Definition: Ein Büro – was ist das eigentlich?
Selbstständige, Freiberufler:innen und Kleingewerbetreibende können die Kosten für Geschäfts- und Arbeitsräume als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Je nachdem, wie dein Büro genutzt wird, fallen die Kosten unter Betriebskosten oder Werbungskosten. Allerdings geht das nur unter bestimmten Bedingungen.
Im Umkehrschluss heißt das, dass du die Arbeitsecke im Wohnzimmer nicht absetzen kannst. Für normale Angestellte oder Außendienstmitarbeitende zählt die Grenze von 1.250 Euro, die als Umfang der Werbungskosten für das Büro abgesetzt werden können. Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in ist das anders.
Wann kannst du als Selbstständige:r einen Geschäfts- und Arbeitsraum absetzen?
Ist dein Büroraum zuhause dein Hauptarbeitsplatz, kannst du mehr als die pauschalen 1.250 Euro Werbungskosten absetzen.
Diese Ausgaben sind dann klassische Betriebsausgaben. Allerdings gelten dafür auch bestimmte Regelungen. Wenn dein häusliches Arbeitszimmer in deiner Wohnung oder deinem eigenen Haus integriert ist, kannst du alle Miet- und Immobilienkosten anteilig an der Wohnfläche absetzen.
Daneben kannst du folgende Posten ebenfalls anteilig geltend machen:
- Gebäudeabschreibungen bei Immobilienbesitzern
- Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren sowie Schornsteinfegerkosten
- Gebäudeversicherungen
- Renovierungskosten
- Reinigungskosten
- Schuldzinsen für Kredite zur Büroausstattung oder -reparatur
Natürlich kannst du auch alle Aufwendungen, die für die Ausstattung und auch Dekoration deines Büros anfallen, absetzen: Also Schreibtisch und weitere Büromöbel, Lampen und Teppiche sowie Arbeitsmittel. Höherwertige Ausstattungsgegenstände musst du über die gesamte Nutzungsdauer abschreiben, geringwertige Wirtschaftsgüter kannst du dagegen sofort absetzen.
Wie kannst du nachweisen, dass dein Arbeitsraum in deinem Privathaushalt betrieblich genutzt wird?
Damit das heimische Arbeitszimmer als Betriebsausgabe anerkannt wird, musst du als Selbstständige:r den Nachweis erbringen, dass es in der Wohnung genügend andere Zimmer gibt, die zur privaten Nutzung vorgesehen sind. Dies kann zum Beispiel anhand eines Grundrisses geschehen. Das Finanzamt prüft dann, ob jedem Bewohner oder jeder Bewohnerin eines Hauses oder einer Wohnung mindestens ein Zimmer zur Verfügung steht, das privat genutzt werden kann.
Räum am besten alles, was du nicht zum Arbeiten benötigst, aus dem Zimmer. Das hat auch den Vorteil, dass du nicht von deiner Arbeit abgelenkt wirst und stellt sicher, dass du das Zimmer tatsächlich nur als Büro nutzt. Übrigens: Weitere hilfreiche Tipps und Infos für deine Selbstständigkeit erhältst du in unserem Newsletter.
Muss ein Geschäfts- und Arbeitsraum innerhalb einer privaten Wohnung angemeldet werden?
Nein. Für das Finanzamt ist es unerheblich, ob ein Raum innerhalb einer Mietwohnung zu beruflichen Zwecken genutzt wird. In bestimmten Fällen muss allerdings eine Genehmigung vom Vermieter oder der Vermieterin eingeholt werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit für andere Hausbewohner:innen störend sein könnte. Mehr hilfreiche Infos dazu findest du in unserem Artikel zum Thema "Wohnung gewerblich nutzen".
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