Häusliches Arbeitszimmer bei der Steuer: Definition
Du bist dir unsicher, ob du das Büro im eigenen Haus steuerlich absetzen kannst und ob es wirklich als häusliches Arbeitszimmer gilt? Dann kann dir diese Definition weiterhelfen:
Das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Voraussetzungen
Du bist selbstständig, arbeitest überwiegend von zu Hause aus und möchtest die vollen Kosten für dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? Dann gibt es ein paar Voraussetzungen, die du beachten solltest. Hierbei spielt vor allem die Beschaffenheit des Arbeitszimmers eine Rolle. Damit das Finanzamt dieses als häusliches Arbeitszimmer anerkennt, achte auf Folgendes:
- Die private Nutzung darf nicht mehr als 10 Prozent betragen. Damit du das Arbeitszimmer also von der Steuer absetzen kannst, darf es kein weiteres Eigentum enthalten. Stattdessen muss die berufliche Nutzung im Mittelpunkt stehen. Halte am besten schriftlich fest, wann du dein Arbeitszimmer wie genutzt hast.
- Vermeide Gegenstände in deinem Arbeitszimmer, die dafür sprechen, dass du dein Arbeitszimmer zu mehr als 10 Prozent privat nutzt (zum Beispiel ein Bett, Sportgeräte oder der einzige private Kleiderschrank in der Wohnung).
- Das Arbeitszimmer sollte kein Durchgangsraum sein, der ständig benutzt wird.
- Zudem sollte das häusliche Arbeitszimmer räumlich von den anderen Zimmern getrennt sein, wenn du es steuerlich absetzen möchtest (ein Raumtrenner reicht nicht aus).
- Mache jedes Jahr Fotos von deinem Arbeitszimmer, die du im Zweifel dem Finanzamt vorlegen kannst, um zu beweisen, dass du keine privaten Gegenstände im Arbeitszimmer untergebracht hast.
Welche Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind absetzbar?
Die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers kannst du anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Ist keine direkte Zuordnung dieser Kosten möglich, teilst du sie anteilig auf, und zwar nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche (inklusive des Arbeitszimmers). Darunter fallen zum Beispiel:
- Miete oder Gebäudeabschreibung (bei Immobilienbesitzern)
- Wasser- und Abwasserkosten
- Energiekosten
- Grundsteuer
- Müllabfuhrgebühren
- Schornsteinfegergebühren
Da diese Kosten für die gesamte Wohnung anfallen, kannst du sie in deiner Steuererklärung nur anteilig als Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen. Wie hoch der Kostenanteil genau ist, hängt von der Größe des Büros zum Rest deines Zuhauses ab. Wie du das Arbeitszimmer anteilig absetzen kannst, zeigt dir folgende Beispiel-Berechnung:
Teile deinem Finanzamt also mit, welche Kosten insgesamt für deine Immobilie anfallen und welche Fläche deiner gesamten Wohnung dein Arbeitszimmer einnimmt. Aus diesen Werten kann das Finanzamt ermitteln, welche Kosten anteilig anzusetzen sind. Und das reduziert deine Steuerlast.
Hol dir im weiterführenden Beitrag weitere richtg gute Steuertipps.
Gibt es Kosten, die voll abzugsfähig sind?
Die oben genannten Kosten sind nur anteilig absetzbar. Es gibt allerdings auch Kosten, die du in vollem Umfang geltend machen kannst:
- Renovierungskosten
- Gegenstände zur Einrichtung
Letztere kannst du als Arbeitsmittel angeben und als Werbungskosten absetzten. Zu diesen zählen unter anderem Ausstattung wie Regale, Bürostuhl oder Schreibtisch.
Homeoffice und Corona: Was gilt für die Steuerjahre 2021 und 2022?
Grundsätzlich gilt: Hast du einen vollständig geeigneten Büroplatz zur Verfügung, arbeitest jedoch an einem Tag in der Woche von zu Hause aus, kannst du die anfallenden Kosten für dein Arbeitszimmer bei der Steuererklärung nicht angeben und absetzen. Der Grund: Ein Arbeitszimmer trotz Büro steuerlich absetzen, geht nicht. Erledigst du deine Aufgaben immer von zu Hause aus, dann darfst du anfallende Kosten von bis zu 1.250 Euro im Jahr für den Heimarbeitsplatz bei der Steuer absetzen.
Für die Steuerjahre 2021 und 2022 gilt wegen Corona: Natürlich greift weiterhin die oben beschriebene Regelung, laut der du Kosten von bis zu 1.250 Euro für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen kannst. Können im Büro die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden, weshalb dein Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung steht, kannst du eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 600 Euro für das Steuerjahr 2021 geltend machen, also 5 Euro Werbungskosten oder Betriebsausgaben für maximal 120 Tage im Jahr.
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