Was sind AGB? – Eine Definition
Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen sind dagegen keine AGB.
Warum ist es sinnvoll, AGB zu erstellen?
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, AGB als Kleinunternehmer:in, Einzelunternehmen oder Freelancer:in zu verwenden. Du kannst also frei entscheiden, ob du Allgemeine Geschäftsbedingungen in deinen Verträgen für deine Dienste, Leistungen oder Waren integrierst oder nicht. Viele entscheiden sich jedoch bereits beim Gründen dafür, was durchaus sinnvoll ist. Denn AGB erleichtern Abläufe im Rahmen des Geschäftsverkehrs sowie der Abwicklung von Verträgen. AGB dienen der Rationalisierung des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung.
Der Vorteil von AGB für dich und deine Vertragspartner:innen ist, dass nicht jedes Mal individuelle Vereinbarungen getroffen werden müssen. Vielmehr können mithilfe von AGB Geschäfte einheitlich abgewickelt werden. So sparst du viel Aufwand und Kosten.
Was sind die Inhalte von AGB?
AGB beinhalten nicht die Hauptleistungspflichten, denn diese werden individuell vereinbart. Vielmehr regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen das ganze Drumherum, also zum Beispiel:
- Fristen
- Formerfordernisse
- Haftungsbeschränkungen
- Gerichtsstand
Macht es einen Unterschied, ob du Unternehmer:in oder Verbraucher:in bist?
Ja. Das Gesetz geht davon aus, dass Verbraucher:innen im Rechtsverkehr besonders schützenswert sind. Deshalb gibt es für diese Personengruppe besondere Schutzmechanismen und -rechte – auch im AGB-Recht. Für dich als Solo-Selbstständige:n heißt das: Immer, wenn bei deinen Verträgen AGB im Spiel sind, solltest du genau darauf achten, ob du Unternehmer:innen oder Verbraucher:innen als Vertragspartner:innen hast.
Wie werden AGB Bestandteil des Vertrages?
Wenn du im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit einen Vertrag mit Verbraucher:innen schließt und AGB Vertragsbestandteil sein sollen, musst du hierbei einige Hürden beachten:
- Du musst Verbraucher:innen auf die AGB hinweisen
- Du musst die Möglichkeit zur Kenntnisnahme sicherstellen
- Die Verbraucher:innen müssen mit der Verwendung der AGB einverstanden sein
Schließt du hingegen einen Vertrag mit einem Unternehmen, verhält sich das Ganze etwas anders. Denn diese Voraussetzungen bestehen nicht, wenn die Vertragsparteien beide Unternehmen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du einen Dienstvertrag oder Werkvertrag mit einem Unternehmen schließt. Verwender:innen müssen weder auf die AGB gesondert hinweisen, noch müssen Vertragspartner:innen mit der Geltung der AGB für einen Dienstleistungs- oder Kaufvertrag einverstanden sein.
Wird ein Vertragsgegenstand individuell vereinbart, der auch in den AGB enthalten ist, wird diese AGB-Regelung unwirksam. Denn die Individualabrede hat immer Vorrang.
Lässt sich die Haftung durch die AGB vollständig ausschließen?
Die Vorstellung klingt verlockend, durch den Verkauf von Dienstleistungen oder Waren Geld verdienen zu können, für eigene Fehler oder Mängel jedoch nicht einstehen zu müssen. Natürlich ist dem nicht so. Denn die AGB dürfen den oder die Vertragspartner:in nicht unangemessen benachteiligen. Zudem müssen diese im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bleiben. Es ist also nicht möglich, die Haftung durch die AGB vollständig auszuschließen.
Wann sind AGB-Klauseln unwirksam?
AGB-Klauseln sind im B2B – also wenn du als Unternehmer:in Verträge mit anderen Unternehmer:innen schließt – nur dann unwirksam, wenn sie die Vertragspartner:in unangemessen benachteiligen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Bestimmung unklar formuliert ist oder sie die Erreichung des Vertragsziels gefährdet.
Verwendest du AGB in einem Vertrag mit Verbraucher:innen, musst du zusätzlich die Unwirksamkeitstatbestände der §§ 308, 309 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beachten.
Welche Klauseln dürfen nicht in den AGB stehen?
Bei der Erstellung der AGB ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften aus dem BGB zu beachten. Denn eine Verletzung dieser kann zu Streitigkeiten mit Kund:innen führen Zudem gilt:
- keine mehrdeutigen Klauseln
- keine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner:innen
- keine überraschenden Klauseln
Was passiert mit einem Vertrag, wenn AGB-Klauseln unwirksam sind?
Die unwirksame Klausel wird in Deutschland durch die entsprechende gesetzliche Bestimmung ersetzt. Gibt es zum Beispiel in Bezug auf eine Vertragsstrafe eine widersprechende (kollidierende) oder unwirksame AGB, ist diese nicht gültig. Ansonsten ist der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt und den AGB laut Gesetz dennoch wirksam.
Gibt es gesetzliche Regelungen zu den AGB, die nur in Deutschland gelten?
Im internationalen Vergleich sind die deutschen Regelungen rund um AGB und ihre Kontrolle eher ungewöhnlich. Vor allem der Aspekt, dass die Regelungen nicht nur für Geschäfte im B2C-Bereich, sondern auch im B2B-Bereich gelten.
Warum lohnen sich AGB vor allem für Onlineshops?
Neben dem Widerrufsrecht sind auch die AGB für Onlineshops besonders wichtig. In den AGB für Websites und Onlineshops können Betreiber:innen wichtige Informationen unterbringen. Denn vor allem für Onlinehändler:innen gibt es zahlreiche Informationspflichten, die diese erfüllen müssen und deshalb am besten in AGB festhalten. Dazu zählen zum Beispiel:
- Zahlungsbedingungen in den AGB festhalten
- Lieferbedingungen in den AGB angeben
- Möglichkeiten zur Korrektur der Warenauswahl in den AGB regeln
- Zustandekommen des Vertrags in den AGB festhalten
- Eigentumsvorbehalt in den AGB regeln
- u. v. m.
Wichtig ist, dass die AGB so gestaltet sind, dass sie zum jeweiligen Geschäftsmodell passen. So benötigt ein Onlineshop für Mode zum Beispiel andere Regelungen als einer für Elektroartikel.
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