dienst- und Kaufvertrag?

Beim Kaufvertrag erfolgt ein Tausch von Ware gegen Geld. Beim Dienstvertrag hingegen wird eine Leistung erbracht und keine Ware geliefert.

Wann ist eine Prüfung des Dienstvertrages durch eine Rechtskanzlei sinnvoll?

Eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ist immer sinnvoll und empfehlenswert. Denn anders als beim Kaufvertrag über z. B. ein geringwertiges Wirtschaftsgut (bspw. eine Kaffeemaschine) bringt jeder Dienstvertrag Rechte und Pflichten mit sich, deren Nichteinhaltung erhebliche rechtliche Folgen haben kann. Der Dienstvertrag hat in der Regel aufgrund der geschuldeten Leistungserbringung eine ganz andere Tragweite als ein Kaufvertrag. Hier solltest du nicht an der falschen Stelle sparen und mit der Erstellung bzw. Prüfung einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen, anstatt ungeprüft Muster aus dem Internet zu verwenden.

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Zusammenfassung

Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn:

  • kein bestimmtes Ergebnis und kein bestimmter Erfolg geschuldet wird, sondern nur eine Arbeitsleistung, ein Dienst oder eine Tätigkeit.
  • dein Anspruch auf Entlohnung bzw. Vergütung unabhängig von einem konkreten Erfolg für deinen Auftraggeber besteht.
  • der Anspruch auf Entlohnung bzw. Vergütung entsteht, wenn die Arbeitsleistung, der Dienst bzw. die Tätigkeit vollständig erbracht ist.
  • das Erfolgsrisiko der bzw. die Auftraggeber:in trägt.
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