Definition Gastgewerbe: Das ist wichtig
In der Gastronomie musst du dich vor allem vor der Gründung mit einigen bürokratischen Vorschriften beschäftigen. Du brauchst als Gastronomiebetrieb
- einen Gewerbeschein
- falls du Alkohol ausschenken möchtest, eine Konzession (sog. Gaststättenerlaubnis)
- einige weitere Genehmigungen und Versicherungen, die alle gesetzlichen Auflagen umfassen müssen
Gaststättenrecht ist grundsätzlich Ländersache und Vorschriften unterscheiden sich teilweise sogar von Stadt zu Stadt. Viele nützliche Informationen zu den Auflagen der Gastronomie in deinem Bundesland findest du daher auch bei den zuständigen Fachverbänden (z. B. DEHOGA) oder der IHK deiner Region.
Welche baulichen Anforderungen sind wichtig?
Dieses Thema solltest du im besten Fall bereits vor der Besichtigung deiner Location im Kopf haben. Damit du überhaupt eine Genehmigung bekommst, müssen bestimmte bauliche Anforderungen und Auflagen für deine Gastronomie erfüllt sein. In der Regel ist es relativ unproblematisch, wenn die geplante Location davor auch gastronomisch genutzt wurde.
Falls du aber bauliche Veränderungen vornehmen möchtest oder deine Räumlichkeiten davor anders genutzt wurden, solltest du das zuständige Bauamt kontaktieren. Bauliche Vorgaben gibt es unter anderem für
- Arbeitsräume (auch für die, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird)
- Fußböden
- Fluchtwege
- baulichen Brandschutz
- Besucher:innen mit Behinderung
Welche Ausschankgenehmigungen sind notwendig?
Sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, benötigst du eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) vom Gewerbe-/Ordnungsamt. Diese Gaststättenerlaubnis ist:
- Personenbezogen: Das heißt nur du darfst das Gastgewerbe betreiben.
- Raumbezogen: Du darfst dein Café oder Restaurant nur in den genehmigten Räumen betreiben.
- Betriebsbezogen: Für jedes Restaurant oder Café ist eine individuelle Konzession nötig.
Auflagen und Bedingungen
An die Gaststättenerlaubnis sind bestimmte Bedingungen und Auflagen geknüpft, die im Gaststättengesetz (GastG) für die Gastronomie festgehalten sind. Du erhältst eine Konzession nur gegen Vorlage von:
- Nachweisen über deine persönliche Zuverlässigkeit (z. B. polizeiliches Führungszeugnis)
- deine fachliche Eignung (z. B. Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz)
- Eignung der Räumlichkeiten (z. B. Mietvertrag der Gaststättenräumlichkeiten)
Welche Hygienevorschriften sind zu beachten?
Eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz durch das zuständige Gesundheitsamt ist Pflicht und Voraussetzung, um einen gastronomischen Betrieb zu eröffnen. Auflagen gibt es in der Gastronomie vor allem im Bereich der Küche: Hier muss alles hygienisch sein, um die sichere Verarbeitung aller Lebensmittel zu gewährleisten. Alle Personen, die in deinem Betrieb mit Lebensmitteln umgehen, müssen zusätzlich in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden. Zu dieser Regelung gehören auch die Servicekräfte in deiner Gastronomie.
Außerdem müssen allgemeine Hygieneanforderungen des § 3 sowie die besonderen Hygienebedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes Bestandteil einer solchen Schulung sein. Die Schulung muss für alle Mitarbeiter:innen erfolgen.
Was ist für die Außengastronomie wichtig?
Wenn du eine Außengastronomie betreiben möchtest, solltest du gesetzliche Vorgaben zu Öffnungszeiten beachten, v. a. zu Lärmschutz, Sperrstunde und Sondernutzung. Diese Regelungen sind zwar standortabhängig, die grundlegenden Bestimmungen sind jedoch dieselben.
Lärmschutz und Nachtruhe
Beim Lärmschutz wird zwischen reinen und allgemeinen Wohngebieten unterschieden und es gibt Grenzwerte für Tag und Nacht, die als Auflage für Gastronomiebetriebe gelten. Außerdem muss die Nachtruhe eingehalten werden, die in der Regel unter der Woche sowie am Wochenende ab 22 Uhr beginnt. Es gibt aber auch hier Abweichungen und Ausnahmen.
Sperrstunde
Eine echte Sperrstunde gibt es in den meisten Bundesländern nicht mehr, allerdings gelten in Bezug auf die Außengastronomie Sonderregelungen des zuständigen Ordnungsamts.
Sondernutzungserlaubnis
Wenn du für deine Außengastronomie Flächen nutzen möchtest, die nicht direkt zu deinem Betrieb gehören, brauchst du als besondere Auflage eine Sondernutzungserlaubnis für die Gastronomie. Diese kannst du bei der Gemeinde beantragen. Wichtig ist, dass die genutzte Fläche keine Behinderung für den Verkehr darstellt.
Besondere Zeiten für die Gastronomie
Derzeit herrschen besonders in Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz besondere Regelungen und Auflagen für die Gastronomie (CoronaVO). Da sich die Situation für Gastronom:innen schnell verändert, ist es sinnvoll, dass du dich regelmäßig bei den zuständigen Gastroverbänden wie der DEHOGA oder der IHK informierst. Dort erfährst du auch alles rund um Maßnahmen wie vorgeschriebene Abstände, Inzidenz-Regelungen und weitere Auflagen für die Gastronomie in Pandemie-Zeiten.
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