1-Prozent-Regel: Was versteht man darunter?
Die 1-Prozent-Regelung, die auch 1-%-Regelung oder Ein-Prozent-Regelung geschrieben werden kann, ist eine Möglichkeit, den Dienstwagen zu versteuern. Für Selbstständige und Freiberufler:innen bedeutet das, dass sie Steuern sparen, wenn sie ihr Auto sowohl beruflich als auch privat nutzen. Denn nur die wenigsten Selbstständigen werden sich vermutlich ein Auto kaufen, das sie ausschließlich für berufliche Zwecke, wie zum Beispiel Kundenbesuche, nutzen, und gleichzeitig noch ein zweites Auto für den privaten Alltag.
Für die berufliche Nutzung gelten dabei besondere steuerliche Vorteile. Die private Nutzung des Firmenwagens müssen Selbstständige als sogenannten Hinzurechnung versteuern.
Dabei gibt es zwei Optionen:
- Die 1-Prozent-Regelung: Die Privatnutzung des PKWs stellt eine Nutzungsentnahme dar, die deine Betriebseinnahmen erhöht.
- Fahrtenbuch führen: Bei dieser Methode rechnest du die Höhe und damit den Anteil der privat gefahrenen Kilometer genau ab.
Wie kannst die 1-Prozent-Regelung als Unternehmer:in nutzen?
Bevor du dich als Selbstständige:r für oder gegen die 1-Prozent-Methode entscheidest, musst du zunächst wissen, wie der Wagen, um den es geht, steuerlich zu werten ist.
Es geht dabei um die Frage, ob du das Auto zum Betriebsvermögen zählen musst oder nicht. Folgende Grenzen gelten dabei:
- Nutzt du das Auto in weniger als 10 Prozent der Fälle für betriebliche Fahrten, zählt es als Privatfahrzeug. Das bedeutet, dass es nicht in deinem Betriebsvermögen erfasst wird. In diesem Fall kannst du betrieblich veranlasste Fahrten über die Kilometerpauschale mithilfe der Nutzungseinlage als Betriebsausgabe absetzen. Aktuell sind das 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Alternativ kannst du auch die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen.
- Nutzt du den Wagen dagegen in mehr als 10 Prozent, aber weniger als 50 Prozent für deine Selbstständigkeit, kannst du frei entscheiden. Entweder zählst du das Auto zum Betriebsvermögen deines Unternehmens oder du belässt es in deinem Privatvermögen. Das bezeichnet man als gewillkürtes Betriebsvermögen. In deiner Steuererklärung als Selbstständige:r musst du kenntlich machen, für welche Zuordnung du dich entschieden hast. Eine Wahlmöglichkeit hast du im Hinblick auf die 1-Prozent-Regelung jedoch nicht. Bei weniger als 50 Prozent betrieblicher Nutzung musst du ein Fahrtenbuch führen.
- Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent gilt das Auto als Dienstwagen und wird damit dem Betriebsvermögen zugerechnet. Steuerlich betrachtet zählt das Fahrzeug in diesem Fall als notwendiges Betriebsvermögen. Was eben auch bedeutet, dass du alle Kosten, die du für das Auto aufbringen musst, von der Steuer absetzen kannst.
Wann kannst du als Selbstständige:r die 1-Prozent-Regelung nutzen?
Alle Selbstständigen, die einen Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent beruflich nutzen, können die 1-Prozent-Regelung anwenden. Oder sich alternativ für die Fahrtenbuchmethode entscheiden.
In bestimmten Fällen können Selbstständige mit der 1-Prozent-Regelung tatsächlich günstiger fahren. Allerdings hängt das von verschiedenen Faktoren ab. Nämlich diesen hier:
- Bruttolistenpreis: Bei der 1-Prozent-Regelung wird pauschal 1 Prozent des Listenpreises des Autos angesetzt. Als Listenpreis gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Umsatzsteuer. Gerade bei Elektroautos kann das eine beachtliche Summe sein. Dieser Bruttolistenpreis gilt auch dann, wenn du dir einen Gebrauchtwagen zulegst, der schon mehrere Jahre auf dem Tacho hat. Bei dieser Abrechnungsmethode wird pro Monat 1 Prozent des Listenpreises zu den Betriebseinnahmen hinzugerechnet. Denn die private Nutzung deines Firmenwagens musst du versteuern.
- Kilometer: Zusätzlich zu den 1 Prozent des Listenpreises setzt das Finanzamt noch 30 Cent pro gefahrenen Kilometer von deinem Wohnort bis zum Büro (wenn du eins hast) an.
Diese beiden Faktoren solltest du bei deiner Entscheidung abwägen bzw. in deine Berechnungen einbeziehen.
Wie funktioniert die Dienstwagenbesteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung bei Selbstständigen?
Um zu verdeutlichen, worauf bei der Berechnung der 1-Prozent-Regelung bei Selbstständigen zu achten ist, folgende Beispielrechnung pro Monat:
Der Listenpreis des Firmenwagens beträgt 30.000 Euro und die Entfernung zum Büro 15 km.
Monatlich ergibt sich mit der 1-Prozent-Regelung ein geldwerter Vorteil von 435 Euro. Den musst du natürlich noch auf das gesamte Jahr hochrechnen. Dann erhältst du einen jährlichen geldwerten Vorteil von 5.220 Euro für deinen Firmenwagen, den du als fiktive Einnahmen zu deinen Betriebseinnahmen hinzurechnen musst.
Wenn du aus diesem Grund die 1-Prozent-Regelung umgehen möchtest, kannst du als Selbstständige:r immer noch das Fahrtenbuch nutzen.
Versteuerung über das Fahrtenbuch
Die andere Methode, die du zur Auswahl hast, ist die Versteuerung mithilfe des Fahrtenbuchs. Dabei werden wirklich nur die Kilometer steuerlich angesetzt, die du mit dem Firmenwagen privat gefahren bist.
Obwohl es keine konkrete gesetzliche Regelung dazu gibt, wie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch auszusehen hat, ergeben sich aus der Rechtsprechung einige Anhaltspunkte, die du kennen solltest:
- Das Fahrtenbuch muss laufend geführt werden. Es ist also nicht möglich, dass du auf verschiedenen Zetteln deine Fahrten aufschreibst und am Ende des Steuerjahres dein Fahrtenbuch ausfüllst. Vielmehr solltest du darauf achten, nach jeder Fahrt die entsprechenden Angaben (dazu später mehr) ins Fahrtenbuch zu schreiben.
- Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden. Auch dieses Kriterium für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch spricht dafür, dass du nach jeder Fahrt die Daten ins Fahrtenbuch überträgst.
- Das Fahrtenbuch muss in einer geschlossenen Form geführt werden und darf nicht manipulierbar sein. Damit soll sichergestellt werden, dass du nicht nachträglich Fahrten hinzufügen oder ändern kannst. Solltest du trotzdem etwas an deinen Eintragungen ändern müssen, müssen diese deutlich erkennbar und ohne großen Aufwand vom Finanzamt nachvollziehbar sein.
Darüber hinaus gehören zu betrieblichen Fahrten folgende Angaben unbedingt in das Fahrtenbuch hinein:
- Datum der Fahrt
- Ziel der Fahrt (am besten mit Startpunkt)
- Zweck der Fahrt (zum Beispiel Kundenbesuch, zusätzlich den Namen des Kunden oder der Kundin angeben)
- Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt
- Umwege, sofern unvermeidbar
Dabei ist wirklich essentiell wichtig, dass du die Kriterien für das Fahrtenbuch genau einhältst. Ist dein Fahrtenbuch nämlich fehlerhaft, erkennt es das Finanzamt wahrscheinlich nicht an. Mit der Konsequenz, dass das Finanzamt für dich die pauschale Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung ansetzt. Auch dann, wenn sie für dich finanziell unvorteilhafter ist.
Ausführliche Infos und hilfreiche Tipps zum Thema Fahrtenbuch führen, findest du in unserem extra Beitrag.
Wem nutzt die 1-Prozent-Regelung für Firmenwagen?
Aus der beispielhaften Berechnung der 1-Prozent-Regelung und dem sich daraus ergebenden geldwerten Vorteil wird deutlich, dass sich diese Form der Besteuerung nicht für alle Selbstständigen gleichermaßen eignet.
Auf der anderen Seite hat auch die Abrechnung über das Fahrtenbuch einige Nachteile, die du kennen und in deine Überlegungen einbeziehen solltest. Wenn du also vor der Entscheidung 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch stehst, kann dir folgende Gegenüberstellung weiterhelfen:
Die Entscheidung für oder gegen die 1-Prozent-Regelung solltest du also gut überdenken. Jedoch bist du nicht auf ewig an deinen Entschluss gebunden. Denn der Wechsel zwischen Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regel ist in diesen Fällen möglich:
- jeweils zu Beginn eines neuen Jahres
- wenn du dir ein neues Auto anschaffst
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FAQ zur 1-Prozent-Regelung
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