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Das Thema Abschreibung ist für Solo-Selbstständige wie dich ein wichtiges Instrument. Denn sobald du einen Geschäftswagen oder eine Maschine für dein Unternehmen anschaffst, beginnen viele Investitionen bereits an Wert zu verlieren. Der buchhalterische Vorgang einer Abschreibung dokumentiert diesen Wertverlust zu deinen Gunsten. Was du allgemein zu diesem Thema wissen solltest, liest du hier bei lexfree.

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Definition: Was sind Abschreibungen?

Als Unternehmer:in mag dir das Thema Abschreibung anfangs kompliziert erscheinen. Dein Steuerbüro wird dir sicherlich größtmögliche Unterstützung gewähren, damit du in diesem Kontext kein Geld verlierst. Doch auch wenn du selbst kein:e Expert:in bist, solltest du versuchen, die Grundlagen von Abschreibungen zu verstehen. Zuerst einmal bezeichnet der Begriff Abschreibung im Rechnungswesen die Wertminderung von Vermögensgegenständen deines Anlage- und Umlaufvermögens. Abschreibungen sind im Einkommenssteuergesetz (EStG) und im Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich geregelt. Somit sind Abschreibungen sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich relevant. Denn weil diese immer auftreten, also nicht an deine Beschäftigungslage gebunden sind, kannst du sie als geschäftliche Fixkosten berechnen und steuersenkend nutzen.

Genau genommen meint der Begriff Abschreibung im Steuerrecht also das Absetzen für Abnutzung (AfA):

  • Beispiel: Als Selbstständige:r besitzt du bestimmte Anlagegüter wie einen Laptop und einen Drucker, mit denen du arbeitest. Diese zählen zu den sogenannten „Wirtschaftsgütern deines Anlagevermögens“ und verlieren mit der Zeit an Wert. Diese Wertminderung kannst du im Rahmen einer Abschreibung steuerlich geltend machen.
  • Doch nicht nur materielle Wirtschaftsgüter sind von einem Wertverlust betroffen. Auch immaterielle Güter wie Software, Patente, Forderungen oder Lizenzen kannst du abschreiben.
  • Im § 253 Abs. 2-4 Handelsgesetzbuch (HGB) kannst du ganz genau nachlesen, welche Vermögensgegenstände du außerdem abschreiben darfst.
Info

Gut zu wissen: Unterscheidung abnutzbar und nicht abnutzbar Dein Anlagevermögen lässt sich in abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen einteilen. Zu Letzterem zählen zum Beispiel Grundstücke. Sie verlieren anders als Maschinen mit der Zeit nicht an Wert. Deshalb dürfen nur abnutzbare Güter am Ende deines Geschäftsjahres abgeschrieben werden. Jedoch nicht mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten, anderenfalls würdest du dein Vermögen an dieser Stelle in der Bilanz als zu hoch ausweisen und dir finanziell schaden.

Was verlangt das EstG hinsichtlich Absetzung von Abnutzung von Wirtschaftsgütern?

In § 7 Abs. 1 EStG findet sich die Regelung, dass du Wirtschaftsgüter, die du im Betrieb länger als ein Jahr nutzt, auf die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben musst. Was das konkret für die jeweilige Abschreibungsdauer bedeutet, kannst du in der AfA (Absetzung für Abnutzung) Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums nachlesen.

Ausnahme: Bei Sonderabschreibungen sieht das anders aus. Hier geht es vordergründig nicht um das Abschreiben, sondern eher um eine Unterstützung im Sinne einer staatlichen Subvention. Derzeit besteht für bestimmte Unternehmensgrößen die Möglichkeit, mithilfe einer Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuermindernd absetzen zu können. Die genauen Voraussetzungen regelt der § 7g des EStG.

Definition

Abschreibung vs. AfA

Der Unterschied zwischen AfA und Abschreibung besteht darin, dass die AfA eine Unterform der Abschreibung ist, nämlich eine planmäßige Abschreibung. Das heißt, du weißt hier im Voraus, dass du ein gewissen Wirtschaftsgut über mehrere Jahre abschreiben, also steuerlich geltend machen kannst. Bei einer „normalen“ Abschreibung wusstest du nicht im Voraus, dass diese eintritt, wie z. B. bei einer Forderung. Daher wird sie auch außerplanmäßige Abschreibung genannt.

Vorteile der Abschreibung: Die steuerlichen Auswirkungen

Für dich als Selbstständige:r hat die Abschreibung den großen Vorteil, dass du weniger Steuern zahlen musst. Alle Kosten, die du aus betrieblich veranlassten Gründen in deiner Steuererklärung für Selbstständige angeben kannst, mindern deinen Gewinn. Und weniger Gewinn bedeutet eben auch weniger Steuern – jedenfalls in der Regel.

Durch die Abschreibung sinkt der Restwert des jeweiligen Wirtschaftsguts. Im Idealfall bis auf Null. Sofern du bilanzieren musst, wird das Wirtschaftsgut in der Bilanz mit immer weniger Geld angesetzt. Das bedeutet umgekehrt, dass du weniger Vermögen besitzt.

Die Methoden der Abschreibung

Im Einkommenssteuergesetz sind verschiedene Abschreibungsmethoden festgelegt, die du für die verschiedenen Güter und Arten des Wertverfalls ansetzen musst. Dazu gehören diese Methoden:

  1. lineare Abschreibung
  2. degressive Abschreibung
  3. progressive Abschreibung
  4. Leistungsabschreibung

1. Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung schreibst du über die gesamte Nutzungsdauer immer die gleiche Summe ab.

2. Degressive Abschreibung

Bei dieser Methode verringert sich der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr. Man unterscheidet bei der degressiven Abschreibung zwischen diesen beiden Varianten:

  • Arithmetisch-degressive Abschreibung: Dabei schreibst du jedes Jahr weniger ab.
  • Geometrisch-degressive Abschreibung: Bei dieser Variante setzt du jedes Jahr den gleichen Prozentsatz für die Abschreibung an.
Achtung

Degressive Abschreibung ab 2023 nicht mehr möglich

Die degressive Abschreibung bei der Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Anlagegütern wurde im Rahmen des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Das heißt: Für alle Anlagegüter, die du bis zum 31.12.2022 angeschafft oder hergestellt hast, kannst du noch die degressive Abschreibung verwenden. Ansonsten stehen dir nur noch die lineare Abschreibung oder die Leistungsabschreibung zur Verfügung.

3. Die progressive Abschreibung

Bei dieser Abschreibungsmethode steigt die Summe, die du jährlich abschreiben kannst.

4. Leistungsabschreibung

Bei der Leistungsabschreibung kommt es darauf an, wie und ob du das jeweilige Wirtschaftsgut überhaupt genutzt hast. Diese Betriebsdauer oder -leistung setzt du an und ermittelst daraus den Abschreibungssatz.

Was versteht man unter steuerlichen AfA-Tabellen für die Abschreibung?

AfA ist eine Abkürzung, die für Absetzung für Abnutzung steht. Die Tabelle, nach der sich Steuerberater:innen bei der Abschreibung richten, gibt das Bundesfinanzministerium heraus. In dieser Tabelle findest du die Zeiträume, die du für die verschiedenen Güter ansetzen kannst.

Die Nutzungsdauer, die in der Tabelle angedacht ist, ist jedoch nicht in jedem Fall verbindlich. Solltest du schlüssig begründen können, warum du zum Beispiel schon nach 10 Jahren einen neuen Bürostuhl brauchst, kann das Finanzamt das akzeptieren – muss es jedoch nicht.

Folgende Abschreibungen sind laut AfA-Abschreibungstabelle möglich:

Anlagegüter
Nutzungsdauer in Jahren
Computer (Laptop)
bislang 3
Drucker
bislang 3
Software
bislang 3
Mobilfunkendgeräte (Handy)
5
Personenkraftwagen (PKW) und Kombiwagen
6
Fahrräder
7
Büromöbel
13

(Quelle: Bundesfinanzministerium)

Info

Gut zu wissen: Im Jahr 2021 hat das Bundesfinanzministerium die Nutzungsdauer und damit die Abschreibung von Software und Computerhardware von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. In der Realität bedeutet das, dass eine Sofortabschreibung für diese Vermögensgegenstände möglich ist.

Abschreibungen für gering­wertige Wirtschafts­güter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter kannst du sofort abschreiben. Hier spricht man auch von einer Sonderabschreibung, für die gewisse Voraussetzungen gelten, nämlich:

  • Der Anschaffungswert muss unter 800 Euro netto liegen.
  • Das geringwertige Wirtschaftsgut zählt als abnutzbarer, beweglicher oder selbstständig nutzbarer Gegenstand des Anlagevermögens.
  • Bei einem Anschaffungswert von mehr als 250 Euro netto bis 1.000 Euro netto (gilt also nicht nur für GWG, die max. 800 Euro netto in der Anschaffung kosten dürfen) kannst du wählen, ob du den Gegenstand sofort zu 100 % abschreibst oder im Rahmen von Sammelposten über den Zeitraum von fünf Jahren ansetzt.

Abschreibung und Rechnungs­wesen: Worauf musst du in der Bilanz und bei Buchungen achten?

Selbstständige, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen sich an die Regelungen im Handelsrecht halten, wenn sie Wirtschaftsgüter abschreiben wollen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass du auch die Regelungen beachtest, die für die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung von Anlage- und Umlaufvermögen gelten. Davon abgesehen, musst du dich mit folgenden Merkmalen und Varianten der Abschreibung beschäftigen:

  • Planmäßige Abschreibung oder außerplanmäßige Abschreibung: Der Name deutet es schon an – bei der planmäßigen Abschreibung entscheidest du dich schon im Voraus für einen Abschreibungsplan, nach dem du die Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bestimmter Gegenstände in den weiteren Jahren abschreibst. Bei der außerplanmäßigen Abschreibung geht man von einer untypischen Abnutzung aus. Wenn dein PC unerwartet den Geist aufgibt oder der Drucker auf den Boden fällt und kaputt geht, wäre das eine derartige untypische Abnutzung, die eine außerplanmäßige Abschreibung rechtfertigt.
Tipp

Hol dir die nötige Unterstützung!

Bei Abschreibungen auf Sachanlagen musst du den richtigen Buchungssatz für die Abschreibung wählen. Gerade beim ersten Jahresabschluss empfiehlt es sich häufig, eine:n Expert:in zu Rate zu ziehen und sich den Vorgang erklären zu lassen oder eine geeignete Software zu verwenden, die dich bei der Abschreibung unterstützt.

Abschreibung berechnen: Worauf muss ich achten?

In der Regel ist es kein Hexenwerk, die Höhe einer Abschreibung zu berechnen. Zwei Kennzahlen sind hierbei entscheidend – Anschaffungspreis und Nutzungsdauer. Die Berechnung berücksichtigt außerdem eine von 6 Abschreibungsmethoden. Folgendes Beispiel einer linearen Abschreibung soll dir das rechnerische Vorgehen veranschaulichen:

  1. Du schaffst eine Produktionsmaschine für 20.000 Euro an, diese soll fünf Jahre lang verwendet bzw. linear abgeschrieben werden.
  2. Der Anschaffungspreis wird nun einfach durch die Nutzungsdauer geteilt.
  3. Die Formel für die Ermittlung der jährlichen Abschreibung lautet demnach: 20.000 Euro / 5 Jahre = 4.000 Euro (bei unterjähriger Anschaffung muss die AfA entsprechend gezwölftelt werden)
  4. Durch die Abschreibung über insgesamt 5 Jahre reduziert sich der Restwert der Maschine pro Jahr um 4.000 Euro, bis der Wert schließlich 0 erreicht.
  5. Nutzt du die Maschine weiterhin, verbleibt sie mit einem Restwert von 1 Euro in deiner Unternehmensbilanz.
Info

AfA-Tabelle und Abschreibungsrechner nutzen: Als Selbständige:r kannst du die Nutzungsdauer für ein Wirtschaftsgut – zum Beispiel eine Maschine – nicht selbst festlegen. Hierfür gibt es die AfA-Tabellen, in denen die Art des Wirtschaftsguts sowie dessen Nutzungsdauer definiert sind. Allerdings gibt dabei das Bundesfinanzministerium in jener amtlichen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter nur Richtlinien vor, von denen du bei entsprechender Begründung auch abweichen darfst. Statt selbst die Höhe einer Abschreibung zu berechnen, kannst du auch einen der kostenlosen Abschreibungsrechner nutzen, die du im Netz findest.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Abschreibung

Was müssen Kleinunternehmer:innen bei Abschreibungen beachten?

Für Kleinunternehmer:innen gelten im Steuerrecht die gleichen Regelungen im Hinblick auf Abschreibungen wie für andere Unternehmer:innen. Sie müssen sich daher an die gleichen steuerlichen Vorschriften halten.

Wann beginnt bzw. endet die steuermindernde Option einer Abschreibung?

Abschreibungen nimmst du vor, sobald du eine Anschaffung getätigt hast – also ab dem Tag der Betriebsbereitschaft. Dabei rechnest du monatsgenau. Es ist also der Tag der Anschaffung eines Gegenstands relevant bzw. der Liefertermin. Abschreibungen enden, wenn der Betrieb verkauft oder der Gegenstand verschrottet wird. Nutzt du das Wirtschaftsgut weiterhin – also auch nach der Abschreibung bis auf null – dann musst du es mit einem sogenannten Erinnerungswert von 1 Euro in deinen Büchern führen.

Was sind möglichen Gründe für eine Abschreibung?

Es gibt unterschiedliche Gründe bzw. Ursachen, die eine Abschreibung plausibel machen:

  • Rechtliche Gründe: z. B. Ablauf von Schutzrechten
  • Zeitliche Gründe: wegen Verschleiß sowie Alterung von Gegenständen und Maschinen
  • Verbrauchsbedingte Gründe: wie Abnutzung
  • Witterungsbedingte Gründe: z. B. Beschädigung durch Regen
  • Marktorientierte Gründe: z. B. Änderung/Neuerung von Technologien
Zusammenfassung

Abschreibung zusammgenfasst

  • Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, also Gegenstände, die du für deine Selbstständigkeit nutzt, verlieren mit der Zeit an Wert, zum Beispiel durch Verschleiß. Diese Wertminderung kannst du im Rahmen der Abschreibung steuerlich geltend machen.
  • Abschreibungen senken den Gewinn und sorgen so (meist) dafür, dass du weniger Steuern zahlen musst.
  • Es gibt verschiedene gesetzlich definierte Abschreibungsarten und Abschreibungsmethoden, die im HGB und EStG festgelegt sind.
  • Die Höhe der Abschreibung kannst du mit einem Abschreibungsrechner oder mit einer Software berechnen. Wichtig dabei sind die Nutzungsdauer sowie die Anschaffungskosten und der Anschaffungszeitpunkt.
  • Nutzt Abschreibungen konsequent sparst du Geld und förderst deinen Erfolg als Solo-Selbstständige:r.
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