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Dir wächst die Arbeit über den Kopf, du bist dir aber nicht sicher, ob du eine:n Mitarbeiter:in einstellen willst? Dann ist es sinnvoll, erstmal eine Aushilfe einzustellen. Du kannst Sie flexibel einsetzen und die Einstellung ist relativ simpel. In Spitzenzeiten können sogenannte Minijobber:innen der rettende Anker sein. Wir zeigen dir, wie du Aushilfen anmelden kannst und was es dabei zu beachten gibt.

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Was ist eigentlich eine Aushilfe?

Derzeit sind in Deutschland rund 6,7 Millionen gewerbliche Minijobber:innen oder Aushilfen in Unternehmen angemeldet. Diese Zahl verteilt sich über alle Branchen hinweg, vor allem im Handel und bei Dienstleister:innen, aber auch in der Industrie. Doch was genau ist eine Aushilfe eigentlich?

Definition

Ein Aushilfsjob (oft auch Mini-, Nebenjob oder 520-Euro-Job genannt), beschreibt laut § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IV ein Arbeitsverhältnis, das entweder dauerhaft oder kurzfristig aufgenommen werden kann. Aushilfen verdienen geringfügig.

Das heißt also, dass dein:e Mitarbeiter:in nur für ein paar Stunden pro Monat im Unternehmen arbeitet. Minijobber:innen verdienen pro Monat nur einen begrenzten Betrag. Wichtig für dich als Solo-Selbstständige:n ist, dass es zwei Varianten von gewerblichen Aushilfs-Verträgen gibt. Diese werden unterschiedlich geregelt, wenn du deine Aushilfe anmeldest:

  • Minijobs mit geringfügigem Gehalt: Das heißt, der- oder diejenige darf regelmäßig nicht mehr als 520 Euro pro Monat (bis 30.09.2022 450 Euro) Lohn erhalten, maximal 6.240 Euro (bis 30.09.2022 5.400 Euro) in 12 Monaten. Die 520-Euro-Grenze darf in manchen Monaten überschritten werden, solange die jährliche Gesamtgrenze eingehalten wird. Es muss mindestens der gerade gültige Mindestlohn gezahlt werden.
  • Minijobs mit beschränkter/einmaliger Beschäftigungsdauer (Aushilfe mit kurzfristiger Beschäftigung): Hier gilt eine maximale Beschäftigungsdauer von 3 Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen. Auch hier gilt das Mindestlohngesetz.  

Minijobber:innen sind von den Sozialversicherungsabgaben sowie optional von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Arbeitgeber:innen zahlen für jede Aushilfe pauschal in die Sozialversicherungen ein.

Info

Ein:e Arbeitnehmer:in darf auch mehrere Minijobs haben, solange er oder sie keinen Hauptberuf vorweisen kann und unter der gesetzlichen Verdienstgrenze bleibt.

Wann muss eine Aushilfe angemeldet werden?

Hier gibt es einen klaren Grundsatz:

Wenn du als Solo-Selbst­ständige:r regelmäßig eine Aushilfe beschäftigst und diese monatlich maximal 520 oder 6.240 Euro im Jahr verdient, musst du sie anmelden.

Die klassische Haushaltshilfe, die Kinderbetreuung oder die Pflege alter und kranker Menschen – das sind klassische Minijobs, die auch von Privathaushalten angemeldet werden können.

Im gewerblichen Bereich gehen die Möglichkeiten weit darüber hinaus. Hier kann für jede erdenkliche Arbeit ein:e Minijobber:in eingestellt werden. Egal, ob es ums Kellnern, die Buchhaltung oder Unterstützung in der Projektarbeit geht. Alles ist denkbar.

Achtung

Kommt der oder die Minijobber:in über die gesetzliche Grenze von 5400 Euro pro Jahr, dann gilt er oder sie nicht mehr als geringverdienend, sondern als reguläre:r Arbeitnehmer:in und ist damit sozialversicherungspflichtig.

520-Euro-Minijobber:in anmelden

Bei Variante 1, also bei der klassischen 520-Euro-Aushilfe, musst du folgende Angaben machen:

  • An- und Abmeldungen: also wann die Tätigkeit aufgenommen oder beendet wurde. Beides kann auch gleichzeitig gemacht werden, beispielsweise wenn die Aushilfe nur einen Tag angemeldet werden muss. Das ist maximal 6 Wochen rückwirkend möglich.
  • Jahresmeldungen und Unfallversicherung (UV)-Jahresmeldungen
  • Unterbrechungsmeldungen
  • Meldung in Insolvenzfällen

Aushilfe/Mini­jobber:in mit kurzfristiger Anstellung anmelden

Bei dieser Variante musst du bei der Anmeldung der Aushilfen folgende Meldungen machen:

  • An- und Abmeldung
  • UV-Jahresmeldung

Du kannst dabei auch die An- und Abmeldung zusammen abgeben, wenn die Spanne der Beschäftigung 6 Wochen oder darunter beträgt.

Wo muss der Minijob angemeldet werden?

Ein Minijob muss mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens aber sechs Wochen nach dem Start des Arbeitsverhältnisses angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Minijob-Zentrale online. Das ist die bundesweite Einzugs- und Meldestelle für geringfügig Beschäftigte.

Tipp

Einfach Aushilfen per Formular anmelden

Die Minijob-Zentrale bietet online eine Vielzahl von Info-Unterlagen, Checklisten und die passenden Formulare, wenn du deine Aushilfen anmelden möchtest.

Welche Voraussetzungen müssen Arbeit­geber:innen erfüllen?

Um eine:n Minijobber:in anmelden zu können, brauchst du:

  • die Betriebsnummer deiner Firma
  • den ausgefüllten Personalbogen der Minijob-Zentrale

Nun kannst du deine Aushilfe anmelden. Darüber hinaus bist du verpflichtet, deine Aushilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden.

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Was kostet eine Aushilfe?

Es ist ein weitverbreiteter Mythos, dass Minijobber:innen für Arbeitgeber:innen günstiger sind als Festangestellte. Du musst für jede Aushilfe pauschale Sozialabgaben bezahlen:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lohnsteuerpauschale
  • Insolvenzgeldumlage
  • Unfallversicherungskosten

Insgesamt machen diese Pauschalen rund 30 % des Lohns aus. Hinzu kommt, dass Aushilfen einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Auch Kündigungsfristen müssen beachtet werden.

Inklusive bezahltem Urlaub und potenziellen Krankheits­tagen kann eine angemeldete Aushilfe das 1,5-fache ihres Lohns kosten.

Welche Vorteile bietet dir eine Aushilfe?

Besonders du als Solo-Selbstständige:r musst häufig flexibel sein und angemessen auf Marktschwankungen reagieren können. Sprengt ein Auftrag beispielsweise deine eigenen Kapazitäten, ist es hilfreich, wenn eine Aushilfe einspringen und die Auftragsspitze abfedern kann. Das erhöht gerade bei kleinen Unternehmen die Flexibilität immens. Außerdem ist die Anmeldung einer Aushilfe mit einem vergleichsweise geringen bürokratischen Aufwand für dich verbunden.

Zusammenfassung

Aushilfen anmelden zusammengefasst

  • Aushilfen oder Minijobber:innen sind geringfügig Beschäftigte, die du z. B. in Stoßzeiten bei dir anstellen kannst, um die Arbeit bewältigen zu können.
  • Minijobber:innen sind sozialversicherungsbefreit. Du als Arbeitgeber:in zahlst Pauschalbeträge ein. Eine Unfallversicherung ist außerdem Pflicht.
  • Minijobber:innen dürfen pro Monat maximal 520 Euro bzw. in 12 Monaten 6.240 Euro verdienen. Liegen sie darüber, gelten sie als sozialversicherungspflichtige Angestellte.
  • Aushilfen werden bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
  • Wichtige Frist: Du muss deine Aushilfen bis spätestens 6 Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn anmelden.
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