Was ist eine Dauerfristverlängerung?
Als Solo-Selbstständige:r musst du monatlich oder einmal im Vierteljahr (fristgerecht zum 10. eines Folgemonats) eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben – und die Umsatzsteuer überweisen. Da kann es beim Belege sammeln für die Buchhaltung schon einmal hektisch zugehen. Damit du dich ein wenig stressfreier um deine Steuerangelegenheit kümmern kannst, steht dir die sogenannte Dauerfristverlängerung zur Verfügung. Dank dieser hast du die Möglichkeit, die Frist zu verschieben und dir einen Monat mehr Zeit zu lassen, bis du die USt-Voranmeldung beim Finanzamt abgibst.
Was bedeutet es, eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen?
Mithilfe eines Antrags auf Dauerfristverlängerung verschaffst du dir Zeit und kannst deine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ganz bequem einen Monat später einreichen. Beispiel: Durch die Fristverlängerung darfst du die Umsatzsteuervoranmeldung des Monats Februar statt bis zum 10. März erst bis zum 10. April des jeweiligen Jahres erledigen. Erst dann musst du auch deine Umsatzsteuer zahlen. Die Grundlagen der Dauerfristverlängerung sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 18 Abs. 6 UStG geregelt. Darüber hinaus ist das Verfahren der Dauerfristverlängerung in den § 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) festgeschrieben.
Wann ist es sinnvoll, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen?
Das Finanzamt versteht keinen Spaß, wenn du deinen Verpflichtungen als Solo-Selbstständige:r oder Freelancer:in nicht fristgerecht nachkommst. Das gilt auch für die Umsatzsteuer und deren Voranmeldung zur festgelegten Frist. Wenn du nicht rechtzeitig zum 10. des Folgemonats deine Voranmeldung eingereicht hast, dann musst du einen Verspätungszuschlag zahlen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Monat und ist auf einen Betrag von 25.000 Euro beschränkt. Bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer droht dir ein Säumniszuschlag. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags. Dieser Betrag wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet.
Schaffst du es aus diversen Gründen also nicht, deine Umsatzsteuervoranmeldungen pünktlich einzureichen, solltest du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung in Erwägung ziehen. Denn bei verspäteter Abgabe wird es teuer – und das bereits einen Tag nach Ablauf der Frist.
Eine Dauerfristverlängerung verschafft dir somit Zeit, um deine Buchhaltung zu erledigen und eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Gleichzeitig kannst du auch Liquiditätsengpässen aus dem Weg gehen, die möglicherweise durch Säumniszuschläge entstehen würden.
Wie beantragst du die Dauerfristverlängerung?
Über das Portal ELSTER kannst du ganz einfach die Dauerfristverlängerung bei deinem Finanzamt elektronisch beantragen. Auf postalischem Wege wird die Anmeldung nur noch in Ausnahmefällen angenommen – zum Beispiel dann, wenn eine Person keinen Zugang zum Internet hat.
In der Regel gewährt das Finanzamt jede Dauerfristverlängerung. Eine Ablehnung erfolgt prinzipiell nur in Einzelfällen, zum Beispiel dann, wenn du fällige Steuern nicht rechtzeitig oder gar nicht zahlst. Daher musst du nicht auf eine Bestätigung warten. Hast du keine Ablehnung erhalten, gilt dein Antrag als angenommen.
Wie funktioniert eine Dauerfristverlängerung?
Grundsätzlich unterliegen Unternehmen und Solo-Selbständige einer Umsatzsteuerpflicht. Hast du dich dafür entschieden, die Dauerfristverlängerung zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen beachten:
- Die Antragstellung beim Finanzamt erfolgt elektronisch über das ELSTER Portal.
- Zahlst du deine Umsatzsteuer quartalsweise, dann musst du die Verlängerung nur einmal beim Finanzamt beantragen. Zahlst du monatlich, musst du die Dauerfristverlängerung dagegen jedes Jahr beantragen.
- Begründen musst du deinen Antrag nicht.
- Als monatlich Zahlende:r leistest du eine einmalige Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Umsatzsteuer des Vorjahres. Bei Gründer:innen im ersten Jahr schätzt das Finanzamt den Betrag. Das dient als Sicherheit für das Finanzamt.Wichtig zu wissen ist, dass dieser Betrag mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet wird.
- Die Dauerfristverlängerung nimmt keinen Einfluss auf deine Rechte und Pflichtenbezüglich der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Wie lange gilt eine Dauerfristverlängerung?
Wichtig zu wissen ist, dass du die Dauerfristverlängerung nicht gleich zu Beginn eines Jahres für das gesamte Jahr beantragen musst. Die Fristen der Verlängerung sind davon abhängig, in welchen Intervallen du die Umsatzsteuervoranmeldung machst. Monatszahler:innen können sie zum jeweiligen Stichtag – also zum 10. jeden Monats – beantragen, damit sie noch für den Vormonat gilt. Hingegen müssen Quartalszahler:innen die Dauerfristverlängerung bis zum 10. April – bzw. bis zum 10. des letzten Quartalsmonats – beantragen, wenn sie für das vergangene Quartal greifen soll. Allerdings gilt die Dauerfristverlängerung nicht für ein ganzes Quartal, sondern ebenfalls nur für einen Monat.
Dauerfristverlängerung: Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer berechnen
Bevor du eine Dauerfristverlängerung beantragst, solltest du berechnen, wie hoch der Betrag der Sondervorauszahlung sein wird. Nur dann bist du in der Lage, diese einmalige Vorauszahlung pünktlich zu leisten und Ärger zu vermeiden. So gehst du dabei vor:
- Zuerst musst du die Summe der Beträge deiner Umsatzsteuervoranmeldungen des vergangenen Kalenderjahres berechnen. Diesen Betrag dividierst du durch 11. Jetzt weißt du, wie hoch deine einmalige USt-Sondervorauszahlung sein wird.
- Wenn du im Vorjahr nur nebenberuflich unternehmerisch tätig warst, wird der Betrag entsprechend angepasst. Beispiel: Hast du Anfang Januar als Selbstständige:r begonnen, musstest du dem Finanzamt Umsatzsteuer für Januar, Februar und März überweisen. Waren das zum Beispiel 10.000 Euro gesamt, dann ergibt sich für die Einschätzung deiner Sondervorauszahlung zur Dauerfristverlängerung folgende Rechnung:
Beispiel der Kalkulation einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung:
10.000 x 12 / 3 (Monate) = 30.000 x 1/11 = circa 2.727 Euro
Das ist der Betrag, den du als Sondervorauszahlung überweisen musst.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Dauerfristverlängerung?
Grundsätzlich gibt es für alle Unternehmen und Solo-Selbständigen eine Umsatzsteuerpflicht. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Kleinunternehmer:innen, deren Umsätze jährlich unter 22.000 € liegen und die von dieser Befreiung Gebrauch machen. Medizinische Berufe wie Ärzt:innen oder Heilpraktiker:innen müssen ebenfalls keine Umsatzsteuer erheben und abführen.
Hast du dich dazu entschieden, die Dauerfristverlängerung zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen beachten:
Was gilt für die Dauerfristverlängerung bei Neugründungen?
Auch wenn du dich erst vor Kurzem selbstständig gemacht hast, steht dir eine Dauerfristverlängerung zu. Besonders zu Beginn deiner Selbstständigkeit brauchst du wahrscheinlich etwas mehr Zeit, um dich mit deinen neuen Aufgaben zu arrangieren – eine Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuervoranmeldung stellt dir genau diese Zeit zur Verfügung.
Wie oft du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst, hängt zunächst von der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer ab:
- Bis 1.000 Euro: Hier reicht die jährliche Umsatzsteuerklärung
- Zwischen 1.000 und 7.500 Euro: Du musst du vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machenzahlen
- Bei mehr als 7.500 Euro musst du monatlich zahlen
Im Gründungsjahr ist die Höhe deiner voraussichtlichen Umsatzsteuer maßgeblich zur Ermittlung des Voranmeldungszeitraums. Im Folgejahr kommt es darauf an, wieviel Umsatzsteuer du tatsächlich im Gründungsjahr gezahlt hast.
Kann die Dauerfristverlängerung widerrufen werden?
Es gibt zwei denkbare Szenarien, in denen ein Widerruf einer Dauerfristverlängerung auch nach erfolgreicher Beantragung erfolgen kann:
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