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Viele Solo-Selbstständige arbeiten die meiste Zeit von zu Hause aus. Da ist es nur logisch, dass du dein Büro in der Wohnung oder im Eigenheim absetzen und damit effektiv Steuern sparen möchtest. Um dein heimisches Büro steuerlich geltend zu machen, solltest du allerdings einige Aspekte beachten. Wir zeigen dir, worauf du als Solo-Selbstständige:r achten solltest und geben dir praktische Tipps.

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Definition: Ein Büro – was ist das eigentlich?

Selbstständige, Freiberufler:innen und Kleingewerbetreibende können die Kosten für Geschäfts- und Arbeitsräume als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Je nachdem, wie dein Büro genutzt wird, fallen die Kosten unter Betriebskosten oder Werbungskosten. Allerdings geht das nur unter bestimmten Bedingungen.

Definition

Dein Büro kannst du dann steuerlich absetzen, wenn dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist. Er sollte klar von der restlichen Wohnung abgetrennt sein. Als Faustwert gilt: Zu 90 % wird der Raum geschäftlich genutzt.

Im Umkehrschluss heißt das, dass du die Arbeitsecke im Wohnzimmer nicht absetzen kannst. Für normale Angestellte oder Außendienstmitarbeitende zählt die Grenze von 1.250 Euro, die als Umfang der Werbungskosten für das Büro abgesetzt werden können. Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in ist das anders.

Tipp

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Wann kannst du als Selbst­ständige:r einen Geschäfts- und Arbeits­raum absetzen?

Ist dein Büroraum zuhause dein Hauptarbeitsplatz, kannst du mehr als die pauschalen 1.250 Euro Werbungskosten absetzen.

Diese Ausgaben sind dann klassische Betriebsausgaben. Allerdings gelten dafür auch bestimmte Regelungen. Wenn dein häusliches Arbeitszimmer in deiner Wohnung oder deinem eigenen Haus integriert ist, kannst du alle Miet- und Immobilienkosten anteilig an der Wohnfläche absetzen.

Info

Ein Beispiel

Du lebst in einer Wohnung mit 100 m² Grundfläche. Dein Büro umfasst 20 m², also 20 % der Wohnung. Wenn wir von einer Miete von 1.000 Euro inklusive Nebenkosten ausgehen, dann kannst du pro Monat also 200 Euro anteilig in deiner Steuererklärung geltend machen.

Daneben kannst du folgende Posten ebenfalls anteilig geltend machen:

  • Gebäudeabschreibungen bei Immobilienbesitzern
  • Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren sowie Schornsteinfegerkosten
  • Gebäudeversicherungen
  • Renovierungskosten
  • Reinigungskosten
  • Schuldzinsen für Kredite zur Büroausstattung oder -reparatur

Natürlich kannst du auch alle Aufwendungen, die für die Ausstattung und auch Dekoration deines Büros anfallen, absetzen: Also Schreibtisch und weitere Büromöbel, Lampen und Teppiche sowie Arbeitsmittel. Höherwertige Ausstattungsgegenstände musst du über die gesamte Nutzungsdauer abschreiben, geringwertige Wirtschaftsgüter kannst du dagegen sofort absetzen.

Info

Gut zu wissen:

Befindet sich dein Arbeitszimmer nicht in deiner Wohnung, sondern du hast dafür spezielle Büroräume angemietet? Dann steht es für das Finanzamt außer Frage, dass diese ausschließlich für das eigene Geschäft genutzt werden. Du kannst dein Büro dann ganz regulär als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

Wie kannst du nachweisen, dass dein Arbeits­raum in deinem Privat­haushalt betrieblich genutzt wird?

Damit das heimische Arbeitszimmer als Betriebsausgabe anerkannt wird, musst du als Selbstständige:r den Nachweis erbringen, dass es in der Wohnung genügend andere Zimmer gibt, die zur privaten Nutzung vorgesehen sind. Dies kann zum Beispiel anhand eines Grundrisses geschehen. Das Finanzamt prüft dann, ob jedem Bewohner oder jeder Bewohnerin eines Hauses oder einer Wohnung mindestens ein Zimmer zur Verfügung steht, das privat genutzt werden kann.

Räum am besten alles, was du nicht zum Arbeiten benötigst, aus dem Zimmer. Das hat auch den Vorteil, dass du nicht von deiner Arbeit abgelenkt wirst und stellt sicher, dass du das Zimmer tatsächlich nur als Büro nutzt. Übrigens: Weitere hilfreiche Tipps und Infos für deine Selbstständigkeit erhältst du in unserem Newsletter.

Muss ein Geschäfts- und Arbeits­raum innerhalb einer privaten Wohnung angemeldet werden?

Nein. Für das Finanzamt ist es unerheblich, ob ein Raum innerhalb einer Mietwohnung zu beruflichen Zwecken genutzt wird. In bestimmten Fällen muss allerdings eine Genehmigung vom Vermieter oder der Vermieterin eingeholt werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit für andere Hausbewohner:innen störend sein könnte. Mehr hilfreiche Infos dazu findest du in unserem Artikel zum Thema "Wohnung gewerblich nutzen".

Zusammenfassung

Büro absetzen zusammengefasst

  • Als Freiberufler:in oder Selbstständige:r kannst du mehr als die regulär angesetzten 1.250 Euro für dein Büro von der Steuer absetzen.
  • Wichtig ist, dass dein Arbeitszimmer die gültigen Voraussetzungen erfüllt: Mehr als 90 % für deine Arbeit genutzt, abgetrennter Raum in der Wohnung.
  • Neben den klassischen Kosten für die Einrichtung und Büroausstattung kannst du auch weitere Kosten wie Miete, Nebenkosten und Instandhaltungskosten anteilig absetzen.
  • Wenn du Büroräume extern anmietest, kannst du die Kosten vollständig als Betriebsausgabe geltend machen.
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