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Wer annimmt, dass Kleinunternehmen nicht mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen, der irrt. Denn das Finanzamt kann diese nicht nur bei großen Firmen anordnen. Wenn du selbstständig bist, solltest du dich frühzeitig auf die Möglichkeit einer Betriebsprüfung vorbereiten. Hier erfährst du, wie diese abläuft und wie du dich am besten verhältst – denn Fehler können dich teuer zu stehen kommen.

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Betriebsprüfung und Steuer­prüfung im Klein­gewerbe

Im Gegensatz zu großen Unternehmen und Konzernen haben Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige mit angemeldetem Kleingewerbe den Vorteil, dass sie nicht turnusmäßig mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen. Solch eine regelmäßige Überprüfung ordnet das Finanzamt bei ihnen nicht an. Tatsächlich werden pro Jahr nur etwa 10 % der Kleinunternehmer:innen nach dem Zufallsprinzip für eine Steuerprüfung ausgewählt. Prinzipiell kann aber jede:r Selbstständige davon betroffen sein. Häufig kommt es auch dann zur Betriebsprüfung, wenn das Finanzamt gute Gründe dafür sieht. Beispielsweise weil du die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) nicht eingehalten hast.

Wann droht Kleinunter­nehmen eine Betriebs­prüfung?

Betriebsprüfer:innen konzentrieren sich generell auf Betriebe und Selbstständige, die aus irgendwelchen Gründen auffällig geworden sind. Bei ihnen wird vermutet, dass hohe Steuernachzahlungen fällig sein könnten. Eine Prüfung des Betriebes durch das Finanzamt wird zum Beispiel veranlasst, wenn bestimmte steuerliche Sachverhalte nicht den üblichen Werten entsprechen oder Auffälligkeiten in der Steuererklärung die Finanzbeamtin oder den Finanzbeamten hellhörig machen. Folgendes kann Auslöser für eine Betriebsprüfung in deinem Kleinunternehmen sein:

  • Du hast die Steuervorauszahlungen unbegründet gesenkt.
  • Die Zahlen deiner Steuererklärung waren nicht plausibel.
  • Deine Einnahmen und Gewinne schwanken auffällig.
  • Nach einer früheren Prüfung musstest du Steuern nachzahlen.
  • Du hast deine Steuererklärungen immer wieder verspätet abgegeben.
  • Du warst meist unpünktlich in der Überweisung deiner Steuerschuld.

Wer veranlasst eine Betriebs­prüfung?

Ob bei großen Betrieben oder Kleinunternehmen und unabhängig von deren Geschäftsmodell – es ist das Finanzamt, das eine Betriebsprüfung veranlasst. Abwenden kannst du eine sogenannte Außenprüfung durch das Finanzamt für dein Kleinunternehmen nicht. Zumal – wie du nun weißt – auch der Zufall über eine mögliche Prüfung entscheiden kann.

Allerdings kannst du das Risiko einer Betriebsprüfung senken, indem du Folgendes beachtest:

  • Reiche korrekte Buchungen, Unterlagen und Belege ein.
  • Führe deine Bücher übersichtlich und regelkonform.
  • Halte dich z. B. bei der Steuererklärung an Abgabefristen.
  • Beantworte fristgerecht eventuelle Nachfragen des Finanzamts.
  • Zahle pünktlich die errechneten Steuern für Selbstständige.
  • Erbitte rechtzeitig und begründet Fristverlängerungen.
Tipp

Wenn du als Kleinunternehmer:in deinen Steuerbescheid erhältst und liest, dass dieser „unter Vorbehalt einer Nachprüfung“ erteilt wird, dann solltest du davon ausgehen, dass eine Betriebsprüfung bevorsteht. Eine tatsächliche Prüfung wird dir schriftlich per Prüfungsanordnung angekündigt. Spätestens jetzt solltest du deine:n Steuerberater:in informieren und darum bitten, gegenüber dem Finanzamt Auskunft zu erteilen. Achte darauf, dass du selbst nicht aus dem Nähkästchen plauderst, auch wenn der Umgangston während der Prüfung eher locker ist. Denn Prüfer:innen können jegliche Informationen gegen dich verwenden. Am besten ist es, du sammelst alle Fragen und lässt diese durch deine:n Steuerberater:in beantworten.

Wie läuft eine Steuer­prüfung ab?

Bei einer Betriebsprüfung in Kleinunternehmen handelt es sich meist um eine sogenannte Außenprüfung, da sie bei dir vor Ort stattfindet. Sie ist die häufigste Form der Betriebsprüfung. Meistens haben Kleinbetriebe einen Vorlauf von etwa zwei Wochen, in denen du mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater Vorbereitungen treffen kannst. Prüfer:innen des Finanzamtes melden sich schriftlich zur Steuerprüfung an.

Dabei teilen sie dir immer Folgendes mit:

  • Prüfungsbeginn
  • Prüfungsumfang (Jahre und Steuerarten)
  • Prüfungsort für den Besuch (bei mehreren Betriebsstätten)

Behandle Prüfer:innen während der Prüfung so zuvorkommend wie möglich. Es kommt dabei gut an, wenn die Buchhaltung einwandfrei ist, du alle Unterlagen vollständig aufbereitet hast, die Sachverhalte schnell ersichtlich sind und keine Lücken oder Ungereimtheiten auftreten. Bewirte die Prüferin oder den Prüfer mit Kaffee, Wasser sowie Snacks und verzichte auf eine Essenseinladung. Denn in solch einem lockereren Rahmen könnte es dir leicht passieren, dass du versehentlich Dinge erzählst, die du für dich behalten solltest.

Am Ende findet eine Schlussbesprechung statt. Nimm hier in jedem Fall deine:n Steuerberater:in mit ins Gespräch, da in dieser Runde mögliche Differenzen geklärt werden können und ihr versuchen solltet, einen Kompromiss zu finden. Im schlimmsten Fall kann dein:e Steuerberater:in die Möglichkeit nutzen, auf einen Einspruch hinzuweisen. Da dieser viel Aufwand für die Prüferin oder den Prüfer bedeutet, kann es sein, dass sie oder er etwas kompromissbereiter reagiert.

Arten der Betriebs­prüfungen

Es gibt unterschiedliche Arten von Betriebsprüfungen, die sich in ihren Schwerpunkten unterscheiden:

  • Die Außenprüfung – hier wird alles umfassend geprüft, was deine Geschäftstätigkeit der letzten drei Jahre betrifft.
  • Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung – sie kann dich treffen, wenn du häufiger Vorsteuer-Überschüsse geltend machst.
  • Die Lohnsteuer-Außenprüfung – hier geht es um die korrekte Abführung der Lohnsteuer von Mitarbeitern. Kleinunternehmen sind davon meist nicht betroffen.
  • Die Nachschau zur Umsatzsteuer – hier handelt es sich um die unangenehmste Art der Prüfung. Diese kann unangemeldet im Betrieb, aber auch zu Hause stattfinden, wenn du im Homeoffice arbeitest.

Betriebsprüfung im Kleinunter­nehmen: Was wird geprüft?

Normalerweise wird bei einer Betriebsprüfung in Kleinunternehmen der Zeitraum der letzten drei Jahre geprüft. Bei einem vorliegenden Verdacht kann der Zeitraum auch erweitert werden. Achte unbedingt auf vollständige und korrekte Unterlagen, insbesondere bei Sozialversicherung und Umsatzsteuer, da hier die Prüfer:innen sehr gerne ansetzen. Erhältst du den Prüfungsbescheid des Finanzamts, dann kontrolliere, ob Firmenanschrift und Steuernummer korrekt angegeben sind. Bitte anwesende Prüfer:innen am Tag der Betriebsprüfung auch um die Dienstmarke und beantrage vorab, dass sie alle Feststellungen während der Prüfung schriftlich dokumentieren.

Tipp

Beantrage gleich nach Erhalt des Prüfungsbescheids, dass du den Prüfbericht nach Abschluss der Betriebsprüfung im Kleinunternehmen vorab ausgehändigt bekommst. Der Grund: Du kannst dann eine vierwöchige Frist für eine Stellungnahme nutzen.

Was darf die Prüferin oder der Prüfer und was nicht?

Stelle Prüfer:innen am besten einen separaten Raum zur Verfügung, von dem sie kaum Einblick in betriebliche Abläufe haben. Sie dürfen sich allerdings im gesamten Unternehmen umschauen. Rechtlich gesehen, musst du Prüfer:innen alle Unterlagen aushändigen, die sie anfordern. Gib allerdings nur die weiter, die angefragt werden und nicht freiwillig mehr, damit du dich nicht versehentlich selbst belastest.

Fragen und Antworten zur ungeliebten Betriebs­prüfung in Kleinunter­nehmen

Eine Betriebsprüfung ist oft anstrengend und kostet eine Menge Zeit.  Doch es ist kein Weltuntergang, wenn du geprüft wirst – sofern deine Buchhaltung in Ordnung ist. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn du ausreichend Wissen rund um das Thema Außenprüfung durch das Finanzamt besitzt. Lies hier einige der häufigsten Fragen und Antworten zur Betriebsprüfung von Kleinunternehmen:

Wie lange ist eine Betriebsprüfung möglich und wie lange rückwirkend?

Bei einer Betriebsprüfung ist eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gegeben, so dass rückwirkend zehn Betriebsjahre geprüft werden können. Rechtlich kannst du nicht dagegen vorgehen.

Kommt es bei einer Steuerprüfung für Kleinunternehmer:innen zur Nachzahlung?

Das kann geschehen. Denn Betriebsprüfer:innen konzentrieren sich bei der Auswahl häufig auf die Betriebe, bei denen höhere Steuernachzahlungen zu vermuten sind. Zusätzlich drohen Zinszahlungen auf die fällige Nachzahlung.

Kann eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung bei Kleinunternehmen stattfinden?

Bei einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung handelt es sich um eine Sozialversicherungsprüfung. Diese kann bei Kleinunternehmen genauso stattfinden wie in jedem großen Betrieb. Beispielsweise kann geprüft werden, ob du die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten, fällige Abgaben zur Künstlersozialkasse geleistet oder Umlagen in Krankheitsfällen korrekt durchgeführt hast.

Was sollte man bei einer Betriebsprüfung beachten?

Während große Unternehmen häufig geprüft werden, findet bei Kleinunternehmer:innen eine Betriebsprüfung im Schnitt nur alle 10 bis 20 Jahre statt. Hier entscheidet häufig das Zufallsprinzip. Eine Prüfung kannst du am besten verhindern, wenn deine Steuererklärungen sowie Unterlagen einwandfrei sind und du dem Finanzamt eine plausible Gewinnermittlung vorlegst.

Zusammenfassung

Betriebsprüfung in Kleinunternehmen zusammengefasst

  • Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann jede:n Selbstständige:n treffen.
  • Für Kleinunternehmen wird eine Betriebsprüfung häufig durch das Zufallsprinzip angeordnet.
  • Es kann dich als Kleinunternehmer:in auch treffen, wenn du offensichtliche Auffälligkeiten bei deinen Steuererklärungen zeigst oder deine Steuerschulden nicht fristgerecht bezahlst.
  • Es gibt verschiedene Arten von Betriebsprüfungen – nicht jede Art ist für Kleinunternehmer:innen relevant.
  • Kommt es zu einer Prüfung, solltest du dich von deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater unterstützen lassen.
  • Achte bereits im Vorfeld auf einwandfreie Belege und Rechnungen, damit du bei einer Steuerprüfung gut vorbereitet bist.
  • Eine Betriebsprüfung kannst du nicht abwenden, nur bestmöglich vorbereiten.
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