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Als Solo-Selbstständige:r bist du sicherlich für den ein oder anderen Spartipp dankbar: Hast du in deiner Wohnung ein Arbeitszimmer oder eine Arbeitsecke eingerichtet und nutzt es für deine selbstständige Tätigkeit, kannst du dieses anteilig steuerlich absetzen. Welche Umstände dafür erfüllt sein müssen, was du beachten solltest und wie du dabei vorgehst, verraten wir dir in diesem Beitrag.

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Häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer: Definition

Du bist dir unsicher, ob du das Büro im eigenen Haus oder Wohnung steuerlich absetzen kannst und ob es wirklich als häusliches Arbeitszimmer gilt? Dann kann dir diese Definition weiterhelfen:

Definition

Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?

Als häusliches Arbeitszimmer gilt grundsätzlich ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Es wird überwiegend für die Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Aufgaben genutzt, die beruflichen und/oder betrieblichen Zwecken gelten.

Das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Voraussetzungen

Du bist selbstständig, arbeitest überwiegend von zu Hause aus und möchtest die vollen Kosten für dein Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus von der Steuer absetzen? Dann gibt es ein paar Voraussetzungen, die du beachten solltest. Hierbei spielt vor allem die Beschaffenheit des Arbeitszimmers eine Rolle. Damit das Finanzamt dieses als häusliches Arbeitszimmer anerkennt, achte auf Folgendes:

  • Die private Nutzung des Raums darf nicht mehr als 10 Prozent betragen. Damit du das Arbeitszimmer also von der Steuer absetzen kannst, darf es kein weiteres Eigentum enthalten. Stattdessen muss die berufliche Nutzung im Mittelpunkt stehen. Halte am besten schriftlich fest, wann du dein Arbeitszimmer wie genutzt hast.
  • Vermeide Gegenstände in dem Raum, welcher dein Arbeitszimmer ist, die dafür sprechen, dass du dein Arbeitszimmer oder deine Arbeitsecke zu mehr als 10 Prozent privat nutzt (zum Beispiel ein Bett, Sportgeräte oder der einzige private Kleiderschrank in der Wohnung).
  • Das Arbeitszimmer darf kein Durchgangsraum sein, der ständig benutzt wird und den Mittelpunkt der Wohnung oder des Hauses darstellt.
  • Zudem muss der häusliche Arbeitsplatz räumlich von den anderen Zimmern getrennt sein, wenn du es steuerlich absetzen möchtest (ein Raumtrenner reicht nicht aus).
  • Mache jedes Jahr Fotos von deinem Arbeitszimmer, die du im Zweifel dem Finanzamt vorlegen kannst, um zu beweisen, dass du keine privaten Gegenstände im Arbeitszimmer untergebracht hast und das Zimmer nur zu beruflichen Zwecken nutzt.
Achtung

Steuerfalle: Gilt nur bei Eigentum und nur bei Unternehmer:innen

Ist dein Arbeitszimmer Bestandteil eines Hauses oder einer Wohnung, die dein Eigentum, also nicht gemietet ist, beachte Folgendes: Wenn das Arbeitszimmer mehr als 20.500 Euro wert ist UND gleichzeitig 20 % des gesamten Hauses/Grundstücks ausmacht, dann musst du dies in dein Betriebsvermögen einlegen. Anschließend ist das Arbeitszimmer steuerverhaftet. Das heißt: Bei Verkauf der Immobilie oder Aufgabe des Betriebs müssen die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden. Solltest du davon betroffen sein, besprich das Thema am besten mit deiner Steuerfachkraft.

Welche Kosten sind für das häusliche Arbeitszimmer absetzbar?

Die Aufwendungen oder Kosten des häuslichen Arbeitszimmers kannst du anteilig als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Ist keine direkte Zuordnung dieser Kosten möglich, teilst du sie anteilig auf, und zwar nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche (inklusive des Arbeitszimmers). Darunter fallen zum Beispiel:

  • Miete oder Gebäudeabschreibung (bei Immobilienbesitzern)
  • Wasser- und Abwasserkosten
  • Energiekosten
  • Grundsteuer
  • Müllabfuhrgebühren
  • Schornsteinfegergebühren

Da diese Kosten für die gesamte Wohnung und somit für den kompletten Wohnraum anfallen, kannst du sie in deiner Steuererklärung nur anteilig als Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen. Wie hoch der Kostenanteil genau ist, hängt von der Größe des Büros zum Rest deines Zuhauses ab. Wie du das Arbeitszimmer oder deinen heimischen Arbeitsplatz anteilig absetzen kannst, zeigt dir folgende Beispiel-Berechnung:

Info

Beispiel-Berechnung

Deine gesamte Wohnfläche (inklusive Arbeitszimmer) beträgt 100 m², die Fläche deines Arbeitszimmers 20 m². Die Gesamtkosten für Miete, Wasser, Heizung, Strom usw. belaufen sich auf 200 Euro. Da das Arbeitszimmer 20 Prozent der Fläche deiner Wohnung ausmacht, zahlst du für dieses also anteilig 40 Euro.

Teile deinem Finanzamt also mit, welche Kosten insgesamt für deine Immobilie anfallen und welche Fläche deiner gesamten Wohnung dein Arbeitszimmer einnimmt. Aus diesen Werten kann das Finanzamt ermitteln, welche Kosten anteilig anzusetzen sind. Und das reduziert deine Steuerlast.
Hol dir im weiterführenden Beitrag weitere richtg gute Steuertipps.

Gibt es Kosten, die voll abzugsfähig sind?

Die oben genannten Kosten sind nur anteilig absetzbar. Es gibt allerdings auch Kosten bzw. Aufwendungen, die du in vollem Umfang geltend machen kannst:

  • Renovierungskosten
  • Gegenstände zur Einrichtung

Letztere kannst du als Arbeitsmittel angeben und als Betriebsausgaben absetzten. Zu diesen zählen unter anderem Ausstattung wie Regale, Bürostuhl oder Schreibtisch.

Unser Tipp

Arbeitsmittel kannst du immer absetzen

Monetäre Aufwendungen für Arbeitsmittel kannst du steuerlich in vollem Umfang, also den Höchstbetrag geltend machen und als geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen, selbst wenn das Finanzamt dein Arbeitszimmer nicht anerkennt und du es nicht absetzen kannst. Als Voraussetzung gilt, dass du diese Gegenstände fast ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt. Liegt der Anschaffungswert über 952 Euro brutto (netto 800 Euro), müssen die Kosten über die Dauer der Nutzung verteilt und somit abgeschrieben werden. Die amtliche Nutzungsdauer kannst du der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter entnehmen.

Homeoffice und Corona: Was gilt für die Steuerjahre 2021, 2022 und 2023?

Grundsätzlich gilt: Hast du einen vollständig geeigneten Büroplatz zur Verfügung, arbeitest jedoch an einem Tag in der Woche von zu Hause aus, kannst du die anfallenden Kosten für dein Arbeitszimmer bei der Steuererklärung nicht angeben und absetzen. Der Grund: Ein Arbeitszimmer trotz Büro steuerlich absetzen, geht nicht. Erledigst du deine Aufgaben immer im Office zu Hause, dann darfst du anfallende Kosten von bis zu 1.260 Euro im Jahr für den Heimarbeitsplatz bei der Steuer absetzen. Dieser Pauschbetrag ist personenbezogen. Das heißt: Wenn eine zweite Person im Arbeitszimmer arbeitet (z. B. dein:e Partner:in), dann steht auch ihr der volle Pauschbetrag zu.

Homeoffice-Pauschale aufgrund von Corona

Können im Büro die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden, weshalb dein Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung steht, kannst du eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Hier ein Überblick über die Höhe der Pauschale pro Steuerjahr:

  • 2021 und 2022: 600 Euro pro Steuerjahr, also 5 Euro Betriebsausgaben für maximal 120 Tage im Jahr
  • 2023: 1.260 Euro pro Steuerjahr, also 6 Euro Betriebsausgaben für maximal 210 Tage im Jahr
Unser Tipp

Hol dir das Maximum vom Finanzamt zurück

Arbeitszimmer absetzen klingt super, du hast nur trotzdem keine Lust auf den ganzen Steuerkram? Dann empfehlen wir dir, smartsteuer zu nutzen. Unsere Online-Steuersoftware führt dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung und zeigt dir, wie du maximal Steuern sparst. Alles total easy!

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Zusammenfassung

Arbeits­zimmer absetzen zusammen­gefasst

  • Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre oder der eigenen Wohnung eingebunden ist.
  • Die private Nutzung dieses Zimmers darf nicht mehr als 10 Prozent betragen, um das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen.
  • Das häusliche Arbeitszimmer muss räumlich von anderen Zimmern getrennt sein, damit du es bei der Steuer absetzen kannst und im besten Fall den Höchstbetrag erhältst.
  • Die Kosten für das Arbeitszimmer kannst du anteilig bei der Steuer absetzen.
  • Voll abzugsfähig sind Renovierungskosten und die Kosten für die Einrichtung des Raums.
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