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Wenn das Geschäft gut angelaufen ist, ist das eine große Erleichterung für Selbstständige: Du kannst deinen Lebensunterhalt bestreiten und allmählich wächst der Kundenstamm. Mit steigenden Umsätzen kommen aber auch immer mehr Verpflichtungen wie die Umsatzsteuerzahlung dazu. Was es mit der Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuer auf sich hat und ob sie auch für dich infrage kommt, erfährst du in diesem Beitrag.

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Was ist eine Dauerfrist­verlängerung?

Als Solo-Selbstständige:r musst du monatlich oder einmal im Vierteljahr (fristgerecht zum 10. eines Folgemonats) eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben – und die Umsatzsteuer überweisen. Da kann es beim Belege sammeln für die Buchhaltung schon einmal hektisch zugehen. Damit du dich ein wenig stressfreier um deine Steuerangelegenheit kümmern kannst, steht dir die sogenannte Dauerfristverlängerung zur Verfügung. Dank dieser hast du die Möglichkeit, die Frist zu verschieben und dir einen Monat mehr Zeit zu lassen, bis du die USt-Voranmeldung beim Finanzamt abgibst.

Was bedeutet es, eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen?

Mithilfe eines Antrags auf Dauerfristverlängerung verschaffst du dir Zeit und kannst deine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ganz bequem einen Monat später einreichen. Beispiel: Durch die Fristverlängerung darfst du die Umsatzsteuervoranmeldung des Monats Februar statt bis zum 10. März erst bis zum 10. April des jeweiligen Jahres erledigen. Erst dann musst du auch deine Umsatzsteuer zahlen. Die Grundlagen der Dauerfristverlängerung sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 18 Abs. 6 UStG geregelt. Darüber hinaus ist das Verfahren der Dauerfristverlängerung in den § 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) festgeschrieben.

Wann ist es sinnvoll, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen?

Das Finanzamt versteht keinen Spaß, wenn du deinen Verpflichtungen als Solo-Selbstständige:r oder Freelancer:in nicht fristgerecht nachkommst. Das gilt auch für die Umsatzsteuer und deren Voranmeldung zur festgelegten Frist. Wenn du nicht rechtzeitig zum 10. des Folgemonats deine Voranmeldung eingereicht hast, dann musst du einen Verspätungszuschlag zahlen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Monat und ist auf einen Betrag von 25.000 Euro beschränkt. Bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer droht dir ein Säumniszuschlag. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags. Dieser Betrag wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.

Schaffst du es aus diversen Gründen also nicht, deine Umsatzsteuervoranmeldungen pünktlich einzureichen, solltest du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung in Erwägung ziehen. Denn bei verspäteter Abgabe wird es teuer – und das bereits einen Tag nach Ablauf der Frist.

Eine Dauerfristverlängerung verschafft dir somit Zeit, um deine Buchhaltung zu erledigen und eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Gleichzeitig kannst du auch Liquiditätsengpässen aus dem Weg gehen, die möglicherweise durch Säumniszuschläge entstehen würden.

Wie beantragst du die Dauerfristverlängerung?

Über das Portal ELSTER kannst du ganz einfach die Dauerfristverlängerung bei deinem Finanzamt elektronisch beantragen. Auf postalischem Wege wird die Anmeldung nur noch in Ausnahmefällen angenommen – zum Beispiel dann, wenn eine Person keinen Zugang zum Internet hat.

In der Regel gewährt das Finanzamt jede Dauerfristverlängerung. Eine Ablehnung erfolgt prinzipiell nur in Einzelfällen, zum Beispiel dann, wenn du fällige Steuern nicht rechtzeitig oder gar nicht zahlst. Daher musst du nicht auf eine Bestätigung warten. Hast du keine Ablehnung erhalten, gilt dein Antrag als angenommen

Wie funktioniert eine Dauerfristverlängerung?

Grundsätzlich unterliegen Unternehmen und Solo-Selbständige einer Umsatzsteuerpflicht. Hast du dich dafür entschieden, die Dauerfristverlängerung zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen beachten:

  1. Die Antragstellung beim Finanzamt erfolgt elektronisch über das ELSTER Portal.
  2. Zahlst du deine Umsatzsteuer quartalsweise, dann musst du die Verlängerung nur einmal beim Finanzamt beantragen. Zahlst du monatlich, musst du die Dauerfristverlängerung dagegen jedes Jahr beantragen.
  3. Begründen musst du deinen Antrag nicht.
  4. Als monatlich Zahlende:r leistest du eine einmalige Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Umsatzsteuer des Vorjahres. Bei Gründer:innen im ersten Jahr schätzt das Finanzamt den Betrag. Das dient als Sicherheit für das Finanzamt.Wichtig zu wissen ist, dass dieser Betrag mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet wird.
  5. Die Dauerfristverlängerung nimmt keinen Einfluss auf deine Rechte und Pflichtenbezüglich der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Info

Gut zu wissen: Die Umsatzsteuerpflicht gilt nicht für jeden. Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind Kleinunternehmer:innen, deren Umsätze jährlich unter 22.000 Euro liegen und die von dieser Befreiung Gebrauch machen. Freiberufler:innen wie Ärzt:innen oder Heilpraktiker:innen müssen ebenfalls keine Umsatzsteuer erheben und abführen.

Wie lange gilt eine Dauerfristverlängerung?

Wichtig zu wissen ist, dass du die Dauerfristverlängerung nicht gleich zu Beginn eines Jahres für das gesamte Jahr beantragen musst. Die Fristen der Verlängerung sind davon abhängig, in welchen Intervallen du die Umsatzsteuervoranmeldung machst. Monatszahler:innen können sie zum jeweiligen Stichtag – also zum 10. jeden Monats – beantragen, damit sie noch für den Vormonat gilt. Hingegen müssen Quartalszahler:innen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. April – bzw. bis zum 10. des letzten Quartalsmonats – beantragen, wenn sie für das vergangene Quartal greifen soll. Allerdings gilt die Dauerfristverlängerung nicht für ein ganzes Quartal, sondern ebenfalls nur für einen Monat.

Dauerfristverlängerung: Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer berechnen

Bevor du eine Dauerfristverlängerung beantragst, solltest du berechnen, wie hoch der Betrag der Sondervorauszahlung sein wird. Nur dann bist du in der Lage, diese einmalige Vorauszahlung pünktlich zu leisten und Ärger zu vermeiden. So gehst du dabei vor:

  • Zuerst musst du die Summe der Beträge deiner Umsatzsteuervoranmeldungen des vergangenen Kalenderjahres berechnen. Diesen Betrag dividierst du durch 11. Jetzt weißt du, wie hoch deine einmalige USt-Sondervorauszahlung sein wird.
  • Wenn du im Vorjahr nur nebenberuflich unternehmerisch tätig warst, wird der Betrag entsprechend angepasst. Beispiel: Hast du Anfang Januar als Selbstständige:r begonnen, musstest du dem Finanzamt Umsatzsteuer für Januar, Februar und März überweisen. Waren das zum Beispiel 10.000 Euro gesamt, dann ergibt sich für die Einschätzung deiner Sondervorauszahlung zur Dauerfristverlängerung folgende Rechnung:

Beispiel der Kalkulation einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung:

10.000 x 12 / 3  (Monate) = 30.000 x 1/11 = circa 2.727 Euro

Das ist der Betrag, den du als Sondervorauszahlung  überweisen musst.

Welche Voraus­setzungen gelten für eine Dauerfrist­verlängerung?

Grundsätzlich gibt es für alle Unternehmen und Solo-Selbständigen eine Umsatzsteuerpflicht. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Kleinunternehmer:innen, deren Umsätze jährlich unter 22.000 € liegen und die von dieser Befreiung Gebrauch machen. Medizinische Berufe wie Ärzt:innen oder Heilpraktiker:innen müssen ebenfalls keine Umsatzsteuer erheben und abführen.

Hast du dich dazu entschieden, die Dauerfristverlängerung zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen beachten:

  • Elektronische Antragstellung beim Finanzamt
  • Einhaltung der Fristen: Die Fristen sind davon abhängig, in welchen Intervallen du die Umsatzsteuervoranmeldung machst. Monatszahler:innen können sie zum jeweiligen Stichtag – also zum 10. jeden Monats – beantragen, damit sie noch für den Vormonat gilt. Hingegen müssen Quartalszahler:innen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. April – beziehungsweise bis zum 10. des letzten Quartalsmonats -- beantragen, wenn sie für das vergangene Quartal greifen soll. Allerdings gilt die Verlängerung nicht für ein ganzes Quartal, sondern ebenfalls für einen Monat.
  • Sondervorauszahlung: Im Falle einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung wird eine Sondervorauszahlung, wenn du eine Dauerfristverlängerung in Anspruch nimmst. Diese dient als Sicherheit für das Finanzamt und ist von der Höhe der Umsatzsteuervoranmeldungen des Vorjahres abhängig: Sie beträgt immer 1/11 davon. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Betrag mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet wird. Eine Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung ist bei vierteljährlicher Abgabe nicht notwendig.

Was gilt für die Dauerfrist­verlängerung bei Neu­gründungen?

Auch wenn du dich erst vor Kurzem selbstständig gemacht hast, steht dir eine Dauerfristverlängerung zu. Besonders zu Beginn deiner Selbstständigkeit brauchst du wahrscheinlich etwas mehr Zeit, um dich mit deinen neuen Aufgaben zu arrangieren – eine Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung stellt dir genau diese Zeit zur Verfügung.

Wie oft du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst, hängt zunächst von der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer ab:

  • Bis 1.000 Euro: Hier reicht die jährliche Umsatzsteuerklärung
  • Zwischen 1.000 und 7.500 Euro: Du musst du vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machenzahlen
  • Bei mehr als 7.500 Euro musst du monatlich zahlen

Im Gründungsjahr ist die Höhe deiner voraussichtlichen Umsatzsteuer maßgeblich zur Ermittlung des Voranmeldungszeitraums. Im Folgejahr kommt es darauf an, wieviel Umsatzsteuer du tatsächlich im Gründungsjahr gezahlt hast.

Tipp

Dank der Dauerfristverlängerung hast du mehr Zeit für deine Buchhaltung. Falls du deine Voranmeldung zur Umsatzsteuer monatlich machen musst, solltest du zunächst prüfen, ob du überhaupt liquide genug für die Sondervorauszahlung bist. Achtung: Wenn du noch keine hohen Umsätze verzeichnest, kann sie höher ausfallen als eine reguläre Umsatzsteuervorauszahlung.

Kann die Dauerfrist­verlängerung wider­rufen werden?

Es gibt zwei denkbare Szenarien, in denen ein Widerruf einer Dauerfristverlängerung auch nach erfolgreicher Beantragung erfolgen kann:

Widerruf durch das Finanzamt

Ein nachträglicher Widerruf der Dauerfristverlängerung kann durch das Finanzamt erfolgen, wenn du nach Antrag die Fristen der Umsatzsteuervoranmeldung nicht einhältst und verspätet oder gar nicht zahlst.

Widerruf durch Selbstständige

Selbstständige können die Dauerfristverlängerung jederzeit und ohne Angabe besonderer Gründe widerrufen.

Zusammenfassung

Dauerfrist­verlängerung zusammen­gefasst

  • Eine Dauerfristverlängerung gibt Unternehmen und Selbstständigen die Möglichkeit, ihre Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat später einzureichen.
  • Den Antrag zur Dauerfristverlängerung kannst du online über das Portal ELSTER beim Finanzamt stellen.
  • Prinzipiell wird jeder Antrag bewilligt.
  • Die Dauerfristverlängerung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Die Dauerfristverlängerung kannst du bei vierteljährlicher Zahlung der Umsatzsteuer bis zum 10. April einreichen. Die Frist für Monatszahler:innen ist der 10. jeden Monats.
  • Monatszahler:innen müssen eine Sondervorauszahlung tätigen, die 1/11 der Umsatzsteuervoranmeldung des Vorjahres beträgt.
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