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Egal ob kleines Café, gemütliche Eckkneipe oder gehobenes Restaurant mit Sterneköchen – alle haben die behördlichen Auflagen und Richtlinien der Gastronomie zu beachten. Sie reichen von Konzessionen, um das Geschäft eröffnen zu dürfen bis hin zu Hygienerichtlinien. Welche Aspekte du dabei als Selbstständige:r beachten musst, das haben wir für dich zusammengefasst.

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Definition Gastgewerbe: Das ist wichtig

Definition

Sobald du deinen Gästen erlaubst, Speisen und Getränke direkt vor Ort zu konsumieren, betreibst du ein Gaststättengewerbe bzw. eine Gastronomie, die an bestimmte Auflagen gebunden ist. Übrigens auch wenn du keine Sitzgelegenheiten oder Stehtische aufstellst, fällt dein Gewerbe unter die Kategorie Gaststätten.

In der Gastronomie musst du dich vor allem vor der Gründung mit einigen bürokratischen Vorschriften beschäftigen. Du brauchst als Gastronomiebetrieb

  • einen Gewerbeschein
  • falls du Alkohol ausschenken möchtest, eine Konzession (sog. Gaststättenerlaubnis)
  • einige weitere Genehmigungen und Versicherungen, die alle gesetzlichen Auflagen umfassen müssen

Gaststättenrecht ist grundsätzlich Ländersache und Vorschriften unterscheiden sich teilweise sogar von Stadt zu Stadt. Viele nützliche Informationen zu den Auflagen der Gastronomie in deinem Bundesland findest du daher auch bei den zuständigen Fachverbänden (z. B. DEHOGA) oder der IHK deiner Region.

Welche baulichen Anforderungen sind wichtig?

Dieses Thema solltest du im besten Fall bereits vor der Besichtigung deiner Location im Kopf haben. Damit du überhaupt eine Genehmigung bekommst, müssen bestimmte bauliche Anforderungen und Auflagen für deine Gastronomie erfüllt sein. In der Regel ist es relativ unproblematisch, wenn die geplante Location davor auch gastronomisch genutzt wurde.

Falls du aber bauliche Veränderungen vornehmen möchtest oder deine Räumlichkeiten davor anders genutzt wurden, solltest du das zuständige Bauamt kontaktieren. Bauliche Vorgaben gibt es unter anderem für

  • Arbeitsräume (auch für die, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird)
  • Fußböden
  • Fluchtwege
  • baulichen Brandschutz
  • Besucher:innen mit Behinderung
Tipp

Die baulichen Anforderungen für die Gastronomiebranche sind in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Daher ist es sinnvoll, wenn du dich schon frühzeitig mit deinem zuständigen Bauamt in Verbindung setzt.

Welche Ausschank­genehmigungen sind notwendig?

Sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, benötigst du eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) vom Gewerbe-/Ordnungsamt. Diese Gaststättenerlaubnis ist:

  • Personenbezogen: Das heißt nur du darfst das Gastgewerbe betreiben.
  • Raumbezogen: Du darfst dein Café oder Restaurant nur in den genehmigten Räumen betreiben.
  • Betriebsbezogen: Für jedes Restaurant oder Café ist eine individuelle Konzession nötig.

Auflagen und Bedingungen

An die Gaststättenerlaubnis sind bestimmte Bedingungen und Auflagen geknüpft, die im Gaststättengesetz (GastG) für die Gastronomie festgehalten sind. Du erhältst eine Konzession nur gegen Vorlage von:

  • Nachweisen über deine persönliche Zuverlässigkeit (z. B. polizeiliches Führungszeugnis)
  • deine fachliche Eignung (z. B. Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz)
  • Eignung der Räumlichkeiten (z. B. Mietvertrag der Gaststättenräumlichkeiten)
Info

Ausnahme: Ausschank von alkoholfreien Getränken

Wenn du keine alkoholischen Getränke ausschenkst, benötigst du auch keine Gaststättenerlaubnis. Nichtdestotrotz gelten gewerberechtliche Vorschriften, wie z. B. Sperrzeiten oder Lebensmittelhygiene, und du musst deinen Betrieb beim Gewerbeamt anmelden.

Welche Hygiene­vorschriften sind zu beachten?

Eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutz durch das zuständige Gesundheitsamt ist Pflicht und Voraussetzung, um einen gastronomischen Betrieb zu eröffnen. Auflagen gibt es in der Gastronomie vor allem im Bereich der Küche: Hier muss alles hygienisch sein, um die sichere Verarbeitung aller Lebensmittel zu gewährleisten. Alle Personen, die in deinem Betrieb mit Lebensmitteln umgehen, müssen zusätzlich in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden. Zu dieser Regelung gehören auch die Servicekräfte in deiner Gastronomie.

Info

Richtlinien und Auflagen für Hygienevorschriften in der Gastronomie sind in der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) festgehalten und können dort nachgelesen werden.

Außerdem müssen allgemeine Hygieneanforderungen des § 3 sowie die besonderen Hygienebedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes Bestandteil einer solchen Schulung sein. Die Schulung muss für alle Mitarbeiter:innen erfolgen.

Info

Art und Umfang der Schulungen (§4 LMVH) sind nicht direkt vorgegeben. Das Ganze nennt sich HACCP – Eigenkontrolle und Dokumentationspflicht. Grundsätzlich bietet bspw. die IHK zu diesem Thema Schulungen und viele weitere Informationen an.

Was ist für die Außen­gastronomie wichtig?

Wenn du eine Außengastronomie betreiben möchtest, solltest du gesetzliche Vorgaben zu Öffnungszeiten beachten, v. a. zu Lärmschutz, Sperrstunde und Sondernutzung. Diese Regelungen sind zwar standortabhängig, die grundlegenden Bestimmungen sind jedoch dieselben.

Lärmschutz und Nachtruhe

Beim Lärmschutz wird zwischen reinen und allgemeinen Wohngebieten unterschieden und es gibt Grenzwerte für Tag und Nacht, die als Auflage für Gastronomiebetriebe gelten. Außerdem muss die Nachtruhe eingehalten werden, die in der Regel unter der Woche sowie am Wochenende ab 22 Uhr beginnt. Es gibt aber auch hier Abweichungen und Ausnahmen.

Sperrstunde

Eine echte Sperrstunde gibt es in den meisten Bundesländern nicht mehr, allerdings gelten in Bezug auf die Außengastronomie Sonderregelungen des zuständigen Ordnungsamts.

Info

Ausnahmen

Zu besonderen Anlässen wie bspw. Fastnacht oder eine Fußball-WM gibt es regelmäßig Ausnahmen was die Nachtruhe und eventuelle Sperrstunden betrifft. Es darf dann teilweise länger gefeiert werden. Dazu gibt es jeweils individuelle Verfügungen.

Sonder­nutzungs­erlaubnis

Wenn du für deine Außengastronomie Flächen nutzen möchtest, die nicht direkt zu deinem Betrieb gehören, brauchst du als besondere Auflage eine Sondernutzungserlaubnis für die Gastronomie. Diese kannst du bei der Gemeinde beantragen. Wichtig ist, dass die genutzte Fläche keine Behinderung für den Verkehr darstellt.

Besondere Zeiten für die Gastronomie

Derzeit herrschen besonders in Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz besondere Regelungen und Auflagen für die Gastronomie (CoronaVO). Da sich die Situation für Gastronom:innen schnell verändert, ist es sinnvoll, dass du dich regelmäßig bei den zuständigen Gastroverbänden wie der DEHOGA oder der IHK informierst. Dort erfährst du auch alles rund um Maßnahmen wie vorgeschriebene Abstände, Inzidenz-Regelungen und weitere Auflagen für die Gastronomie in Pandemie-Zeiten.

Zusammenfassung

Auflagen in der Gastronomie zusammengefasst

  • Du betreibst ein Gaststättengewerbe oder eine Gastronomie, sobald deine Gäste vor Ort Speisen oder Getränke zu sich nehmen.
  • Damit unterliegst du bestimmten Auflagen für die Gastronomie.
  • Du benötigst eine Gewerbeanmeldung und beim Ausschank von alkoholischen Getränken zusätzlich eine Konzession.
  • Gastronomisch genutzte Räumlichkeiten müssen außerdem lebensmittelhygienische und allgemeine Richtlinien für die Gastronomie einhalten, z. B. Barrierefreiheit.
  • Bauliche Veränderungen solltest du vorab mit dem zuständigen Bauamt abklären.
  • Beachten und Einhalten musst du als Gastronom:in mit Außengastronomie die Nachtruhe, ggf. Sperrstunden sowie eventuelle Sondernutzungen.
  • Informationen zu den Auflagen in deinem Bundesland erhältst du bei den jeweiligen Gastro-Verbänden wie der DEHOGA oder der IHK.
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