Musst du die Buchhaltung von einem bzw. einer Steuerberater:in erledigen lassen?
Grundsätzlich gilt: Rechtlich gesehen sind Betriebe, egal welcher Größe und Rechtsform, nicht dazu verpflichtet, die Buchhaltung von einem bzw. einer Steuerberater:in erledigen zu lassen. Ob es sinnvoll ist, ein Steuerbüro für Belege, Steuer und Co. zu beauftragen, richtet sich daher nach den eigenen Kenntnissen.
Was kostet ein bzw. eine Steuerberater:in?
Die Höhe der Kosten für eine Steuerberatung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt einen Rahmen an, in dem Steuerberater:innen die Kosten ihrer Tätigkeiten in Rechnung stellen können. Grundsätzlich ist es zwar möglich, dass die Beträge für den Experten höher oder niedriger als die festgeschriebenen ausfallen, in diesem Fall muss der bzw. die Steuerberater:in dich darüber aber schriftlich informieren und deine Zustimmung einholen. Die genaue Höhe der Gebühren bzw. anfallenden Rechnungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig – zum Beispiel die Höhe der Einnahmen deines Unternehmens.
Die exakten Gebührensätze kannst du der StBVV entnehmen und dann entscheiden, ob es sich für dich lohnt, die Buchhaltung auszulagern oder nicht.
Welche Aufgaben kann ein:e Steuerberater:in bei der Buchhaltung übernehmen?
Steuerberater:innen können für Selbstständige in vielerlei Hinsicht hilfreich sein:
- Sie kümmern sich um die Erstellung der Buchhaltung und übernehmen die Buchführung.
- Zudem übernehmen sie die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Diese muss, wenn du umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen erbringst, je nach Umsatzsteuerlast einmal im Monat oder vierteljährlich an das Finanzamt abgeführt werden.
- Außerdem erstellen sie Auswertungen wie zum Beispiel den Jahresabschluss.
- Und natürlich übernehmen Steuerberater:innen auch die Einkommensteuererklärung, die bei Selbstständigen im Regelfall komplizierter als bei Angestellten ist.
Aber das wohl Wichtigste: Steuerberater:innen bieten dir, wie der Name schon sagt, umfassende Beratung.
Wann ist ein:e Steuerberater:in für die Buchhaltung empfehlenswert?
Wenn du die Höhe deines Gewinns am Ende deines Geschäftsjahres mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst und dich einigermaßen sicher in Sachen Buchhaltung und Buchführung fühlst, ist es auf jeden Fall möglich, erstmal gänzlich auf eine:n Steuerberater:in zu verzichten. Falls du aber aufgrund deiner Rechtsform (z. B. Kapitalgesellschaft) oder deines Umsatzes bzw. Gewinns buchführungspflichtig bist und damit auch einen Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erstellen musst, empfiehlt es sich im Regelfall, die Buchhaltung deines Unternehmens an eine:n Steuerberater:in zu geben. Denn neben dem Risiko, Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, kann eine unprofessionelle Buchhaltung auch dir selbst schaden. Schließlich dient diese vorrangig dazu, deine aktuelle finanzielle Lage zu ermitteln.
Welche Alternativen zum oder zur Steuerberater:in gibt es bei der Buchhaltung?
Alternativen zur klassischen Steuerberatung vor Ort gibt es natürlich auch:
- Du kannst die Buchführung Bekannte oder Verwandte übernehmen lassen, die sich gut mit Buchhaltung auskennen.
- Außerdem gibt es sogenannte Buchführungsbüros sowie Kontierungs- und Buchführungsservices, die sich darauf spezialisiert haben, die Buchhaltung und Buchführung für andere zu übernehmen.
- Bestimmte Online-Portale wie z. B. steuerberaten.de bieten ebenfalls Steuerberater-Services an.
- Zudem solltest du dir überlegen, eine Buchhaltungssoftware zu nutzen– egal ob du eine:n Steuerberater:in beauftragst oder nicht.
Buchhalter:in oder Steuerberater:in – was ist der Unterschied?
Steuerberater:in und Buchhalter:in unterscheiden sich grundsätzlich in ihren verschiedenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichen. Einer der wichtigsten Unterschiede ist wohl, dass ein:e Buchhalter:in nicht berechtigt ist, den Jahresabschluss oder die Steuererklärung zu erstellen. Ein:e Steuerberater:in hingegen schon. Buchhalter:innen dürfen zwar die Steuererklärung vorbereiten, aufstellen muss diese jedoch entweder das Unternehmen, der: die Gründer:in selbst oder der bzw. die Steuerberater:in.
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