Was genau sind Betriebsausgaben?
Unter das Stichwort Betriebsausgaben fallen laut § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) „die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“. Das heißt alle Kosten für Anschaffungen oder eingekaufte Dienstleistungen, die du zum wirtschaftlichen Arbeiten benötigst, wie z. B. für deinen PC. Betriebskosten können in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die Bilanz des Jahresabschlusses einfließen.
Beispiele für Betriebsausgaben
Weitere mögliche Betriebsausgaben bei Freiberufler:innen, Einzelunternehmen oder auch Kleinunternehmen sind beispielsweise:
- Raummiete
- Investitionen
- Firmenwagen
- Geschäftsfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Weiterbildungskosten
- Kosten für Versicherungen
- Werbekosten
- Bürokosten
- Anzahlungen
- Übrige Betriebsausgaben
Zusammengefasst sind Betriebsausgaben also alle Kosten, die mit deinem Unternehmen direkt in Zusammenhang gebracht werden. Die Kosten, die dafür sorgen, dass dein Unternehmen funktioniert.
Welche Arten von Betriebsausgaben gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet die Gesetzgebung zwischen unterschiedlichen Arten von Betriebsausgaben:
- Vorweggenommene Betriebsausgaben: Diese fallen vor der offiziellen Gründung deines Unternehmens an. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Anmeldung beim Gewerbeamt.
- Sofort abzugsfähige Betriebsausgaben lassen sich steuerlich voll anrechnen. Dazu zählen z. B. Bürokosten wie Portogebühren, Kosten für Telefon, Telefax, Bürobedarf, Zeitschriften, Fortbildungen, Miete bzw. Leasing von Bürogeräten oder Raumkosten wie Miete, Pacht, Heizung, Reinigung, Instandhaltung, Wasser oder Strom. Aber auch der Säumniszuschlag des Finanzamtes ist, wenn er zu einer betrieblichen Steuer (z. B. Umsatzsteuer) erhoben wird, abzugsfähig.
- Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Dazu gehören beispielsweise der Verpflegungsmehraufwanddein Arbeitszimmer zu Hause.
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben: Das sind Betriebsausgaben, die die Steuerlast nicht senken. Das gilt zum Beispiel für Geschenke über 35 Euro, die Gewerbesteuer oder Strafgelder, Verwarngelder, Mahngebühren, Ordnungsgelder und Hinterziehungszinsen. Diese sind nicht absetzbar.
Daneben gibt es noch die nachträglichen Betriebsausgaben. Sie sind das genaue Gegenstück zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben. Das heißt, du wirst mit diesen Kosten erst konfrontiert, solltest du dein Unternehmen schließen.
Wie lassen sich Betriebsausgaben steuerlich geltend machen?
Betriebsausgaben sind bei der Steuererklärung eine wichtige Größe. Um deine Steuerlast zu senken, darfst du als Selbstständige:r sämtliche Ausgaben dieser Art von deinem erwirtschafteten Umsatz abziehen. Daraus ergibt sich der Gewinn, der versteuert werden muss. Die Rechnung ist einfach: Je höher die Betriebsausgaben, desto geringer die Steuerlast. Aber Vorsicht, es gibt dennoch ein paar wichtige Aspekte, die du beachten solltest. Diese stellen wir dir im Folgenden vor.
Warum ist beim Absetzen nicht betrieblicher Kosten Vorsicht geboten?
Manche Selbstständige übertreiben es mit dem Absetzen der Betriebsausgaben und machen in der Steuererklärung Anschaffungen geltend, die nicht für notwendige betriebliche, sondern für private Zwecke eingekauft wurden. Hier ist Vorsicht geboten: Private und betriebliche Ausgaben sollten fein säuberlich getrennt werden. Du bist außerdem verpflichtet, Beweise für solche Betriebsausgaben auf Anfrage vorzulegen. Ansonsten drohen im Falle einer Steuerprüfung empfindliche Strafzahlungen.
Wie lassen sich Betriebsausgaben nachweisen?
Du musst deine Betriebsausgaben, gerade, wenn du sie steuerlich geltend machen willst, vor dem Finanzamt belegen. Das heißt für dich, dass du genau Buch über deine betrieblichen Ausgaben führen solltest. Sammle alle Belege und hefte sie im Zuge deiner Buchführung ab. Oder besser noch: Erfasse sie in einer Buchhaltungssoftware wie lexoffice.
Lassen sich Betriebsausgaben pauschal absetzen?
Es gibt Selbstständige, die sich Pauschalen für ihre Betriebsausgaben anrechnen lassen können. Diese Ausnahmen sind:
- In Vollzeit arbeitende Tagesmütter oder Tagespflegepersonen können pauschal 300 Euro pro Monat als Betriebsausgabe geltend machen.
- Selbstständige Hebammen dürfen pauschal bis zu 25 Prozent, maximal aber 1.535 Euro pro Jahr als Betriebsausgabe absetzen.
- Für freie Journalist:innen oder Schriftsteller:innen, die hauptberuflich tätig sind, ist eine Betriebsausgabenpauschale bis zu 30 Prozent oder maximal 3.600 Euro pro Jahr als Betriebskosten absetzbar.
- Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG handelt, können pauschal 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 900 Euro jährlich als Betrisbausgaben geltend gemacht werden.
Liegen die Betriebsausgaben nachweislich über dem Pauschalbetrag, müssen sie dem Finanzamt einzeln nachgewiesen werden, die Anrechnung des Pauschalbetrags entfällt dann. Übrigens: Weitere praktische Tipps zu deiner Selbstständigkeit und tolle Impulse erhältst du in unserem monatlichen Newsletter.
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